Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.4 Adressaten der Meldepflicht

Rz. 44 Die Meldepflicht besteht gegenüber dem jeweiligen Träger der Grundsicherung. Drei unterschiedliche Adressaten kommen in Betracht: Für die Leistungen der Grundsicherung nach § 6 Abs. 1 Satz Nr. 1 entweder die Agentur für Arbeit oder der kommunale Träger, wenn er die Optionsmöglichkeit der Experimentierklausel des § 6a genutzt hat. Für die Leistungen nach § 6 Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.3 Inhalt der Meldepflicht

Rz. 43 Die Meldepflicht wird nach dem Wortlaut der Vorschrift bei jedem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel des Trägers der Grundsicherung begründet. Sie knüpft bei Wechsel der Zuständigkeit in erster Linie an § 36 an. Zuständig ist danach die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Meldepflicht entsteht da...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift blieb im Gesetzgebungsverfahren inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Der jetzige Wortlaut ergibt sich aus der Ausschussberatung des Deutsc...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1 Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 SGB III

2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2 Entsprechende Anwendung der Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit nach § 310 SGB III

2.2.1 Wortlaut bei entsprechender Anwendung Rz. 41 Der Wortlaut der Vorschrift des § 310 SGB III könnte bei entsprechender Anwendung wie folgt lauten: "Wird für den Leistungsberechtigten nach der Antragstellung ein anderer Träger der Grundsicherung zuständig, hat er sich bei dem nunmehr zuständigen Träger der Grundsicherung zu melden." 2.2.2 Beginn der Meldepflicht Rz. 42 Die a...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.6 Unfallversicherungsschutz

Rz. 46 Im Gegensatz zur Meldepflicht nach dem 1. Halbsatz (vgl. unter Rz. 36) ist bei der entsprechenden Anwendung des § 310 SGB III der Hilfebedürftige nicht gesetzlich unfallversichert. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII ist nicht anwendbar (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 32).mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.5 Form und Frist der Meldung

Rz. 45 Eine bestimmte Form der Meldung sieht § 59 i. V. m. § 310 SGB III nicht vor. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus, § 122 Abs. 1 Satz 1 SGB III und aus § 309 Abs. 1 SGB III, die ausdrücklich die persönlich zu erfüllende Meldepflicht vorsehen. Eine persönliche Vorsprache ist daher nicht erforderlich; ausreichend ist daher eine schriftliche oder fernmündliche Meldu...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.1 Wortlaut bei entsprechender Anwendung

Rz. 41 Der Wortlaut der Vorschrift des § 310 SGB III könnte bei entsprechender Anwendung wie folgt lauten: "Wird für den Leistungsberechtigten nach der Antragstellung ein anderer Träger der Grundsicherung zuständig, hat er sich bei dem nunmehr zuständigen Träger der Grundsicherung zu melden."mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei weitere Ausprägungen der allgemeinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I sind in § 59 geregelt. Die Vorschrift verweist für die allgemeine Meldepflicht, die der Leistungsberechtigte auf Aufforderung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfüllen hat, auf § 309 SGB III. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung, d. h. dass die jeweils gültige Fas...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.6 Persönliche Meldung

Rz. 24 Der Hilfebedürftige hat sich nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III persönlich zu melden. Die Pflicht zur Meldung bei dem Träger beginnt mit dem Tag, für den ein Anspruch auf Leistung erhoben wird und dauert auch in der Zeit an, in der ein Anspruch gemindert ist oder ein Verfahren bei den Sozialgerichten, einschließlich dem Vorverfahren anhängig ist. Nach der Rechtsprechung...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.9 Unfallversicherungsschutz

Rz. 36 Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 59 i. V. m. 309 SGB III, steht der Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er steht dem meldepflichtigen Arbeitslosen gleich. Der Wortlaut der gesetzlichen Unfallversicherung wurde entsprechend angepasst (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 73 Art. 7 zu Nr. 1 § ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 SGB III 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztl...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.4 Inhalt

Rz. 20 Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat sich der Meldepflichtige zu der in der Aufforderung genannten Zeit bei dem Träger der Grundsicherung zu melden. Dabei handelt es sich um eine sog. unvertretbare Handlung, die nur von dem jeweiligen Leistungsberechtigten erfüllt werden kann (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 21). Eine Vertretung ist daher nicht gestattet...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.5 Verhältnis zu den §§ 61, 66 SGB I

Rz. 23 Das Verhältnis des § 61 SGB I zu § 309 SGB III war bisher in der Rechtsprechung des BSG zu der Vorgängernorm des § 309 SGB III (§ 132 AFG) offen gelassen worden (BSG, Urteil v. 20.3.1980, 7 RAr 21/79, und BSG, Urteil v. 29.9.1987, 7 RAr 17/86). In der Literatur war das Verhältnis umstritten. Während ein Teil der Autoren (Winkler, in: Gagel, SGB III, § 309 Rz. 6 ff.) §...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.7 Ordnungsvorschrift

Rz. 47 § 59 ist eine reine Ordnungsvorschrift. Die entsprechende Anwendung der §§ 309 und 310 SGB III ist nicht mit Schadenersatz sanktioniert oder als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bewehrt. Auch die Rechtsfolgen des § 66 SGB I können nicht eintreten, da die Meldung nach § 59 i. V. m. § 310 SGB III entsprechend nicht zu den in §§ 60 ff. auferlegten Pflichten gehört (a. A. L...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Die Vorschrift blieb im Gesetzgebungsverfahren inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Der jetzige Wortlaut ergibt sich aus der Ausschussberatung des Deutschen Bundestages v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.10 Verfahrensfragen/Rechtsschutz

Rz. 37 Die Meldeaufforderung des Grundsicherungsträgers ist ein Verwaltungsakt gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage möglich ist (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 10). Ein Widerspruch gegen eine Meldeaufforderung entfaltet nach § 39 Nr. 4 keine aufschiebende Wirkung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.11.2015, L 19 AS 1799/15 B ER). Die Anordnung der aufschie...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.7 Ersatz der Reisekosten auf Antrag

Rz. 28 Auf Antrag des Leistungsberechtigten sind nach § 309 Abs. 4 SGB III entsprechend die Reisekosten zu erstatten, die aus Anlass der Meldung entstehen. Die Erstattung der Reisekosten steht im Ermessen des Grundsicherungsträger (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 23; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 18; Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 26). Der SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 3 Literatur

Rz. 48 Blüggel, Die "Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was erfordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch erkrankte Bezieher von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Rechtsfolgen der von Alg II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Die Kommission ist der Ansicht, dass das aktuelle MwSt-System nicht nur betrugsanfällig, sondern für Unternehmen auch zunehmend komplex und mit immer größerem Aufwand verbunden ist. Vor allem aber seien die 30 Jahre alten MwSt-Vorschriften mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel nicht für eine Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter geeignet; daher sollten Überlegun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / b) Motive für die Vereinbarung einer Unterbeteiligung

Motive für die Vereinbarung einer Unterbeteiligung können alle Gründe sein, die die Beteiligung eines Dritten an der Gesellschaft rechtfertigen. In einer Familiengesellschaft kann z.B. der Generationenwechsel Grund für eine Unterbeteiligung werden. Da die Begründung einer Unterbeteiligung – anders als beim Nießbrauch – auch dann möglich ist, wenn die Abtretung an GmbH-Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geldwäsche: Aktualisierte A... / Zusammenfassung

Das Geldwäschegesetz entwickelte sich auch 2021 und 2022 mit für die Geldwäsche-Compliance wesentlichen Änderungen weiter. Waren es 2020 etwa die Aufnahme neuer Verpflichtetengruppen und eine deutliche Absenkung des Schwellenwertes für Bargeldgeschäfte im Güterhändlerbereich, so kam zum 1..82021 das Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) hinzu. Dessen Auswirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlung der Reihengeschäfte (zu § 3 Abs. 6a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" der Europäischen Union Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese Vorgaben noch erweitert um Drittlandssachverhalte gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat ihre ausführlichen Erläuterungen zu dem Themenkomplex der Reihengeschäfte umfassend überarbeitet u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geldwäsche: Aktualisierte A... / 6 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie, FAQ 1 / 1.1 Für welche Unternehmen gilt die Meldepflicht gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung?

Der delegierte Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2021/2178) (im Folgenden "delegierter Rechtsakt über die Offenlegungspflichten") enthält spezifische Anforderungen an die taxonomiebezogene Berichterstattung von Unternehmen, die unter die Richtlinie 2014/95/EU (im Folgenden "Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informatione...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie, FAQ 1 / 6.1 Gelten die Meldepflichten gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten für ein großes Unternehmen, das kein Kreditinstitut im Sinne des Artikels 4 der Eigenkapitalverordnung ist, aber als Finanzunternehmen im Sinne der Artikel 19a und 29a der NFRD behandelt wird?

Diese Situation kann entstehen, wenn spezialisierte Finanzunternehmen (z. B. Factoring- oder Garantieunternehmen), die keine Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 [1] (im Folgenden "Eigenkapitalverordnung" oder CRR) sind, nach nationalem Recht als solche behandelt werden. Erfüllt ein Unternehmen nicht die Definition eines Kreditinstituts im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie, FAQ 1 / 2.11 Sollten Nicht-Finanzunternehmen die Taxonomiefähigkeit ihrer Nicht-EU-Tätigkeiten melden?

Nicht-Finanzunternehmen, die in den Anwendungsbereich der NFRD fallen, müssen bei der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten auch dann einbeziehen, wenn diese außerhalb der Union stattfinden. Derselbe Ansatz gilt für die Meldepflicht nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung und gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie, FAQ 1 / 8 Wechselwirkungen mit anderen rechtlichen Anforderungen

In welchem Zusammenhang steht der delegierte Rechtsakt über die Offenlegungspflichten zu den vorgeschlagenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen? Die vorgeschlagene Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), mit der die bestehenden Berichtspflichten, die mit der NFRD in die Rechnungslegungsrichtlinie eingefüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
EU-Taxonomie, FAQ 1 / 3.1 Welche Angaben sollten Finanzunternehmen machen, wenn die Informationen der zugrunde liegenden Unternehmen nicht öffentlich zugänglich sind?

Unternehmen, die unter die NFRD fallen, müssen ihre Taxonomiefähigkeit in ihrer nichtfinanziellen Erklärung zusammen mit ihren Jahresabschlüssen melden. Unterschiedliche Unternehmen melden ihre Jahresabschlüsse zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Geschäftsjahres. Daher verfügen Finanzunternehmen möglicherweise nicht über alle öffentlich zugänglichen Informationen, um im ers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / 6. Feste Grenzen

Kriterien für Restzweifel: Es verblieben aber auch bei Berücksichtigung des vorstehend Dargestellten naturgemäß diverse Unsicherheiten für diejenigen, die als Privatpersonen oder als "Unternehmer in Nebentätigkeit" geschäftlich tätig werden, insbesondere Gegenstände verkaufen. Die Anzahl der strittigen Fälle dürfte vor dem Hintergrund der Meldepflichten der Onlineplattformen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit[*] Diverse gesetzgeberische Maßnahmen der letzten Zeit (Implementierung von Meldepflichten etc.) dienen dem Ziel, kommerziell relevantes Handeln (vornehmlich im Onlinebereich) ausfindig zu machen und ggf. zu besteuern, so dass sich vermutlich – insbesondere bei Erwerbstätigkeit mit niedriger Intensität – zukünftig vermehrt die Frage stellen wird, ob ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht – Risiken und Stolpersteine in M&A Transaktionen

Zusammenfassung Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr fliegen bei Unternehmenstransaktionen noch unter dem Radar. Dabei sollte ihnen zunehmend Beachtung geschenkt werden, da (vorsätzliche und fahrlässige) Verstöße Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können. Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung im Rahmen eines Unternehmenskaufs i...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 2.7 Meldepflichten

Meldepflicht der Namen der eingesetzten Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Nachunternehmer, Dienstleister geplanter Geräteeinsatz Meldung von Unfällen, Personenschäden, Schadenfällen, Bränden, Verpuffungen, Explosionen, Kontaminationen, Funden (z. B. Kampfmittel), umweltrelevanten Beeinträchtigungen (z. B. Wasser- oder Bodenverschmutzungen, unerlaubte Abfalllagerung), erkannten od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.1 Meldepflichten

Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektroni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepflichten

Zusammenfassung Begriff Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 2 Plattformen i. S. des Gesetzes

Der sachliche Anwendungsbereich des PStTG erstreckt sich ausschließlich auf digitale Plattformen. Dabei handelt es sich um Systeme, die auf digitalen Technologien beruhen und es Nutzern ermöglichen, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und elektronisch Rechtsgeschäfte abzuschließen, die auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten[1] (siehe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.2 Meldender Plattformbetreiber

Die Pflichten des PStTG treffen nur einen sog. meldenden Plattformbetreiber. Als solcher qualifiziert der Plattformbetreiber, wenn er unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PStTG einen spezifischen Nexus zum Inland besitzt. Dies ist dann der Fall, wenn der Plattformbetreiber Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat, er nach inländischem Recht eingetragen ist od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 5.3 Freigestellte Anbieter

Ausgenommen von den Meldepflichten sind freigestellte Anbieter. Dabei handelt es sich neben staatlichen Rechtsträgern nach § 4 Abs. 5 PStTG um Rechtsträger, deren Aktien an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, um Anbieter, die im Meldezeitraum mehr als 2.000 relevante Tätigkeiten auf derselben Plattform in Bezug auf eine Immobilieneinheit i. S. des § 6 Abs. 7 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / Zusammenfassung

Begriff Mit dem zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. DAC7-Richtlinie im nationalen Recht umgesetzt. Betreiber von digitalen Plattformen sind erstmals für den Meldezeitraum 2023 dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihren Plattformen tätigen Anbieter an die Finanzverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.2 Sorgfaltspflichten

Neben der Pflicht zu Meldung von relevanten Tätigkeiten unterliegen Plattformbetreiber zudem Sorgfaltspflichten. Dabei steht es dem Plattformbetreiber frei, die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der dort registrierten Anbieter erst ab dem Zeitpunkt durchzuführen, ab dem diese Anbieter aktiv sind und relevante Tätigkeiten anbieten.[1] Zu den Sorgfalts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.4 Qualifizierte Plattformbetreiber

Eine Meldepflicht entfällt im Sinne eines als „Switch-off“-Mechanismus bezeichneten Ausschlusses auch dann, wenn ein nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber zwar eine Plattform in der EU betreibt und einen Bezug zu einem EU-Staat hat, aber die Voraussetzungen eines qualifizierter Plattformbetreibers erfüllt.[1] Als qualifiziert gelten Plattformbetreiber, die in einem D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 5 Meldepflichtige Anbieter

5.1 Definition des Anbieters Als Nutzer einer Plattform kommt jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger in Betracht. Der Nutzer und der Plattformbetreiber müssen allerdings verschiedene Rechtssubjekte sein.[1] Als Anbieter wird wiederum ein Nutzer definiert, der auf einer Plattform registriert ist und dort relevante Tätigkeiten anbieten kann.[2] Laut Gesetzesbegründung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4.1 Relevante Tätigkeit

Meldende Plattformbetreiber sind nur dann meldepflichtig, wenn sie eine Plattform betreiben, auf der sog. relevante Tätigkeiten i. S. des § 5 Abs. 1 PStTG gegen eine Vergütung erbracht werden. Darunter fallen die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art von unbeweglichem Vermögen[1] (z. B. Vermietung von Unterkünften über Airbnb und ähnliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7 Umfang der Pflichten für Plattformbetreiber

7.1 Meldepflichten Meldende Plattformbetreiber unterliegen einer Meldepflicht für den Meldezeitraum, der nach § 6 Abs. 6 PStTG dem Kalenderjahr entspricht. Konkret müssen sie dem BZSt meldepflichtige Informationen spätestens zum 31.01. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem ein Anbieter als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde, nach amtlich vorgeschriebenen D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 8 Meldeverfahren

Die meldepflichtigen Informationen sind mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen zur Auswertung an die für die Besteuerung der Anbieter zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Zudem übermittelt es Daten über im Ausland ansässige Anbieter im Rahmen eines automatischen Informationsa...mehr