Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

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§ 7 Internationales Erbverf... / IV. Authentifizierung ausländischer öffentlicher Urkunden

Rz. 78 Für die Überprüfung der Authentizität einer Urkunde aus einem anderen Mitgliedstaat sind gemäß Art. 59 Abs. 2 EuErbVO ausschließlich die Gerichte des Ursprungsstaates zuständig. Der Begriff der Authentizität ist in ErwG 62 näher erläutert. Er umfasst insbesondere die Echtheit der Urkunde, die Legitimation der ausstellenden Behörde und die Wahrheit des beurkundeten Vor...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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Türkei / 3. Nachlassinventar und amtliche Liquidation

Rz. 94 Zwischen den beiden Extrempositionen der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung bzw. zum Haftungsausschluss. Entscheiden sich die Erben für die amtliche Liquidation, schließen sie damit ihre persönliche Haftung aus. Diese ist jedoch nur dann möglich, wenn sich alle Miterben für die amtliche Liquidation entschei...mehr

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Irland / 2. Testamentsform

Rz. 63 Einzige ordentliche Testamentsform des irischen Rechts ist das schriftliche Zwei-Zeugen-Testament. Diese Testamentsform ist in Sec. 78 ISA geregelt. Rz. 64 Bei dem Testament muss es sich um ein "eigenes" Schriftstück des Testators handelt. Eine Stellvertretung bei der Errichtung selber ist daher nicht möglich; es handelt sich um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft.[8...mehr

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Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, hängt s...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 5. Erbverträge – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 76 Auch Erbverträge entfalten nach portugiesischem Recht grundsätzlich keine Rechtswirkung (Art. 2028 i.V.m. Art. 946 CC). Zwar enthält der Código Civil in Art. 2028 eine Begriffsbestimmung, wann eine vertragliche Erbfolge (sucessão contratual) vorliegt, nämlich wenn jemand per Vertrag auf eine Erbfolge verzichtet, über den eigenen Nachlass oder den noch nicht angefallen...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen

Rz. 205 Eine besonders komplexe Regelung enthält der Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5.1929:[139] Zitat Art. 20 In Ansehung der in dem Gebiete des einen vertragsschließenden Staates befindlichen Nachlässe von Angehörigen des anderen Staates haben die Konsuln die aus der Anlage dieses Vertrages ersichtlichen Befugnisse. Rz. 206 Die ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Tatsächliche Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 18 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Brüssel IIa-VO für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[18] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegriff l...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / Literaturtipps

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Wirkungen des Verzichts

Rz. 74 Für die Wirkungen des Erbverzichts gilt nach wohl überwiegender Ansicht das effektive Erbstatut.[56] Beispiel: Hat ein in Deutschland lebender italienischer Vater mit seinem Sohn einen Verzichtsvertrag abgeschlossen und zieht der Vater später wieder zurück nach Apulien, lässt die durch den Wegzug entfallene Verweisung auf das deutsche Aufenthaltsrecht wegen der unwande...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 44 Die rechtlichen Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren (§§ 1626 Abs. 1 Satz 1; 1626a Abs. 1 HS 1 BGB), nach der Geburt heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder ein Kind gemeinschaftlich adoptieren (§ 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB). Die gemeinsamen ...mehr

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II Gründung / 2.2.2 Insbesondere: Auslandsbeurkundung

Rz. 132 Eine Beurkundung im Ausland ist unproblematisch möglich vor deutschen Konsularbeamten im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse (§ 10 KonsularG). Von dieser Möglichkeit wird freilich nur selten Gebrauch gemacht. Rz. 133 Nach herkömmlicher Auffassung[1] ist eine Beurkundung durch einen ausländischen Notar dann – allerdings auch nur dann – möglich, wenn die Beurkundung die Formerf...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.2 Notarielles Protokoll

Rz. 559 Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der notariellen Beurkundung. Das gilt auch für Änderungen des Musterprotokolls bei einer Gründung im vereinfachten Verfahren. Ein vom Notar unterzeichnetes, notarielles Protokoll liefert als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die in ihm verzeichneten Vorgänge (§ 415 ZPO), während ein privatschriftliches Protokoll ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 2.2.2 Gesellschafterversammlungen im Ausland

Rz. 410 Bei einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH grundsätzlich auch im Ausland stattfinden,[1] jedenfalls dann, wenn der vorgesehene Ort im Ausland ohne übermäßigen zeitlichen oder finanziellen Aufwand erreichbar ist. Danach bestehen keine Bedenken, gut erreichbare Städte wie Zürich oder Amsterdam für G...mehr

