Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. § 8 AO begründet ein Stpfl. einen Wohnsitz im Inland, wenn er eine Wohnung im Inland zur ständigen Verfügung u. U. hat, die auf eine dauerhafte Nutzung schließen lassen. Erforderlich ist dazu eine beständige Verfügungsmacht. Eine Wohnung ist jeder Raum, der einen Mindeststandard aufweist und daher zum Wohnen geeignet ist. Nicht erforderlich ist, dass die Wohnung dem Lebe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb

Leitsatz Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 2, § 35b Abs. 1 GewStG Sachverhalt E...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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AGS 7/2016, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Mit der Klage v. 9.1.2015 nahmen die Kläger den Beklagten nach Kündigung des Mietvertrages auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung in Hamburg, auf Zahlung rückständiger Miete von 1.300,00 EUR (Antrag zu 2) und auf Zahlung von künftiger Nutzungsentschädigung in Höhe von monatlich 435,00 EUR ab Februar 2015 bis zur Räumung in Anspruch. Nach Erledigung des Antrags zu 2) en...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht

Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentliche Grundgedanken einer gesetzlichen ...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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zerb 5/2016, Keine Schenkun... / Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Das Verfahren sei nicht durch den Tod der Erblasserin unterbrochen, weil der Kläger als derjenige Miterbe, der bislang nicht am Verfahren beteiligt gewesen sei, in die Parteistellung seiner Mutter eingetreten sei. Dem Kläger stehe ein Herausgabeanspruch nicht zu. Denn die Beklag...mehr

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Lieferung einer Photovoltaikanlage durch Pachtvertrag

Leitsatz Ein Pachtvertrag, der dem Pächter wesentliche Elemente des Eigentums an dem Gegenstand verschafft, kann als Finanzierungsleasing einer Lieferung gleichzusetzen sein, wenn die abgezinste Summe der Pachtzahlungen praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht. Sachverhalt Die Klägerin bestellte am 8.11.2010 bei der Firma G eine Photovoltaikanlage bestehend aus M...mehr

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Vorkaufsrecht nach Umwandlung: Erlöschen eines einheitlichen Mietvertrags

Leitsatz Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch eine dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Der Mieter als neuer Wohnungseigentümer kann sich nicht auf fortbestehende Gebrauchsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Gemein...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung

Leitsatz Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird. Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräu...mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 5. Mischfälle

In Mischfällen ist unterschiedlich zu bewerten Wird die Klage auf Räumung eines vermieteten Objekts mit der Klage auf Herausgabe eines weiteren Objekts verbunden, über das unstreitig kein Miet- oder Pachtvertrag oder ein Vertrag über ein ähnliches Nutzungsverhältnis abgeschlossen worden ist, dann ist der Streitwert zu spalten:mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 1. Räumung und Herausgabe wegen Beendigung des Mietverhältnisses

Maßgeblich ist grundsätzlich der Jahresmietwert Wird wegen Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und Herausgabe verlangt, so ist nach § 41 Abs. 2 S. 1 GKG grundsätzlich die Miete eines Jahres maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien über das Bestehen des Mietverhältnisses streiten. Geringere streitige Zeit ist zu berücksichtigen Ist die streitige Zeit allerd...mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 4. Staffelmiete

Höchster Jahreswert ist maßgebend Ist nach dem Mietvertrag ein gestaffelter Mietzins vereinbart, so dass das Mietentgelt in verschiedenen Zeitabschnitten unterschiedlich hoch ist, und erstreckt sich die streitige Zeit über ein Jahr hinaus, ist auf den höchsten Jahreswert innerhalb der streitigen Zeit abzustellen. Eine Begrenzung auf das erste Jahr nach Einreichung der Räumun...mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 3. Räumung und Herausgabe nur aus einem anderen Rechtsgrund

§ 41 GKG nicht anwendbar bei ausschließlich anderem Rechtsgrund Wird Räumung und Herausgabe nur aus einem anderen Rechtsgrund als dem eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses verlangt und wendet der Beklagte ein solches Verhältnis auch nicht ein (s.u. 4.), dann ist § 41 Abs. 2 GKG nicht anwendbar. Es greift vielmehr § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO (Schneid...mehr

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AGkompakt 4/2016, Streitwer... / 2. Räumung und Herausgabe auch aus einem anderen Rechtsgrund

Immer Jahreswert bei auch anderem Grund Wird auch aus einem anderen Rechtsgrund (z.B. § 985 BGB) Räumung und Herausgabe verlangt, so gilt immer die Jahresmiete, und zwar unabhängig von einem Streit um das Bestehen des Mietverhältnisses und unabhängig von der Dauer der streitigen Zeit (§ 41 Abs. 2 S. 2 GKG). Hinweis Wird der Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Räumen nicht ...mehr

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Gewinnrealisierung bei Verträgen mit werk- und mietvertraglicher Komponente (Gerüstbauvertrag)

Leitsatz Ein Gerüstbauvertrag ist auch dann ein einheitlicher Vertrag, wenn das Gerüst über die Grundmietzeit hinaus zur Nutzung überlassen wird. Der Gewinn wird insgesamt erst nach der Abnahme realisiert. Bei fehlender Abnahme erfolgt die Gewinnrealisierung bei vollständiger Leistungserbringung, also nach Abbau des Gerüstes. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Un...mehr

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Werbungskostenabzug für Kosten des Studiums bei Kostentragung durch Eltern

Leitsatz Studienkosten können nur dann durch den Studenten geltend gemacht werden, wenn die Aufwendungen seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern. Bei laufenden Kosten ist eine Kostentragung durch die Eltern unschädlich, da von einem abgekürzten Zahlungsweg auszugehen ist. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Voraussetzung für eine steuerliche Geltendmachung der Ausgaben bei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil: Altfall der sog. Seeling-Rechtsprechung

Leitsatz 1. Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde. 2. Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen. Norm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gewerblichen Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen im Rahmen eines betreuten Wohnens

Leitsatz Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützende Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden. Sachverhalt Die Kläg...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer wurde mit Beschluss des SG dem dortigen Kläger als Rechtsanwalt beigeordnet. In diesem Rechtsstreit stritten die dortigen Beteiligten um die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II sowie um die darlehensweise Bewilligung einer Mietkaution. Der Beklagte erklärte sich schließlich mit Schriftsatz v. 25.3.2014 bereit, die Kaltmiete in der t...mehr

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AGS 2/2016, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 26.5.2014 beim LG eingegangenen Klage v. 23.5.2014 nahm die Klägerin die Beklagte auf Räumung und Herausgabe von Büroräumen in Anspruch. In den von der Beklagten am 1.10.2004 geschlossenen Mietvertrag war die Klägerin durch den Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluss v. 21.4.2009 auf Vermieterseite eingetreten. Die Beklagte künd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsaufassung zur Definition von Vermietungs- und Verpachtungsleistungen. Diese Begriffe sind nicht nach nationalem Zivilrecht, sondern nach dem Unionsrecht auszulegen. Demnach kann auch die Vermietung von Standplätzen auf Kirmessen zu einem einheitlichen steuerfreien Vermietungsumsatz führen. Kommentar Die rechtliche Problematik Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Eigennutzung

Rz. 11 Das Erfordernis der Eigennutzung setzt nicht voraus, dass das Objekt tatsächlich ständig genutzt wird. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei der Wohnung um den Lebensmittelpunkt des Stpfl. handelt. Es genügt, wenn die Wohnung jederzeit ungehindert zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Dazu muss sie jedoch entsprechend eingerichtet sein und tatsächlich auch mindest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abstandszahlungen

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Baukostenzuschuss ist ein Finanzierungsbeitrag des Mieters zum Bau einer Wohnung oder anderer Räume, die dem Mieter überlassen werden sollen. Abstandszahlungen dagegen stellen keinen eigentlichen Finanzierungsbeitrag dar. Abstandszahlungen können an den Vormieter oder auch an den Vermieter geleistet werden. Bei der Entscheidung, ob eine Abstandszahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüsse

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Mietvorauszahlung dient in erster Linie der Baufinanzierung. Bauherren lassen sich mitunter von ihren künftigen Mietern Finanzierungsbeiträge geben, um Finanzierungslücken zu schließen. Die Vorauszahlungen werden anschließend auf die Miete angerechnet. Durch die geleisteten Beiträge wird der Mietzins also ganz oder zu einem Teil im Voraus entrichtet....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Bauliche Aufwendungen des Mieters (Mietereinbauten)

Rz. 28 [Autor/Stand] Vielfach führen Mieter (Pächter) auf Grund einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung oder auch auf Grund eines ihnen nach dem Mietvertrag zustehenden Rechts bauliche Maßnahmen, wie Umbauten, Einbauten oder sonstige Veränderungen an dem Grundstück des Vermieters (Verpächters) durch. Die Frage, ob solche Baumaßnahmen die Höhe des Einheitswertes beei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Entgelte für die Benutzung von Bestandteilen und Zubehör des Grundstücks, von Betriebsvorrichtungen und ähnlichen Gegenständen

Rz. 6 [Autor/Stand] Jahresrohmiete ist lediglich das Entgelt für die Benutzung des Grundstücks (Grundstücksteils; § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG). Als Grundstück in diesem Sinne ist die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens anzusehen (§ 70 Abs. 1 BewG). Zum Grundvermögen gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör (§ 68 Abs. 1 Nr. 1 Bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Anwendungsbereich [Rdn 305]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 48 [Autor/Stand] Es gibt Fälle, in denen für die Benutzung von Grundstücken (Grundstücksteilen) keine Miete gezahlt wird oder in denen die vereinbarte Miete keinen zutreffenden Maßstab für die Bewertung abgibt. Diese beiden Fälle werden auch in § 79 Abs. 2 BewG unterschieden. § 79 Abs. 2 Nr. 1 BewG umfasst im Wesentlichen die Fälle, in denen keine Miete vereinnahmt wird,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Nicht in die Jahresrohmiete einzubeziehende Zuschläge und Betriebskosten

Rz. 27 [Autor/Stand] Untermietzuschläge und Betriebskosten für besondere Anlagen gehören nach ausdrücklicher Vorschrift des § 79 Abs. 1 Satz 4 BewG nicht zur Jahresrohmiete. Diese Beträge sind, soweit sie in der Miete enthalten sind, herauszurechnen. Es kommen die folgenden Zuschläge und Kosten in Betracht: 1. Untermietzuschläge. Nach der amtlichen Begründung zum BewÄndG 1965 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff

Rz. 2.1 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterscheidet begrifflich zwischen der Jahresrohmiete (§ 79 Abs. 1 BewG) und der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2 BewG). Sowohl der Jahresrohmiete als auch der üblichen Miete liegen die gleichen Ermittlungsgrundsätze zu Grunde. Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf aktuelle Stichtage kommt der tatsächlich vereinbarten Miete i.S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.1 Allgemeines

Werkmietwohnungen werden "mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet" also nicht überlassen wie Dienstwohnungen bzw. Werkdienstwohnungen oder Personalunterkünfte. Als Dienstverhältnis kommen insbesondere ein Arbeitsverhältnis mit Beschäftigten sowie ein Ausbildungsverhältnis in Betracht; Voraussetzung ist stets eine unselbstständige Tätigkeit. Dienstv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.8 Kündigung

Das Werkmietwohnungsverhältnis endet nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es bedarf einer eigenständigen Kündigung, sofern es nicht befristet geschlossen wurde. Da im Fall der Vergabe einer Werkmietwohnung 2 eigenständige Verträge, nämlich Arbeits- und Mietvertrag, bestehen, kann das Werkmietwohnungsverhältnis grundsätzlich ohne Auswirkungen auf den...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 7.2 Umwandlung einer Mietwohnung

Wenn allerdings zunächst nur ein Mietverhältnis besteht und dann ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird, kann das Arbeitsverhältnis nicht die Geschäftsgrundlage des Mietvertrags sein, so dass hierdurch kein Werkmietwohnungs- oder gar Werkdienstwohnungsverhältnis entstehen kann. Dies würde eine nachträgliche Verkürzung der Vorschriften der §§ 573c Abs. 4, 574 Abs. 4 und 574a A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 7.1 Umwandlung einer Dienstwohnung

Bei (ehemaligen) Dienstwohnungen stellt sich seit dem 1.10.2005 bzw. 1.11.2006 die Frage, in welcher Rechtsform diese fortgeführt werden können. Es ergeben sich hierfür folgende Alternativen: Es könnte daran gedacht werden, die Dienstwohnungsvorschriften weiterhin anzuwenden. Von dieser Möglichkeit ist oftmals unmittelbar nach Einführung des TVöD Gebrauch gemacht worden, alle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 2.9.1 Einseitige Hausordnung

Ist die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrags geworden, sondern wurde sie vom Vermieter bekannt gegeben, spricht man von einer einseitigen Hausordnung. Diese darf nur Pflichten enthalten, die sich bereits aus dem Gesetz oder dem Mietvertrag ergeben. Unzulässig wäre die Schaffung neuer Pflichten wie etwa der Schnee- und Glättebeseitigung oder der Treppenreinigung. Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 2 Dienstwohnung im eigentlichen Sinne

Dienstwohnungen im eigentlichen Sinne sind Wohnungen oder einzelne Wohnräume, die Beamten oder Beschäftigten als Inhaber bestimmter Dienstposten unter ausdrücklicher Bezeichnung als Dienstwohnung ohne Abschluss eines Mietvertrags aus dienstlichen Gründen ausdrücklich zugewiesen worden sind, vgl. die Definition in § 2 Abs. 1 der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Bun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 5 "Normale" Mietwohnung

