Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1 Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften

1.1 Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB) Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB ist unter einem Verbrauchervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu verstehen. 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1 Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB)

Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB ist unter einem Verbrauchervertrag ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zu verstehen. 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte, wirtschaftlich selbstst...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3 Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen des Wohnungsunternehmens (§ 312b BGB)

1.3.1 Anwendungsbereich (§ 312b Abs. 1 BGB) Nach der Legaldefinition in § 312b Abs. 1 BGB sind unter dem Begriff der "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene(n) Verträge" solche Verträge zu verstehen, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Wichtig Erf...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.5 Der Begriff: Geschäftsräume (§ 312b Abs. 2 BGB)

Geschäftsräume sind die Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, in der Regel also die Büroräume des Wohnungsunternehmens. Den Geschäftsräumen des Wohnungsunternehmens sind die Geschäftsräume des für den Vermieter tätigen Hausverwalters oder Maklers gleichzustellen. Praxis-Beispiel Keine Geschäftsräume Nicht zu den Geschäftsräumen zählen insbeso...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer

Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte, wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit unter Teilnahme am Wettbewerb zu verstehen.[2] Wichtig Keine private Vermögensverwaltung Die Verwaltung eigenen Vermögens zählt danach grundsätzlich nicht zu den gewerbl...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.2 Entgeltliche Leistung des Wohnungsunternehmens

Die Regelung des § 312 BGB n. F. setzt voraus, dass die jeweiligen Verträge "eine entgeltliche Leistung des Unternehmers"[1], also des Vermieters, zum Gegenstand haben. Zu diesen Verträgen zählen auch Mietverträge über Wohnraum.[2] § 312 BGB ist auf alle Mietänderungsverträge anzuwenden, die außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen werden. Praxis-Beispiel Ent...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.3 Keine Ausnahme bei Erneuerung des Mietvertrags

Unter dem Begriff der "Begründung" i. S. v. § 312 Abs. 4 BGB ist ausschließlich der Abschluss eines bisher nicht bestehenden Mietvertrags zu verstehen. Bei der Wohnungsmiete kommt es gelegentlich vor, dass der Erwerber eines Wohnhauses die Mieter in ihren Wohnungen aufsucht, um mit ihnen neue Mietverträge auszuhandeln und abzuschließen. Kommt ein solcher Vertrag zustande, wir...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.1 Anwendungsbereich (§ 312b Abs. 1 BGB)

Nach der Legaldefinition in § 312b Abs. 1 BGB sind unter dem Begriff der "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene(n) Verträge" solche Verträge zu verstehen, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Wichtig Erfüllungsgehilfen des Unternehmers Dem Unterne...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 4 Rückforderungsanspruch des Mieters

Im Falle eines Vertrags über eine Mieterhöhung hat der Mieter einen Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter, wenn er bei unterlassener Widerspruchsbelehrung die erhöhte Miete zunächst gezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung als Gegenleistung für die Modernisierung einer Wohnung vereinbart wurde. Dies folgt aus der Erwägung, dass der Mieter durch das Widerr...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1.2 Der Begriff: Verbraucher

"Verbraucher" ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.[1] Daran fehlt es, wenn der Mieter den Vertrag im Rahmen oder zum Zweck einer selbstständigen Geschäftstätigkeit abgeschlossen hat.[2] Wichtig Gewerbemieter ≠ Verbraucher Som...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.2 Ausnahme: Vertragsschluss nach Wohnungsbesichtigung

Für die Begründung eines Mietverhältnisses sind diese Vorschriften nicht anzuwenden, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat.[1] Deshalb besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Mietvertrag im Anschluss an eine Wohnungsbesichtigung in der besichtigten Wohnung oder an einem beliebigen anderen Ort abgeschlossen wird. Es muss sich aber um eine Besichtigung vor Vertragssch...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Mietvertrag in der Wohnung des Mieters abgeschlossen oder wird dort ein solcher Vertrag aufgehoben, abgeändert oder modifiziert, spricht man von Haustürgeschäften. Danach kann der Mieter eine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärung u. a. dann widerrufen, wenn die Vertragsverhandlungen im Bereich einer Privatwohnung geführt worden sind. Geset...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.4 Keine Ausnahme bei Mietänderungsverträgen in der Mieterwohnung

Ebenso gilt die Vorschrift bei allen Mietänderungsverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Wohnungsunternehmens abgeschlossen werden, also für die typischen "Haustürgeschäfte". Praxis-Beispiel Ändern des Mietvertrags Der neue Vermieter besucht seine Mieter, um mit ihnen eine Mieterhöhung oder eine Vertragsänderung zu vereinbaren. Wie bereits unter der Geltung des § 312 B...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 5 Beweislastfragen: Wer muss was beweisen?

Der Mieter muss beweisen, dass der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen des Vermieters geschlossen wurde. Der Vermieter muss beweisen, dass er nicht als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB gilt. Ebenso muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Vertrag in Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit abgeschlossen hat. Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft d...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 3 Widerrufsrecht des Mieters (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB)

Dem Mieter steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Wird dieses Recht ausgeübt, d. h. widerruft der Mieter z. B. den vereinbarten Mietvertrag, sind der Mieter und das Wohnungsunternehmen an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist di...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 2 Informationspflichten des Wohnungsunternehmens (§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB)

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist das Wohnungsunternehmen verpflichtet, den Mieter nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB zu informieren. Bei Miet- und Mietänderungsverträgen muss der abzuschließende Vertrag oder die den Vertrag ergänzende Information Angaben enthalten über den Vertragsgegenstand, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Wohnungs...mehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übereignung im Ganzen bedeutet, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes übergehen müssen (BFH v. 07.11.2002, VII R 11/01, BStBl II 2003, 226). Behält der frühere Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage zurück und übereignet er sie erst später an den Betriebsübernehmer, so liegt keine Übereignung im Ga...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Mietverhältnis

Rz. 50 Mit dem Tod eines Mieters treten nach § 563 BGB der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Mieters, die Kinder des Mieters oder andere Familienangehörige, die mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, in das Mietverhältnis ein, sofern sie nicht erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Der Vermieter kann das Mietver...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bebaute Grundstücke

aa) Ertragswertverfahren Rz. 35 [Autor/Stand] Bei den im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken gehört zu den Wertverhältnissen das im Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Mietwertniveau. Das ist in § 79 Abs. 5 BewG zusätzlich zu § 27 BewG noch einmal ausdrücklich ausgesprochen. Das Mietwertniveau wird also während eines ganzen Hauptfeststellungszeitraums b...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGS 6/2018, Schmidt-Futterer, Mietrecht

13. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. 3.065 S., 185,00 EUR Der Großkommentar zum gesamten Wohn- und Gewerbemietrecht, einschließlich der wichtigsten Nebengesetze ist ein regelrechter "Klassiker" und in 13. Aufl. mit dem Stand vom Frühsommer 2017 erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Entwicklung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprec...mehr

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AGS 5/2018, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Kläger in ihrem Verfahrensgrundrecht auf ...mehr

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Pfandrecht (Miete) / 8 Eigentümerwechsel

Das Pfandrecht des Veräußerers geht beim Eigentümerwechsel nicht auf den Erwerber über. Vielmehr entsteht zugunsten des Erwerbers ein neues, eigenständiges Pfandrecht, das allerdings denselben Inhalt hat wie das Pfandrecht des Veräußerers.[1] Wichtig Pfandrecht nur an mietereigenen Sachen Das Pfandrecht des Erwerbers entsteht mithin an allen Sachen, die der Mieter in die Miets...mehr

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Pfandrecht (Miete) / 2.1 Einbringen

Das Pfandrecht entsteht mit der Einbringung der dem Mieter gehörenden Sachen in die Mieträume. Praxis-Beispiel Zubehörräume: Keller, Speicher, Garage, Stellplatz Zu den Mieträumen in diesem Sinne gehören auch die mitvermieteten Zubehörräume und -flächen (Keller, Speicher, Garage, Kfz-Stellplatz). Das Einbringen ersetzt beim Vermieterpfandrecht den ansonsten erforderlichen Besit...mehr

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Gebrauch des Sondereigentums: Grenzen

Leitsatz Ob nach einer Baumaßnahme im Bereich des Sondereigentums, bei der auch in das gemeinschaftliche Eigentum eingriffen worden ist, die im Zeitpunkt der Baumaßnahme geltenden Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten sind, bestimmt sich nach dem Gewicht des Eingriffs in die Gebäudesubstanz. Grundlegende Um- oder Ausbauten – wie etwa ein Dachgeschossausbau – können e...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.5 Erbfall und Mietrecht

Forderungen und Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag gehören selbstverständlich ebenfalls zum Bestand des Nachlasses. Geschützt wird der Bestand des Mietverhältnisses zu Gunsten von Ehegatten, Lebenspartnern, Haushaltangehörigen (bspw. Kindern) und gem. § 563a BGB anderen Mitmietern. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpun...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / A. Allgemeine Mandatsannahme

Rz. 1 Während das Mandat in Ehesachen insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht Routine ist, gilt dies für einen Streit zwischen den Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres. Dabei ist die Anzahl der Paare, die in einer solchen Gemeinschaft leben, mittlerweile sehr hoch, zumal die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens sich ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Ist der Mieter berechtigt, den Partner oder die Partnerin mit in der Wohnung leben zu lassen?

Rz. 210 Nimmt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den anderen in die von ihm allein angemietete Wohnung auf, so wird dadurch, sofern nichts anderes vereinbart wird, noch kein Untermietverhältnis begründet. Es handelt sich dabei vielmehr um eine selbstständige Gebrauchsüberlassung im Sinne § 553 BGB.[180] Der Lebensgefährte ist Dritter im Sinne dieser Norm, da...mehr

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Videoüberwachung öffentlich... / 4.2 Videokameras in Privathäusern: widersprüchliche Urteile

Zum Thema Überwachung in Privathäusern ist die Situation nicht ganz klar. Es gibt widersprüchliche Gerichtsurteile. In den Gebäuden einer Wohneigentümergemeinschaft werden Videoanlagen von Gericht eher gestattet als in Mietshäusern. Wie die Gerichte nach dem neuen BDSG und der DSGVO urteilen, ist abzuwarten. Es ist aber anzunehmen, dass die Tendenz eher dahin geht, die Überw...mehr

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / II. Die vertraglichen Regelungen zur Wohnraumüberlassung

Die Überlassung von Wohnraum im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder durch die Genossenschaft gegenüber Nichtmitgliedern ist gesetzlich nicht geregelt. Weder im BGB noch im GenG finden sich entsprechende Aussagen. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung über die Überlassung von Wohnraum ist nach dem Satzungszweck der Wohnungsgenossenschaft, d...mehr

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zerb 2/2017, Kündigung des ... / Aus den Gründen

Die wechselseitig erhobenen Berufungen haben keinen Erfolg. Die Berufung des Klägers ist unbegründet. Die Kammer war befugt und gehalten, über die Berufung des Klägers durch Sachurteil zu entscheiden. Die von den Beklagten im Umfang der klägerischen Berufung beantragte Aussetzung war gemäß § 148 ZPO nicht geboten, da dafür die Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits erford...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / 1. Familienrechtliche Grundlagen

In den §§ 1568a f. BGB finden sich Instrumentarien, die diesen Konflikt lösen sollen.[23] Danach kann ein Ehegatte anlässlich der Trennung die Überlassung der gemeinschaftlichen Wohnung verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen, die aus den familienrechtlichen Verbindungen resultieren, vorliegen. Es kommt nicht darauf an, ob beide Ehegatten Vertragspartner des Vermieters sin...mehr

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zfs 2/2017, Verbindliches B... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323 Abs. 1, 346, 348 BGB steht dem Kl. nicht zu. Damit ist auch seinem Begehren auf Feststellung des Annahmeverzugs der Bekl. und auf Erstattung der geltend gemachten Nebenforderungen die Grundlage entzogen. Das BG hat mit Recht angenommen, dass der vom Kl. gekaufte Gebrauchtwagen weder im Hi...mehr

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Betriebskostenabrechnung: Verhältnis zur Abrechnung

Leitsatz Vermietende Wohnungseigentümer müssen grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abrechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Abrechnung noch nicht vorliegt. Normenkette BGB § 556 Abs. 3 Satz 2; WEG § 28 Abs. 2 Das Problem B ist Mieterin des Sondereigentums von Vermieter K, für das B neben der...mehr

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AGS 1/2017, Streitwert für ... / 1 Aus den Gründen

Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde ist zulässig (§ 32 Abs. 2 RVG i.V.m. §§ 68, 63 Abs. 2 GKG); sie ist auch in der Sache begründet. Die Beschwerde macht zu Recht geltend, dass der Gebührenstreitwert für den Klageantrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete fes...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. B2C-Dauerschuldverhältnisse

Rz. 3 Zunächst bestimmt § 314 BGB, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund kündbar sind. Dies hatte die Rechtsprechung schon vor Übernahme dieses Grundsatzes ins Gesetz herausgearbeitet.[2] Beschränkungen in AGB sind nicht möglich. AGB sind zudem so zu gestalten, dass nicht der Anschein erweckt wird, auch aus wichtigem Grund sei eine Kündigung nicht möglich. Rz. 4 Of...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 2.2 Vertragliche Regelung

Soll der Mieter zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sein, muss dies im Mietvertrag vereinbart werden. Achtung Fehlende Vereinbarung, dann Endpreis Ohne eine solche Regelung ist der im Mietvertrag ausgewiesene Preis als Endpreis zu verstehen. Mehrwertsteuer bei Betriebskosten Sind im Mietvertrag einzelne Leistungen als mehrwertsteuerpflichtig ausgewiesen und fehlt bei and...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertentscheidung beruht auf § 41 Abs. 1 GKG. Ein überschießender Streitwert war nicht festzusetzen. Insbesondere hat nicht der Verzicht der Beklagten auf einen Räumungsfristantrag nach §§ 794a, 721 ZPO zu einem erhöhten Vergleichsstreitwert geführt. Zwar wird in der Rspr. vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem ...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg. 1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) v. 5.5...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schmidt-Futterer, Mietrecht, Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietrechts, 12. Aufl. 2015, 3.030 S., Verlag C.H.Beck, 179 EUR

In dem Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts wird das gesamte Mietrecht des BGB, die Vorschriften §§ 4 und 5 WiStrafG, die Betriebskostenverordnung, die II. Berechnungsverordnung, die Wohnflächenverordnung, die WärmeLV, auszugsweise das EGBGB, das WoFG, die im Mietrecht besonders relevanten Vorschriften der ZPO sowie die Heizungskostenverordnung kommentiert. Das ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Lützenkirchen (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, 2.250 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 149 EUR

Das Anwalts-Handbuch Mietrecht vereinigt die Vorzüge eines Kommentars mit denen eines Handbuchs. Zugleich wird Wert darauf gelegt, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen für die in der anwaltlichen Beratung auftauchenden Probleme, die häufig nicht nur im materiellen Recht liegen, sondern auch in der Mandatsbearbeitung und im Prozessrecht. Besonders hilfreich ist das Kapitel über d...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / VIII. Schönheitsreparaturen

Bedeutende gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich Mietrecht sind eher selten. Die meisten Änderungen der letzten Jahre waren kosmetischer Natur oder dienten der Befriedigung von Verbandsinteressen ohne große praktische Konsequenzen. Ob das beim Mietrechtsnovellierungsgesetz mit der Begrenzung der Wiedervermietungsmiete jetzt auch so sein wird, wird sich in den kommenden ...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Der vergangene Berichtszeitraum war geprägt durch die beiden großen mietrechtlichen Veranstaltungen, dem Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund und den Fachgesprächen des Evangelischen Siedlungswerkes in Berchtesgaden. Auf beiden Veranstaltungen wurden vor allem die für die Praxis bedeutsamen Änderungen der Rechtsprechung des VIII. Senats – leider in diesem Jahr ohne Teilnahm...mehr