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II Gründung / 2.6.4 Form

Rz. 222 Nach § 12 Abs. 1 HGB bedarf die Anmeldung selbst der öffentlich beglaubigten Form, also entweder notarieller oder konsularischer Beglaubigung (§ 1 BeurkG, § 12 KonsularG). Rz. 223 Einzureichen ist die beglaubigte Anmeldung seit Inkrafttreten des EHUG zum 1.1.2007 nicht mehr in Schriftform, sondern elektronisch. Das erfordert nach § 39a BeurkG eine qualifizierte Signat...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 1.1 Barkapitalerhöhung ohne Aufnahme weiterer Gesellschafter

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines gü...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 4.2.1 Vereinfachte Kapitalhererabsetzung

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines ...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 1.5 Sachkapitalerhöhung durch bestehenden Gesellschafter

Es sind erschienen: Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus d...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 4.1.1 Protokoll der Gesellschafterversammlung und Registeranmeldung

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 7 Notarielles Protokoll einer Gesellschafterversammlung

Es sind erschienen Herr … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau Rechtsanwältin … , geb. am … , geschäftsansässig … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern für die … GmbH mit Sitz in … , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , aufgrund privatschriftlicher Vollmacht des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers … . Die Erschienenen w...mehr

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II Gründung - Muster / 1.1 Gründungsurkunde

Es sind erschienen: Herr … Frau … mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu ...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 2.1 Notarielles Protokoll

Es sind erschienen Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines g...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 3.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines ...mehr

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II Gründung / 2.2.3 Vertretung

Rz. 136 Juristische Personen werden durch ihre Organe vertreten. Die Gründer können sich bei der Beurkundung durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte vertreten lassen. Benötigt wird dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Diese kann bei Vorhandensein mehrerer Gründer auch noch nachträglich – als Genehmigung – erteilt und vorgelegt werden.[1] Bei Bevollm...mehr

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II Gründung - Muster / 4.1 Gründungsurkunde für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

UR Nr. … Heute, den … , erschien vor mir, … , Notar/in mit dem Amtssitz in Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1 a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (in Worten … Euro) und wird vollständig von H...mehr

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II Gründung / 2.2.1 Form der Beurkundung

Rz. 130 Die Beurkundung erfolgt nach §§ 8ff. BeurkG, also als Willenserklärungen der Gründer durch Verlesung der gesamten Urkunde nebst Satzung und ggf. sonstigen Anlagen sowie Unterzeichnung durch die Gründer und den Notar. Eine Beurkundung nach §§ 36ff. BeurkG, bei welcher der Notar seine Beobachtungen über den Verlauf der Gründungsversammlung niederschreibt und unterzeich...mehr

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II Gründung - Muster / 4.2 Gründungsurkunde für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft

UR Nr. … Heute, den … , erschienen vor mir, … , Notar/in mit dem Amtssitz in Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1 a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.1 Einführung

Rz. 552 Anders als im Aktienrecht (vgl. § 130 Abs. 1 AktG) ist für die GmbH das Erfordernis einer Protokollierung der Gesellschafterversammlung nicht generell vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist ein Protokoll nur in Fällen einer Satzungsänderung (§ 53 Abs. 2 GmbHG i. V. m. §§ 36, 37 BeurkG), bei Ein-Personen-Gesellschaften (§ 48 Abs. 3 GmbHG), bei Umwandlungsbeschlüsse...mehr

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II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

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II Gründung - Muster / 2.4 Sachgründungsbericht

Die Unterzeichner als die alleinigen Gesellschafter der am … gegründeten … GmbH mit dem Satzungssitz in ("Gesellschaft") erstatten folgenden Sachgründungsbericht:mehr

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II Gründung - Muster / 4.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … (vereinfachtes Gründungsverfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG); und melde die Gesellschaft sowie Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an...mehr

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II Gründung - Muster / 1.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom …, der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; die von uns unterzeichnete Liste der Gesellschafter; und melden die Gesellschaft sowie...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.3 Fehler des Protokolls

Rz. 564 Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, hat das Protokoll einer Gesellschafterversammlung keinen konstitutiven Charakter, sondern dient lediglich Beweiszwecken.[1] Fehler des (privatschriftlichen) Protokolls sind folglich unerheblich. Fehlende oder falsche Protokollierung Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, dass Gesellschafterbeschlüsse zu ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.1 Versammlungsleitung

Rz. 482 Die Bestellung eines Versammlungsleiters ist im GmbH-Recht nicht vorgesehen. Ein Versammlungsleiter ist nur dann zwingend, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung enthält. Sieht die Satzung die Position eines Versammlungsleiters nicht vor, kann die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter bestimmen. Die Position eines so bestimmt...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.10 Eintragung im Handelsregister

Rz. 744 Jede Änderung in der Person der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Ferner sind Änderungen der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführungsmitglieds anzumelden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15 HGB), es sei denn, eine solche ergibt sich bereits deutlich aus einer Gesellschaftsvertragsänderung.[1] Es sind nur Änderung...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 7.3 Eintragung im Handelsregister

Rz. 575 Eine Satzungsänderung wird erst wirksam, wenn sie in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen ist (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Die Anmeldung erfolgt durch die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl (§ 78 GmbHG) oder durch den beurkundenden Notar, dessen Berechtigung zur Anmeldung gem. § 378 Abs. 2 FamFG widerruflich vermutet wird. Der Anmeldung ist ...mehr

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II Gründung - Muster / 2.5 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; eine Kopie des notariellen Einbringungsvertrages vom … eine Kopie des Sachgründungsber...mehr

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II Gründung - Muster / 3.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht– Handelsregister – … … AG, … (HRB … ) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; darin weiter als Anlage enthalten: die Verzichtserklärungen der Gesellschafter auf Um...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.7 Sprache der Gesellschafterversammlung

Rz. 510 Die Sprache der Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH ist grundsätzlich deutsch. Jeder Gesellschafter darf davon ausgehen, dass er der Gesellschafterversammlung in Deutsch folgen kann; kein Gesellschafter hat das Recht, Redebeiträge in einer Fremdsprache zu halten. Auch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung, das jedenfalls dann erforderlich ist, wenn e...mehr

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II Gründung / 1.2.2.2 Organisation und Vertretung

Rz. 115 Die Satzung gilt im Gründungsstadium bereits im Innen-, mangels Eintragung im Handelsregister aber noch nicht im Außenverhältnis. Rz. 116 Vertreten wird die Vor-GmbH von ihrer Geschäftsführung, soweit der Gründungszweck dies erfordert. Die Geschäftsführung kann für die Vorgesellschaft die von den Gründern zu erbringenden Bar- oder Sacheinlagen erwerben und die im Zusa...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 3 Beschluss der Gesellschafterversammlung

(im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Gesellschafterversammlung möglich; siehe dazu und zur Protokollierung Muster IV) … Zu Ziff. … der Tagesordnung, Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der … GmbH und der … GmbH: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass seit Einberufung der Gesellschafterversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellsch...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 2 Anmeldung der Bestellung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

An das Amtsgericht … Handelsregister … … GmbH, HRB … Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer überreichen wir den Gesellschafterbeschluss vom … und melden zum Handelsregister an: … ist nicht mehr Geschäftsführer. Zu neuen Geschäftsführern wurden bestellt: … (Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort) … Die neuen Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils [einzeln/gemeinsam ...mehr

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II Gründung / 2.6.1 Inhalt

Rz. 211 Inhalt der Anmeldung ist zunächst einmal die Gründung der Gesellschaft selbst, verbunden mit dem Antrag auf Eintragung derselben. § 8 GmbHG spezifiziert daneben den weiteren Inhalt der Anmeldung: Rz. 212 Nach Abs. 2 Satz 1 ist von allen Unterzeichnern ausdrücklich zu erklären, dass die Mindesteinlagen erbracht sind (vgl. Rn. 250 ff.). Das ist zu konkretisieren durch A...mehr

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VIII Auflösung und Liquidat... / 6 Anmeldung der Fortsetzung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) Als einziger Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die durch Gesellschafterbeschluss vom … aufgelöste Gesellschaft wird als werbende Gesellschaft fortgesetzt. … ist nicht mehr Liquidator. … , geb. am … , wohnhaft … , ist zum Ges...mehr

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VIII Auflösung und Liquidat... / 2 Anmeldung der Liquidation und der Liquidatoren

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) In meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Gesellschaft ist aufgelöst. … und … sind nicht mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidato...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung

Rz. 65 Geschäftsanteile sind veräußerlich, § 15 Abs. 1 GmbHG, und werden als sonstiges Recht nach §§ 413, 380 BGB durch Abtretung übertragen. Zu beachten ist dabei die besondere Formvorschrift nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG – notwendig ist die notarielle Beurkundung sowohl des schuldrechtlichen Kausal- als auch des dinglichen Verfügungsgeschäfts. Eine formell ordnungsgemäß dur...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 3.2 Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), aus der sich die Erhöhung des Stammkapitals von … EUR um … EUR auf … EUR sowie die Neufassung von Ziff. … der Satzun...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 4.1.3 Handelsregisteranmeldung Kapitalherabsetzung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), Ausdruck aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom … in dem die Bekanntmachung des Herabsetzungsbeschlusses und die Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft ent...mehr