Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

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zfs 10/2016, Eintritt des R... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Bekl. hat gegen die Kl. einen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.775,12 EUR sowie von Gerichtsvollzieher- und weiteren Rechtsanwaltskosten i.H.v. 452,05 EUR gem. §§ 1 S. 1, 125 VVG i.V.m. §§ 1, 5 (2) a) ARB 2011, § 257 BGB sowie i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag:" Gem. § 125 VVG ist der VR verpflichtet, di...mehr

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zfs 10/2016, Eintritt des R... / Sachverhalt

Die Bekl. schloss bei der Kl. am 8.5.2012 einen Immobilienrechtsschutzversicherungsvertrag ab für ein vermietetes Objekt in M. Vorgesehen war eine Karenzfrist von 3 Monaten nach Vertragsabschluss. Eine erste, am 15.6.2012 aufgestellte Nebenkostenabrechnung beglich der Mieter trotz einer Mahnung vom 4.9.2012 ebenso wenig wie eine zweite Nebenkostenabrechnung vom 29.4.2013. Da...mehr

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AGS 10/2016, Einschaltung e... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Soweit das ausführende Luftfahrtunternehmen nach dem Wortlaut von Art. 5 und 7 FluggastrechteVO einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen einräume, begründe dies lediglich die sofortige Fälligkeit der jeweils geschuldeten Leistung. Die Voraussetzungen für den Eintritt von Verzug ergäben sich au...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.4.1 Beitragsrückstände von Versicherten nach dem KSVG (Abs. 3a Satz 1)

Rz. 33 Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 KSVG hat der Versicherte an die Künstlersozialkasse (KSK) als Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Kalendermonat die Hälfte des sich aus den §§ 223, 234 Abs. 1, § 241 ergebenden Beitrags zu zahlen. Die KSK ist demgegenüber gemäß § 251 Abs. 3 Satz 1 Beitragsschuldnerin für die nach dem KSVG versicherungspflichtigen Mitgli...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Mahnung

Wegen der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wirkt auch die für den Trennungsunterhalt erklärte Mahnung nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt fort. Die Mahnung für den nachehelichen Unterhalt kann auch noch nicht vor der Rechtskraft der Scheidung wirksam erklärt werden, denn eine Mahnung vor Fälligkeit des Nachscheidungsanspruchs begründet keinen Verzug (BGH F...mehr

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ZAP 2/2016, Schuldnerverzug: Fehlende Mahnung gegenüber einem Stromkunden

(BGH, Urt. v. 8.6.2016 – VIII ZR 215/15) • Gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB tritt Schuldnerverzug ohne Mahnung zeitgleich mit der Fälligkeit ein, wenn eine Zeit für die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist. In der Angabe des Fälligkeitszeitpunkts in der Rechnung eines Versorgers liegt eine kalendermäßige Bestimmung der Zeit für die Leistung i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil...mehr

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ZAP 11/2015, Schuldnerverzug: Zur Fälligkeit einer Stromrechnung

(OLG Schleswig, Urt. v. 3.3.2015 – 3 U 46/14) • Nur eine vertragsgerechte Abrechnung eines Stromanbieters kann fälligkeitsauslösend sein. Nach den gängigen Stromversorgungsbedingungen ist grds. jährlich abzurechnen. Kürzere Abrechnungszeiträume sind nur in den ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Zahlungsverzug des Verbrauchers tritt nicht schon mit Ablauf der ...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / a) Kein Ruhen des Krankenversicherungsschutzes bei Hilfebedürftigkeit

Gemäß § 16 Abs. 3a S. 2 SGB V ruht der Leistungsanspruch von GKV-Mitgliedern, die trotz Mahnung mit Beiträgen für zwei Monate im Rückstand sind, allerdings erst nach Feststellung durch die Krankenkasse entsprechend § 16 Abs. 2 KSVG. Dieses Ruhen tritt nach § 16 Abs. 3a S. 4 SGB V nicht ein oder endet, wenn die Versicherten hilfebedürftig i.S.v. SGB II oder SGB XII werden. Mi...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XI. Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 297, 297a, 298 InsO

Eine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 297 InsO kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner zwischen dem Schlusstermin und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach §§ 283–283c StGB rechtskräftig verurteilt wird. Hierzu zählen insbesondere das Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögenswerten ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Bestellung/Beiordnung

