Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Entsprechende Anwendung von § 753 BGB

Rz. 35 § 753 BGB Teilung durch Verkauf (1)Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Te...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 21 Bei Vorliegen eines Vorausvermächtnisses wird der gesamte Nachlass belastet. Der Anspruch besteht gegen die Erbengemeinschaft. Dabei ist der Bedachte selbst mit- oder ausschließlich beschwert. Er hat insoweit eine Doppelstellung inne. Da jedoch niemand sein eigener Schuldner sein kann und das Vorausvermächtnis als Vermächtnis "gilt", ist das Vermächtnis als solches zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Folgen der Planaufstellung

Rz. 14 Hat der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Befugnisse einen Auseinandersetzungsplan aufgestellt, so ersetzt dieser den für die Erbauseinandersetzung erforderlichen Auseinandersetzungsvertrag. Der Plan verpflichtet und berechtigt die Erben. Erst wenn der Testamentsvollstrecker den Plan für endgültig erklärt hat, ist dieser verbindlich, so dass die Erbauseinanderse...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll es dem Vorerben ermöglichen, erforderlichenfalls die ihn konkret treffenden Verfügungsbeschränkungen zu überwinden. Hauptanwendungsfall: Der nicht befreite Vorerbe muss mangels Bargelds ein Nachlassgrundstück versilbern, um Nachlassverbindlichkeiten erfüllen zu können. Rz. 2 Zugleich soll sie den Vorerben im Innenverhältnis zum Nacherben gegen etwaig...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Vermögen

Rz. 10 Bei der Ermittlung des Nachlassbestands sind die vererblichen Vermögenswerte anzusetzen, also alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Hierzu gehören auch solche, die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehen, etwa die vererblic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vergütung

Rz. 79 Gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Nachlasspflegschaft grundsätzlich unentgeltlich geführt.[207] Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Rz. 80 Gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[208] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlassp...mehr

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Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist. 2. Abzugsfähig sind die am Bestattungsort üblichen Grab...mehr

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ZErb 01/2020, Haftung des E... / 2 Gründe

Die Revision hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei Alleinerbe seines Bruders geworden. Soweit er seine Erbenstellung auch noch in der Berufungsinstanz bestreite, hätte es ihm im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast oblegen, substantiiert dazu ...mehr

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ZErb 01/2020, Haftung des E... / 1 Tatbestand

Der Bruder des Beklagten mietete im Jahr 1985 von den Rechtsvorgängern des Klägers eine in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung in K. Der Kläger erwarb das Anwesen im Jahr 2002. Die monatliche Kaltmiete betrug zuletzt 516,40 EUR zuzüglich 30,68 EUR für einen Pkw-Stellplatz. Der Bruder des Beklagten verstarb im August 2014. Mit Ausnahme des Beklagten schlugen die weiteren ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht Ansprüche auf Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte ist die Mutter des Klägers. Am … 1971 verstarb Frau Vorname1 A (im Folgenden: die Erblasserin). In dem am 18.4.1969 errichteten notariellen Testament der Erblasserin hieß es u.a. wie folgt: Zitat "Ich habe zwei Töchter, nämlich Vorname2 B, geb. A und Vorname3 C...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 5. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 14 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landw. Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Eigentumser...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 110 Streit darum, welchem Nachlass Nachlassschulden zuzuordnen sind, lässt sich dadurch umgehen, dass diese Frage testamentarisch geregelt wird. Angemessen ist wohl regelmäßig eine Aufteilung nach dem Verhältnis, in dem die Aktivwerte der einzelnen Nachlassteile zueinander stehen. Die Erben müssen sich dann aber über die Bewertung des Nachlasses einigen, was streitträcht...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 15 Die Auflage / F. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 31 Die Zweckauflage ist im Grunde das offenste aller erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Während der Erbe und seine Erbquote gemäß § 2065 Abs. 2 BGB vom Erblasser selbst bestimmt werden müssen und auch im Bereich der Vermächtnisanordnungen nur beim Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und beim Bestimmungsvermächtnis Entscheidungsrechte an Dritte delegiert werden können, gilt das ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 80 Der gesetzliche Erbteil hängt also von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt (§ 2310 BGB). Auch das nichteheliche Kind wird bei der Bestimmung des Pflichttei...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen geltenden Sonderbe...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / III. Güterrechtliche Verhältnisse

Rz. 3 Da das gesetzliche Ehegattenerbrecht wesentlich vom bestehenden Güterstand beeinflusst wird (§§ 1931, 1371 BGB), sind güterrechtliche Vorfragen bei einem verheirateten oder verwitweten Erblasser unbedingt zu klären. Da der Zugewinnausgleich gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerfrei ist, hängt davon auch die Beurteilung erbschaftsteuerlicher Fragen ab. Ferner entschei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Überblick

