Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung durch eine andere Person (Abs 2).

Rn 9 Die Vorschrift erfasst nicht nur die Versteigerung, sondern auch den freihändigen Verkauf durch einen Dritten wie zB Bank, Makler oder Kommissionär (MüKoZPO/Gruber Rz 14; Zö/Herget Rz 15). I. Antrag. Rn 10 Zu dem in Abs 2 vorgeschriebenen Antrag vgl Rn 2. Anders als der Antrag nach Abs 1 kann er jedoch nach der Entscheidung des Gerichts nicht mehr zurückgenommen werden, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Person des Dritten.

Rn 27 Vorbemerkung. Ggü einem bösgläubigen Erklärungsempfänger ist die Willenserklärung stets anfechtbar. Es kommt nicht darauf an, ob der Täuschende Dritter oder dem Geschäftskreis des Empfängers zuzurechnen ist. Anders ggü einem gutgläubigen Erklärungsempfänger (Erman/Arnold § 123 Rz 32 f). Maßgebend für II 1 und 2 ist, ob der Täuschende Dritter ist (BGH WM 11, 2311 Tz 34)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Besondere Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Rn 71 Die auf einzelne Vorschriften beschränkten Regelungen zum Maklervertrag und die Möglichkeit zur Disposition über die Regelungen haben in der Praxis zu zahlreichen, weit verbreiteten Vereinbarungen geführt, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Dabei ist zwischen Individualabreden und Vereinbarungen in AGB zu unterscheiden. Für Individualvereinbarungen stellen ledigl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzeigepflicht.

Rn 2 Die Anzeigepflicht entsteht in allen drei Tatbestandsvarianten des § 663. Eine öffentliche Bestellung liegt immer dann vor, wenn ein Träger der öffentlichen Verwaltung die Ernennung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ausspricht. Die Tätigkeit selbst muss allerdings privatrechtlicher Natur sein, anderenfalls handelt es sich um Amtspflichten. Praktische Bedeutung erlangt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretung.

Rn 80 Vertragsbezogene Erklärungen der Mietvertragsparteien sind nicht ›höchstpersönlich‹ – eine Vertretung im fremden Namen nach §§ 164 ff ist daher zulässig. Einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters oder Mieters bedarf es nicht (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff). Nach § 164 I 2 notwendig, aber auch ausreichend ist, dass sich die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbarer Zwang.

Rn 5 Nach einer verbreiteten Rspr soll schon ein bloß mittelbarer Zwang zu Veräußerung oder Erwerb von Grundstückeigentum für die Formbedürftigkeit genügen (BGH NJW 90, 391 [BGH 19.09.1989 - XI ZR 10/89]; NJW-RR 08, 824 [BGH 25.01.2008 - V ZR 118/07]; Karlsr MDR 17, 638 [OLG Dresden 01.12.2016 - 4 U 752/16]). Hierfür soll es nämlich ausreichen, dass für das Unterlassen von V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Gerichtliche Durchsetzung.

Rn 64 Neben der gewöhnlichen Leistungsklage zur Durchsetzung des Anspruchs auf Vergütung wird häufig eine Stufenklage in Betracht kommen. Der Bezifferung der Klage geht dabei das Begehren um Auskunft voraus, welche es ermöglichen soll, die Vergütung zu bestimmen, die abhängig von der Gegenleistung des Hauptvertrags vereinbart wurde und der Durchsetzung des materiellen Auskun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Höhe der Vergütung.

Rn 61 Für die Höhe der Vergütung ist primär die vertragliche Vereinbarung und bei Fehlen einer Vereinbarung § 653 II maßgebend (zur ergänzenden Berücksichtigung von Handelsbräuchen BGHZ 94, 98). Sonderregelungen sind für den Darlehensvermittlungsvertrag (Angabe eines Prozentsatzes: § 655b I), die Arbeitsvermittlung (§ 296 III SGB III) und die Wohnungsvermittlung (§§ 3 I, 7 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. 2Der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Für einen Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, ist abweichend von der allgemeinen Formfreiheit für Maklerverträge die Textform (§ 126b) erforderlich. Sowohl für den Kaufinteressenten als auch für den Verkäufer soll der In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Person des ständigen Vertreters

Rn. 66 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als ständige Vertreter kommen natürliche und juristische Personen in Betracht (BFH BStBl II 1995, 238 bzgl Tochter-KapGes), auch PersGes können ständige Vertreter sein (Kaligin in Lademann, § 49 EStG Rz 743, EL 268, 5/2022). Rn. 67 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nicht bloß ArbN, sondern auch selbstständige Gewerbetreibende können ständige Vertret...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abd) Sachliche Weisungsgebundenheit

Rn. 71 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine persönliche Weisungsgebundenheit des Vertreters ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 1972, 785). Bei ArbN ergibt sich die sachliche Weisungsgebundenheit bereits aus dem Anstellungsvertrag, bei Selbstständigen aus dem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis (Bärsch in H/H/R, § 49 EStG Rz 234, August 2019). Wie eng die FinVerw die sa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm setzt den Abschluss eines Maklervertrags voraus. Nach I wird vom Gesetz vermutet, dass die dem Makler übertragene Tätigkeit gegen Vergütung erfolgt (BGH NJW 65, 1226). Die Regelung entspricht den §§ 612 I, 632 I und 689. Die Wirksamkeit des Maklervertrags kann daher lediglich an einer fehlenden Willensübereinstimmung, nicht aber an einem Dissens über die Entgel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 63 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt der Makler. Das bezieht sich auf: die Wirksamkeit des Maklervertrags (zum Hinweis auf die Entgeltlichkeit: BGH NJW-RR 99, 361 [BGH 17.09.1998 - III ZR 174/97]), den Nachweis oder die Vermittlung, den Abschluss des wirksamen Hauptvertrags, der mit der angestrebten Maklertätigkeit übereinstimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Verkäufer oder anderes Glied der Vertragskette.

Rn 50 Die Äußerungen müssen vom Verkäufer oder ihm zurechenbaren Personen stammen. Hersteller o deren Gehilfen werden nicht mehr ausdrücklich genannt, sind jedoch als Glieder der Vertragskette bzw als im Auftrag Handelnde umfasst. Bzgl ›Auftrag‹ ist von einer weiten Begrifflichkeit auszugehen, sodass bspw eine Beauftragung zur Schaltung von Werbung oder Anzeigen iRe Dienst- ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 8 Der Verkauf hat unverzüglich zu erfolgen. Die Frist des § 816 gilt nicht. Wenn die Beteiligten zustimmen, darf durch Zuwarten auf einen günstigeren Kurs spekuliert werden (MüKoZPO/Gruber Rz 6; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; abw lässt Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 3a schon die Zustimmung des Gläubigers ausreichen). Der Verkauf erfolgt aus freier Hand zum Tageskurs ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 19 Die ausdrücklich für den Bankbereich und die Versicherungswirtschaft entwickelten Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Pflicht zur Wissensorganisation gelten auch für andere am Rechtsverkehr teilnehmenden Organisationen und damit auch für Behörden (BGHZ 190, 210 Rz 17 f). Sie sind jedoch nur innerhalb der nach außen auftretenden Organisationseinheit anwendbar (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Faktischer Vertrag.

Rn 46 Die Lehre vom faktischen Vertrag wurde begründet, um auch in Fällen des Massenverkehrs, in denen die Parteien keine ausdrücklichen Willenserklärungen abgeben, einen Vertragsschluss konstruieren zu können (vgl noch BGHZ 21, 334). Heute wird sie allg abgelehnt, da das gewünschte Ergebnis auch über die Annahme konkludenter Willenserklärungen erreicht werden kann (BGHZ 95,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Aus dogmatischer Sicht ist str, ob die Fiktion an das Schweigen des Empfängers anknüpft oder auf einer Rechtsschein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stillschweigende Annahme.

Rn 6 Voraussetzung einer stillschweigenden Annahme ist eine nach außen erkennbare Handlung des Erben ggü einem Nachlassbeteiligten (Köln ZErb 14, 314), der zu entnehmen ist, dass er sich zur endgültigen Übernahme der Erbschaft entschlossen hat (Erman/Schmidt § 1943 Rz 3). Nimmt der Erbe derartige Handlungen vor, ist ein innerer auf die Annahme gerichteter Wille zunächst nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personale Zurechnung der Arglist.

Rn 26 Grundstücks- und Unternehmenskaufverträge (dazu Koppmann BB 14, 1673, 1675 f) sind der wesentliche Anwendungsfall für die Rspr zur personalen Zurechnung des Wissens Dritter auf va den Verkäufer. Die Zurechnungsnorm des § 166 I (BGHZ 168, 64, 68; Staud/Schilken § 166 Rz 8) wird über Vertreter hinaus auf sog Wissensvertreter ausgedehnt (BGHZ 117, 104, 106 f; ausf § 166 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Persönliche Übereinstimmung.

Rn 43 Bezugssubjekt der persönlichen Übereinstimmung ist der Auftraggeber des Maklervertrags. Ein Dritter ist es nur dann, wenn das Geschäft mit einem bestimmten Dritten abgeschlossen werden sollte (Hamm NJW-RR 95, 820 [OLG Hamm 18.04.1994 - 18 U 97/93]). Der Hauptvertrag muss regelmäßig zwischen dem Auftraggeber des Maklervertrags und einem Dritten zustande kommen. Abweiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 2 Bei Bruchteilsgemeinschaften (§§ 741 ff) erstreckt sich die anteilige Berechtigung auch auf die der Gemeinschaft erwachsenen Forderungen. Die Zweckbindung begründet rechtliche Unteilbarkeit selbst dann, wenn bei natürlicher Betrachtung Teilung möglich ist (BGH NJW 58, 1723; 92, 182, 183 [BGH 02.10.1991 - V ZB 9/91]; 93, 727, 728 [BGH 11.12.1992 - V ZR 118/91]; 01, 231, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Abschlussvermittler und Verhandlungsführer oder -gehilfe.

Rn 23 Kein Stellvertreter ist, wer von einer Vertragspartei damit beauftragt wurde, den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu vermitteln oder ohne Abschlussvollmacht nur die Verhandlungen zu führen. Diese Personen bereiten den Vertragsschluss grds lediglich vor, ohne selbst rechtsgeschäftlich in Erscheinung zu treten (Ausn BGH WM 15, 1510 Rz 9: konkludente Bevollmächtigung zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Börsen- oder Marktpreis.

Rn 7 Börsenpreis ist der amtliche Kurs eines an der Börse zum Handel zugelassenen Papiers, Marktpreis der am inländischen Handelsplatz festgelegte Ankaufspreis (Zö/Herget Rz 7). Der Ort, an dem der Börsen- oder Marktpreis besteht, muss nicht der Ort der Zwangsvollstreckung sein (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; St/J/Würdinger Rz 7; aA Anders/Gehle/Vogt-Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 655e I 1; zur praktischen Bedeutung MüKo/Weber Rz 14 f, 28) Vorschrift, deren Anwendungsbereich sich mit dem zum 21.3.16 geänderten § 655a deckt (Erman/Nietsch Rz 1), verschärft zum Schutz des Verbrauchers die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch des Maklers für die Darlehensvermittlung (1) bzw bei Umschuldungsdarlehen (2). Der Vermittler kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsschluss.

Rn 16 Der Maklervertrag kommt nach den allg Regeln durch Angebot und Annahme zustande (§§ 145 ff). Ein Verhalten der Parteien, das den Willen zum Abschluss eines Maklervertrags eindeutig erkennen lässt, ist auch noch nach dem Erbringen der Maklertätigkeit möglich (Hambg NJW-RR 03, 487 [OLG Hamburg 17.05.2002 - 9 U 39/01]). Bei der Auslegung der Willenserklärung ist allerding...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Doppeltätigkeit.

Rn 6 Eine Doppeltätigkeit des Maklers liegt vor, wenn er mit beiden Parteien des Hauptvertrags einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Gesetzlich verboten ist eine solche Doppeltätigkeit nicht (BGH NJW-RR 98, 992; Rn 1). Die Anknüpfung an den Abschluss eines Maklervertrags mit beiden Parteien des Hauptvertrags ist zu eng. Im Vordergrund steht die vertragswidrige Tätigkeit für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr