Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Baugeräteführer (Professiog... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens, Unterweisung der Baugeräteführer zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten, insbesondere beim Wechseln von Werkzeugen (z. B. Tieflöffel, Greifer, Meißel) mit Schnellwechseleinrichtungen, gesteuert vom Arbeitsplatz in der Kabine,[1] Hinweise zur Überprüfung von Maschinen vor Inbetriebna...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Schulung der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Hinblick auf den Auf-, Um- und Abbau der Gerüste sowie bezüglich einer sicheren Lagerung und eines sicheren Transportes der Gerüstteile, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Einflussnahme auf eine geordnete Dokumentation d...mehr

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Dachdecker (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Unfällen und Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen, Unterstützung beim Anlegen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, Beratung zum Einsatz von Gerüsten, Arbeitsbühnen, Bauaufzügen und Leitern, Beratung zu Beschaffung, Auswahl und Einsatz sicherer und ergonomisch gestalteter Arbeitsmittel und Arbeit...mehr

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Papiertechnologe (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln, Beratung bei grundlegender Umgestaltung von Arbeit...mehr

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Dachdecker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und Empfehlungen zur Arbeitsorganisation sowie zur Anwendung der PSA, Beratung zu Einsatz und Eigenschaften der typischen Arbeits- bzw. Gefahrstoffe bezüglich ihres Einflusses auf Befinden und Gesundheit, Hinweise zum Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses unter Einbeziehung der Sicherhe...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bzw. Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen schwerer Gerüstteile, zur Verringerung von Lärmexposition und körperlicher Schwerarbeit durch ergonomisch gestaltete Arbeitsstellen bei der Gerüstmontage, aber auch zur R...mehr

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Schweißer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Ermittlung potenzieller Ursachen für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei Schulung der Beschäftigten zum richtigen Verhalten für Erste-Hilfe beim Schweißunfall, Beteiligung an der Vorbereitung von Erste-Hilfe-Trainings, Beratung beim Einsatz von Schutzfiltern und Schutzs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Täter

Rz. 20 § 382 AO grenzt den Täterkreis auf den Pflichtigen und die Personen ein, die Angelegenheiten eines Pflichtigen wahrnehmen. Täter kann somit prinzipiell jedermann sein.[1] Wer Pflichtiger und somit potenzieller Täter i. S. d. § 382 AO ist, ergibt sich aus den zollrechtlichen Vorschriften, die das Blankett des § 382 AO ausfüllen. Dabei kann es sich z. B. um den Gestellun...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Strukturentscheidungen

Die Gesellschafterversammlung legt in der Satzung den Zweck und den Gegenstand des Unternehmens fest, sie ist für jede Änderung der Satzung und damit insbesondere für die Strukturentscheidungen zuständig. Der Abschluss von Unternehmensverträgen und die Vornahme von Umwandlungsentscheidungen, z. B. Fusionen, Ausgliederungen, Rechtsformwechsel ist ebenfalls nur unter Mitwirkun...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.2 Verfassungsrechtliche Relevanz

Rz. 3 Die Aussage des § 22 Abs. 1 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" war angesichts der tatsächlichen Verletzlichkeit sachlich unzutreffend. Dennoch war die Anlehnung an die Grundrechtsformulierung durchaus bedeutungsimmanent. Die andere Formulierung in § 30 AO ist weniger pathetisch und vermeidet die Ähnlichkeit mit der Fassung einiger Grundrechtsartikel. Anders al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 4 Checkliste

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in das Arbeitsleben kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1]mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 9.4 Ordnungswidrigkeit

Neben der gesetzlichen Vermutungswirkung, wonach Pflichtverletzungen bei Ankündigung der Durchführung einer baulichen Veränderung im Fall des § 559d Nr. 1 bis Nr. 4 BGB vermutet werden und dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Vermieters führen kann, wurde ein Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 6 WiStG eingeführt. Danach handelt ordnungswidrig, wer in der Absicht, ei...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.3 Duldungspflicht des Mieters

Wenn der Vermieter dem Mieter eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung übermittelt hat, ist der Mieter gemäß § 555d BGB zur Duldung der Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet. Bei entsprechender Weigerung des Mieters kann der Vermieter auf Duldung klagen. Hinweis Duldungspflicht bezieht sich nur auf Modernisierungsmaßnahme Die Duldungsverpflichtung bezieht sich auf die Mo...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Mitwirkung des Betriebsrats

Rz. 17 Die Mitwirkung des Betriebsrates ist bei der Erteilung von Abmahnungen grds. nicht erforderlich (BAG v. 17.10.1989 – 1 ABR 100/88, NZA 1990, 193 = DB 1990, 483). Der Betriebsrat muss weder angehört werden noch ist dem Betriebsrat eine Abschrift der Abmahnung zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn das abgemahnte Verhalten einen Verstoß gegen eine mitbestimmte Verhal...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Umweltschutz nach § 89 BetrVG

Rz. 1038 Unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in "sozialen Angelegenheiten" hat der Gesetzgeber den Betriebsrat in § 89 BetrVG in vielfältiger Weise in den Arbeitsschutz eingebunden (vgl. zum Arbeitsschutz die Ausführungen unter Teil 5). Man kann geradezu von einer gesetzlich erwünschten Einmischung des Betriebsrates in alle Belange des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes s...mehr

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§ 29 Kündigung / C. Mitwirkung des Betriebsrats

I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG 1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers und Mitwirkung des Betriebsrats

(1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werd...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / V. Mitwirkung des Sprecherausschusses bei personellen Maßnahmen