In der Praxis spielt die Frage der Zulässigkeit einer nachträglichen Beiordnung eines Beistands bzw. der Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn das Verfahren rechtkräftig abgeschlossen ist, eine große Rolle. In der Frage, gehen die Obergerichte uni sono davon aus, dass das nicht möglich ist (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Burhoff, EV, Rn. 3043 ff. für den Pflich...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist deshalb frühzeitig zu erörtern, ob Kra...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / b) Unbestimmtheit der Durchsuchungsanordnung

Bei der zweiten Entscheidung handelt es sich um den Beschluss des BVerfG vom 16.4.2015 (2 BvR 440/14, StRR 2015, 202 [Ls.]). In dem Verfahren ging es nicht um die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei, sondern um die einer Steuerberater-/Wirtschaftsprüferkanzlei. Zur Anordnung der Durchsuchung im Beschluss des AG hieß es: "Gegen einen der Geschäftsführer der Beschwerdeführ...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / b) Beratungshinweise

Generell empfiehlt sich bei und vor Rechtsstreitigkeiten mit Kreditinstituten Folgendes: Mandantenauskunft bzw. Selbstauskunft bei Schufa und Auskunfteien (z.B. Creditreform) gem. §§ 33 ff. BDSG einholen, Bestreiten des Rechts zur Eintragung und Sperraufforderung wegen nicht geklärten Sachverhalts; Löschungsverlangen in Bezug auf Falscheintragungen oder Pflichtlöschung nach Zei...mehr

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ZAP 1/2015, Die Insassenunf... / 3. Subsidiarität des Leistungsversprechens

Nach allen Bedingungen besteht ein Anspruch aus der Fahrerschutzversicherung nur dann, wenn und soweit der Fahrer keine durchsetzbaren vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen Dritte (Schädiger, Haftpflicht-, Kranken-, Sozialversicherung, Arbeitgeber) hat (A.5.4.2 AKB). Es handelt sich letztlich um eine Ausfallversicherung. Beispiel: Besteht wegen eines Mitverschuldens...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Einzelne Verwaltungskosten

Zu den einzelnen Verwaltungskosten zählen: Vergütungen für eine Hausverwaltung (OLG Nürnberg WuM 1995, 308); Verwaltungsaufwand für Organisation und Koordination in einem Einkaufszentrum (OLG Hamburg ZMR 2003, 180 = NZM 2002, 388); Verwaltungstätigkeiten des Hauswarts, wobei der Kostenaufwand hierfür aus den Hauswartkosten gem. § 2 BetrKV herauszunehmen und bei den Verwaltungsk...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Koalitionskompromiss zur Erbschaftsteuerreform

Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft jetzt weit entgegen. Mit einem am 8. Juli vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf lockert die Koalition nochmals die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Sie fallen weniger scharf aus als ursprünglich vom Bundesfinanzministerium geplant. Nach der noch geltenden...mehr

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zerb 7/2016, Ansprüche des ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers ist teilweise begründet. 1. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung von restlichen EUR 1.839.681,60 aus einem Untervermächtnis gegen die Beklagte zu 2. als Vorausvermächtnisnehmerin gemäß § 2174 BGB iVm mit § 4 Ziffer 2 des notariellen Testaments des Erblassers R. K. B. vom 11.3.2009 zu. Der Beklagten zu 2. sind vom Erblasser Vermögensgegen...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beschleunigungsgebot [Rdn 2344]

Rdn 2345 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307, sowie bei → Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Teil B Rdn 1028, und zur Verfahrensbeschleunigung/Verfahrensverzögerung auch noch bei Burhoff, EV, Rn 4142 und bei Burhoff, HV, Rn 2826. Rdn 2346 1.a) Will der Betroffene ei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1289]

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FoVo 6/2016, Großunternehme... / 3 Der Praxistipp

In der Praxis wird insbesondere Großunternehmen immer wieder das Recht abgesprochen, nach erfolglosen vorgerichtlichen Mahnungen einen Rechtsdienstleister, d.h. einen Rechtsanwalt oder ein registriertes Inkassounternehmen, mit der weiteren Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu beauftragen (zur Problematik umfassend Goebel, FoVo 2015, 121). Dabei wird nicht etwa geltend g...mehr

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FoVo 6/2016, Großunternehme... / 2 II. Aus der Entscheidung

