Fachbeiträge & Kommentare zu Mediator

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kappungsgrenzen, Anrechnung

Rz. 82 Die Vergütung des Mediators ist nicht nach Abs. 1 S. 3 gekappt. Auch eine Anrechnung nach Abs. 2 findet nicht statt (siehe Rdn 123).mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / A. Das RVG

Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächlich in mietrechtlichen Angele...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften des § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 191 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

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zfs 05/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Onlineseminar – Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei Referent*innen: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmens- und Marketingberaterin, Hamburg Datum: Mittwoch, 2.6.2021, 16.00 bis 18.15 Uhr (2,0 Std. – nicht FAO-geeignet) Thema: Onlineseminar – Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessunge...mehr

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ZErb 05/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG Kommentar, Komplettes Praxiswissen...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XIII. Schlussbemerkungen

Der BKat mit Beschreibungen von Regelfällen führt nur dann zu einer einheitlichen Behandlung gleichgelagerter Fälle, wenn man sich einig ist, was ein Regelfall ist und ab wann ein Grenzfall vorliegt. Neben einer verstärkten Veröffentlichung zur Rechtsprechungspraxis der verschiedenen Amtsgerichte sollte zumindest der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.4 Zusammenarbeit mit anderen Beratern

Gem. § 56 Abs. 5 StBerG dürfen Steuerberater eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Zusammenarbeit, der nicht die Annahme gemeinschaftlicher Aufträge zugrunde liegt, mit Angehörigen freier Berufe i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG sowie von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften eingehen (Kooperation). Sie sind dann verpflichtet, sicherzustellen, das...mehr

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zfs 03/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB (5,0 Stunden FAO) Referent*innen: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Onlineseminar (ursprünglich geplant in Kaiserslautern) Datum: Samstag, 20.3.2021, 09.00 bis 14.30 Uhr Thema: Ab in den Urlaub – (Nicht nur) mit dem Auto in die Ferne ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 11 Etablierung des Geschäftsfelds

Will der Steuerberater das Geschäftsfeld "Gutachtenerstellung" etablieren, hat er sich zunächst die Frage zu stellen, wie die entsprechenden Aufträge akquiriert werden können. Im Bereich der Mandantschaft lässt sich im persönlichen Gespräch oder auch in (regelmäßigen) Rundschreiben publizieren, dass dies ein weiterer Tätigkeitsbereich ist. Bei einer Aufnahme auf die Homepage ...mehr

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Steuerung von selbstorganis... / 7 Fazit

Selbstorganisation ist ein wichtiger Bestandteil der agilen Transformation und findet daher vor allem auf Projektebene immer häufiger Einzug in Unternehmen. Ein Unternehmen aus dem Bereich Additive Manufacturing setzt seit geraumer Zeit erfolgreich die genannten Steuerungshilfen und –metriken ein. Auch das Rollenverständnis des Controllings wie im vorherigen Abschnitt erläut...mehr

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zfs 02/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Dienstag, 23.2.2021, 15.00 bis 17.45 Uhr Thema: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Update für Verkehrsrechtler Referent*innen: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

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Frankreich / 5. Vorläufige Maßnahmen, Eilmaßnahmen

Rz. 226 Bei der einvernehmlichen Scheidung bestimmen die Ehegatten selbst auch über die Einleitung von vorläufigen Maßnahmen (siehe Rdn 212). In den anderen Scheidungsfällen kann nach Art. 254 CC der Richter nach Anhörung der Parteien und ggf. mit deren Einverständnis einstweilige Anordnungen erlassen, um bis zum Scheidungsausspruch die Existenz der Ehegatten und der Kinder ...mehr

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Bulgarien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 90 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge (Art. 125 Abs. 1 FamKodex), ferner die gesetzliche Vertretung des Kindes (Art. 129 Abs. 1 FamKodex). Sie steht den Eltern gemeinsam zu, kann aber von jedem Elternteil allein ausgeübt werden (Art. 123 Abs. 1 S. 1 FamKodex). Bei Meinungsverschiedenheiten über ihre Ausübung kann wahlweise ein Mediator eingesch...mehr

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Niederlande / 4. Elternschaftsplan

Rz. 76 Mehr Erfolg hatte der damalige Justizminister mit dem Elternschaftsplan bei Ehescheidung. Seit dem 1.3.2009 ist das Gesetz zur Änderung von Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung im Zusammenhang mit der Förderung der fortbestehenden Elternschaft nach der Trennung und der Abschaffung der Möglichkeit, eine Ehe in eine registrierte Partnerschaft...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Trennungsverfahren

Rz. 131 Für die Trennung stehen neben dem bisherigen gerichtlichen Verfahren gemäß Gesetz vom 10.11.2014, Nr. 162 nunmehr auch die neuen Verfahren der anwaltsunterstützten Trennung oder der Trennung vor dem Standesamt zur Verfügung, die im Rahmen der Scheidung (vgl. Rdn 181) erörtert werden. Rz. 132 Das gerichtliche Verfahren findet vor dem ordentlichen Gericht (Tribunale ord...mehr

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Niederlande / VI. Möglichkeiten vertraglicher Regelungen bei Ehescheidung

Rz. 131 Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Scheidungsverfahrensrecht (Wet Scheidingsprocesrecht, 1993) müssen die Parteien dem Richter keinen Vorschlag über eine Regelung hinsichtlich ihrer Kinder oder ihrer vermögensrechtlichen Beziehungen mehr unterbreiten. Treffen sie aber eine solche Regelung (echtscheidingsconvenant‘), kann der Richter auf Antrag der Parteien die ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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zfs 08/2020, Zur Rechtsprec... / E. Vorschläge zur Weiterentwicklung von § 25 StVG und der BKatV

Für ein gewisses Mindestmaß an Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Fahrverbotssachen werden die folgenden Änderungen der Regelungen des § 25 StVG und der BKatV vorgeschlagen:mehr

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Integrative Unternehmensste... / 2.4 Checkliste

Diese Checkliste ist nur eine Anregung aus der und für die Praxis. Sie beruht auf Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen und muss an jeden konkreten Fall angepasst werden. Aber Controlling und Qualitätsmanagement sollten in jedem Fall mit einer solchen Checkliste arbeiten. Sie müssen nicht alle Antworten selber finden. Aber Sie müssen darauf achten, dass es sinnvolle Antw...mehr

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Gleichstellung / 3.5.5.2 Gerichtliches und außergerichtliches Verfahren (§ 34 BGleiG)

§ 34 BGleiG eröffnet der Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen.[1] Die formellen Hürden für die Zulässigkeit eines solchen gerichtlichen Verfahrens sind allerdings hoch. Zudem sind die Sachverhalte begrenzt, bei deren Vorliegen ein gerichtliches Vorgehen überhaupt möglich sein soll. Damit die Anrufung des Verwaltungsgerich...mehr

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zfs 06/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referierende: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 3. Ju...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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zfs 03/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Versicherungen im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Referierender: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.5.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Psychologie in der Hauptverhandlung Referieren...mehr

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zfs 02/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Referierende: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Mittwoch, 25.3.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[641] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[642] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.10 § 41 Nr. 8 ZPO

Rz. 67 Hiernach ist ein Richter ausgeschlossen in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat. Der sachliche Grund weicht von § 41 Nr. 7 ZPO ab. Er beruht auf der Unvereinbarkeit der auf Vertraulichkeit und Freiwilligkeit beruhenden Mediation und Schlichtung mit dem Richteramt als verbi...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Mediator

Rz. 182 In den letzten Jahren betätigen sich Rechtsanwälte zunehmend auch als Mediator.[461] Unter Mediation [462] versteht man ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben, also die Einschaltung eines (meist) neutralen und u...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Sonstige Tätigkeitsverbote

Rz. 55 Auch außerhalb der BRAO können sich gesetzliche Tätigkeitsverbote finden: Wird etwa der Rechtsberater als Mediator tätig, sieht § 3 MediationsG Tätigkeitsbeschränkungen vor. So darf als Mediator nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Eigenständige Pflichtenkreise

Rz. 339 Die Rechtstellung nacheinander oder nebeneinander tätiger Rechtsanwälte wird dadurch charakterisiert, dass jeder der Anwälte mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Anwaltsvertrag geschlossen hat. Alle Rechtsanwälte haben dann einen eigenen Pflichten- und Verantwortungsbereich. Keiner ist in seinem Pflichtenkreis als Erfüllungsgehilfe des anderen i.S.d. § 278 BGB t...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Formfreie Vergütungsvereinbarung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 459 Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer formfrei geschlossenen Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Tätigkeiten eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur verlangen, soweit der Gegenstand des Auftrags die in § 34 Abs. 1 RVG genannte Beratung ist und diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt oder es sich um die Ausarbeitung schriftlic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vergütung aus echtem Anwaltsvertrag

Rz. 420 Handelt es sich um einen – umfassenden oder beschränkten (vgl. Rdn 16 ff.) – Anwaltsvertrag mit der dafür typischen Rechtsbeistandspflicht des Rechtsanwalts (§ 3 Abs. 1 BRAO) – also um einen echten Anwaltsvertrag (vgl. Rdn 1) –,[1545] so liegt i.d.R. ein Dienstvertrag, ausnahmsweise ein Werkvertrag vor, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 Abs. 1 mit...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Die einzelnen Grundpflichten

Rz. 33 Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der vier Grundpflichten des Rechtsberaters zurückzuführen sein.[207] 1. Klärung des Sachverhalts Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 392 § 52 Abs. 2 BRAO enthält spezielle gesetzliche Regelungen für Rechtsanwaltssozietäten, § 59a BRAO nunmehr auch für alle Berufsausübungsgemeinschaften.[869] Eine Sozietät ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die nicht nur ein gemeinsames Büro unterhalten, sondern den Beruf im Interesse und auf Rechnung aller Sozien unter Benutzung ihrer gemeinsamen Einrichtunge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftung des Prozessbevollmächtigten

Rz. 258 Die Pflicht zu ordnungsgemäßem prozessualem Handeln ggü. dem Prozessgericht obliegt dem Prozessbevollmächtigten,[635] nicht dem Verkehrsanwalt.[636] Bei Unklarheiten des ihm erteilten Auftrags hat der Prozessanwalt den Verkehrsanwalt um Klarstellung zu ersuchen; dagegen ist er grds. nicht verpflichtet, unter Umgehung des Verkehrsanwalts den Mandanten selbst um Auskun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr