Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / ee) Interessenkollision in der Mediation

Rz. 87 Ein Fall der Interessenkollision scheidet aus, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung als Mediator tätig wird. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung und Schlichtung beauftragt.[196] Eine spätere anwaltliche Vertretung einer Mediationspartei ist aber ausgeschlossen.[197]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 71 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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§ 3 Die Gebühren des RVG / IV. Mediation

Rz. 153 Viele Arbeitsgerichte bieten die Möglichkeit, anhängige Rechtsstreite im Rahmen einer Mediation (§ 54a ArbGG) gütlich zu beenden. Ziel einer Mediation ist, dass die Streitparteien mit Unterstützung speziell geschulter Arbeitsrichter als Mediatoren selbstständig und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Die Mediatoren spielen eine vermittelnde Rolle, sie haben – a...mehr

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Italien / II. Schlichtungsverfahren, Mediation und begleitete Verhandlung

Rz. 174 Für Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschaft wurde ferner durch D.Lgs. Nr. 5 vom 17.1.2003, Art. 38–40, ein neues außergerichtliches Schlichtungsverfahren (procedimento di conciliazione stragiudiziale) eingeführt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 52 vom 21.5.2008 und gemäß dem bevollmächtigenden Gesetz Nr. 69 vom 18.6.2009, Art. 60, wurde DLgs Nr. ...mehr

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Mexiko / J. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 124 Ziel des mexikanischen Insolvenzgesetzes ist es, nach Möglichkeit insolvente Unternehmen zu erhalten. Das Gesetz priorisiert Schlichtungsverhandlungen und freiwillige Vereinbarungen, sodass Unternehmen in der Insolvenz mit ihren Gläubigern eine Vereinbarung treffen können, um Schulden und Verbindlichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen oder teilwei...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / I. Grundfragen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – anders als die des Notars gemäß § 19 BNotO [2] – vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt worden. Abgesehen von einigen eher deklaratorischen Hinweisen in der BRAO findet sich weder in der Bundesrechtsanwaltsordnung [3] noch in sonstigen Gesetzen eine spezielle Norm, welche die Voraussetzungen der anwaltlichen Haftung bestimmt.[4] Si...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Einzelgespräche/Shuttle

Rz. 63 Einzelgespräche des Mediators mit einzelnen Medianten können in mehreren Phasen der Mediation eingesetzt werden und stattfinden. Bei Familienunternehmen kommt es vor, dass die einzelnen Beteiligten, und das betrifft nicht nur die der älteren Generation, sich bereits im Vorfeld des eigentlichen Mediationsverfahrens zunächst allein ein Bild vom zu erwartenden Rahmen mac...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / 1. Zeugnisverweigerungsrecht/Verschwiegenheitspflicht

Rz. 53 Durch die Vorschrift des § 4 MediationsG ist der Mediator nunmehr gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat demgemäß nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im einer Mediation nachfolgenden Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht.[28] Der Mediator kann von allen Beteiligten gemeinsam von der Verschwiegenheit befreit werden. Für strafrechtliche Verfahren verbleibt es...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / B. Begriff und Historie

Rz. 6 Der Begriff Mediation ist aus dem englischen eingedeutscht und bezeichnet ein strukturiertes Verfahren, in dem ein speziell geschulter Dritter, der sogenannte Mediator, die Beteiligten darin unterstützt, eine von ihnen selbst im Rahmen des Verfahrens erarbeitete gütliche Einigung zu erzielen. Der Mediator ist dabei gehalten, allen Beteiligten gegenüber neutral, respekt...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Themensammlung

Rz. 20 Im Anschluss an das Erstgespräch und den Abschluss des Mediationsvertrages beginnt die erste von fünf Phasen, die für Mediatoren jedweder Ausbildungen zu den Herzstücken gehören: die sogenannte Themensammlung.[12] Manche Mediatoren führen diese Stufe direkt im Anschluss an das Erstgespräch als eine Sitzung durch, andere warten, bis sich die Erfahrungen des Erstgespräc...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Vorlaufphase

Rz. 11 Die sogenannte Vorlaufphase ist einer der Ablaufschritte, der nicht als zwingend notwendig angesehen wird.[8] In dieser Phase entscheidet sich oft, ob eine Mediation überhaupt zustande kommt und manchmal, ob sie gelingt. In vielen Fällen findet mit allen Beteiligten ein meist kostenloses Informationsgespräch des Mediators über das System der Mediation an sich statt. Di...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / III. Mediation

Rz. 14 Zur Mediation darf zunächst auf vorstehenden § 21 des Handbuchs verwiesen werden. Herkömmlicherweise wird die Mediation als ein freiwilliges außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren definiert. Hierbei ist die Rolle des Mediators nicht die des Streitentscheiders, der Mediator soll lediglich die Gedanken der Beteiligten unterstützen und lenken, er soll insbesondere ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Selbstverantwortlichkeit

Rz. 60 Ein weiteres Grundprinzip der Mediation ist das der Selbstverantwortlichkeit: Aufgabe des Mediators ist es, darauf zu achten, dass die Parteien im Rahmen ihrer Selbstverantwortlichkeit genug Freiraum haben, Vorschläge ohne Druck und aus freien Stücken zu überdenken.[32] Es ist nicht Aufgabe des Mediators, die Lösung für die Parteien zu erarbeiten, sondern den Rahmen z...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VI. Stufe des Verhandelns

Rz. 37 In der nächsten Stufe der Mediation, der Stufe des Verhandelns, filtern die Beteiligten mithilfe des Mediators die machbaren Lösungsoptionen heraus und bearbeiten diese weiter. Es werden vorläufige Regelungen entwickelt. Je nach Fallkonstellation und Mediationshandwerkzeug kommen hierbei unterschiedliche Techniken der Bearbeitung zum Einsatz.[21] Eine Technik ist, dass...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Stufe der Interessen