Rz. 522 Außerhalb des Anwendungsbereichs von DBA wird eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert, dass die im Ausland angefallene bzw. bezahlte Erbschaftsteuer (auf das Auslandsvermögen) auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird (§ 21 ErbStG).[576] Dasselbe gilt auch für ausländische Schenkungsteuern. Soweit eine ausländische Erbschaftsteuer nicht anrechenbar ist...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 171 Die erbrechtlichen Beschränkungen, die den Vorerben treffen, werden bei seiner Besteuerung nicht berücksichtigt. Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe. Allerdings kann bzw. muss er nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft entrichten. Wird die Steuer bis zum Tod des Vorerben nicht gezahlt, stellt sie in seinem Nachlass eine Nachlassv...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 46 Der Erblasser kann sich jedoch in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[46] Dieser Vertrag bedarf, auch dann, wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb formlos, auch stillschweigend, geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis d...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / V. Schuldner der Vergütung

Rz. 119 Auch wenn (bzw. gerade weil) es sich bei der Testamentsvollstreckervergütung grundsätzlich um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben bereits in der Verfügung von Todes wegen festzulegen, wer Schuldner der Vergütung sein soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Testamentsvollstreckung vor allem im ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Begrenzung des Schuldenabzugs

Rz. 194 Gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG können Schulden und Lasten grundsätzlich nur abgezogen werden, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserwerben/-gegenständen stehen.[197] Soweit Schulden und Lasten einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vermögensgegenständen aufweisen, deren Erwerb (vollständig) steuerfrei ist (z.B. mit einem Familienheim i.S.v...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Pkw als Teil des gesetzlichen Voraus

Rz. 113 Ein Pkw, der von den Ehegatten zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung gemeinschaftlich genutzt wurde, stellt einen Haushaltsgegenstand dar und somit einen Gegenstand des gesetzlichen Vorausvermächtnisses, das als Nachlassverbindlichkeit einzustufen ist.[156] Rz. 114 Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.23: Vermächtnis betr. Haus...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Anzusetzende Verbindlichkeiten

Rz. 188 Als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten nennt das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden. Dabei handelt es sich um die vom Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Ein Abzug kommt ausschließlich durch den oder die Erben in Betracht, weil nur sie im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge na...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 35 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[40] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch ein anderer Vermächtnisnehmer) bildet die Vermächtn...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 21 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Der (frühere) steuerliche Vorteil des Verschaffungsvermächtnisses

Rz. 52 Aus erbschaftsteuerlicher Sicht konnte das Verschaffungsvermächtnis in der Vergangenheit erhebliche Vorteile haben. Bestand der Nachlass im Wesentlichen aus Geldvermögen und sollten einzelne Abkömmlinge im Wege des Vermächtnisses einen bestimmten Anteil hieran erhalten, war es günstiger, dem Bedachten im Wege des Verschaffungsvermächtnisses einen Gegenstand, der erbsc...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis vs. Teilungsanordnung

Rz. 102 Zivilrechtlich kommen ausschließlich[101] zwei Arten von Vermögenszuwendungen in Betracht, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Ist ein Erbe mit einem Vermächtnis bedacht und soll dessen Wert nicht auf seinen Erbteil anzurechnen sein, liegt ein Vorausvermächtnis i.S.v. § 2150 BGB vor. Der Vorausvermächtnisnehmer ist dann in zweierlei Hinsicht begün...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 6. Die Verjährungsverlängerung als testamentarisches Gestaltungsmittel

Rz. 137 Der im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführte § 202 BGB ermöglicht eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung einer Verjährungsfrist zuwendet.[249] Im Rahmen der Gesta...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Erbe (noch) nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu üb...mehr

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§ 15 Die Auflage / A. Allgemeines

Rz. 1 Anders als das Vermächtnis beinhaltet die Auflage nicht notwendig die Zuwendung eines Vermögensvorteils. Es genügt vielmehr die Anordnung jeden Tuns oder Unterlassens zugunsten eines anderen oder zur Verwirklichung eines objektiven Zwecks. Die Auflage gewährt einem eventuell Begünstigen keinen Anspruch auf die Leistung (§ 1940 BGB),[1] begründet aber dennoch eine echte...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / I. Allgemeines

Rz. 8 Will der Erblasser einen bestimmten Bedachten gegenüber den übrigen Miterben wertmäßig besser stellen, dann kann er dies durch Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) erreichen. Unter einem Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das dem oder den Erben selbst zugewandt wird. Es handelt sich hierbei um ein Gestaltungsmittel, um einem Erben einen bestim...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Erbfall

Rz. 44 Gemäß §§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ist der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personenhandelsgesellschaft nicht vererblich. Mit seinem Tod scheidet der verstorbene aus der Gesellschaft aus; diese wird von den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesellschaftsrechte des Verstorbenen wachsen den übrigen Gesellschaftern zu (Anwachs...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 312 Auch § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfasst Familienheime jeder Größenordnung, eine flächenmäßige Begrenzung besteht nicht. Rz. 313 Lasten auf dem steuerfrei erworbenen Familienheim noch Verbindlichkeiten, sind diese gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig und können daher nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt testamentarischer Verfügungen

Rz. 271 In einem Testament kann der Erblasser folgende Anordnungen treffen:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Ausländische Steuer

Rz. 526 Angerechnet werden kann nur die Steuer, die im Ausland tatsächlich angefallen bzw. bezahlt wurde. Der Erwerber muss daher in dem ausländischen Staat überhaupt zu einer der Steuer herangezogen werden, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gemeint sind hier solche ausländischen Steuern, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen fre...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 11 Da der Vermächtnisnehmer mangels Eintritts in die Gesamtrechtsnachfolge nicht für Nachlassverbindlichkeiten haftet, treffen ihn grundsätzlich auch keine Pflichtteilsansprüche. Allerdings gewährt § 2318 Abs. 1 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben in bestimmten Situationen das Recht, den Vermächtnisanspruch (wertmäßig) zu kürzen. Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann d...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Aufgaben des Abwicklungsvollstreckers

Rz. 8 Zu den typischen Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören im Rahmen der Abwicklungstestamentsvollstreckung neben der eigentlichen Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB) auch die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten[13] sowie – besonders bedeutsam – der Vollzug von Vermächtnissen und Auflagen. Rz. 9 Muster 17.1: Abwicklungsvollstreckung Muster 17.1: Abw...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / III. Nutzungszuweisung und Substanzzuweisung

Rz. 15 Ausgehend von den Wünschen und dem Willen des Mandanten ist eine Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes vorzunehmen – im Folgenden anhand eines klassischen Sachverhaltes. Der Mandant oder die Mandanten als Eheleute verfügen i.d.R. über diverse Immobilien und sonstige Wertgegenstände und haben mehrere Kinder oder neben einem Kind andere Personen, die es zu bedenken gilt. ...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / I. "Sicher-liquide-versorgt"

Rz. 12 Im Mittelpunkt jeder Beratung sollte der Grundsatz stehen, dass jede Gestaltung für den Mandanten "sicher" ist, dass der Mandant "liquide" bleibt und dass er oder aber auch sein Ehepartner "versorgt" ist. Auf diesen Grundsatz "sicher-liquide-versorgt" ist die jeweilige konkrete Gestaltung zu stützen, sei es zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen. So ist z.B....mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 5. Abfindung der weichenden Erben

Rz. 26 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gemäß § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 183 Als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer definiert § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb, der sich grundsätzlich folgendermaßen errechnet: Rz. 184mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Besteuerung des Verpflichteten

Rz. 275 Die Behandlung von Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen bringt seit dem Erbschaftsteuergesetz 2009 keine Besonderheiten mehr mit sich. Dies gilt in gleicher Weise auch für Belastungen mit Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten. Denn alle diese Belastungen können mit ihrem nach § 12 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG ermittelten Wert als bereicherungsmindernde Nachlassve...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Schulden im Gesamthandsvermögen vermögensverwaltender Personengesellschaften

Rz. 187 Gehört zum Nachlass (oder zu einer Schenkung) eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich auch Schulden befinden, gilt für deren Berücksichtigung nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG eine Sonderregelung: "Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesam...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / A. Die Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Im Erbrecht des BGB gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) gemäß § 1922 BGB. Die Universalsukzession bewirkt, dass mehrere Erben in Gesamthand (zu Quoten) erben.[1] Der Erbe erhält automatisch, ohne dass weitere rechtsgeschäftliche Vollzugsakte erforderlich wären, das Eigentum an allen vererblichen Nachlassgegenständen, und zwar unabhängig d...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Innerhalb der drei Hauptformen der Testamentsvollstreckung bildet die Abwicklungsvollstreckung den Regelfall.[11] Im Rahmen einer Abwicklungstestamentsvollstreckung fällt dem Testamentsvollstrecker lediglich die Aufgabe zu, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen sowie die Auseinandersetzung des Nachlasses einschließlich der Erfüllung der Nachlassverbi...mehr