Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 29 Kündigung / dd) Unterrichtung bei bestehendem Interessenausgleich

Rz. 105 Die Erstellung eines Interessenausgleiches mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber nicht von der Anhörung des Betriebsrates zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG v. 20.5.1999 – 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 233 Liegt ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der beim Unfall ausgeübten Tätigkeit vor, ist für die Feststellung eines Arbeitsunfalls weiter von Bedeutung, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang i.S.e. haftungsbegründenden Kausalität besteht (BSG v. 26.6.2014 – B 2 U 4/13 R). Rz. 234 Im Gegensatz ...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Fragerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 3 AO räumt dem Vertreter der FinB ein Fragerecht an Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige ein. Die Vorschrift enthält lediglich eine Klarstellung, da sich das Fragerecht bereits aus dem in Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Anwesenheitsrecht ergibt[2]. Die FinB erhält hierdurch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung. Rz. 21 [Autor/Stand] Das ...mehr

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§ 29 Kündigung / (a) Dauerndes Unvermögen

Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nur über die Tatsachen zu unterrichten, aus denen sich dieser Umstand ergibt (BAG v. 30.1.1986 – 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555). Dies kann ein entsprechender Feststellungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers oder ein ärztliches ...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Fitting, BetrVG, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Erledigung von "Equal-Pay-Ansprüchen" nach AÜG und AGG

Rz. 396 Eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbarte umfassende Abgeltungsklausel zur Gesamtbereinigung umfasst auch "Equal-Pay-Ansprüche" (vgl. BAG v. 27.5.2015 – 5 AZR 137/14). Diesbezüglich findet keine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB statt, wenn der den Bestandsstreit der Parteien beendende Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts zustande gekommen ist...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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zfs 08/2023, Ermittlungsansatz und Ermittlungsumfang bei der Fahrtenbuchanordnung; Lichtbildabgleich; Meldeabfrage; Mitwirkungspflicht; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Zeugnisverweigerungsrecht; Datenschutz

StVZO § 31a Abs. 1; BMG a.F. § 34 Abs. 1, Abs. 2; PassG § 22 Abs. 2; PAuswG § 24 Abs. 2; StPO § 52 Abs. 1 Leitsatz 1. Unmöglich im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO ist die Feststellung des verantwortlichen Fahrers dann, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, ob...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 1248 In wirtschaftlichen Angelegenheiten gibt es je nach Größe des Unternehmens eine zweigeteilte Mitwirkung, nämlich:mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Gesamtbetriebsrat

Rz. 74 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch einzelne Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates liegt daher nur ausnahmsweise vor, bspw. wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unte...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Zuständigkeit innerhalb des Betriebsrats

Rz. 78 Zur Entgegennahme der Unterrichtung über die beabsichtigte Kündigung ist der Betriebsratsvorsitzende (§ 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG) berechtigt und verpflichtet (BAG v. 6.10.2005 – 2 AZR 316/04, NZA 2006, 990). Falls der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, muss die Unterrichtung ggü. dem Stellvertreter (§ 26 Abs. 3 BetrVG) oder, falls für die Anhörung ein besonderer Aus...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Versetzung (§ 103 Abs. 3 BetrVG)

Rz. 188 Gem. § 103 Abs. 3 BetrVG muss der Betriebsrat auch dann seine Zustimmung erteilen, wenn eine der in Abs. 1 aufgeführten Personen durch eine Versetzung ihr Amt oder ihre Wählbarkeit verlieren würde. Die Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer der Versetzung zugestimmt hat. Die Zustimmung des Betriebsrates kann durch das ArbG im Beschlussverfahr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Personalrats)

Rz. 761 Im Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG bzw. § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG (oder den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen) zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung der "Grundsätze über das betriebliche Vo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers

Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden muss. Die Rspr. hat die vorherige Anh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (§ 403 Abs. 2 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen im Vorverfahren auf Antrag der StA richterliche Vernehmungen durchgeführt werden, ist die FinB zur Mitwirkung nach § 403 Abs. 1 AO berechtigt, wenn auch der StA die Anwesenheit gesetzlich gestattet ist (§ 403 Abs. 2 AO). Zum historisch bedingten missverständlichen Gesetzeswortlaut dieser Regelung s. Tormöhlen [2]. Rz. 24 [Autor/Stan...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / l) Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG)

Rz. 1023 Der Betriebsrat kann ohne Weiteres initiativ werden und mitbestimmte Regelungen über die Grundsätze des BVW verlangen. Eine Entscheidung des Arbeitgebers, ein BVW "einzuführen", ist für das Mitbestimmungsverlangen des Betriebsrates nicht Voraussetzung. Das Regelungsverlangen kann allenfalls dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn aufgrund der konkreten betrieblichen Si...mehr

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§ 29 Kündigung / (b) Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit

Rz. 121 Besteht demgegenüber nur eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder über eine ihm bekannte Krankheitsursache oder die seiner Negativprognose zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Darüber hinaus muss er die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darlegen, welche ihn zum Ausspruch der Kündigung bewegen ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 66 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift nicht ein, wenn ein Arbeitsvertrag nicht durch eine Kündigung, sondern in anderer Art und Weise beendet werden soll. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen Befristung endet oder wenn die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Rz. 67 Nicht der Mitbestimmung des ...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Betriebsrat

Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu einem anderen Betri...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 3 Stellenbeschreibung

Rz. 1 Die richtige Auswahl und der richtige Einsatz von Arbeitnehmern sind entscheidend für die Leistungsfähigkeit eines Betriebes oder Unternehmens. Die Auswahlentscheidung hat sowohl für das Unternehmen wie für den betroffenen Mitarbeiter erhebliche Tragweite. Falsche Entscheidungen bei der Personalbedarfsplanung und der Personalauswahl schlagen sich für das Unternehmen au...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Konzernbetriebsrat

Rz. 75 Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff. BetrVG) ist regelmäßig für das Beteiligungsverfahren nicht zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen regelt werden können. Der ...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Unterrichtung über den zu kündigenden Arbeitnehmer

Rz. 87 Der Arbeitgeber muss in der Betriebsratsanhörung den zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich genau bezeichnen. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Privatanschrift, Familienstand und Kinderzahl sowie besondere soziale Umstände wie bspw. eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft sind mitzuteilen. Rz. 88 Mangels anderweitiger Kenntnisse kann der Arbeitgeber von den Eintr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erstausübung des Wahlrechts

Rn. 40 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Ausübungszeitpunkt: Das Wahlrecht zur Bestimmung des Wj wird durch Aufstellung der ersten Bilanz ausgeübt (BFH v 16.02.1989, IV R 307/84, BFH/NV 1990, 632; BFH v 16.12.2003, VIII R 89/02, BFH/NV 2004, 936; BFH v 09.11.2006, IV R 21/05, BStBl II 2010, 230; BFH v 07.11.2013, IV R 13/10, BStBl II 2015, 226). Die tatsächliche Aufstellung des ers...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 155 Infolge des Weiterbeschäftigungsanspruches ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, besteht sein Beschäftigungsverhältnis also nahtlos fort. Der Arbeitnehmer ist während der Weit...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

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§ 29 Kündigung / g) Inhalt und Umfang der Unterrichtung

Rz. 86 Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 7.5.2020 – 2 AZR 678/19, Rn 15; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 417/14, Rn 46, BAGE 151, 199). Der notwendige Inhalt der Unterrichtung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG richtet sich vielmehr nach Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts (BA...mehr

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§ 29 Kündigung / f) Wiederholung der Anhörung

Rz. 85 Wird eine Kündigung wiederholt, muss auch die Anhörung wiederholt werden. Dies gilt z.B. auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb wiederholt, weil er Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der ersten Kündigung etwa aufgrund von Vertretungsmängeln hat (BAG v. 31.1.1996 – 2 AZR 273/95, DB 1996, 1042) oder weil die erste Kündigung mangels Zustimmung der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 25 [Autor/Stand] Wird dem Entschädigungsverlangen von der FinB dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist die Entscheidung der Behörde – im Gegensatz zum Verfahren über eine Entschädigung nach § 107 AO [2] – nicht im Wege des Einspruchs nach § 348 AO anfechtbar. Der Zeuge bzw. Sachverständige oder Dritte muss gem. § 4 JVEG einen Antrag auf gerichtliche Festse...mehr

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§ 29 Kündigung / ee) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 106 Das sog. Nachschieben von Kündigungsgründen, welche dem Betriebsrat nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, kann in einem später stattfindenden Rechtsstreit nur dann zugelassen werden, wenn diese zzt. der Kündigung zwar bereits vorlagen, dem Arbeitgeber aber noch nicht bekannt waren (Fitting, BetrVG, § 102 Rn 43). Damit er diese Gründe in den Kündigungsschutzprozess ein...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 29 Kündigung / 5. Folgen mangelnder oder fehlerhafter Anhörung

Rz. 143 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen (§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Innerhalb derselben Frist kann der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgezählten Gründen widersprechen. Die Abfassung u...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 68 Der räumliche Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes richtet sich nach dem Territorialitätsprinzip. Das Gesetz gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Betriebe unabhängig vom Vertragsstatut der dort beschäftigten Arbeitnehmer. Das Anhörungsrecht des Betriebsrates gilt in allen Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, unabhängig von de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Erfindungsmeldung

Rz. 676 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbnErfG trifft den Arbeitnehmererfinder die Pflicht, eine Diensterfindung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde, das Arbeitsverhältnis aber inzwischen rechtlich beendet wurde. Umgekehrt hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbnErfG ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kündigungsentschluss des Arb...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Entbindung von der Weiterbeschäftigung

Rz. 158 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung im Urteilsverfahren (h.M., Fitting, BetrVG, § 102 Rn 117) von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Dieser Anspruch kann auch einredeweise in einem vom Arbeitnehmer anhängig gemachten einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden (Fitt...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Verfahren der Zustimmung

Rz. 167 Das Vorliegen der Zustimmung des Betriebsrates in den Fällen des § 103 BetrVG ist neben den Voraussetzungen des § 626 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Auch eine nachträglich erteilte Zustimmung seitens des Betriebsrates heilt die Unwirksamkeit einer schon ausgesprochenen Kündigung nicht (BAG v. 22.2.1972, AP Nr. 1 zu § 15 BBiG; GK-Be...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Berufsbild (Berufsbezeichnung)

Rz. 114 Die Berufsbezeichnung ist im Zeugnis stets zu erwähnen, genügt aber keineswegs als Ersatz für eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, vgl. LAG Hamm v. 4.11.1999 – 4 Sa 960/97, n.v. Das Zeugnis ist nach Form und Stil objektiv abzufassen, wobei der Verkehrssitte Rechnung zu tragen ist, die in Zeugnissen bestimmter Arbeitnehmergruppen die Attestierung gewisser Eigensc...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Allgemeiner Unterlassungsanspruch

Rz. 1409 Mit dem Beschl. v. 3.5.1994 – 1 ABR 24/93, juris, hat das BAG die im Beschl. v. 23.2.1983 eingeschlagene Richtung korrigiert, die Existenz eines allgemeinen Unterlassungsanspruches bejaht und dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung, der keine grobe Pflichtverletzung voraussetzt, zuerkannt. Rz. 1410 Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 35 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Geschäftsjahres: Bei Gewerbetreibenden, deren Firma in das HR eingetragen ist, sieht § 4a EStG keinen bestimmten Gewinnermittlungszeitraum vor, sondern bindet diesen an den "Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen", dh an das Handelsrecht (s Rn 12). Das Handelsrecht schreibt allerdings kein fe...mehr