Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.1 Mitteilungspflichten der Versicherten

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 begründet Mitteilungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger für die versicherten oder zu versichernden Personen, die nicht als abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer) versicherungspflichtig sind. Denn für den Kreis der Arbeitnehmer bestehen diese Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, der den Gesamtsozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.2 Durchführung der Prüfungen (Abs. 2)

Rz. 12 Für die Durchführung der Prüfungen gilt § 114 a Abs. 1 bis 3a SGB XI entsprechend (Satz 1). Auf die entsprechende Kommentierungen wird verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen für die Datenverarbeitung der rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten beim MD gelten auch für die im Rahmen der Prüfungen nach Abs. 1 erhobenen Sozialdaten (§ 276 Abs. 2 Satz 1, 3). Rz....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.2 Abtretung im wohlverstandenen Interesse (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Die Übertragung von Sozialleistungen auf einen Dritten ist ungeachtet der Pfändbarkeit und der Pfändungsgrenzen zulässig, wenn diese Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt und der Sozialleistungsträger dieses feststellt. Die Vorschrift betrifft nicht nur die Frage der Pfändbarkeit einer Leistung der Höhe nach, sondern auch schon dem Grunde na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.2 Strafrechtliche Wirkungen

Rz. 7 Das mit der Einleitungsmaßnahme begonnene strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist ein in Bezug auf das Besteuerungsverfahren, aus dem es möglicherweise entstanden ist (Rz. 1a), rechtlich selbstständiges Verfahren. Beide Verfahren sind grundsätzlich voneinander unabhängig und werden nach ihren eigenen Verfahrensregeln geführt.[1] Diese rechtliche Selbstständigkeit beid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Bedeutung

Rz. 46 Für die Strafverfolgungsorgane besteht im allgemeinen Strafverfahren[1] grundsätzlich nicht die Pflicht, dem Beschuldigten dessen Anhängigkeit sofort mitzuteilen. Es können die Ermittlungen zunächst geführt werden, ohne dass der Beschuldigte hierzu Kenntnis erlangt.[2] Erst wenn der Beschuldigte im Strafverfahren zur Mitwirkung aufgefordert wird (Rz. 48), spätestens v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.1 Zeitpunkt der Bekanntgabe

Rz. 48 Die Bekanntgabe der Einleitung hat durch die Strafverfolgungsorgane (Rz. 15) zu erfolgen, die die Mitwirkung des Beschuldigten einfordern.[1] Bekanntzugeben ist nach § 397 Abs. 3 AO die Einleitung, nicht die einleitende Maßnahme. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens ist nach § 397 Abs. 3 AO spätestens dann mitzuteilen, wenn der Beschuldigte aufgefordert wird, Tatsa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Florist/Floristin (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Für den Betriebsarzt stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: Ableitung von Maßnahmen aus der Analyse von Gefährdungen (gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit) aus arbeitsmedizinischer Sicht: individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten (z. B. bezüglich Infektionsgefahr, Tetanus-Immunisierung), Auswertung von Daten zu arbeitsbedingten Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.3 Verletzung der Bekanntgabepflicht

Rz. 53 Die Folgen der Verletzung der Bekanntgabepflicht nach § 397 Abs. 3 AO sind, wie die der Verletzung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO, in Lit. und Rspr. heftig umstritten. Entspricht die Bekanntgabe nicht den inhaltlichen Anforderungen (Rz. 51), so treten die Rechtswirkungen der Einleitung (Rz. 8–12) nicht ein.[1] Rz. 53a Ist die Bekanntgabe wissentlich u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.3 Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 11 Durch den Beginn des Strafverfahrens wird die Finanzbehörde i. S. v. § 6 AO an der Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht gehindert.[1] Auch werden rechtlich die steuerlichen Mitwirkungspflichten [2] grundsätzlich nicht berührt.[3] Der Beginn wirkt sich allerdings auf die Steuererklärungspflicht aus.[4] Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht ist pflichtwidrig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 7.3 Pflichten bei der Mitwirkung zur Zusammenveranlagung

