Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

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ZFS 11/2013, Halten von Kat... / Sachverhalt

Die ASt. begehrt PKH für eine auf Gewährung von Versicherungsschutz gerichtete Klage gegen die AG, bei welcher sie eine private Haftpflichtversicherung unterhält. Mit der beabsichtigten Klage will sie die Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung einer von ihr gemieteten Wohnung durch Katzenurin erreichen. Abweichend von Ziff. 7.6. AHB ist nach Ziff. 4 der ...mehr

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ZFS 11/2013, Halten von Kat... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat der beabsichtigten Klage im Ergebnis zu Recht die Erfolgsaussichten abgesprochen, weil der begehrte Versicherungsschutz im Streitfall unter dem Gesichtspunkt der übermäßigen Beanspruchung gem. Ziff. 4.2.1 der Besonderen Bedingungen für die streitgegenständliche Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen ist." 1. Nach Ziff. 5 der BB des “KomfortPlus-Schutzes’ ...mehr

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Sonderkündigungsrecht des Neueigentümers nach § 57a ZVG

Leitsatz Dem Ersteher eines Wohnungseigentumsrechts steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (hier: betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist Normenkette § 57a ZVG Das Problem B mietet von T eine Wohnun...mehr

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Fotovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

Leitsatz Wird eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, dann können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsaus­gaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der ­Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs "Stromerzeugung" berücksichtigt werden. Insbe­sondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.4 Programmsätze des Abs. 3

Rz. 31 Abs. 3 enthält der Gesetzesbegründung zufolge lediglich 2 Programmsätze. Das hat insbesondere zur Folge, dass aus Abs. 3 keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten abgeleitet werden können. Konkretere inhaltliche Bestimmungen sind § 22b vorbehalten. Rz. 32 Die Spiegelung der Verhältnisse des einfachen, im unteren Marktsegment liegenden Standards auf dem örtlichen Wohnun...mehr

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Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Wird nur ein auf einem Grundstück gelegenes Gebäude oder ein Gebäudeteil vermietet oder verpachtet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur hierauf. Die Prüfung, ob der Steuerpflichtige durch seine Vermietungstätigkeit langfristig einen Einnahmenüberschuss erzielen will, ist jeweils auf das einzelne Mietobjekt bezogen. 2. Die Feststellung, ob der Steuerpfl...mehr

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zfs 10/2013, Örtliche Zustä... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Zuständigkeitsstreit ist gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 durch das OLG Bamberg zu entscheiden, weil das zu seinem Bezirk gehörende LG A zuerst mit der Sache befasst war." Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 8 ZPO liegen vor, da die LG A und H in einem negativen Kompetenzkonflikt verfangen sind (BGH LM Nr. 1). Örtlich zuständig i...mehr

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Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaftsteuer (Rechtslage bis 2006)

Leitsatz 1. Der Bewertung eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer ist nach der bis 2006 geltenden Rechtslage regelmäßig auch dann die im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielte Miete zugrunde zu legen, wenn diese niedriger als die übliche Miete war und die Vermietung zwischen verbundenen Unternehmen erfolgte. 2. Der Nachwei...mehr

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Haftung der Gemeinschaft bei Untauglichkeit der fehlerhaften wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung für mietvertragliche Nebenkostenabrechnung

Leitsatz Kein Schadensersatzanspruch eines vermietenden Eigentümers gegen die Gemeinschaft, wenn eine (fehlerhafte) wohnungseigentumsrechtliche Jahresabrechnung für seine mietvertragliche Nebenkostenabrechnung untauglich sein sollte Normenkette §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 3 WEG; §§ 278, 556 Abs. 3 BGB Kommentar Ein solcher Anspruch ist nicht begründet. Zunächst ist es bereits fragli...mehr

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Vorsteuerabzug, Steuerbefreiung, Unentgeltliche Überlassung eines Teils eines unternehmerisch genutzten Gebäudes zu privaten Wohnzwecken an einen Gesellschafter

Sachverhalt Bei den verbundenen belgischen Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-Richtlinie. Fraglich war, ob die Verwendung eines zum Vermögen einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gehörenden und damit insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes oder eines Teils davon für den privaten B...mehr

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Kündigungsausschluss bei unwirksamer Befristung

Leitsatz Enthält ein Wohnraummietvertrag eine unwirksame Befristung, kann im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein für die Dauer der Befristung geltender beiderseitiger Kündigungsverzicht anzunehmen sein. Sachverhalt Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Vertrag enthält folgende Bestimmung: "Das Mietverhältnis ist auf Ve...mehr

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AGS 07/2013, Beschränkung d... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfeverfahren, in dem ein Vergleich über die Hauptsache geschlossen worden ist. Im September 2008 mietete der Beschwerdeführer zu 1) eine Wohnung und bezog diese sodann. Als er mit seinen Mietzahlungen in Verzug geriet, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag und räumte die Wohnung ...mehr

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FF 07/2013, / Ehewohnung

Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, ist nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt. Eine Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon dadurch, dass der (mietende) Ehegatte die Wohnung dem anderen – ggf. auch für einen längeren Zeitraum – belassen hat bzw. diese nur noch ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Mietvertrag/Mietdauer

Rz. 655 Das Verhalten des Verwalters steht im Spannungsfeld zwischen den Verpflichtungen,mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Mietvertrag über Geschäftsraum

Rz. 663 Geht es um Geschäftsraum und ist ein Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, können Schuldner und Ersteher mit einer relativ kurzen Frist von maximal sechs Monaten[138] den Vertrag beendigen, weshalb das Risiko relativ gering ist. Rz. 664 Wird jedoch ein Mietvertrag auf längere Zeit[139] abgeschlossen (bzw. die ordentliche Kündigung auf längere Zeit ausgeschlos...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Mietvertrag über Wohnraum

Rz. 658 Bei einem Mietvertrag über Wohnraum ist zu beachten, dass die derzeitige Rechtslagemehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Mietvertrag

Rz. 606 Der Verwalter wird sich so rasch wie möglich Einsicht in die Mietverträge verschaffen. Obwohl der Mietvertrag nach allgemeiner Meinung nicht Zubehör des Grundstücks ist, muss ihn der Schuldner herausgeben, und der Verwalter kann ihn auch aufgrund des Anordnungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher dem Schuldner zwangsweise wegnehmen lassen.[66] Rz. 607 Auch die Mie...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Die Form des Mietvertrages

Rz. 666 Der Verwalter darf (§ 6 Abs. 1 ZwVwV) Miet- oder Pachtverträge nur schriftlich abschließen. Diese Vorschrift hat keine "Außenwirkung", sondern dient der Beweissicherung. Auch ein formlos abgeschlossener Mietvertrag wäre gültig, falls nicht andere Vorschriften die Schriftform zwingend erfordern. So könnte z.B. wegen § 550 BGB ein befristeter Vertrag mangels Schriftfor...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Mietverträge des Verwalters

1. Grundsatz Rz. 652 Findet der Verwalter leer stehende Räume oder (seltener) nicht vom Schuldner landwirtschaftlich genutzte Grundstücke vor, hat er diese zu vermieten bzw. zu verpachten (§ 152 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 5 Abs. 2 ZwVwV). Gleiches gilt für Räume/Grundstücke, deren Miet- bzw. Pachtverhältnis im Laufe der Zwangsverwaltung endet. Rz. 653 Hierbei hat der Verwalter die or...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Die vorgefundenen Mietverträge

1. Grundsatz Rz. 605 Es gelten folgende Grundsätze:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 9. Umgang mit dem Finanzamt

Rz. 771 Obwohl – wie mehrfach erwähnt – der Schuldner "Unternehmer und Steuerschuldner" bleibt, müssen die Steuerpflichten getrennt gesehen werden. Insbesondere ist der Erstattungsanspruch des Zwangsverwalters beschlagnahmt und unterliegt somit dem relativen Veräußerungsverbot, was diesen Anspruch vor Aufrechnung seitens des Finanzamtes mit Steuerschulden des Schuldners schü...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Ausnahmen bei Vorausverfügungen

Rz. 205 Wurde in einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart, dass der Mieter gegen eine Einmalzahlung überhaupt keine Miete mehr zahlen muss, gilt dies nicht als Vorausverfügung i.S.d. § 1124 BGB, so dass der Zwangsverwalter keine Zahlung mehr fordern kann, wenn die Einmalzahlung vor der Beschlagnahme geleistet wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Grundpfandrecht zum ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / a) Grundsatz

Rz. 628 Die vom Verwalter eingezogenen Miet-Nebenkosten sind nach der hier vertretenen Auffassung (siehe § 1 Rn 137,138) nicht beschlagnahmt, da sie nicht zur Befriedigung des Gläubigers dienen (also nicht nach § 155 ZVG verwendet[102] werden dürfen).[103] Das Inkassorecht des Zwangsverwalters beruht – weder für die Miete noch für die Nebenkosten – auf deren Beschlagnahme, s...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / b) Nebenkosten während der Dauer der Verwaltung

Rz. 630 Ist das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits beendet, trifft den Verwalter keine Pflicht, die vom Schuldner versäumte Abrechnung der Nebenkosten nachzuholen. Der Mieter muss sich deshalb an den bisherigen Eigentümer wenden.[104] Rz. 631 Abschläge auf die Nebenkosten kann der Zwangsverwalter nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ande...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Muster Nr. 3: Übernahmebericht

Rz. 1128 Muster 3 Amtsgericht Musterstadt Musterplatz 1 12345 Musterstadt Az.: 2 L 122/13 In der Zwangsvollstreckungssache Volksbank Musterstadt vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Markstraße 1, Musterstadt gegen Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt wegen Zwangsverwaltung des im Grundbu...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Die Absicherung des Verwalters

Rz. 669 Die ZwVwV sieht in § 6 Abs. 2 vor, dass sich der Verwalter beim Vertragsabschluss gegen drei Risiken abzusichern hat:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Kaution

Rz. 614 Der Verwalter wird versuchen, in den Besitz der Kaution zu gelangen, welche der Mieter dem Schuldner übergeben hat. Dies dürfte relativ problemlos sein, wenn der Schuldner korrekt i.S.d. § 551 Abs. 2 BGB gehandelt und die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat oder aber wenn die Kaution durch Stellung einer Bürgschaft geleistet worden ist. In diesem Fall er...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Verhältnis Verwalter/Ersteher

Rz. 444 Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses und Aufhebung des Verfahrens muss der Verwalter dem Ersteher das Grundstück samt den mitversteigerten Gegenständen übergeben.[332] Die Rechtshandlungen, welche der Verwalter in der Zwischenzeit vorgenommen hat, begünstigen und belasten den Ersteher.[333] Daraus ergibt sich, dass man das Verhältnis Verwalter – Ersteher mit ein...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 7. Die Kaution

Rz. 672 Der Verwalter muss bei der Vermietung eine Kaution fordern, soweit dies den Umständen nach üblich ist. Nach der Neuregelung des Kautionsrechts wird davon auszugehen sein, dass der Mieter gegen den Verwalter einen über die Aufhebung des Verfahrens hinausgehenden Anspruch auf Erstattung der Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses hat, wenn diese nicht vom Schuldne...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Rechtsstellung gegenüber Dritten

Rz. 1033 Wie bereits dargelegt, bewirkt die Anordnung nach § 25 ZVG keine Erweiterung des in § 21 ZVG festgelegten Umfangs der Beschlagnahme und schafft damit auch kein relatives Veräußerungsverbot gegenüber Dritten. Dies hat folgende Konsequenzen:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Umfang des Wohnrechts

Rz. 573 Wohnt der Schuldner bereits im Verwaltungsobjekt (d.h.: hat er unmittelbaren Besitz), so ist ihm die Wohnung unter den nachgenannten Bedingungen ohne Nutzungsentgelt[36] zu belassen (§ 149 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 5 Abs. 2 ZwVerwVO):mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Neues Recht

Rz. 819 Inzwischen hat der BGH auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft[250] und den Lieferanten von Energie und Wasser[251] als Beteiligte nach § 154 ZVG anerkannt. Damit sind alle Dämme gebrochen, welche bisher den Verwalter noch einigermaßen vor persönlicher Haftung geschützt hatten. Das LG Zwickau[252] sah bereits eine persönliche Haftung als gegeben an, wenn der Zwangsv...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Grenzen des Wohnrechts

Rz. 575 Der Schuldner verliert entschädigungslos sein Wohnrecht, wenn er den Besitz aufgibt (auszieht), ohne Zustimmung des Verwalters mit einem Mieter Räume tauscht oder das Grundstück veräußert, wobei der Erwerber kein neues Wohnrecht erwirbt.[39] Dagegen können die bisherigen Mitglieder des Hausstandes auch nach dem Tod des Schuldners weiter wohnen. Dieses Recht wird man ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Abrechnung mit dem Mieter

Rz. 505 Für die Abrechnung mit den Mietern gelten die allgemeinen Regeln. Ist das Sondereigentum vermietet, zahlt üblicherweise der Mieter den vereinbarten Abschlag auf die Nebenkosten. Es ist üblich, dass der Mieter etwas mehr zahlen muss, als der Eigentümer an die Hausverwaltung vorschussweise zahlt. Dies ist berechtigt, damit der Eigentümer eine Deckung für ein evtl. Defi...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Grundsätze

Rz. 159 Grundstückszubehör ist beschlagnahmt, wenn es dem Schuldner gehört (§ 20 Abs. 2 ZVG i.V.m. § 1120 BGB). Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass der Gläubiger nur aus den Erträgen, nicht aus der Substanz, zu befriedigen ist. Der Zwangsverwalter kann also das Grundstück zusammen mit dem beschlagnahmten Zubehör verpachten. Er kann auch ein Zubehörstück, das für den Betr...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / V. Muster Nr. 5: Schlussbericht/Schlussrechnung

Rz. 1130 Muster 5 Amtsgericht Musterstadt Musterplatz 1 12345 Musterstadt 2 L 122/13 2 Abschriften anbei In der Zwangsvollstreckungssache Volksbank Musterstadt vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Musterstraße 1, Musterstadt gegen Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt wegen Zwangsverwa...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Grundsatz

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Grundsatz

Rz. 652 Findet der Verwalter leer stehende Räume oder (seltener) nicht vom Schuldner landwirtschaftlich genutzte Grundstücke vor, hat er diese zu vermieten bzw. zu verpachten (§ 152 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 5 Abs. 2 ZwVwV). Gleiches gilt für Räume/Grundstücke, deren Miet- bzw. Pachtverhältnis im Laufe der Zwangsverwaltung endet. Rz. 653 Hierbei hat der Verwalter die ortsübliche Mi...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Schuldner ist mittelbarer Besitzer

Rz. 566 Ist der Schuldner nur mittelbarer Besitzer (das Grundstück ist verpachtet; das Gebäude vermietet), so kann auch der Verwalter sich nur den mittelbaren Besitz verschaffen. Dies genügt aber, um die Wirkungen der Zwangsverwaltung hervorzubringen. Die Besitzergreifung erfolgt in diesem Fall durch Verständigung der Mieter (§ 4 ZwVwV), verbunden mit der Aufforderung, die M...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Die Option

Rz. 752 Ist das Grundstück ganz oder teilweise an einen umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden oder umsatzsteuerpflichtigen Freiberufler ("Unternehmer") vermietet und wird es von diesem für sein Unternehmen benutzt, kann die Miete auf dem Wege der Option (§ 9 Abs. 2 UStG) umsatzsteuerpflichtig werden. Denkbar sind zwei Fälle:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Ende der Prozessführungsbefugnis

Rz. 725 Die allgemein vertretene Auffassung, die Prozessführungsbefugnis (einschließlich der Passivlegitimation) ende mit der Aufhebung des Verfahrens, ist erläuterungsbedürftig. Richtig ist, dass sie grundsätzlich mit dem Wegfall der Beschlagnahme als Grundlage des Verwaltungsrechtes (§ 152 Abs. 1 ZVG) endet. Rz. 726 Es ist also stets die Frage aufzuwerfen, wann die Beschlag...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Wesen der Beschlagnahme

Rz. 135 Die "Beschlagnahme" im Sinne des ZVG bewirkt keine einheitliche Rechtsfolge; vielmehr handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene Wirkungen. Insbesondere bewirkt die Beschlagnahme:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 8. Sonderfälle

Rz. 768 Schuldner der Umsatzsteuer ist, wer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erteilt.[217] Dies gilt auch, wenn die zu zahlende Umsatzsteuer gesondert im Mietvertrag ausgewiesen ist. Somit müsste der Zwangsverwalter diese ausgewiesene Umsatzsteuer zunächst auch dann bezahlen, wenn der Mieter die Zahlung schuldig bleibt. Es handelt sich um Aufwendungen nach § 155 ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Die Miet-Nebenkosten

a) Grundsatz Rz. 628 Die vom Verwalter eingezogenen Miet-Nebenkosten sind nach der hier vertretenen Auffassung (siehe § 1 Rn 137,138) nicht beschlagnahmt, da sie nicht zur Befriedigung des Gläubigers dienen (also nicht nach § 155 ZVG verwendet[102] werden dürfen).[103] Das Inkassorecht des Zwangsverwalters beruht – weder für die Miete noch für die Nebenkosten – auf deren Besc...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Beschlagnahmte Gegenstände

Rz. 707 Der Verwalter ist befugt, sämtliche Ansprüche prozessual zu verfolgen, welche sich auf beschlagnahmte Gegenstände beziehen. Ebenso kann er wegen solcher Gegenstände gerichtlich in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann er also Forderungen und Gestaltungsrechte aus Mietverträgen/Pachtverträgen und Entschädigung für entgangene Nutzung einklagen, Vermieterpfandrech...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Voraussetzung und Zweck

Rz. 1044 Mit Wirksamkeit (regelmäßig also mit Verkündung) des Zuschlagsbeschlusses erwirbt der Ersteher nicht nur das Eigentum am Grundstück (das Grundbuch wird unrichtig), sondern auch an den Gegenständen, auf welche sich die Versteigerung erstreckte (§ 90 ZVG). Es kommt also für den Eigentumserwerb nicht auf die Bezahlung des Meistgebotes an. Somit wäre er in der Lage, als...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Schlüssel, Urkunden

Rz. 166 Beschlagnahmtes Zubehör sind auch die Schlüssel des Gebäudes, welche der Verwalter durch einen Gerichtsvollzieher mit dem Anordnungsbeschluss (ohne Klausel)[139] dem Schuldner wegnehmen lassen kann, falls dieser sie nicht freiwillig aushändigt. Sind dem Schuldner Wohnräume zu belassen, darf er auch die zur Benutzung notwendigen Schlüssel behalten. Notfalls müssen noc...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Umfang des Verwaltungsrechtes

Rz. 1054 Der Ersteher wird nicht berechtigt, den Besitz des Grundstücks zu ergreifen oder irgendwelche Verwaltungshandlungen vorzunehmen. Der Schuldner hat das ihm von der Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung belassene Besitz- und Verwaltungsrecht durch den Zuschlag verloren. Dies übt nun der Verwalter aus. Nicht nur formal, sondern auch sachlich konsequent ist es, dem E...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Gewährleistung

Rz. 648 Wurde vor Anordnung der Zwangsverwaltung zwischen dem Schuldner und dem Mieter eine Vereinbarung über eine Modernisierung geschlossen, ist der Zwangsverwalter an diese Vereinbarung gebunden.[125] Hat der Mieter bereits ein Urteil gegen den Schuldner auf Beseitigung von Mängeln, ist der Zwangsverwalter zu deren Beseitigung verpflichtet. Der Mieter kann sich eine Volls...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / c) Abrechnung nach Antragsrücknahme oder § 161 Abs. 2 oder 3 ZVG

Rz. 639 Der erforderliche Beschluss des Gerichts ist dergestalt konstitutiv, dass hiermit sowohl die eigentliche Beschlagnahme (Befriedigungsrecht), als auch die Verwaltungsbefugnis endet. Der Verwalter wird nun die Mieter verständigen, dass sie nicht nur die künftig fällig werdende Miete, sondern auch die Abschläge auf die Nebenkosten wiederum an den Eigentümer zahlen müssen...mehr