Rz. 28 Das Herausschälen der Interessen hinter den Themen, genauer hinter den Positionen, die von den Beteiligten geäußert werden,[15] erfolgt in der nächsten Mediationsverfahrensstufe – einer Kernstufe! Wer hier nur oberflächlich einsteigt, wird schwerlich eine dauerhaft haltbare Lösung erarbeiten können. Das Erarbeiten der zugrunde liegenden Interessen mit den Beteiligten ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / V. Stufe der Optionen

Rz. 33 Nach der geschilderten Aufarbeitung des bestehenden Konfliktstoffs in dieser Unternehmensnachfolge bzw. der für eine Unternehmensnachfolgeplanung wichtigen Themen und zugrunde liegenden Interessen folgt die nächste Stufe im Mediationsverfahren, die sogenannte Optionen- bzw. Lösungsentwicklung.[20] Es geht hier darum zu schauen, welche Ideen, alternative Wahlmöglichkei...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Grundsatz der Informiertheit

Rz. 52 Informiertheit der Beteiligten bedeutet im Wesentlichen, dass alle Parteien über die entscheidungserheblichen Tatsachen und die Rechtslage umfassend informiert sein müssen, um so eine Akzeptanz der Entscheidungen in diesem Mediationsverfahren auch für die Zukunft gewährleisten zu können.[27] Eng mit dem Grundsatz der Informiertheit hängt der Grundsatz der Verschwiegen...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 3. Mediation/Familienstrategie

Rz. 18 Unproblematisch ist die Tätigkeit für mehrere Mandanten gleichzeitig im Falle der Mediation.[13] Denn der Mediator ist kein Parteivertreter, sondern unparteiisch (bzw. allparteilich) tätig. Allerdings ist eine spätere Beratung bzw. Vertretung eines der Medianden in derselben Angelegenheit ausgeschlossen (§ 43a BRAO).[14] Dieselben Grundsätze gelten in der Regel auch, ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / C. Aufbau und Ablauf eines Mediationsverfahrens

Rz. 10 Gegenüber dem herkömmlichen Gerichtsverfahren verbleiben bei der Mediation die Problemlösung und damit auch das Verfahren zum Entwickeln einer Lösung in der Autonomie der Parteien. Der Ablauf des spezifischen Mediationsverfahrens ist daher nicht kodifiziert. Gleichwohl hat sich auch basierend auf den genannten Entwicklungen aus den USA die nachfolgend dargestellte Gru...mehr

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Autorenverzeichnis

Benjamin Ballhorn Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bonn Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Frank Conradt Bankfachwirt, CFP, Financial Planner, Düsseldorf Anne Erning Rechtsanwältin, Düsseldorf Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Ame...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Prinzip der Freiwilligkeit

Rz. 51 Freiwilligkeit ist zu verstehen als "freiwillige Teilnahme". Formal bedeutet sie, dass ein Mediand vom juristischen Standpunkt aus nicht zur Teilnahme gezwungen werden kann. Freiwilligkeit soll die Bereitschaft der Beteiligten sicherstellen, sich Problemen zu stellen und Lösungen selbstständig entwickeln zu wollen. Dabei stellt die Freiwilligkeit auch sicher, dass jed...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Ergebnisse der Umfrage

1. Die Corona-Pandemie hat zu Auswirkungen in den Familien und Partnerschaften geführt, die sich deutlich im Familienrecht bemerkbar machen. Familienanwälte waren und sind in dieser Situation wichtige Anlaufstellen. Ihre Bedeutung im Rechtssystem darf nicht übersehen werden. 2. Auch wenn es unmittelbar nach den ersten gravierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 91 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebüh...mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anwendungsbereich

Rz. 124 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 erstreckt sich auf alle Vergütungsvarianten des Abs. 1. Von der Anrechnung erfasst werden daher eine vereinbarte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 1, die übliche Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie die gekappte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 3. Die Einbeziehung auch der vereinbarten Beratungsgebühr mag systemwi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 73 Die Integration der Mediation in das RVG unterstreicht, dass die Mediation auch im vergütungsrechtlichen Sinne eine originäre anwaltliche Tätigkeit ist (siehe dazu § 1 Rdn 96 ff.). Rz. 74 Zivilrechtlich ist der zwischen den Medianten und dem Anwaltmediator geschlossene Mediationsvertrag als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter (§§ 611, 675 BGB) zu qualifizier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Begriff

Rz. 75 In einem weiten und allgemein akzeptierten Sinne ist Mediation als ein strukturiertes[73] außergerichtliches Verfahren anzusehen, in dem ein besonders geschulter neutraler Dritter versucht, ohne eigene Entscheidungskompetenz eine Einigung mit den Konfliktparteien zu erarbeiten.[74] Tritt der Anwalt im Mediationsverfahren als Interessenvertreter einer Partei auf, ist A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungs- oder Gutachtengebühr (§ 34 Abs. 1 S. 3)

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 2 erhält der Anwalt für die Beratung, Gutachtenerstellung oder die Tätigkeit als Mediator seine Vergütung nach den Vorschriften des BGB, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde. Die Beratungs- und Gutachtengebühr ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 gegenüber einem Verbraucher als Auftraggeber indes bei 250 EUR gekappt, die Erstberatungsgebühr darf hö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratung, Gutachten und Mediation

Rz. 19 Trifft der Anwalt im Rahmen einer Beratung, einer Gutachtenerstattung oder einer Tätigkeit als Mediator keine Gebührenvereinbarung, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die allgemeinen vergütungsrechtlichen Vorschriften werden durch die Verweisung auf das BGB indes nicht verdrängt; anwendbar bleibt namentl...mehr