Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuertabelle

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akkordarbeit / 2 Lohnzahlungszeitraum

Auch der Akkordlohn wird i. d. R. für einen bestimmten Zeitraum (z. B. einen Kalendermonat) gezahlt und abgerechnet. Der für die Anwendung der Lohnsteuertabelle maßgebende Lohnzahlungszeitraum steht damit ohne Weiteres fest. Nur in Ausnahmefällen ist ein bestimmter Lohnzahlungszeitraum nicht gegeben. In diesen Fällen ist die Summe der tatsächlichen Arbeitstage oder Arbeitswoc...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 2.1 Lohnsteuerberechnung

Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (i. d. R. ein Monat) endet. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Lohnzahlungszeiträume leistet, wie der Monats-, Wochen- oder Tag...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.3 Hinzurechnungsbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal

Der Freibetrag in den Fällen der Steuerklasse VI ist nach dem Gesetzeswortlaut daran geknüpft, dass beim 1. Dienstverhältnis in gleicher Höhe ein Hinzurechnungsbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet wird. Der Arbeitgeber muss bei der monatlichen Lohnabrechnung den Arbeitslohn um den Hinzurechnungsbetrag erhöhen und anschließend die Lohnsteuer von den korrigierten (höher...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.2 Voraussetzungen für den Freibetrag bei Steuerklasse VI

Voraussetzung für die Bildung des Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal bei der Steuerklasse VI ist, dass der Jahresarbeitslohn aus dem 1. Dienstverhältnis den nach der jeweiligen Steuerklasse maßgebenden Eingangsbetrag der Jahreslohnsteuertabelle unterschreitet und gleichzeitig für die ELStAM des 1. Dienstverhältnisses i. H. d. bescheinigten Freibetrags ein dem Arbeitslohn ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.2 Werbungskosten

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, können nur die Werbungskosten bei der Ermittlung eines Lohnsteuerfreibetrags berücksichtigt werden, die den Pauschbetrag übersteigen. In Betracht kommen im Wesentlichen Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten[1] und Mehraufwendungen bei doppeltem Haushalt, soweit der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Steuerliche Regelungen

Rz. 305 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Rz. 306 Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuers...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 3 Berechnung bis einschließlich VZ 2020

Bei der Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag nur erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage bestimmte Freigrenzen überschreitet. Die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, liegt im Fall des Grundtarifs bei 972 EUR, in den Fällen des Splittingtarifs bei dem doppelten Betrag, also 1.944 EUR. Das ist die sog. Nullzone.[1] Diese Grenzen entsprechen für 20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berechnungsbeispiel

Rz. 50 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Zur Prüfung, ob es sich überhaupt um einen ‚Nettolohn’ handelt, und zur Besteuerungstechnik mit Beispielen > Nettolohn. Die auf den sonstigen Bezug entfallende LSt kann wie bei der Nettobesteuerung laufender Bezüge (> Nettolohn Rz 5) unschwer maschinell ermittelt werden. Bei personeller Bearbeitung ist die LSt durch Abtasten mit Hilfe einer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Lohnsteuerliche Bedeutung des Lohnzahlungszeitraums

Rz. 1 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der ArbG hat die LSt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung vom > Arbeitslohn einzubehalten (§ 38 Abs 3 EStG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bar- oder Sachzuwendungen handelt. Unerheblich ist auch, wie der Lohn berechnet wird, ob es sich zB um einen nach der Arbeitszeit (Zeitlohn) oder um einen nach der Arbeitsleistung (Akkord- oder S...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Steuerliche Regelungen

Rz. 190 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld da...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. von Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1 Begriff

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Entge...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berechnung der LSt ergibt sich aus den §§ 38, 39b–40b EStG; > R 39b.1–R 40b.2 LStR. Zur Berechnung der LSt benötigt der > Arbeitgeber zunächst die persönlichen LSt-Abzugsmerkmale der > Arbeitnehmer, vor allem die jeweilige Steuerklasse (dazu allgemein > Steuerklassen) und etwa vom FA gesondert festgestellte weitere > Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Programmablaufplan