Rz. 20 Der Arbeitgeber hat eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitzuteilen (§ 31 Abs. 1 SprAuG). Von der Mitteilungspflicht werden somit Einstellungen, Beförderungen von leitenden Angestellten und auch zum leitenden Angestellten, Versetzungen, Entlassungen, Veränderungen in der Leitungsfunk...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Sinn und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können anstelle des Arbeitslohnes (Arbeitslosengeld) Arbeitslosengeld erhalten (max. bis zu 24 Monaten, i.d.R. 12 Monate, vgl. § 147 Abs. 2 SGB III). Diese Leistung ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II nicht davon abhängig, dass der Arbeitslose bedürftig ist. Er muss auch keine Beiträge in die Kasse der Arbeitslo...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Das ist nur der Fall, wenn die Kündigung bzw. seine Mitwirkung am Aufhebungsvertrag Ursache der Arbeitslosigkeit ist (LSG Baden-Württemberg v. 24.2.2017 – L 8 AL 3805/16; BSG v. 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R; BSG, v. 25.4.1990 – 7 RAr 84/88 und 7 RAr 106/89, SozSich 1991, 94 = NZA 1990, 791). Zwischen der Kü...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Zwangsvol... / 1 Gründe

I. Der Gläubiger macht gegen die Schuldnerin Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des am 0.0.2018 verstorbenen B. V., der von der Schuldnerin allein beerbt wurde, geltend. Vor dem LG Bochum hat er Stufenklage erhoben. Mit Anerkenntnisteilurteil vom 15.9.2021 wurde die Schuldnerin auf der ersten Stufe verurteilt, Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses des Er...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Zwangsvol... / Leitsatz

1. Die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ist auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten, bspw. eines Notars, notwendig ist. 2. Hängt die vorzunehmende Handlung nicht nur vom Willen des Schuldners ab, sondern auch von der Bereitschaft eines Dritten, bspw. eines Notars, d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam.mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

a) Mitteilung von Bedenken Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Adressat der Anhörung

aa) Betriebsrat Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu eine...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mitglieder des W...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Form der Anhörung

Rz. 72 Die Anhörung des Betriebsrates erfolgt durch schriftliche oder mündliche Unterrichtung, die grds. während der Arbeitszeit stattfindet. Hinweis Aus Gründen der späteren Beweisführung empfiehlt es sich dringend, die Anhörung schriftlich vorzunehmen.mehr

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Zoll kompakt: Export / 4.3.1 Gemeinschaftliches bzw. gemeinsames Versandverfahren

Das gemeinschaftliche (EU) bzw. gemeinsame (mit EFTA) Versandverfahren (gVV) ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz anwendbar. Man unterscheidet zwischen 2 Versandverfahren: dem internen Versandverfahren T2 für Unionsware (es wird angewendet, wenn Unionsware über ein Drittland befördert wird) und dem externen Versandverfahren T1 für Nichtunionsware (es...mehr

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§ 29 Kündigung / hh) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich verhaltensbedingter Kündigungen

Rz. 109 Will der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, muss er den Betriebsrat über vorherige Abmahnungen informieren und diese in ihren Grundzügen erläutern. Dabei muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Gegendarstellungen des Arbeitnehmers unterrichten (BAG v. 31.8.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein). (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage vo...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Unterrichtung über Betriebsablaufstörungen

Rz. 113 Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Betriebsablaufstörungen oder sonstige Gefährdungen betrieblicher Interessen unterrichten, die aus dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers folgen (BAG v. 10.10.2002, AP KüSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, wenn aus einem bestimmten Fehlverhalten eine typi...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Krankheit

Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen oder die ernste Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen besteht. (a) Dauerndes Unvermögen Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Ar...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam. 2. Gegenstand des Anhörungsrechts a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 29 Kündigung / ii) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich personenbedingter Kündigungen

Rz. 118 Bei einer personenbedingten Kündigung fehlt regelmäßig die Eignung des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. (1) Krankheit Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen ode...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Gegenstand des Anhörungsrechts

a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatr...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 144 Seit dem 1.1.2004 ist die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG mit einer Klage geltend zu machen.mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. PKH

Rz. 357 Bzgl. der PKH bestehen keine Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im Sinne einer guten umfassenden Beratung und Betreuung des Mandanten sollte jedoch gerade wenn der Rechtsuchende in einem Kündigungsschutzverfahren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt gegen Erhalt einer Abfindung unbedingt der Hinweis erfolgen, dass die ausgehandelte Abfindun...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Anhörungsverfahren

a) Zeitpunkt der Anhörung Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kün...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Zustimmung bei außerordentlichen Kündigungen nach § 103 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 162 § 103 BetrVG dient dem Zweck, den Schutz der Betriebsverfassungsorgane auch ggü. außerordentlichen Kündigungen sicherzustellen. Er ergänzt und erweitert im Zusammenhang mit den §§ 15 ff. KSchG den Kündigungsschutz über den bei der ordentlichen Kündigung bestehenden Schutz hinaus. Damit sollen die Träger der Betriebsverfassungsorgane, Wahlbewerber und Mi...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5 Ermittlungsgründe

(1) 1Neben verspäteten Änderungsmitteilungen (Verletzung der Mitteilungspflicht) können Mitteilungen, die eine Person im Rahmen einer Anhörung (außerhalb des Ermittlungsverfahrens im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens) macht, zum Verdacht einer Steuerstraftat führen. 2Die fehlende Mitwirkung bei einer nachträglichen Überprüfung des Kindergeldanspruchs begrü...mehr