Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erzwingbares Verfahren

Rz. 1587 Die Errichtung der Einigungsstelle ist in den Fällen erzwingbar, in denen das Gesetz eine Angelegenheit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterwirft. In diesen Fällen ist im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ersetzt. Rz. 1588 § 76 Abs. 5 S. 1 und 2 BetrVG verhindert, dass ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Planung und Organisation der Betriebsratsarbeit

Rz. 420 Die Arbeit eines Betriebsrates ist zeitaufwendig und komplex. Die unterschiedlichen Tätigkeiten der Betriebsratsmitglieder einerseits und die Wahrnehmung der dem Betriebsrat gesetzlich zugewiesenen Aufgaben andererseits setzen ein hohes Maß an Planung und Organisation voraus. Effektive Betriebsratsarbeit erfordert neben den notwendigen inhaltlichen Kenntnissen insb. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Lohnverwendung

Rz. 1513 Durch Betriebsvereinbarung kann nicht geregelt werden, wie der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt verwendet und sich in seiner arbeitsfreien Zeit verhält. Lohnverwendungsbestimmungen sind grds. unzulässig (Fitting, § 77 Rn 57). Aus diesem Grund ist eine Betriebsvereinbarung, durch die festgelegt ist, dass den Arbeitnehmern pro Arbeitstag ein bestimmter Betrag für das ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Persönliche Wahl des Briefwählers

Rz. 262 Erscheint der Arbeitnehmer, der Briefwahlunterlagen beantragt und/oder erhalten hat, trotzdem zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal, kann er – außer im Fall der obligatorischen Briefwahl von räumlich entfernten Betriebsstätten (vgl. oben Rdn 257 f.) – seine Stimme trotzdem persönlich im Wahllokal abgeben. Dies dürfte auch dann zulässig sein, wenn er seine erhalte...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Erlöschen der Mitgliedschaft

Rz. 352 Weitere Fälle des Endes der "Amtszeit" sind die Niederlegung des Betriebsratsamtes (§ 24 Nr. 2 BetrVG), eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die ggü. dem Betriebsratsvorsitzenden oder in der Betriebsratssitzung formfrei erklärt werden kann. Sie ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gibt es keine weiteren Betriebsratsmitglieder mehr, erfolgt die Niederlegung gegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Befugnisse

Rz. 509 Mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss schriftlich Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (§ 27 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist dem Betriebsrat aber selbst vorbehalten (§ 27 Abs. 2 S. 2 Hs. 2). Auch die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer

Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnus von etwa zwei Wochen einzuhalten. In der Praxis hat sich ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zeitliche Lage

Rz. 731 Die in jedem Kalendervierteljahr durchzuführenden Betriebsversammlungen finden nach § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG während der Arbeitszeit statt. Der Zeitpunkt der Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat festgelegt. Über den Versammlungstag, Ort und Uhrzeit soll der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Einverständnis erzielen. Dabei hat er die betrieblichen Notwendigkeiten zu b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 743 Der Betriebsrat kann gem. § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG neben den vier regelmäßigen Betriebsversammlungen weitere Betriebsversammlungen einberufen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Es müssen ungewöhnliche betriebliche Vorfälle oder Umstände eingetreten sein, die eine sofortige Aussprache darüber erforderlich machen, z.B. bei Betriebseinschränkungen, Massenentlassunge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahlverfahren

Rz. 436 Gem. § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dies geschieht i.d.R. bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nach der Betriebsratswahl, die vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes gem. § 29 Abs. 1 BetrVG einberufen wird. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis der Be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschlussfassung

Rz. 1597 Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 3 S. 1 BetrVG die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder (h.M. vgl. auch BAG v. 17.9.1991 – 1 ABR 23/91, juris; aber GK/Jacobs, § 76 Rn 116: Stimmenthaltungen sollen wie Nein-Stimmen zu zählen sein). Die Abstimmung hat in Abwesenheit der Betriebsparteien zu erfolgen (BAG v. 18.1.1994 – 1 ABR 43/93, juris). Die Möglichk...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Ausscheiden von Mitgliedern

Rz. 73 Beim Fall des Unterschreitens der notwendigen Betriebsratsgröße wegen Ausscheidens von Mitgliedern nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist auf diejenige Zahl der Betriebsratsmitglieder abzustellen, die der Betriebsrat bei der Wahl hatte. Unerheblich ist, ob sich die Arbeitnehmerzahl inzwischen so verringert hat, dass nunmehr ein kleineres Gremium zu wählen wäre. Wird neu ge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zuwahl und Nachwahl

Rz. 528 Die Zuwahl eines weiteren freigestellten Betriebsratsmitgliedes wegen der Erhöhung der Zahl der Freizustellenden kann nicht durch Nachwahl eines weiteren Mitgliedes in Mehrheitswahl erfolgen, wenn die Freistellungswahl aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattgefunden hat; vielmehr hat eine völlige Neuwahl stattzufinden (BAG v. 20.4....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Tarifliche Schlichtungsstelle

Rz. 1604 Nach § 76 Abs. 8 BetrVG kann tarifvertraglich bestimmt werden, dass an die Stelle der Einigungsstelle eine tarifliche Schlichtungsstelle tritt. Diese kann sowohl die Gestalt einer betrieblichen als auch einer überbetrieblichen Schlichtungsstelle haben. Wird eine Vereinbarung i.d.S. getroffen, so hat diese unmittelbare und zwingende Wirkung. Rz. 1605 Die Zuständigkeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Vergütungsansprüche

Rz. 662 Der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Zeitdauer durchgeführter Betriebsratstätigkeit – wenn der Arbeitgeber etwa deswegen nicht zahlt, weil er die Erforderlichkeit dieser Tätigkeit bestreitet – sowie für die Dauer der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung i.S.v. § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG ist im Urteilsverfahren geltend zu machen. Anspruchsberech...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Abberufung und Anfechtung der Wahl

Rz. 440 Vorsitzender und Stellvertreter können vom Betriebsrat aus ihrer Funktion abberufen werden. Eine besondere Mehrheit ist dafür nicht erforderlich, es genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Wie bei der Wahl sind die betroffenen Betriebsratsmitglieder auch bei der Abstimmung über ihre Abwahl stimmberechtigt. Rz. 441 Hinweis Für die Anfechtung betriebsratsinterner...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Angreifbarkeit des Beschlusses

Rz. 1601 Der Spruch der Einigungsstelle kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren überprüft werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Den Antrag zur Überprüfung können Arbeitgeber und Betriebsrat stellen, nicht jedoch die Einigungsstelle selbst. Sie ist auch nicht Beteiligte des Verfahrens, da sie als Hilfsorgan nicht in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten verletzt se...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 376 Hinsichtlich des Übergangsmandates regelt das Gesetz die Pflicht, unverzüglich Wahlvorstände für die durchzuführende Betriebsratswahl zu bestellen. Da der Betriebsrat aber "die Geschäfte weiter führt", bedeutet dies – ebenso wie bei § 22 BetrVG – ein volles Mandat für alle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nur eben begrenzt auf sechs Monate. Der Betriebsrat muss...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Öffentlichkeit der Auszählung

Rz. 269 Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und gibt das sich aufgrund der Auszählung ergebende Wahlergebnis bekannt. Gegen die Pflicht, dies in öffentlicher Sitzung vorzunehmen, wird verstoßen, wenn Zeit und Ort der Auszählung nicht, nicht ausreichend oder fehlerhaft bekannt gemacht worden sind (BAG v. 15.11....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Weiterführung der Geschäfte

Rz. 77 Nach § 21 S. 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrates "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2" mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates. Nach § 22 BetrVG führt der Betriebsrat "in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 BetrVG" die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis dieses Betriebsrats bekannt gege...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Eigene Kosten der Einigungsstelle

Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind (BAG v. 13.11.1991 – 7 ABR 70/90, ju...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Wählerliste und Einspruchsmöglichkeit

Rz. 305 Hinsichtlich der Wählerliste und der Wählbarkeit bestehen keine Besonderheiten ggü. dem normalen Wahlverfahren (Einzelheiten vgl. dort). Die Wählerliste ist getrennt nach Geschlechtern aufzustellen und vom Wahlvorstand offiziell zu beschließen; die Wahlberechtigten sollen in alphabetischer Reihenfolge mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum aufgestellt werden. D...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Schriftliche Zustimmung

Rz. 221 Die schriftliche Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen; sie hat entweder direkt auf der Vorschlagsliste (die Unterschrift muss eindeutig von der Stützunterschrift zu unterscheiden sein, etwa durch die Rubrik: "hiermit erkläre ich mein Einverständnis zur Aufstellung als Bewerber auf der Vorschlagsliste mit dem Kennwort "…") erfolgen oder au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Errichtung

Rz. 752 Nach § 47 Abs. 1 BetrVG ist zwingend ein Gesamtbetriebsrat als Vertretung nicht auf Betriebs-, sondern auf Unternehmensebene zu errichten, wenn in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte gewählt worden sind. Nach § 51 Abs. 3 BetrVG hat hierzu der Betriebsrat der Hauptverwaltung zur konstituierenden Sitzung einzuladen, um den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vors...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Anfechtung und gerichtliche Auflösung

Rz. 80 Keine Fortführung ist in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BetrVG vorgesehen (bei Nr. 6, wenn kein Betriebsrat besteht, schon denklogisch ausgeschlossen). Bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, die eine Wahl für unwirksam erklärt, endet auch die Amtszeit; der Betriebsrat kann keinerlei rechtswirksame Handlungen mehr vornehmen (Ausnahme: Verfahren auf Kos...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einheitliche Urkunde

Rz. 217 Die Vorschlagliste muss eine einheitliche Urkunde darstellen. Besteht die Vorschlagsliste aus mehreren Blättern (z.B. ein Blatt, auf dem die Bewerber/Kandidaten stehen, und ein anderes Blatt für die Stützunterschriften), so sind die Unterschriften auf der zweiten und dritten und den folgenden Seiten nur gültig, wenn die Blätter vor Ableistung der ersten Stützuntersch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der ersten Wahlversammlung

Rz. 293 Der Zeitpunkt der Wahlversammlung sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass die zweite Wahlversammlung zwingend innerhalb einer Woche nach der ersten Wahlversammlung zu erfolgen hat. Die Wahlversammlung findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wie bei § 44 Abs. 1 BetrVG kann hiervon nur abgewichen werden, soweit die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Tätigkeitspflicht innerhalb des Betriebs

Rz. 529 Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind von ihrer Arbeitspflicht befreit, nicht aber von ihren sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie müssen sich insb. während der betrieblichen Arbeitszeit im Betrieb aufhalten (LAG Rheinland-Pfalz v. 8.11.2007 – 9 TaBV 37/07, juris); verlassen sie den Betrieb, um Betriebsratstätigkeiten außerhalb wahrzunehmen, müssen sie si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Telefonanlagen

Rz. 702 Den Betriebsräten sind zumindest dann, wenn der Betriebsrat räumlich voneinander entfernte Verkaufsstellen zu betreuen hat, Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung zu stellen (BAG v. 19.1.2005 – 7 ABR 24/04, juris). Dabei hat der Arbeitgeber auch die Telefonanlagen in den Verkaufsstellen so einzurichten, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann (BAG ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Möglichkeit zu Teilfreistellungen

Rz. 543 Nach der im Jahr 2001 durch § 38 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfolgten Klarstellung kann die Freistellung auch in Form von Teilfreistellungen wahrgenommen werden, etwa wenn die Mitglieder wegen ihrer beruflichen Kenntnisse oder der Sorge um den Verlust der Anbindung an die berufliche Tätigkeit keine Vollfreistellungen wünschen. Hierbei darf die Summe der Teilfreistellungen di...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Stimmzettel

Rz. 316 Bei der Ausgestaltung der Stimmzettel ist – anders als bei der Persönlichkeitswahl im normalen Wahlverfahren (dort § 20 Abs. 2 WO) – zu beachten, dass die Bewerber in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt sein müssen (§ 34 Abs. 1 S. 2 WO). Hinsichtlich der Stimmabgabe und der Auszählung ergeben sich keine Besonderheiten ggü. dem normalen Wahlverfa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Entsendungsbeschluss

Rz. 760 Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet gem. § 47 Abs. 2 BetrVG eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, bei mehr als drei Betriebsratsmitgliedern zwei Mitglieder. Dabei sollen – es handelt sich um eine Vorschrift mit bloßem Appell-Charakter ohne Rechtspflicht – die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Vertreter sind durc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Wahlverfahren

Rz. 8 Seit der Reform 2001 sind normales Wahlverfahren und vereinfachtes Wahlverfahren zu unterscheiden. Im vereinfachten Verfahren für Betriebe mit i.d.R. fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das Verfahren beschleunigt und sehr viel weniger formalisiert; es findet zwingend Persönlichkeitswahl statt (§§ 14a, 17a BetrVG, §§ 28 ff. der WO; weitere Einzelheiten s. Rd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Restmandat und Übergangsmandat bei Eingliederung in einen Betrieb mit Betriebsrat

Rz. 385 Eine ähnliche Situation wie bei der Abspaltung ohne Untergang des Betriebes ergibt sich bei einer "Eingliederung" eines Betriebes in einen bestehenden Betrieb. Dann besteht dem Wortlaut nach ein Restmandat, und zwar selbst dann, wenn der Eingliederungsbetrieb einen eigenen Betriebsrat besitzt ("Untergang durch Zusammenlegung"). Auch dies erscheint als sinnvoll: Wenn ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 14. Restmandat bei Abspaltung mit Eingliederung in einen Betrieb mit Betriebsrat

Rz. 393 Bei einer Aufspaltung eines Ursprungsbetriebes mit Eingliederung besteht ein Übergangsmandat für alle bisher zugeordneten Betriebsteile. Wenn diese jedoch gleichzeitig mit einer Eingliederung eines der durch die Aufspaltung entstandenen Betriebsteile in einen Betrieb mit Betriebsrat verbunden ist, besteht kein Übergangsmandat ("soweit sie nicht … eingegliedert werden...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gewerkschaftslisten

Rz. 215 Vorschlagslisten können auch von Gewerkschaften eingereicht werden; erforderlich ist dann die Unterschrift von zwei Gewerkschaftsbeauftragten (§ 14 Abs. 5 BetrVG). Inhaltliche Änderungen der Liste können nicht durch einen Beauftragten alleine erfolgen; ein Beauftragter kann den anderen auch nicht bevollmächtigen, ihn bei oder für Änderungen des bereits unterzeichnete...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 19. Umstrukturierungen und Betriebsinhaberwechsel

Rz. 399 Das Organ "Betriebsrat" hängt nach dem BetrVG an der Selbstständigkeit von Betrieben und Betriebsteilen. Es ist davon unabhängig, welcher Betrieb oder Betriebsteil von welchem Unternehmen geführt wird. Aus diesem Grund gilt der allgemeine Grundsatz: "Betriebsübergang ist keine Betriebsänderung" (st. Rspr. und ganz h.M.). Dies ergibt sich logisch schon daraus, dass de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Zusammenlegung von Betrieben

Rz. 1539 Bei Zusammenlegung mehrerer Betriebe (ohne Vorliegen einer Eingliederung, bei der die Betriebsidentität des aufnehmenden Betriebes gewahrt bleibt) spricht viel für eine normative Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen der bisherigen Betriebe, soweit die zusammengelegten Einheiten auch nach der Zusammenlegung – etwa als eigenständige Abteilungen – weiter abgrenzbar b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Betriebsteile und Kleinstbetriebe

Rz. 32 Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist nach § 1 BetrVG die Mindestgröße von mindestens fünf "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (Einzelheiten zum Begriff "in der Regel" vgl. Rdn 85 ff. und zu Wahlberechtigung und Wählbarkeit Rdn 146 ff.). Teilzeitbeschäftigte, selbst geringfügig Beschäftigte, zählen im G...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 16. Zusammenfassung ohne Eingliederung: Übergangsmandat bei Fehlen des Betriebsrats im größten Betriebsteil

Rz. 396 Noch strittiger ist die Frage, ob ein Übergangsmandat auch dann besteht, wenn der größte Betriebsteil keinen Betriebsrat hatte. Hier kann man sich auch nicht damit behelfen, dass im Fall der Zusammenlegung § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG nur "entsprechend" gelten soll. Natürlich ist das Bedürfnis dafür, dass auch dann Wahlvorstände eingerichtet werden sollen, dass auch dann...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Reisekosten für die Betriebsratstätigkeit und sonstiger Aufwand

Rz. 591 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsratsmitglied die erforderlichen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten. Hierzu zählen auch Reisekosten. Nimmt ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsrates oder eines Ausschusses teil und muss es den Betrieb allein deswegen aufsuchen, so ist der Arbeitgeber zur Erstattung der Reisekosten verpflic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Bekanntmachung

Rz. 315 Nach dem Schluss der ersten Wahlversammlung hat der Wahlvorstand unverzüglich, möglichst noch am selben Arbeitstag, Wählerliste, Wahlausschreiben und die gültigen Wahlvorschläge (§ 33 Abs. 4 WO) durch Aushang an den entsprechenden Stellen bekannt zu machen. Da zwingend Personenwahl stattfindet, dürfte es – die Bekanntmachung der Wahlvorschläge dient ja der Mitteilung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Büropersonal

Rz. 704 Gem. § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in dem erforderlichen Umfang Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Betriebsratsbüro mit PC ausgestattet hat. Die Entscheidung, ob und welche im Zusammenhang mit der Bürotätigkeit anfallenden Aufgaben einer Bürokraft übertragen werden, obliegt dem Betriebsrat, de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Einladung des verhinderten Mitglieds

Rz. 474 Da auch einem verhinderten Betriebsratsmitglied die Möglichkeit gegeben werden muss, sich ein Bild über die in der Sitzung zu treffenden Entscheidungen zu machen und seine Betriebsratskollegen über seine Auffassung in einer bestimmten Angelegenheit zu unterrichten, zu überzeugen und ggf. zu bitten, seine Argumente auf der Betriebsratssitzung vorzutragen (so BAG v. 24...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Abgrenzung zum Betrieb

Rz. 35 Für die Differenzierung zwischen Betrieb und Betriebsteil ist der Grad der Verselbstständigung entscheidend, der im Umfang der Leitung der organisatorischen Einheit zum Ausdruck kommt. Erstreckt sich die in der organisatorischen Einheit ausgeübte Leitungsmacht auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten, handelt es ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Anfechtung

Rz. 11 Betriebsratswahlen können, wenn nicht einmal der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl besteht, nichtig sein mit der Folge, dass der Betriebsrat als gar nicht gewählt gilt. I.d.R. führt ein Fehler im Wahlverfahren – die Komplexität ist so groß, dass die überwiegende Zahl der Wahlen an Fehlern leidet – nur zur Anfechtbarkeit der Wahl. Dies bedeutet, dass der fehlerhaft g...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Auszählung der Briefwähler

Rz. 263 Nach Schließung des Wahllokales (insoweit ist § 26 Abs. 1 WO, der die Möglichkeit der Öffnung der Briefwahlumschläge "unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe" vorsah, geändert worden) behandelt der gesamte Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die Briefwahlstimmen (BAG v. 10.7.2013 – 7 ABR 83/11, juris; LAG Köln v. 20.5.2016 – 4 TaBV 98/15, juris; nach LAG Nürnberg ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Fehlen gültiger Vorschlagslisten

Rz. 241 Ist nach Ablauf der Einreichungsfrist von zwei Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens keine gültige Vorschlagsliste eingegangen, muss der Wahlvorstand nach § 9 WO eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Woche eine gültige Liste eingeht. Ist nur e...mehr