Rz. 156 Da die Eheleute in dem Jahr, in welchem sie sich getrennt haben, grundsätzlich noch die gemeinsame Veranlagung wählen können, und auch oftmals noch nicht die Steuererklärung für das Vorjahr abgegeben haben, stellt sich die Frage nach den Mitwirkungspflichten der Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung. Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft aus § 1353 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Mitwirkung an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen BP

Eine gemeinsame Außenprüfung mit den Steuerverwaltungen der Länder Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien ist zulässig, wenn geprüft werden soll, ob mithilfe eines Franchisemodells Gewinne von den beteiligten Staaten einschließlich Deutschland, in denen Konzerntochtergesellschaften ansässig sind, nach Luxemburg verlagert werden sollen. § 30 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.3 Mietschulden

Rz. 54 Im Regelfall haben Eheleute, die in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und haften damit im Außenverhältnis auch gesamtschuldnerisch für die Mietkosten. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus, kann sich eine anderweitige Bestimmung gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern ergeben, als dass der wohnen gebliebene Ehegatte im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 15 Auseinandersetzung des Gesamtgutes

Rz. 300 Wird die Gütergemeinschaft beendet, beginnt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes, welche sich nach §§ 1471 ff. BGB richtet. Auseinandergesetzt werden muss nur das Gesamtgut. Das Vorbehalts- und das Sondergut sind nach wie vor entweder alleine dem Mann oder der Frau zuzuordnen. Nach § 1471 Abs. 2 BGB gilt bis zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes die Vorschrift des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.2 Auseinandersetzung der zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern geschlossenen Innengesellschaft

Rz. 350 Der Ausgleichsanspruch des mitarbeitenden Lebenspartners entsteht mit der Auflösung der Innengesellschaft.[436] Die Auseinandersetzung richtet sich nach § 738 BGB. Der mitarbeitende Lebensgefährte wird nach der Auflösung der Gesellschaft an den Überschüssen und Ersparnissen der gemeinsam erworbenen Sachen beteiligt.[437] Es besteht ein Anspruch auf Abrechnung und Zahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 15.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 324 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familieng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[82] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 17 Form des Ehevertrages

Rz. 327 Gemäß § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sind und von dem unparteiischen Notar über die Bedeutung der Vereinbarungen belehrt werden. Eine persönliche Anwesenheit der Ehegatten ist nicht erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 15.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 307 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 5.4 Keine Annexkompetenz

Teilweise wurde die Auffassung vertreten, der Verwalter sei als Annex zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG geregelten Versicherungspflicht auch zur Abwicklung aller Schäden im Sondereigentum verpflichtet. Begründet wurde dies mit der versicherungsrechtlichen Notwendigkeit, bei dem Abschluss der Gebäudeversicherung für das Gebäude insgesamt, also sowohl Gemeinschafts- als auch Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Op... / 2.1 Grundsatz: Vermeiden Sie die 4 Stolperfallen bei der Umsetzung

Prinzipiell ist in Steuerkanzleien klar, was täglich zu tun ist. Die Abgabetermine der Finanzverwaltung setzen einen klaren äußeren Rahmen für die Arbeit in der Kanzlei. Dieser ist jedoch weiter zu konkretisieren – insbesondere in Bezug auf spezifische Bedürfnisse (z. B. Arbeitsmodalitäten, Termine und Fristen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, oder auch akute und unvorhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.9 Outsourcing in Kanzleien

Am 9.11.2017 ist das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" in Kraft getreten.[1] Geregelt sind in § 203 Abs. 3 und 4 StGB Fragen im Zusammenhang mit Hilfspersonen, die der Berufsgeheimnisträger einsetzt, um seine Leistungen zu erbringen. Es liegt kein tatbestandliches Offenbaren i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Die Erledigungsgebühr

Rz. 18 Im Rechtsbehelfsverfahren kann auch eine sogenannte Erledigungsgebühr nach VV RVG 1002 entstehen. Die Gebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. Die Erledigungsgebühr

Rz. 40 Die Gebühr "verdient" sich ein StB dadurch, dass er durch die Erledigung im Rechtsbehelfsverfahren dem Mandanten Unannehmlichkeiten, Unsicherheiten, Zeitaufwand, Nervenkraft und vor allem die in einem Klageverfahren evtl. anfallenden Kosten erspart. Rz. 41 Die Erledigungsgebühr kann immer dann entstehen, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren durch die Rücknahme, den Wid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 38 - Erteilung von Bescheinigungen

Rz. 1 Hier handelt es sich nur um ein steuerrechtliches Testat für Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. Wegen des damit verbundenen wertabhängigen Haftungsrisikos ist eine Wertgebühr nach Tabelle B anzusetzen. Wenn der StB allerdings nur mitwirkt, gilt die Zeitgebühr. Bescheinigungen sind auch abzurechnen, wenn der StB die zugrunde liegenden Unterlagen selbst erstellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 31 Besprechungen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Vergütung von Besprechungen, welche der StB für seinen Auftraggeber im allgemeinen Verwaltungsverfahren mit Behörden oder Dritten führt, z. B. in den Fällen der §§ 23, 24. Rz. 2 Als Besprechung gilt jede sachdienliche Verhandlung. Die Nachfrage des StB bei der Behörde nach dem Stand einer bestimmten Angelegenheit ist aber nicht ausreichend. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Bindungswirkung der Vergütungsverordnung

Rz. 1 Die StBVV wird in dem durch § 1 bestimmten Anwendungsbereich bei Abschluss des Beratungsvertrages zum Vertragsinhalt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung über die Höhe des Honorars bedarf. Der Gesetzgeber hat den Berufsangehörigen in § 64 Abs. 1 StBerG zwingend die Beachtung der StBVV vorgegeben. Sie wirkt insoweit ebenso verbindlich wie die das Vertragsverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Unangemessen hohe Vergütung

Rz. 10 Ist eine unangemessen hohe Vergütung unter Einhaltung der Formvorgaben gem. § 4 Abs. 1 wirksam vereinbart worden, bleibt diese zunächst rechtswirksam, soweit keine Sittenwidrigkeit vorliegt (Rz. 11). In einem Rechtsstreit kann durch eine richterliche Entscheidung eine so vereinbarte Vergütung gem. § 4 Abs. 2 auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Eine Hera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 6 § 12 spricht an mehreren Stellen von der "Angelegenheit". Dieses ist ein Grundbegriff der gesamten StBVV (dazu E I – Rz. 50 f.) und stellt die maßgebliche "Abrechnungseinheit" für den Anfall von Gebühren dar. Rz. 7 Der Begriff der "Angelegenheit" ist aber nicht eindeutig definiert. Die in der StBVV aufgezählten Gebühren und Tatbestände sind stets eine selbständige Angel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Steuerberatervertrag

Rz. 4 Jeder Vergütungsanspruch muss sich auf eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zum Auftraggeber stützen. Die Vergütungsverordnung regelt die Gebühren für die "originären Tätigkeiten" i. S. v. § 33 StBerG; hinsichtlich der "vereinbaren Tätigkeiten" i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG ist sie hingegen nicht einschlägig (dazu Fach 4 des Werkes, insbesondere E II). Sowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1

Rz. 1 Die Einrichtung der Buchführung, die Buchführung und die Abschlussarbeiten sowie das steuerliche Revisionswesen werden für die Land- und Forstwirtschaft abweichend von den in Abs. 1 genannten Vorschriften (§§ 32, 33, 35 und 36) geregelt. Ein Vergleich der Vorschriften ergibt, dass bei den Sondervorschriften für land- und forstwirtschaftliche Betriebe keine Zeitgebühr v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Die im Einzelnen geregelten Zeitgebühren

Rz. 5 Der Gebührenrahmen der Zeitgebühr ist dann anzuwenden, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet wird und die Zeitgebühr in einer Einzelbestimmung der StBVV vorgesehen ist (OLG Düsseldorf v. 13. 10. 1994, 13 U 211/98, GI 1996, S. 94). Die Einzelbestimmung ist in der Gebührenrechnung neben der Angabe von § 13 zur Erfüllung der Formvorgaben aus § 9 anzugeben (O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.9 Kosten des AdV-Verfahrens

Rz. 73 Für die Kosten des AdV-Antragsverfahrens gelten die §§ 135ff. FGO . Das Rechtsbehelfsverfahren bildet mit dem AdV-Verfahren bis 30.6.2020 gem. § 40 Abs. 1 und Abs. 7 StBVV a. F. eine Einheit. Daher konnte letzteres Verfahren nicht zusätzlich abgerechnet werden.[1] Ab 1.7.2020 erhält der Steuerberater aufgrund des in §40 StBVV n. F. enthaltenen Verweises auf das RVG für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.5 Zuständigkeit für den AdV-Beschluss (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 60 Über den Aussetzungsantrag entscheidet nach § 69 Abs. 3 S. 1 FGO das Gericht, bei dem die Hauptsache anhängig ist.[1] Rz. 61 Der BFH ist für die AdV-Entscheidung zuständig, wenn er für die Hauptsache zuständig geworden ist[2], also mit Einlegung der Revision bzw. mit Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache nach der Verkündung der FG-Entscheidung.[3] G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / J. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 63 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[52] Rz. 64 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen oder in Fällen, bei denen speziell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplan

Rz. 223 Muster 13.50: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplan Muster 13.50: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplanmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts

Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtsprechung gilt aber insoweit ohne Rücksicht auf die Beweislast der Untersuchungsgrundsatz. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / bb) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 24 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[22] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 43 Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses.[63] Deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur Mitwirkung verpflichtet. Rz. 44 Außerdem hat jeder Miterbe gegenüber den anderen Miterben Anspruch auf Mitwirkung bei der Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten mit Mitteln des Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Unvertretbare Handlung

Rz. 424 Die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB ist auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung.[475] Die Verpflichtung, durch ein notarielles Verzeichnis Auskunft über den Bestand de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Alleinhandlungsrecht jedes Miterben

Rz. 71 Bei Notverwaltungsmaßnahmen hat jeder Miterbe ein Alleinverwaltungsrecht (Notgeschäftsführung, § 2038 Abs. 1 S. 2 a.E. BGB). Ihnen unterfallen nur Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung. Sie sind zulässig bei bedeutsamen Maßnahmen in Dringlichkeitsfällen, wenn die Stellungnahme bzw. Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr eingeholt werden kann. Im Rahmen eines ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Vollstreckung der Verpflichtung des Erben zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Rz. 429 BGH, Beschl. v. 13.9.2018:[483] Zitat 1. Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Vollstreckung der Verpflichtung zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Rz. 428 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2016:[482] Zitat 1. Die Verpflichtung, durch ein notarielles Verzeichnis Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen, ist insgesamt durch die Festsetzung von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft gem. § 888 ZPO zu vollstrecken. Sie kann nicht in die gem. § 887 ZPO zu vollstreckende Auftragserteilung an den Notar und die gem. § 888 ZPO zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Rechtsbehelfe gegen den Notar

Rz. 430 Verzögerungen bei der Arbeit der Notariate fallen grundsätzlich nicht dem jeweiligen Antragsteller zur Last. Ist der Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs – hier: eines Auskunftsanspruchs, so obliegt es ihm nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken, sondern bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens ggf. Rechtsbehelfe gegen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine Auskunftsanspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / III. Testamentsvollstreckung, minderjährige Erben

Rz. 49 Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so ist auch seine Mitwirkung bei der Handelsregisteranmeldung erforderlich. Bei minderjährigen Gesellschaftern ist im Hinblick auf § 1629a BGB das Geburtsdatum einzutragen, § 24 HRV.[50]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr