Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Restmandat bei "Untergang des Betriebs"

Rz. 379 § 21b BetrVG räumt ein Restmandat nur ein, wenn der Betrieb untergeht. Bleibt dagegen der Betrieb nach Stilllegung oder Abspaltung eines Teiles erhalten, dann besteht das Vollmandat des Betriebsrates weiter. Dabei kommt es bei der Teilstilllegung nicht darauf an, ob der verbleibende Teil seine "Betriebsidentität" wahrt oder nicht. Der Betrieb geht bei der Stilllegung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 693 Für die Prüfung, ob ein Sachmittel für die laufende Geschäftsführung erforderlich ist, besteht ein Beurteilungsspielraum des Betriebsrates. Die Gerichte können danach nur prüfen, ob etwa die verlangte technische Ausstattung der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben dienen soll und ob der Betriebsrat seine Entscheidung zur Erforderlichkeit nach billigem Ermessen getro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Begriff der "Abspaltung" im Gegensatz zur "Teilstilllegung"

Rz. 386 "Abspaltung" setzt voraus, dass der ausgegliederte Teil eine gewisse Selbstständigkeit aufweist oder dass diese geschaffen wird. Wird keine neue Struktur geschaffen, liegt allenfalls eine Teilstilllegung vor, und zwar ohne Untergang des Ursprungsbetriebsrates. Dieser hat dann ein weiter bestehendes Mandat für die betroffenen Arbeitnehmer für bis zum Ausscheiden aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Wegfall des Betriebs

Rz. 83 Der Betriebsrat verliert schließlich dann seine Legitimität, wenn der Betrieb, für den er gewählt wurde, zum Wegfall kommt. Dann endet auch das Amt des Betriebsrates. Dies kann mit sofortiger Wirkung sein, wenn der Betriebsteil, für den der Betriebsrat gewählt wird, in einen anderen Betrieb eingegliedert wird, der bereits einen Betriebsrat hat, außer es besteht noch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Abweichende Regelungen

Rz. 1615 Gem. § 76a Abs. 5 BetrVG kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von einer Vergütungsordnung nach Abs. 4 abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies zulässt oder eine tarifliche Regelung nicht besteht. Rz. 1616 Möglich ist darüber hinaus nach überwiegender Ansicht auch, dass durch einzelvertragliche Absprachen Abweichendes vereinbart wird (GK/Jacobs, § 76...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Wahl des Wahlvorstands

Rz. 301 Für das Wahlverfahren zur Wahl der Wahlvorstandsmitglieder enthält das Gesetz keine Vorgaben. Zulässig sind daher sowohl Einzel- als auch Sammelabstimmung. Eine geheime Wahl ist nicht erforderlich. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstands können auch noch aus der Versammlung heraus mündlich gemacht werden. Entsprechend dem Teilnahmerecht sind alle anwesenden Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zwingende Regelung

Rz. 764 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist zwingend und nicht disponibel (BAG v. 21.1.2003 – 3 ABR 26/02, juris). Deshalb kann auch durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Betriebsräten oder durch Tarifvertrag keine anderweitige Zuständigkeitsverteilung vorgenommen werden (BAG v. 11.11.1998 – 4 ABR 40/97, juris). Der Gesamtbetriebsrat ist den einzelnen Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 1541 Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach oben genannten Grundsätzen dann als Gesamtbetriebsvereinbarungen weiter, wenn ein neuer Betriebsinhaber alle Betriebe des bisherigen Inhabers übernimmt. Dann besteht auch der Gesamtbetriebsrat fort. Kommt es zum Wegfall des Gesamtbetriebsrates, wirken die Gesamtbetriebsvereinbarungen als Einzelbetriebsvereinbarungen weiter, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahlvorstand

Rz. 7 Die Durchführung der Wahl obliegt einem je nachdem vom bisherigen Betriebsrat oder vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellten, von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählten oder vom ArbG eingesetzten Wahlvorstand. Dieser hat bestimmte, im BetrVG und insb. in der Wahlordnung (WO) aufgeführte Pflichten. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Begriff der Zusammenfassung, Zusammenlegung, Eingliederung

Rz. 384 Unerfindlich ist, aus welchem Grund der Gesetzgeber in § 21a BetrVG von "Zusammenlegung" von Betrieben, in § 21b BetrVG von "Zusammenfassung" und in § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG von "Zusammenschluss" spricht. Man wird davon ausgehen müssen, dass er damit dasselbe meint. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei Eingliederung des abgespaltenen Betriebsteiles in einen Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Restmandat neben dem Übergangsmandat?

Rz. 378 Wenn ein Betrieb "aufgespalten" wird – also durch die Spaltung (z.B. in fünf ungefähr gleich große Teile) als solcher untergeht –, dann besteht dem Wortlaut nach sowohl ein Restmandat als auch ein Übergangsmandat. Dies erscheint als zutreffend (wenn es auch zunächst i.d.R. keine Auswirkungen haben dürfte). Es kann sein,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Untergang des Betriebsrats

Rz. 1529 Das Ende der Amtszeit des Betriebsrates hat auf den Bestand der Betriebsvereinbarung keinen Einfluss (BAG v. 28.7.1981 – 1 ABR 79/79, juris). Auch der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrates lässt die bestehenden Betriebsvereinbarungen in ihrer normativen Wirkung unberührt. Die Tatsache, dass es dann kein handlungsfähiges Betriebsverfassungsorgan me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 98 Nach § 16 Abs. 1 BetrVG hat ein bestehender Betriebsrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er dies versäumt, sodass 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt ist, bestellt ihn das ArbG auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 16 Abs. 2 BetrVG) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Aufspaltung des Betriebs

Rz. 1538 Im Fall der Aufspaltung eines Betriebs ohne Eingliederung in eine andere Betriebsorganisation bleiben die Betriebsvereinbarungen als normative Regelungen in Kraft, und zwar unabhängig davon, ob diese neuen betrieblichen Einheiten Betriebsräte – ggf. auch Betriebsräte anderer Unternehmen, die ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG ausüben – besitzen, und auch unabhäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte

Rz. 775 Im Regelfall ist von einer Primärzuständigkeit der örtlichen Betriebsräte auszugehen. Auf Betriebe, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist, erstreckte sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates nach früherer Rspr. des BAG nicht, weil der Gesamtbetriebsrat hierfür nicht demokratisch legitimiert sei (BAG v. 21.3.1996 – 2 AZR 559/95, juris). Der Gesetzgeber ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Mehrere Betriebsräte im Unternehmen

Rz. 755 Notwendige Voraussetzung für die Bildung eines Gesamtbetriebsrates ist, dass mindestens zwei Betriebsräte in einem Unternehmen gebildet sind. Unter Unternehmen ist hierbei eine natürliche oder juristische Person zu verstehen. Sind die – durch einen eigenen Betriebsrat repräsentierten – Betriebe oder Betriebsteile einem anderen Unternehmen (etwa einer eigenen GmbH) zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Wahl eines Versammlungsleiters

Rz. 300 Normalerweise sorgt die einladende Stelle zunächst für die Bestellung eines Versammlungsleiters; diese erfolgt mit relativer Mehrheit, die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ist nicht erforderlich (Fitting, § 29 WO Rn 2). Wenn dies versäumt wird, ist die Wahl des Wahlvorstandes dennoch nicht anfechtbar, wenn das Bestellungsverfahren i.Ü. ordnungsgemäß verläuft (Ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Teilnahmeberechtigte

Rz. 471 Stets zu laden sind neben den Betriebsratsmitgliedernmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Briefwahlunterlagen

Rz. 259 An den Arbeitnehmer sind folgende Unterlagen zu übersenden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 15. Zusammenfassung ohne Eingliederung: Reichweite des Übergangsmandats

Rz. 394 Nach § 21a Abs. 2 BetrVG besteht ein Übergangsmandat dann, wenn Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst werden. Dann übt der nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größte Betrieb oder Betriebsteil das Übergangsmandat aus. Str. ist, ob die Feststellung, welches der größte Betrieb oder Betriebsteil ist, mit Blick auf die letzte Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Eingliederung in andere Betriebe

Rz. 1540 Im Fall der Eingliederung mit oder ohne Betriebsübergang spricht vieles ebenfalls für die Transformation nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB. In diesem Fall gehen zum selben Regelungsgegenstand abgeschlossene Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Betriebes vor. Anderes – nämlich normative Weitergeltung – wird man auch in diesem Fall bei relativ selbstständiger Weiterführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen

Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres beseitigt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Überwachungsaufgaben

Rz. 777 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates beschränkt sich nach § 50 Abs. 1 BetrVG auf die "Behandlung" von Angelegenheiten. Dagegen bleibt der örtliche Betriebsrat für die Überwachung der Einhaltung der getroffenen Regelungen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zuständig (BAG v. 20.12.1988 – 1 ABR 63/87, juris; LAG Köln v. 12.8.2016 – 4 TaBV 3/16, juris). Dies gilt auch da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / p) Zweite Wahlversammlung und Stimmauszählung

Rz. 322 Die zweite Wahlversammlung – ebenfalls ihrer Natur nach Betriebsversammlung – findet genau eine Woche nach der ersten Wahlversammlung statt; fällt dieser Tag auf einen Feiertag, muss sie, soweit an diesem Feiertag nicht voll gearbeitet wird, auf den nächsten Werktag – gemeint sein dürfte der nächste Arbeitstag – gelegt werden. Für die Fristberechnung gelten ebenfalls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Betriebsteile

Rz. 33 Als Betriebe, in denen eigene Betriebsräte zu wählen sind, gelten nach § 4 BetrVG auch Betriebsteile, wenn in ihnen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Weitere Voraussetzung ist, dass sie räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind oder – wenn dies nicht der Fall ist – durch Aufgabenbereich und Organisation eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Unternehmensbegriff

Rz. 24 Der Betriebsbegriff ist vom Begriff des "Unternehmens" zu unterscheiden. "Unternehmen" ist, vereinfacht ausgedrückt, die rechtliche Einheit, das Rechtssubjekt, die bzw. das im Wirtschaftsverkehr zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke auftritt. Jede juristische Person – einschließlich der Personengesamtheiten wie oHG oder KG, die von der Rechtsordnung weitgehend wie ju...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Ende des Verhinderungsfalls

Rz. 493 Endet der Verhinderungsfall, so muss das Ersatzmitglied wieder weichen. Waren mehrere Mitglieder verhindert, so muss – unter Beachtung der Listenvertretung und der Minderheitenquote – dasjenige Ersatzmitglied den Betriebsrat verlassen, welches zuletzt – nachrangig – in den Betriebsrat nachgerückt war. Dasselbe gilt, wenn nunmehr aufgrund mehrerer Verhinderungsfälle d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Bestellung eines Vorsitzenden

Rz. 110 Der Betriebsrat hat auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu bestimmen. Ob die Betriebsratswahl anfechtbar ist, wenn der Betriebsrat die Bestellung unterlässt – und der Wahlvorstand aus eigenen Reihen einen Vorsitzenden wählt –, ist noch nicht entschieden. Dies dürfte für den Regelfall zu verneinen sein, weil Auswirkungen auf die Wahl – anders als bei fehlerhafter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Besonderheiten bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern

Rz. 593 Werden teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus für Betriebsratstätigkeit in Anspruch genommen, gilt einschränkungslos § 37 Abs. 3 BetrVG. Sie haben daher einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wenn die Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegt. Gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Beauftragung

Rz. 717 Weigert sich der Arbeitgeber, eine derartige Vereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen, oder kommt eine Einigung über die Vereinbarung nicht zustande, kann der Betriebsrat die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu beim ArbG ersetzen lassen. In Ausnahmefällen kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ein Sachverständiger auch durch eine einstweilige Verfügung im Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VII. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NachwG und den §§ 305 ff. BGB zu überwachen. Der Betriebsrat ist berechtigt, die Missachtung dieser Vorschriften zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG v. 16.11.2005 – 7 ABR 12/05-). Das Überwachungsrecht um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einschätzungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 614 Es muss sich um Bildungs- und Schulungsveranstaltungen handeln, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies ist der Fall, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten

Rz. 329 In Betrieben mit i.d.R. 101 bis 200 Wahlberechtigten kann die Durchführung des einstufigen vereinfachten Wahlverfahrens zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden. Hierfür ist nach der Gesetzeslage Schriftform nicht erforderlich (LAG Sachsen v. 17.3.2017 – 2 TaBV 33/16, juris). Die Vereinbarung kann nicht erzwungen werden. Die Vereinbarung gilt nur für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anträge des Wahlvorstands gegen den Arbeitgeber

Rz. 336 Der Wahlvorstand seinerseits kann im Wege einstweiliger Verfügung vom Arbeitgeber die Herausgabe von Unterlagen oder Auskünfte über zur Durchführung der Wahl benötigte Informationen verlangen. Rz. 337 Hinweis Verweigert der Arbeitgeber die vom Wahlvorstand verlangte Herausgabe von Listen der Arbeitnehmer mit der Begründung, der Wahlvorstand sei fehlerhaft bestellt und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Ungültigkeit von Briefwahlstimmen

Rz. 265 Ungültig ist eine Briefwahlstimme, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Obligatorische Briefwahl

Rz. 257 Der Wahlvorstand kann – dies muss schon vor Erlass des Wahlausschreibens geschehen, weil es dort aufgeführt sein muss – für bestimmte Betriebsteile zwingend schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dies wird er etwa dann machen, wenn kleine Einheiten räumlich entfernt sind, sodass es zu aufwendig erschiene, dort extra ein Wahllokal zu eröffnen. Diese Angabe muss bereits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Ersatzmitglieder

Rz. 109 Der Betriebsrat sollte in jedem Fall auch Ersatzmitglieder bestellen. Tut er dies nicht, ist der Wahlvorstand bei einem Rücktritt eines Wahlvorstandsmitgliedes, beim Ausscheiden aus dem Betrieb oder bei Verlust der Wahlberechtigung nicht mehr beschlussfähig. Ersatzmitglieder können als persönliche Vertreter für ein bestimmtes Wahlvorstandsmitglied – so der Gesetzeswo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. E-Mail-Verteiler und Intranet

Rz. 701 Die Erforderlichkeit muss auch für einen Antrag des Betriebsrates auf Zurverfügungstellung und Pflege eines E-Mail-Verteilers mit den E-Mail-Adressen sämtlicher Arbeitnehmer gegeben sein; auch dann, wenn sich der Arbeitgeber in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit per Rundmail an die Belegschaft gewandt hat, muss dies nicht automatisch diese Erforderlichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mehrheit

Rz. 495 Zur Fassung eines wirksamen Beschlusses genügt nach § 33 Abs. 1 S. 1 BetrVG, soweit in einzelnen Bestimmungen des BetrVG nichts anders vorgeschrieben ist, die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen sind zulässig. Weil aber die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen bestimmten Antrag sein muss, wirken Enthaltungen im Ergebnis wie Neinstimme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Sitzverteilung bei Persönlichkeitswahl

Rz. 277 Einfacher stellt sich die Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit dann dar, wenn der Betriebsrat, weil nur eine Liste eingereicht war, in Persönlichkeitswahl gewählt worden ist. In diesem Fall werden zunächst die Mindestsitze des Minderheitsgeschlechtes verteilt. Im Beispiel des Betriebes mit 144 Frauen und 90 Männern säßen also die drei Männer mit den mei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 18. Spaltung mit Eingliederung in einen Betrieb ohne Betriebsrat

Rz. 398 Dasselbe Problem ergibt sich schließlich bei der Spaltung mit Eingliederung. Um den Schutz der betreffenden Arbeitnehmer zu gewährleisten, spricht vieles dafür, trotz des anderweitigen Wortlautes – Ausnahme nur bei Eingliederung in einen Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht – neben einem Restmandat ein Übergangsmandat anzunehmen – allerdings nur für die eingeglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 22. Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums bei der Ausübung des Übergangsmandats

Rz. 409 Ähnliches gilt für die Zusammensetzung des Gremiums beim Übergangsmandat. Auch in diesen Fällen erscheint es als vorzugswürdig, die Besetzung im Zeitpunkt der Auf- oder Abspaltung als für dieses Übergangsmandat entscheidend anzusehen. Es wird dabei so getan, als ob der Ursprungsbetriebsrat noch bestünde. Sind aus dem abgespaltenen Betriebsteil kommende Betriebsratsmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. "Amtszeit" des Wahlvorstands

Rz. 137 Die Amtszeit des Wahlvorstandes beginnt mit der Bestellung. Lag die Zustimmung des bestellten Wahlvorstandsmitgliedes im Zeitpunkt seiner Bestellung noch nicht vor, so beginnt sie mit der Annahme der Wahl. Sie endet mit der Bestellung eines Wahlleiters zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden auf der vom Wahlvorstandsvorsitzenden einzuberufenden konstituierenden Betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG

Rz. 613 Durch die Verweisung auf § 37 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG stellt § 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG klar, dass die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört. Hat der Betriebsrat daher die Teilnahme ordnungsgemäß beschlossen, ist das betreffende Betriebsratsmitgli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Festlegung des Wahlbereichs

Rz. 145 Der Wahlvorstand legt den Wahlbereich fest, d.h. er klärt, welche Organisationsbereiche und Arbeitnehmer zur Einheit gehören, für die die Betriebsratswahl organisiert wird. Dabei ist zu prüfen, ob Betriebsteile nach § 4 BetrVG durch entsprechende Abstimmung an der Wahl des Hauptbetriebes beteiligt werden sollen. Ggf. muss die Wirksamkeit einer solchen Abstimmung über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Wichtige betriebliche Erfordernisse

Rz. 484 Bei wichtiger betrieblicher Tätigkeit ist i.d.R. kein objektiver Verhinderungsgrund gegeben (LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2012 – 5 TaBV 13/12, juris; weitergehend LAG Nürnberg v. 13.6.2017 – 7 TaBV 71/16, juris: Bei Pflichtenkollisionen müssten die Betriebsratsmitglieder in eigener Verantwortung entscheiden, welche Pflicht wahrgenommen wird). Grds. geht Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Sitzverteilung auf die Bewerber

Rz. 274 Anschließend, wenn also feststeht, wie viele Sitze die einzelnen Listen erhalten haben, erfolgt die Feststellung, welche Kandidaten tatsächlich in den Betriebsrat einrücken. Dabei werden zunächst (§ 15 Abs. 4 WO) die Bewerber auf jeder Liste berücksichtigt. Je nachdem, wie viele Sitze auf die jeweilige Liste entfallen, bekommen zunächst die Kandidaten Nr. 1, 2, 3 usw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Verhinderung des Ersatzmitglieds

Rz. 489 Ist ein Ersatzmitglied, das wegen Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes zu laden ist, wegen langdauernder Erkrankung über den gesamten Verhinderungsfall hinweg selbst verhindert, das Betriebsratsamt wahrzunehmen, so tritt es nicht in den Betriebsrat ein und erlangt auch nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG. Das nächstberuf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Beisitzer

Rz. 1579 Die Einigungsstelle besteht außer dem Vorsitzenden aus einer gleichen Zahl von Beisitzern, die jeweils vom Arbeitgeber bestimmt und vom Betriebsrat – durch förmlichen Beschluss, der nicht fristgebunden ist (BAG v. 10.10.2007 – 7 ABR 51/06, juris) – bestellt werden (§ 76 Abs. 2 BetrVG). Wird kein Einverständnis über die Zahl der Beisitzer erzielt, so kann derjenige, ...mehr