RA-Beauftragung zweckmäßig und erforderlich Die Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig gemäß §§ 280, 286 BGB, da die Klägerin nicht ihre Schadensminderungspflicht verletzt hat. Die Kosten sind zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzuges erfolgt sind und aus Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH DR 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3 Kosten der Mahnung

3.1 Grundsatz Rz. 15 Das Mahnverfahren i.S.v. § 259 AO ist nicht Teil des Vollstreckungsverfahrens, sondern Teil des Erhebungsverfahrens.[1] Es gilt also insoweit der Grundsatz der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens.[2] § 337 Abs. 2 AO stellt insoweit rein deklaratorisch klar, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn abweichend von § 259 AO die Mahnung nicht durch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.2 Auslagenersatz

Rz. 16 Eine Ausnahme vom Grundsatz der Kostenfreiheit (s. Rz. 15) galt bis zum 29.6.2013 nur dann, wenn die Mahnung gem. § 259 Satz 2 AO a.F. im Wege der Postnachnahme erfolgte. Aufgrund der Automatisierung des Mahnverfahrens durch die Finanzverwaltung wurde als Folgeänderung der Streichung des § 259 Satz 2 AO a.F. durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] auch § 337...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.1 Grundsatz

Rz. 15 Das Mahnverfahren i.S.v. § 259 AO ist nicht Teil des Vollstreckungsverfahrens, sondern Teil des Erhebungsverfahrens.[1] Es gilt also insoweit der Grundsatz der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens.[2] § 337 Abs. 2 AO stellt insoweit rein deklaratorisch klar, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn abweichend von § 259 AO die Mahnung nicht durch die Kassenabteil...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / VI. Folgeprämie (C.2 AKB 2015)

Rz. 17 Die Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie ist für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei fehlender oder verspäteter Zahlung der Prämie von ausschlaggebender Bedeutung: Bei der Folgeprämie tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer qualifiziert gemahnt und über die Folgen des Zahlungsverzuges belehrt worden ist (§ 38 VVG...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / III. Verzug

Rz. 231 Der Versicherer gerät in Verzug, wenn er nach Eintritt der Fälligkeit der Versicherungsleistung oder der Vorschusszahlung nach einer Mahnung durch den Versicherungsnehmer schuldhaft keine Zahlung leistet. Rz. 232 Wird die Eintrittspflicht zu Unrecht verneint, gerät der Versicherer auch ohne Mahnung in Verzug.[346] Rz. 233 Zum Verzugsschaden gehören dann auch die Rechts...mehr

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§ 7 Der Deckungsprozess / A. Klage

Rz. 1 Erbringt der Versicherer trotz Fälligkeit und Mahnung die geforderte Leistung nicht, verbleibt dem Versicherungsnehmer nur die Durchführung des Deckungsprozesses. Allein sinnvoll ist eine Klage; die Beantragung eines Mahnbescheides ist wenig sinnvoll und dient nur der Verzögerung, da Versicherer selbst dann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wenn sie leistu...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / VIII. Beweisfragen

Rz. 23 Der Versicherer ist für den Zugang der Anforderung der Erstprämie ebenso beweispflichtig wie für den Zugang der qualifizierten Mahnung; es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass ein zur Post gegebenes Schreiben den Empfänger erreicht.[19] Der Versicherer ist nicht nur für den Zugang, sondern auch für den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig. Rz. 24 (Einfaches) Bestreiten d...mehr

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zfs 4/2016, Überprüfungsfri... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Gericht hat deshalb unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, wie die Kosten des Rechtsstreits zu verteilen sind. Ausschlaggebend ist hierbei insb. der ohne die Erledigungserklärung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann...mehr

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Schadensersatz bei fehlerhaftem Hausgeldinkasso

Leitsatz Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verpflichtet, die zu zahlenden, fälligen Hausgelder zeitnah einzuziehen. Verletzt er diese Pflicht, schuldet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem Hausgeldausfall Schadenssatz. Normenkette §§ 26, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 280 BGB Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Jahr 2007 zum Tagesordnungspunk...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 53a Während die Überschuldung stets die Erstellung einer Überschuldungsbilanz verlangt (§ 19 Rn. 27 ff.), kann die Zahlungsunfähigkeit sowohl durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits oder aber mithilfe der sogenannten wirtschaftskriminal...mehr

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Aufrechnung des Hausgeldschuldners

Leitsatz Gegen Hausgeldforderungen kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Normenkette §§ 16, 21 Abs. 7 WEG, 28 Abs. 5 WEG Das Problem Wohnungseigentümer B schuldet in 2013 ein monatliches Hausgeld in Höhe von 258,63 EUR. Mit Schreiben vom 26. März 2013 erteilt er Verwalter V eine Einzugsermä...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Auflagenverstoß [Rdn 326]

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / V. Prämienverzug

Rz. 59 Im Versicherungsrecht herrscht das Prinzip der materiellen Deckung. Wenn die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht rechtzeitig gezahlt ist (§ 37 Abs. 2 VVG), ist der Versicherer leistungsfrei. Ebenso tritt Leistungsfreiheit ein, wenn eine Folgeprämie nach Mahnung nicht fristgerecht gezahlt worden ist (§ 38 Abs. 2 VVG).mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldstrafen, Allgemeines [Rdn 366]

Rdn 367 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008, Rn 857 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 138 ff.; Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. 2009, Rn 231 ff. Volckart/Pollähne/Wagner, Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug, 4. Aufl. 2008, Rn 215 ff. Rdn 368 1.a) Li...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1002]

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Die Mandantin des später klagenden RA führte an dem Kfz des Bekl. Reparaturarbeiten durch. Die Bezahlung von Restbeträgen aus den beiden Rechnungen der Mandantin v. 7. und 11.3.2011 blieb der Bekl. schuldig. Auch auf eine Zahlungsaufforderung sowie auf eine Mahnung der Mandantin reagierte der Bekl. nicht. Die Mandantin beauftragte hieraufhin Ihren RA mit der außergerichtlich...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "II. … Der aus abgetretenem Recht der Zedentin geltend gemachte materielle Kostenerstattungsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ist nicht auf die 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG a.F. (= Nr. 2301 VV RVG) beschränkt." [8] 1. Nach st. Rspr. des BGH hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetze...mehr

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FoVo 1/2016, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Berufsverbot, Bewährungsaussetzung [Rdn 53]

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / E. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2014 – Stand 25.3.2014

Rz. 5 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Der V...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Guten Morgen, Amtsgericht Walsrode! Aufwachen und gut aufpassen! In dieser Zeitschrift hatte man leider des Öfteren Veranlassung, sich kritisch mit Urteilen des AG Walsrode auseinanderzusetzen, die sich schon seinerzeit mit bemerkenswerter Penetranz und Arroganz über Beurteilungen des eigenen Obergerichts hinwegsetzten und es verstanden, die vom Gesetzgeber so sinnvoll gestal...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von dem Beklagten aus abgetretenem Recht seiner Mandantin (im Folgenden: Zedentin) die Erstattung von Rechtsanwaltskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadensersatzes. Nachdem der Beklagte der Zedentin die Bezahlung von Restbeträgen zweier Rechnungen für die Reparatur eines Kraftfahrzeugs vom 7. und 11.3.2011 schuldig geblieben und auf eine Zahlungs...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Da der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn 6, insoweit nicht abgedr. in BGHZ ...mehr

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FoVo 12/2015, Kosten der Za... / 3 Der Praxistipp

Konsequentes Vorgehen ist gefragt In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gläubiger die Kosten für eine wiederholte anwaltliche Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht erstattet verlangen kann, weil er sogleich den Zahlungsanspruch verfolgen kann. Fraglich kann also nur sein, ob unmittelbar Klage erhoben werden muss oder der Drittschu...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / 2. Für Teilklage nicht ausreichende Umstände

In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um Vorsorgeunterhalt nach § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB. Dessen Nachforderung war im Vorverfahren weder ausdrücklich noch nach den Umständen hinreichend deutlich vorbehalten worden. Bei der zweistufigen Unterhaltsberechnung ist ein derartiger Vorbehalt schon deswegen nicht anzunehmen, weil es naheliegend ist, dass der Berechtigte eine mit d...mehr

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§ 4 Güterstände / 5. Nebenforderungen (Zinsen)

Rz. 589 Die Forderung auf Zugewinnausgleich ist zu verzinsen; es gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen für Verzugszinsen und Prozesszinsen, §§ 286 – 289, 291 BGB. Allerdings sind die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die Auswirkungen auf die Verzinsung besonders zu beachten:mehr