Ferner sind von den Dienstwohnungen die "normalen" Mietverhältnisse zu unterscheiden, die unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geschlossen werden, bei denen also nur zufälligerweise der Arbeitgeber zugleich Vermieter ist. In diesen Fällen besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass der Fortbestand des Arbeits- bzw. Mietvertrags nicht vom Bestehen des anderen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.2.3 Teilzeitbeschäftigte

Eine Werkmietwohnung kann auch an Teilzeitbeschäftigte vergeben werden, die ev. nur nebenberuflich tätig sind. Zur Vermeidung der Umgehung von Kündigungsschutzvorschriften darf die Tätigkeit nicht offensichtlich von völlig untergeordneter Bedeutung für den Abschluss des Mietvertrags sein. Ein monatliches Entgelt i. H. v. 135 EUR ist im Vergleich zu der bei Mietvertragsbeginn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 1 Dienstwohnung im weiten Sinne

Wenn im Bereich des öffentlichen Dienstes von einer Dienstwohnung gesprochen wird, so ist damit vielfach jede Form der Überlassung einer Wohnung an einen Beschäftigten gemeint. Wohnraum kann an einen Beschäftigten in folgenden Formen überlassen werden: Dienstwohnung (im engeren Sinne) Werkmietwohnung (z. T. auch Dienstmietwohnung genannt) "normale"/einfache Werkmietwohnung funkti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.3 Berechnung der Wohnraumgröße

Die Berechnung der Wohnungsgröße erfolgt beim öffentlich geförderten Wohnungsbau nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV). Alternativ kann die Berechnung auch nach DIN 277 erfolgen. Enthält der Mietvertrag keine Angaben zur Berechnungsart, wenden die Gerichte in der Regel die mieterfreundlichere WoFlV an. Die Verordnung über wohnwirts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 4.3 Berechnung der Wohnraumgröße

Die Berechnung der Wohnungsgröße erfolgt beim öffentlich geförderten Wohnungsbau nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV). Alternativ kann die Berechnung auch nach DIN 277 erfolgen. Enthält der Mietvertrag keine Angaben zur Berechnungsart, wenden die Gerichte in der Regel die mieterfreundlichere WoFlV an. Die Verordnung über wohnwirts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 6.6 Heizkosten

Mit dem sich aus § 3 Abs. 1 der Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte ergebenden Quadratmetersätzen sind gem. § 3 Abs. 4 der Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte u. a. auch die Kosten für die Heizung abgegolten. Eine Verpflichtung zum Einbau von Messgeräten zur Berechnung der Heizkosten dürfte nicht bestehen, da mit den Beschäftigten kei...mehr

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Dienstwohnung / 3 Überblick – Werkmietwohnung

Die Werkmietwohnung ist eine besondere Form der im BGB geregelten Werkwohnung. Das BGB enthält in den §§ 576 und 576a BGB Vorschriften für Werkmietwohnungen, diese finden jedoch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anwendung. Regelmäßig ist bei einer Werkmietwohnung der Arbeitgeber zugleich Vermieter, es reicht aber aus, dass ein zu ihm in Beziehung stehender Dritter...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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Dienstwohnung / 4 Werkdienstwohnung

Zu den Werkwohnungen i. S. d. §§ 576 bis 576 b BGB gehört auch die Werkdienstwohnung. Diese setzt voraus, dass der Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist. Als Dienstverhältnis kommen insbesondere ein Arbeitsverhältnis mit Beschäftigten sowie ein Ausbildungsverhältnis in Betracht. Dienstverträge mit Organen juristischer Personen, die auf eine Gesch...mehr

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Dienstwohnung / 2.9 Hausordnung

Die Hausordnung ist das "Gesetz des Hauses". Eine Ungleichbehandlung der Mietparteien durch eine Hausordnung ist unzulässig, es sei denn, dass es hierfür sachliche Gründe gibt. Es ist zu unterscheiden, ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags geworden ist (vertragliche Hausordnung) oder einseitig vom Vermieter bestimmt wurde. Letzteres kann z. B. durch Aushängen im Ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.8.2.1 Kündigung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Erfolgt die Kündigung der Werkmietwohnung, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet ist, sind die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB einzuhalten; auf die Fristen des § 576 BGB darf der Vermieter sich nicht berufen. Dabei ist streitig, ob während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses das Recht zur ordentlichen Kündigung überhaupt besteht.[1] Für eine ordentliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.9.1.1 Hinsichtlich einer Vermietung

Die Entscheidung über die Vermietung selbst obliegt hingegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG.[1] Dabei ist es egal, ob es sich um eine Wohnung oder einzelne Zimmer handelt. Die Willenserklärung des Vermieters hinsichtlich des Vertragsschlusses ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam, d. h. auch ohne Zustimmung des Betriebsrats kommt ei...mehr