Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 12 Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Alle Vermögensanfälle, die ein Erwerber innerhalb von 10 Jahren von derselben Person durch Schenkungen und von Todes wegen erhält, sind zusammenzurechnen (§ 14 ErbStG). Der maßgebliche Zehnjahreszeitraum ist rückwärts zu berechnen; dabei ist der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen.[1] Dadurch kann der Erwerber seinen persönlichen Freibetrag nur einmal in diesem Zeitraum in A...mehr

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Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr

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Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.1 Steuerklassen und Freibeträge

Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist die Einstufung des Erwerbers in eine Steuerklasse. Dies ist abhängig von dem individuellen Naheverhältnis. Die Einordnung in die verschiedenen Steuerklassen ist über § 15 ErbStG geregelt, die persönlichen Freibeträge ergeben sich aus § 16 ErbStG. Steuerklasse und persönlicher Freibetragmehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5. Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze §§ 15 – 19 ErbStG

Die gesetzlichen Regelungen zur Berechnung einer Steuer sind im Erbfall weitgehend mit denen bei der Schenkung identisch. Es gibt aber Ausnahmen, z. B., dass bei Schenkungen die Freibeträge alle 10 Jahre wieder in Anspruch genommen werden können[1] oder dass im Erbfall ein Pauschbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG für die anfallenden Erbfallkosten i. H. v. 10.300 EUR für di...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.4 Steuersatz

In Abhängigkeit der Steuerklasse und des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs ergibt sich der individuelle Steuersatz nach § 19 ErbStG. Insbesondere auch wegen der heftigen Kritik an der Gleichbehandlung der Steuerklasse II und Steuerklasse III im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2008, sind allerdings erst mit Wirkung für alle Erwerbe ab dem 1.1.2010 – die Steuersätze in der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.3 Sachliche Freibeträge

Neben den persönlichen Freibeträgen sind in § 13 ErbStG sachliche Freibeträge enthalten, die für einzelne begünstigte Wirtschaftsgüter in Abhängigkeit zur Steuerklasse gewährt werden. Sachliche Freibeträgemehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.1 Übernahme der Steuer durch einen anderen

Ist die entstehende Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vom Erwerber, sondern von einem Dritten zu entrichten, gehört die von dem anderen übernommene Steuer mit zu dem steuerpflichtigen Erwerb.[1] In manchen Fällen kann es zu ganz überraschenden Ergebnissen führen, wenn der Schenker selbst die Schenkungsteuer übernimmt oder einem Dritten die Erbschaftsteuer auferlegt. In di...mehr

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Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 6. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Alle Erwerbsvorgänge von einer Person (alle Schenkungen sowie ein eventuell daran anschließender Erwerb von Todes wegen) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren sind zusammenzurechnen.[1] Dabei müssen alle Erwerbsvorgänge innerhalb dieses Zeitraums mit ihren Werten zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung angesetzt werden. Wichtig Keine Neubewertung für Vorschenk...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist für Grundbesitz i. S. d. § 19 Abs. 1 BewG – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke –...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.5 Härteausgleich

Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgre...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich werden – nur im Fall eines Erwerbs von Todes wegen – zur Berücksichtigung der besonderen Versorgung der Hinterbliebenen für den Ehegatten, den Lebenspartner und den unterhaltspflichtigen Kindern sog. besondere Versorgungsfreibeträge gewährt. Besonderer Versorgungsfreibetragmehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 7. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens nach § 27 ErbStG

Bei Erwerben von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I wird eine Steuerermäßigung gewährt, wenn dieses Vermögen innerhalb eines kurzen Zeitraums (bis maximal 10 Jahre) bereits von Personen dieser Steuerklasse versteuert wurde. Soweit in dem 2. Erbfall auch eigenes Vermögen des Zweitversterbenden in seinem Gesamtvermögen enthalten ist, hat eine Aufteilung des Vermögen...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Der gemeine Wert

Als allgemeiner Wert des Bewertungsrechts ist der gemeine Wert immer dann anzuwenden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.[1] Es ist der grundsätzliche Bewertungsmaßstab für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Ver...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2 Kinder

Erstmals zum 1.1.2009 wurde ebenfalls eine Steuerbefreiung für Kinder i. S. d. Steuerklasse I nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Kinder und Stiefkinder) sowie Kinder verstorbener Kinder für zu eigenen Wohnzwecken genutztem Eigentum oder Teileigentum bei einem Erwerb von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG eingeführt. Diese Begünstigung ist an dieselben Voraussetzungen geb...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Relevanz als Voraussetzung

Zwar ist damit die grundlegende Frage entschieden, dass die Daten in ein neues Ermittlungsverfahren überführt werden dürfen, jedoch verbleibt die weiterführende Rechtsfrage, in welchem Umfang bzw. Reichweite auf die Daten des Ausgangsverfahrens zurückgegriffen werden darf. Beispiel: A ist Buchführungshelfer und hat der sehr vermögenden Kundin B die Buchführung für Ihre Makler...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Auszahlung an Arbeitnehmer – § 117 Abs. 1 EStG

Rz. 5 Nach § 117 Abs. 1 EStG ist der Arbeitgeber zu Auszahlung der Energiepauschale verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 bei ihm in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 gehört oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht (§ 117 Abs. 1 EStG). Rz. 6 Für den Streit über die Auszahlung der Energiep...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2.3 Erstattung der Unterkunftskosten an den Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar sind, steuerfrei erstatten. Der Arbeitgeber darf unterstellen, dass Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III, IV oder V einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.[1] Bei Arbeitnehmern mit einer anderen Steuerklass...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.2 Bagatellgrenze beachten

Eine lediglich symbolische Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist nicht ausreichend als finanzielle Beteiligung. Hierbei wird von einer Bagatellgrenze von 10 % ausgegangen. Trägt der Arbeitnehmer oder Unternehmer nicht mehr als 10 % der monatlich anfallenden Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel usw.), kann nicht von e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Jahres-LSt für den geminderten Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für den so geminderten Jahresarbeitslohn ist die Jahres-LSt nach § 39 Abs 2 S 6 und 7 EStG zwingend nach Maßgabe der Steuerklasse zu ermitteln, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als elektronisches LSt-Abzugsmerkmal abgerufen oder auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug oder für etwaige Mitteilungen über Änderungen...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.1 Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führte zu einer weitgehenden Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008. Weitere Gesetzesänderungen erfolgten durch G. 8.1.2010.[1] Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erhalten sowohl Ehegatten als auch Lebenspartner (Steuerklasse gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) einen Freibetr...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 3. Besteht nach Bezug von Kurzarbeitergeld eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung? Was hat das für Konsequenzen?

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind unter anderem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihre im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Kurzarbeitergelder (einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse) gegebenenfalls zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld) mehr als 410 Euro betragen. Bei der nach Ab...mehr

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§ 24 Anhang / V. Muster: Klage zum Haushaltsführungsschaden

Rz. 18 Muster 4: Klage zum Haushaltsführungsschaden Muster: Klage zum Haushaltsführungsschaden An das Amtsgericht __________________________________________________ Klage der Frau _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, Köln gegen 1. Herrn _________________________, _________________________, –...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.4 Lohn- und Gehaltsabrechnung

Häufig ist die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an ein Steuerbüro oder einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Steuerberater, auch wenn sie mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt sind, sind keine Auftragsverarbeiter, da nach § 11 Abs. 2 StBerG auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften unter B...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Wahl der Steuerklasse

Rz. 326 In der Praxis der vergangenen Jahre zeigte sich häufiger das Problem, dass der Schuldner eine für ihn zunächst ungünstige Steuerklasse wählt, um so das Nettoeinkommen niedriger ausfallen zu lassen. Der Erstattungsanspruch regelt sich dann über die Lohn- bzw. Einkommensteuererstattung zu Beginn des folgenden Jahres beim Finanzamt. Für den pfändenden Gläubiger ist dies...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 236 Nach der nach wie vor vorherrschenden Meinung in der Literatur und Judikatur genügt es zur Erfüllung der Verpflichtung des Drittschuldners, wenn er nach der Pfändung dem Gläubiger gegenüber erklärt, dass er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist.[357] Es reicht ebenfalls aus, wenn er erklärt, dass er nicht zur Zahlung bereit ist, ohne...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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Das erbschaftsteuerliche Fa... / 1. Problemstellung

Das Familienheim spielt bei der erbschaftsteuerlichen Gestaltungssuche eine entscheidende Rolle, da § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG zusätzlich zu dem persönlichen Freibetrag eine wertunabhängige Steuerbefreiung für das Familienheim vorsieht (vgl. Mesbacher-Hönsch, ZEV 2015, 382, 386; Paus, ErbStB 2016, 189, 192; ausdrücklich auch die Finanzverwaltung in R E 13.3 Abs. 5 Satz...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016

Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländischer Wirtschaftsteil oder ein nach § 159 BewG selb...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5.1 Steuerfreie Gegenstände

Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse II (bei...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG kommen hier dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im Dezember 2015 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000 EUR, damit sich diese an einer Personengesellschaft beteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG kommen dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an der Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im November 2019 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonstige Bezüge bei Anwendung der Steuerklasse VI

Rz. 42 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Hat der ArbN dem ArbG seine > Lohnsteuerabzugsmerkmale schuldhaft (> Verschulden) nicht zugänglich gemacht oder eine Sperrung nach § 39e Abs 6 Satz 6 EStG beantragt, ist die Steuerklasse VI anzuwenden (§ 39c Abs 1 EStG und § 39e Abs 6 Satz 8 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM). Außerdem ist die Steuerklasse VI idR maßgebend für die Berech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolZG

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Festsetzung u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berechnungsbeispiel

Rz. 50 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Zur Prüfung, ob es sich überhaupt um einen ‚Nettolohn’ handelt, und zur Besteuerungstechnik mit Beispielen > Nettolohn. Die auf den sonstigen Bezug entfallende LSt kann wie bei der Nettobesteuerung laufender Bezüge (> Nettolohn Rz 5) unschwer maschinell ermittelt werden. Bei personeller Bearbeitung ist die LSt durch Abtasten mit Hilfe einer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.3 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Ist neben begünstigtem Vermögen auch anderes nicht begünstigtes Vermögen vorhanden, muss eine Aufteilung vorgenommen werden. Der Entlastungsbetrag ist wie folgt zu berechnen (§ 19a Abs. 4 ErbStG): Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Ermittlung der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers, Aufteilung der in b) ermittelten Steuer (nach Maßgabe des § 19a Abs. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.4.2 Übergang nur von begünstigtem Vermögen

Ist nur begünstigtes Vermögen vorhanden, ist der Entlastungsbetrag wie folgt zu berechnen (§ 19a Abs. 4 ErbStG): Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Ermittlung der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers, Ermittlung der Steuer nach der Steuerklasse I Entlastungsbetrag = Unterschiedsbetrag der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse (b) und der Steuerklas...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.8 Tarifbegrenzung und eingetragene Lebenspartnerschaft

Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010[1] waren eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse III einzuordnen. Aus diesem Grunde kam auch die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG zur Anwendung. Praxis-Beispiel Tarifbegrenzung bei eingetragenen Lebenspartnern – alte Rechtslage - Der Eingetragene Lebenspartner S schenkt in 2015 seinem eingetragenen Lebenspartner T eine...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.7 Verwaltungsvermögen und Tarifbegrenzung

Neben dem 15 %igen Anteil des begünstigten Vermögens fließt in die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG auch das Verwaltungsvermögen ein (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG), welches innerhalb von 2 Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt zugeführt wurde.[1] Begrifflich spricht man hier von jungem Verwaltungsvermögen (vgl. auch R E 13b.19 ErbStR 2011). Hinzuweisen ist hier auf das Urteil d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.1 Allgemeines

In § 19a ErbStG ist beim Übergang von begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b ErbStG für einen bestimmten Personenkreis eine Tarifbegrenzung vorgesehen. Die Vorgängervorschrift hierzu war § 19a ErbStG 2008, der die neue Vorschrift nachgebildet ist. Anwendung findet sie bei Erwerbern, welche in die Steuerklassen II und III einzuordnen sind. Hierunter fallen z. B. Neffen, Nichten...mehr