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Als Programmierhilfe für den ArbG und die Hersteller von (lohnabrechnungs-)Software erstellt die FinVerw Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) einzubehaltenden > Lohnsteuer, des > Solidaritätszuschlag und der Maßstabsteuer für die > Kirchensteuer. Die Rechtsgrundlage enthält § 39b Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Liegt ein Dienstverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Der Verein muss Art und Höhe des gezahlten Lohnes sowie einbehaltene Lohnsteuer im Lohnkonto...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.2 Berechnungsmodus für das Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet: Sollentgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Zulagen, jed...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 10. Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (§ 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG)

Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Erstellung der Lohnsteuertabellen bezogen auf die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale – der Beitragszuschlag für Kinderlose (§ 55 Absatz 3 SGB XI) nicht berücksichtigt (siehe z. B. Bekanntmachung des BMF vom 20.02.2013, betreffend den geänderten Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2013, BStBl 2013 I S. 22...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Nettolohnvereinbarung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übernimmt der ArbG arbeitsvertraglich die auf den Arbeitslohn entfallende LSt, so muss er – bei personeller LSt-Berechnung – aus der für die > Steuerklassen des ArbN maßgebenden Spalte der > Lohnsteuertabelle den Bruttoarbeitslohn durch Abtasten (Hochrechnen) ermitteln, der – vermindert um die LSt – den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Bei ei...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 4 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuer-pauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IV. Höhe und Auszahlung des Insolvenzgeldes

Rz. 328 Insolvenzgeld wird grundsätzlich in Höhe des Nettoarbeitsentgelts im Insolvenzgeldzeitraum (siehe Rdn 227 ff.) gezahlt. Allerdings ist das Bruttoarbeitsentgelt seit dem 1.1.2004 auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2018: 6.500 EUR monatlich in den alten und 5.800 EUR monatlich in den neuen Bundesländern) begrenzt worden. Ist ein i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 167 Höhe / 2.1 Höhe des Insolvenzgeldes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Höhe des Insolvenzgeldes wird nach Abs. 1 grundsätzlich in Höhe des entgangenen Nettoarbeitsentgelts bestimmt. Maßgebend für die Höhe des Insolvenzgeldes ist nur das Nettoeinkommen, das der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. am Insolvenztag noch beanspruchen kann. Soweit vorinsolvenzlich das Arbeitsentgelt zur Vermeidung der Gefährdung des wirtschaft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilbetrag für die Rentenversicherung

Rz. 24 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Buchstabe a und Abs 4 EStG) wird ArbN in allen > Steuerklassen gewährt, die Pflichtbeiträge zur GRV zu entrichten haben. Er wird selbst dann gewährt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der GRV befreit ist, weil er in einer der > Berufsständisc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.4 Steuerklasse IV

Rz. 25 In Steuerklasse IV werden Ehegatten eingeordnet, die beide unbeschränkt stpfl. sind, nicht dauernd getrennt gelebt haben, beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen und die nicht die Steuerklassenkombination III/V beantragt haben. In diesem Fall werden beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingeordnet (Steuerklassenkombination IV/IV). Die Steuerklassen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Steuerklasse III

Rz. 16 In die Steuerklasse III werden unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer eingeordnet, die nach der Splittingtabelle zu besteuern sind. Es sind dies Ehegatten, die die Zusammenveranlagung wählen, verwitwete Ehegatten für das Jahr, das auf das Todesjahr des Ehegatten folgt, und Ehegatten für das Jahr der Auflösung der Ehe. Die Steuerklasse III steht aufgrund der Gleichstellung i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tabellen

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Lohnsteuertabelle; ferner die Tabelle zur Steuerklassenwahl > Anh 2 Steuerklassenwahl . Zur Tabelle der aktuellen Erlasse der FinVerw vgl > Anh 2 Erlassverzeichnis; zur Tabelle,Werte zur Sozialversicherung‘ > Anh 6.5. Zur Anwendung der ADAC-Tabelle als Nachweis der tatsächlichen Kosten > Kraftfahrzeugbenutzung Rz 19. Zur Tabelle über Arbeitsanfal...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnsteuerberechnung

Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Grundlage der Berechnung der LSt sind die §§ 38 – 40b EStG. Zu Einzelheiten > Berechnung der Lohnsteuer, > Freibeträge für Versorgungsbezüge, > Laufende Bezüge, > Lohnsteuertabelle, > Lohnsteuertarif Rz 3, 12 ff, > Maschinelle Lohnabrechnung, > Nettolohn, > Sonstige Bezüge. Zur LSt-Berechnung mit Faktor > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 121 ff. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnsteuertabelle

Rz. 1 Stand: EL 101 – ET: 12/2013 Wird die LSt nicht durch > Maschinelle Lohnabrechnung sondern personell berechnet, kann der ArbG die LSt für einen bestimmten Betrag des Arbeitslohns einer LSt-Tabelle entnehmen. Diese Tabellen sind im Fachbuchhandel erhältlich. Hinweis: Die Lohnsteuertabellen erscheinen im selben Verlag. Rz. 2 Stand: EL 101 – ET: 12/2013 Die LSt wird personell...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Allgemeiner und besonderer Lohnsteuertarif

Rz. 15 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Für Vorsorgeaufwendungen, besonders für die Beiträge zur SozVers, (> Sonderausgaben Rz 24 ff) wird den ArbN beim LSt-Abzug eine > Vorsorgepauschale gewährt, die in den LSt-Tarif eingearbeitet ist. Sie wird ab 2010 erstmals in allen Steuerklassen I bis VI berücksichtigt und setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Bestimmung wurde durch das EStRG v. 5.8.1974, BStBl I 1974, 530 eingefügt und gilt ab 1.1.1975. Die wesentlichen Änderungen betreffen Erhöhung der Beträge in Abs. 3 durch Gesetz v. 16.8.1980[1], die Einführung der "besonderen Lohnsteuertabellen" durch Gesetz v. 20.12.1982[2], Änderung des Abs. 3 um einen sonstigen Bezug und Entschädigungen, Gesetz v. 14.12.1984[3], die ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit und Aufstockungsunterhaltsanspruch

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten sich um den von dem Ehemann zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Er war inzwischen Chefarzt und wieder verheiratet. Aus der Ehe der Parteien war ein im Jahre 1982 geborener Sohn und eine im Jahre 1985 geborene Tochter hervorgegangen. Aufgrund eines im einstweiligen Anordnungsverfahren am 7.11.2001 geschlossenen Vergleichs leistete der B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 38c Lohnsteuertabellen

I. Anmerkung Rn. 1 Stand: EL 56 – ET: 05/2003 Die Aufhebung hängt damit zusammen, dass bis 2003 der bisherige Tarif durch einen stufenlosen Formeltarif ersetzt wird und die Verpflichtung des BMF zur Aufstellung von LSt-Tabellen entfallen ist (s § 39b Rn 4).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen (BAT) / 4.1.2 Besteuerung nach Lohnsteuerkarte

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2% einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn anhand der vorgelegten Lohnsteuerkarte versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit (BAT) / 18 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b ATZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch dann steuerfrei, wenn die entsprechenden Beiträge dem Arbeitgeber nicht gemäß § 4 ATZG durch die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 5.1 Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

Die Programmablaufpläne für die Berechnung und Erstellung der Lohnsteuertabellen für den Lohnsteuerabzug 2024 wurden nochmals geändert. Spätestens ab April 2024 sind neue Lohnprogramme zu verwenden und die vorhergehenden Monate zu korrigieren.mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / V. Lohnsteuern nach der Steuertabelle

Früher wurden die anfallenden Steuern mit Hilfe von gedruckten Lohnsteuertabellen ermittelt. Heute bieten verschiedene Berechnungsprogramme im Internet kostenlose Hilfestellung wie z.B. http://www.bmf-steuerrechner.de/ http://steuerrechner.com.de/ http://www.n-heydorn.de/steuer.html Beispiel (für 2019): Bruttoeinkommen 1.984,20 EUR Eingruppierung in die Einkommensstufe der Tab...mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / IV. System der Steuerklassen

Von den regelmäßig bezogenen Lohn- und Gehaltseinkünften werden Lohnsteuern abgehalten als Vorauszahlungen auf die letztlich anfallende Jahresteuer. Die Lohnsteuertabellen sehen sechs Steuerklassen vor. Dabei basieren die Steuerklassen 1 und 2 auf der Grundtabelle, die Steuerklassen 3 bis 5 auf der Splittingtabelle. Die unterschiedlichen Steuerbeträge ergeben sich aus den je...mehr