Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausnahmen zum Grundsatz der Unmittelbarkeit

Rz. 150 Das Gesetz nimmt eine Anzahl von Fällen ausdrücklich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit aus. Die wichtigsten Ausnahmen betreffen vor allem die Überlassung von Mitteln, Arbeitskräften und Räumen als zulässige Nebentätigkeiten, vgl. § 58 Nr. 1 bis 5 AO.[253] Derartige Zuwendungen müssen zu steuerbegünstigten Zwecken erfolgen und es muss sichergestellt werden, dass sie n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Begriff Der GmbH-Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH, unterliegt ihr gegenüber der Treuepflicht und darf nicht in Wettbewerb zu ihr treten. Er muss aber nicht ausschließlich für die GmbH tätig sein. Es ist ihm grundsätzlich erlaubt, Nebentätigkeiten (Ehrenamt, private Vermögensverwaltung usw.) auszuüben. Die GmbH-Gesellschafter können bestimmte Nebent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / 1 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Mit der Bestellung in sein Amt verpflichtet sich der Geschäftsführer, seine ganze Arbeitskraft zum Wohl der GmbH einzusetzen. In der Einpersonen-GmbH ist das kein Problem: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmt die Geschicke seiner GmbH allein. Er hat die Vertragshoheit und kann neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer tun und lassen, was er will. Allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / 2 Zustimmung der GmbH

Nebentätigkeiten, die Belange der GmbH betreffen, dürfen in der Regel nur mit Zustimmung der GmbH ausgeübt werden. Das können z. B. sein: die Ausübung eines Amtes in einer Partei oder einem Berufsverband eine exponierte Tätigkeit in einem Verein mit Auswirkungen auf die Geschäfte der GmbH Vortragstätigkeit oder eine beratende Tätigkeit auf dem Gebiet der GmbH Dazu kann vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / Zusammenfassung

Begriff Der GmbH-Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH, unterliegt ihr gegenüber der Treuepflicht und darf nicht in Wettbewerb zu ihr treten. Er muss aber nicht ausschließlich für die GmbH tätig sein. Es ist ihm grundsätzlich erlaubt, Nebentätigkeiten (Ehrenamt, private Vermögensverwaltung usw.) auszuüben. Die GmbH-Gesellschafter können bestimmte Nebentätigkeiten regl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1079 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Arbeitszeitschutzrecht

Die auf Arbeitszeitkonten verbuchte Arbeitszeit darf das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen nicht überschreiten. Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG dürfen innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten (Nachtarbeitnehmer: 4 Wochen oder 1 Kalendermonat) nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit pro Werktag, also durchschnittlich 48 Stunden/Woche, geleiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exoskelette / 5.3 Wirksamkeit

In der Forschung wird aktuell diskutiert, ob Exoskelette bei Arbeitsprozessen in der Industrie tatsächlich den Körper unterstützen oder lediglich die Lasten verteilen, d. h., ob die Erhöhung der körperlichen Belastung infolge der Anwendung von Exoskeletten an einer anderen Körperstelle zu einem Schaden führen kann. Obwohl in zahlreichen kleineren Laborstudien bereits einzelne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Definition der Berufsausbildung

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für einen Beruf wird ausgebildet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH 189, 88 = BStBl 1999 II, 701; BFH/NV 2017, 1304 = HFR 2017, 937). Zur Berufsausbildung iwS (> Rz 62) gehören alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 2 Kriterien zur Bestimmung der Gehaltshöhe

Wie hoch die Vergütung für den Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Unternehmensgröße: Sie wird am Umsatz, der Bilanzsumme oder der Mitarbeiterzahl gemessen. Dies ist die wichtigste Größe, denn mit der Größe des Unternehmens steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer und damit seine Verantwortlichkeit. Branche: Branchen mit hohem t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.3 Die allgemeine Personaladministration

Bestimmte Verwaltungsroutinen sind fester Bestandteil des Payroller-Alltags, zahlreiche Ereignisse aus dem Kreis der Belegschaft münden im Büro der Entgeltabrechnung. Beschäftigte haben Anfragen oder Beratungsbedarf in entgelttechnischen Angelegenheiten oder brauchen bestimmte Bescheinigungen für Behörden. Arbeitsunfälle müssen bearbeitet werden, die Nebentätigkeiten von Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.10 Dienstverträge der Mitglieder des Vorstandes

Rz. 54 Nach Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift üben die Mitglieder des Vorstandes einer KV/KZV oder der KBV/KZBV ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Dazu wird beispielhaft auf Ziff. 25. der Satzung der KBV verwiesen. Nach Ziff. 25.1. stehen die Mitglieder des Vorstandes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur KBV, dessen Inhalt im Einzelnen durch einen Dienstvertrag gerege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.3 Verantwortung des Vorstandes

Rz. 44 Zur Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes wird nachfolgend beispielhaft auf die Satzung der KBV (Stand: 2.3.2018) verwiesen. Allgemein gesagt ist der Vorstand nach Ziff. 21.1. zunächst für die Erledigung aller Aufgaben der KBV zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand leitet die KBV und führt deren Geschä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten

Leitsatz 1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. 2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel vgl. BMF, AEAStG-E, Tz. 8.1.2 oder Rz. 331 ff. Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Nebentätigkeit und Überstunden

Rz. 380 Einkünfte aus Nebentätigkeit und Überstunden sind unter Umständen einkommenserhöhend zu berücksichtigen. (1) Nebentätigkeit Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemute...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Überstunden

Rz. 388 Der BGH hat die Überstundenvergütung in voller Höhe dem Einkommen des Unterhaltsschuldners zugeschlagen, wenn die Überstunden in geringem Umfang anfallen oder deren Umfang den üblichen Rahmen der Überstunden im konkreten Beruf des Unterhaltsschuldners nicht übersteigen.[522] Rz. 389 Für den Fall, dass deutlich mehr Überstunden geleistet werden, als dies üblich ist, ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rz. 1901 Ist Unterhalt gemäß § 1581 BGB nur nach Billigkeitsgrundsätzen zu zahlen, erhöhen sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten im Rahmen der §§ 1361 Abs. 2, 1570 und 1574 Abs. 2 BGB.[2051] Je größer der Fehlbedarf ist, desto höher sind die Anforderungen anzusetzen.[2052] Rz. 1902 Die verschärften Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit gelten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grenzen zumutbarer Tätigkeit

Rz. 1765 Die Erwerbsobliegenheit bezieht sich ausschließlich auf zumutbare Tätigkeit. Wird der Berechtigte oder der Verpflichtete überobligationsmäßig tätig, z.B. nach Eintritt in das Rentenalter oder trotz Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, aber auch z.B. durch Nebentätigkeit trotz Vollzeittätigkeit, handelt es sich um eine sogenannte unzumutbare Erwerbstätigkeit. Unz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 1286 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[1363] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr