Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 175 Was den sachlichen Anwendungsbereich von Nebentätigkeitsklauseln angeht, dürfte es aus rechtlicher Sicht unbedenklich sein, die bloße Anzeigepflicht auf jede Nebentätigkeit, d.h. sowohl auf entgeltliche, aber auch auf unentgeltliche Nebentätigkeiten zu erstrecken. Die bloße Informationspflicht dürfte in aller Regel noch keinen derart intensiven Eingriff in die Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3 Hilfstätigkeit für Hauptarbeitgeber

Abgrenzungsprobleme ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer über seine vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit hinaus für seinen Arbeitgeber tätig wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine echte Nebentätigkeit handelt oder ob diese weitere Betätigung zur Haupttätigkeit gehört. Einheitliches Arbeitsverhältnis bei Hilfstätigkeit Wenn die Nebentä...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 1 Minijob

Sachverhalt Eine Servicekraft arbeitet wöchentlich 30 Stunden für ein Arbeitsentgelt von 1.950 EUR monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. An 4 Samstagen im Monat arbeitet sie zusätzlich je 8 Stunden in einem Baumarkt für 12,50 EUR in der Stunde. Auf die Rentenversicherungspflicht hat sie bei dieser Tätigkeit verzichtet. Wie werden die Beschäftigungen lohnsteuer- und...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2 Merkmale einer nichtselbstständigen Tätigkeit

Ob es sich bei der Haupt- und der bzw. den Nebentätigkeiten um selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeiten handelt, ist getrennt zu beurteilen. Dies gilt vor allem, wenn der mit seiner Haupttätigkeit abhängig Beschäftigte seine Nebentätigkeit für einen anderen Arbeitgeber erbringt. Die Einordnung der Haupttätigkeit als selbstständig oder nichtselbstständig schlägt nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Trennung von einer hauptberuflichen Tätigkeit

Rn. 1010 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es darf keine hauptberufliche Tätigkeit sein ("nebenberuflichen Tätigkeiten"). Übt der StPfl auch eine Haupttätigkeit aus, kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit Bestandteil dieser Haupttätigkeit ist oder ob es sich um eine gesonderte, aber nebenberufliche Tätigkeit handelt (BFH BStBl II 1987, 783). Eine Tätigkeit ist keine Nebentätigkeit, ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundkonzeption: Anzeigepflicht und Zustimmungsvorbehalt

Rz. 173 In der Praxis bestehen zahlreiche Ansätze, wie sich Nebentätigkeiten bzw. zulässige Einschränkungen vertraglich abbilden lassen. Einige erweisen sich in aller Regel allerdings als wenig zweckmäßig, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Dies gilt auf der einen Seite für sog. deklaratorische Nebentätigkeitsverbote, die sich bereits aus den o.g. gesetzlichen Anknüpfun...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 7 Versorgungsbezüge und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH beschäftigt. Seit 2022 erhält er aus diesem Arbeitsverhältnis Versorgungsbezüge und bezieht zusätzlich noch eine Sozialversicherungsrente. Beide Zahlungen unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Seit Januar ist er bei seinem früheren Arbeitgeber für monatlich 445,44 EUR (8 Std. x 4,35 EUR x 12,80 EUR) als Aushilfe beschäfti...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 538 EUR nicht ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen aus all...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Sachgrund für Zustimmungserteilung

Rz. 177 Darüber hinaus ist empfehlenswert, den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung (kurzum den Zustimmungsvorbehalt) mit einem Sachgrund zu versehen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass das BAG in früherer Zeit zwar keine Bedenken gegen Zustimmungsvorbehalte in Nebentätigkeitsklauseln erhoben hat, die die Maßstäbe zur Erteilung der Erlaubnis völlig offen ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 4 Zeitumfang der Nebenberuflichkeit

Das erforderliche Merkmal der Nebenberuflichkeit der ausgeübten Tätigkeit ist beim Übungsleiterfreibetrag nach anderen Kriterien zu beurteilen als die Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeit für die Frage der Arbeitnehmertätigkeit. So setzt hier die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit keinen Hauptberuf voraus. Für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift ist der ze...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.1 Bloße Verwertung von Kenntnissen

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, der zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses führen würde, besteht indes nicht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lediglich die Gelegenheit gibt, Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Haupttätigkeit erworben hat, außerhalb seines Dienstverhältnisses zu ver...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Art des Unterhalts

Im Rahmen des Verwandtenunterhalts wird ein überobligatorisch erzieltes Einkommen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gar nicht, nur teilweise oder voll angerechnet.[122] Liegt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB vor, werden z.B. Nebentätigkeiten oder Überstunden zur Sicherung des Mindestunterhalts im Regelfall als zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 179 Der Raum für (praktikable) alternative Regelungsvorschläge ist durchaus begrenzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere deklaratorische sowie weitergehende absolute und partielle Nebentätigkeitsverbote regelmäßig keine zweckmäßigen Alternativen liefern. Darüber hinaus wären Vertragsstrafen auf Rechtsfolgenseite zwar grundsätzlich denkbar, sie sind in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Subsidiär gegenüber ca) und cb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1126 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit hier noch § 3 Nr 29 EStG anwendbar ist, gilt die Steuerbefreiung für Berufskonsuln (Art 1 Abs 1 Buchst d WÜK, also nicht: Wahlkonsuln = Honorarkonsuln, s H 3.29 EStH 2021; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 29 EStG Rz 6), für Konsulatsangehörige (Art 1 Abs 1 Buchst e und f WÜK) und deren Personal (private Hausangestellte, Art 1 Abs 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 2.2 Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Der Übungsleiterfreibetrag umfasst auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Gefördert wird nicht nur die Dauerpflege, sondern auch kurzfristige Hilfeleistungen sind begünstigt. In Betracht kommen nebenberufliche Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste bei der Altenhilfe [1] und bei Sofortmaßnahmen geg...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 202 Im Rahmen der Vertragsgestaltung gilt mit Blick auf das vertragliche Wettbewerbsverbot – anders als bei dem nachvertraglichen Pendant – zunächst, dass eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften jedenfalls nicht zwingend notwendig ist. Dennoch empfiehlt sich oftmals eine ergänzende vertragliche Abbildung, und zwar gleich aus...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 2.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 250 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2024 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / I. Einleitung

Ein Fall aus dem Alltag des familienrechtlich tätigen Anwalts:[2] Der auf Unterhalt in Anspruch genommene Ehemann erklärt, er habe sich bisher für die Familie "abgerackert", z.B. in Form von Überstunden oder einer Nebentätigkeit. Angesichts der Trennung sieht er nicht ein, diese Anstrengungen weiterzuführen. Nachdem er vom Anwalt gehört hat, dass er mit der Anrechnung fiktiv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Widerruf

Rz. 178 Schließlich ist es empfehlenswert, eine Nebentätigkeitsklausel abgesehen von einem Erlaubnis- auch mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen. Dies gilt vor allem für Konstellationen, in denen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung vorliegende Sachgründe (bspw. das Nichtvorliegen einer Konkurrenztätigkeit) zu einem späteren Zeitpunkt entfallen (bspw. durch Akquise eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.2 Geschäfte zu Lasten des Arbeitgebers

Erst recht fehlt es an diesem unmittelbaren Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung seines Arbeitgebers zu dessen Lasten Geschäfte ausführt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) Schwankender Umfang der Tätigkeit

Rn. 1014c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wenn der StPfl für einen Auftraggeber zeitlich in schwankendem Umfang tätig ist, kommt es nach BFH BStBl II 1990, 854 für die Frage der "Nebentätigkeit" auf den jeweiligen Durchschnittswert im VZ bzw während der Vertragsdauer an (wenn diese kürzer als der VZ ist). Auch wenn der StPfl dienstrechtlich verpflichtet ist, ein Nebenamt zu übern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 840 EUR (bis 2020: 720 EUR)[1] und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.000 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.6 Sonderfall: Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einer Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für mehrere von ihm beherrschte Gesellschaften sind hinsichtlich der Höhe der Gesamtausstattung mit Bezügen und damit bezüglich des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Besonderheiten zu beachten. So ist dieser Umstand bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts i. d. R. mindernd zu berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs?

Rn. 1014d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Nebenberuflich" kann eine Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs ausgeübt werden (FG Köln EFG 1995, 416 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26 EStG Rz 12), aber nur, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit besteht. Ein solcher (steuerschädlicher) Zusammenhang besteht aber nur, wenn beide Tätigkeiten gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aufgenommene Begriff des Betreuers nur im Sinne einer pä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (3) Beeinträchtigung von Interessen und deren Rechtfertigung

Rz. 123 Im nächsten Schritt prüft die Rechtsprechung weiter, ob die zur Überprüfung anstehende Klausel die Interessen des Vertragspartners des Verwenders beeinträchtigt. Dieser Prüfungsschritt ist in aller Regel unproblematisch und erschöpft sich in einer kurzen Feststellung, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Rz. 124 Mit deutlich mehr Begründungsaufwand ist vielfach die...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 172 Vor dem Hintergrund dieses rechtlichen Rahmens empfiehlt sich in aller Regel eine Klausel zur Nebentätigkeit, die zum einen eine Anzeigepflicht des Arbeitnehmers sowie einen an die genannten Sachgründe gekoppelten Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers verbindet und dies zum anderen mit einem Widerrufsvorbehalt flankiert, der dem Arbeitgeber vor allem die Möglichkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 2.3 Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag von max. 3.000 EUR (bis 2020: 2.400 EUR) kommt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten infrage. Zu den begünstigten Personen zählen z. B. Kirchenorganisten sowie Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen.[1] Nicht begünstigt sind Musiker, die bei Kirmesveranstaltungen oder auf Schützen- oder Volksfesten auftreten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.4 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Die Umlagen U1 und U2 sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Lohnsteuerlich hat dies keine besonderen Folgen, der Arbeitslohn unterliegt nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn der Rentner daneben vom früheren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine W...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 3. Sonstige Abgrenzungsmerkmale

Rz. 11 Neben der Frage der Weisungsabhängigkeit kann für die Abgrenzung auch weiterhin auf die schon bisher von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien zurückgegriffen werden: So hängt der Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit auch die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit gemäß § 611a Abs. 1 S. 3 BGB von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Insoweit kann es indi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 5. Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter

Rz. 17 Grundsätzlich ist es den Parteien überlassen, die Zahl der Schiedsrichter festzulegen. Sie entscheiden, ob sie das Verfahren nur einem Richter übergeben wollen oder zweien oder dreien. Die verschiedenen Schiedsordnungen enthalten verschiedene Formen, wobei entweder das Ein-Mann-Schiedsgericht oder das sog. Dreier Schiedsgericht die üblichen Formen des Schiedsgerichtes...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Einführung

Rz. 192 Das Thema Wettbewerbsverbote weist einige Überschneidungen zu anderen Bereichen auf, die für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung im Compliance-Bereich von Bedeutung sind: Zum einen zu Vertraulichkeitsvereinbarungen und Vereinbarungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (vgl. hierzu unter Rdn 154 ff.), zum anderen zu Nebentätigkeitsklauseln (vgl. h...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr