Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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ZAP 7/2016, Buchreport / Wachter (Hrsg.), Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 3. Aufl. 2015, 3.858 S., ZAP Verlag, 218 EUR

Das von dem Münchener Notar Dr. Thomas Wachter herausgegebene und von 44 weiteren Autoren betreute Buch enthält eine praxisorientierte Darstellung des Handelsrechts (ca. 480 Seiten) und vor allem des gesamten Gesellschaftsrechts (rund 3.250 Seiten). Es handelt sich nicht um eine Kommentierung der handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, sondern um auf di...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 18. Einbeziehung eines weiteren Streitgegenstands (Mehrvergleich)

Ein Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 127a BGB besteht lediglich insoweit, als die Prozessparteien den Streitgegenstand des Verfahrens teilweise oder abschließend regeln. Wenn die Parteien die Protokollierung eines Vergleichs wünschen, der inhaltlich über die Regelung des Streitgegenstands hinausgeht, steht die Entscheidung über die Protokoll...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Sachverhalt

Die am 17.12.2004 verstorbene Erblasserin wurde unter anderem von den Parteien des Rechtsstreits beerbt. Zum Nachlass gehört der hälftige Miteigentumsanteil an einem mit einem Dreifamilienhaus bebauten Grundstück in D. Weitere Miteigentümer waren die Schwester des Klägers zu 1/4, der Kläger zu 1/8 sowie eine aus beiden bestehende Erbengemeinschaft nach Ulrich M. zu 1/8. Der K...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 4. Anerkennung im grundbuchrechtlichen Verfahren

Gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO genügt es im grundbuchrechtlichen Verfahren für den Nachweis der Erbfolge, die auf einer Verfügung von Todes wegen, welche in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, beruht, wenn anstelle eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses die Verfügung von Todes wegen und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden...mehr

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ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / II. Prinzip "Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag"

Mit dem Tarifeinheitsgesetz und den sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen sich insbesondere solche Betriebe beschäftigen, in denen Tarifpluralität herrscht bzw. herrschen kann und die Gefahr von Tarifkollisionsstreitigkeiten besteht. Die zentrale Regelung des Tarifeinheitsgesetzes ist der neue § 4a TVG. Er lautet: Zitat § 4a Tarifkollision (1) Zur Sicherung der Schutzfunk...mehr

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ZAP 8/2017, Beamtenrecht: Verfassungsmäßigkeit der Notariatsreform in Baden-Württemberg

(BVerfG, Beschl. v. 24.2.2017 – 2 BvR 2524/16) • Auch bei einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG verbleibt grds. ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, um die Beamtengesetzgebung den Erfordernissen des freiheitlichen demokratischen Staates sowie seiner fortschreitenden Entwicklung anpassen zu können. Die Ausübung von Beurkundungstäti...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / V. Vorsorge durch den Erblasser

Die wenigsten Menschen lassen sich bei der alltäglichen, kleinteiligen, laufend veränderten Nutzung von Angeboten der digitalen Welt von dem Gedanken an mögliche Probleme der Nachlassermittlung und Nachlassabwicklung nach ihrem Tod leiten. Das Interesse potentieller Erben an Übersichtlichkeit und Transparenz wird zu Lebzeiten des Erblassers kaum gewürdigt. Für den Erben ist ...mehr

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zerb 8/2016, Beurkundung vo... / 1. Wirksamkeit einer Beurkundung eines Einzeltestaments in der Schweiz

Die Formgültigkeit von Verfügungen von Todes wegen richtet sich in Deutschland im Verhältnis zur Schweiz nach den Regelungen des Haager Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (nachfolgend "Abkommen"). Dieses Abkommen ist im Verhältnis zur Schweiz seit 17.10.1971 in Kraft.[4] Das Abkommen geht den kollisionsrechtlichen ...mehr

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ZAP 2/2016, Beitrag zu eige... / II. Sachverhalt

Die Klägerin, seinerzeit eine GbR mit einem Notar, mehreren Rechtsanwälten und einem Steuerberater als Gesellschafter und seit Januar 2012 als Partnerschaft verfasst, hatte in den Streitjahren 2008 bis 2011 Prämien für eine im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft vereinbarten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme i.H.v. 1 Mio. Euro pro Scha...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 21. Eignung eines nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs

Zweifelhaft ist, ob der Vergleich in der Sonderform des § 278 Abs. 6 ZPO dem § 127a BGB in allen Fällen genügt; denn es fehlt die Beratung etc. durch den Notar bzw. den Richter, die Gleichwertigkeit ist daher umstritten (vgl. Deckenbrock/Dötsch MDR 2006, 1325; Bergschneider FamRZ 2013, 260; Zimmer NJW 2013, 3280). Das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2006, 1609) meinte, aufgrund einer...mehr

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ZAP 13/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins wurde Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg aus Berlin gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der nach sechsjähriger Amtszeit sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. Schellenberg ist seit 1999 Mitglied des Vorstands des DAV, seit 2013 ist er auch Schatzmeister des Vereins. Seine anwaltliche Tätigkeit liegt im Ber...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Juristen kritisieren Entwicklung in der Türkei

Das Vorgehen der türkischen Staatsführung mit der Entlassung und teilweisen Verhaftung von mehreren Tausend Richtern und Staatsanwälten ist beim Deutschen Richterbund (DRB) und beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf scharfe Kritik gestoßen. Beide Verbände forderten die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, sich nachdrücklich für die Unabhängigkeit der Justiz und...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Mehr Anwälte als Verfassungsrichter gefordert

Mit einer Änderung des BVerfGG wollen Deutscher Anwaltverein (DAV) und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erreichen, dass künftig mehr Rechtsanwälte auf der Richterbank des BVerfG sitzen. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sie sich am 1. November für eine Gesetzesänderung aus, um zu erreichen, dass künftig sowohl im Ersten als auch im Zweiten Senat obligatorisch jeweils e...mehr

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ZAP 11/2015, Rechtsschutzbedürfnis: Klageerhebung zur Vermeidung nachteiliger Kostenentscheidung

(OLG Köln, Urt. v. 10.4.2015 – 6 U 149/14) • Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei objektiv sinnlosen Klagen, insb. dann, wenn über den Anspruch bereits ein durchsetzbarer Vollstreckungstitel vorliegt oder ein solcher auf einfacherem Wege zu erlangen ist. Hat der Schuldner sich hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung unt...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 2. Weitere Formalien

Die Vollmacht sollte mit "Vorsorgevollmacht" oder "General- und Vorsorgevollmacht" überschrieben sein. Zwar ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt für den Umfang und die Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht entscheidend (OLG Frankfurt ZEV 2014, 313). Um aber deutlich zu machen, dass die Vollmacht umfassend ist und nicht erst bei einer Betreuungsbedürftigkeit des Vollmac...mehr

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ZAP 12/2016, Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch bei abträglicher Äußerung eines Rechtsanwalts

(BGH, Urt. v. 31.3.2016 – I ZR 160/14) • Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können. Der ...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 5 Unterstützung für türkische Exil-Juristen

Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei, das die Machtfülle des türkischen Präsidenten gegenüber den anderen Verfassungsorganen noch weiter gestärkt hat, haben der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Internetplattform für Exil-Juristen aus der Türkei gestartet. Die türkischsprachige Internetseite bietet Richtern, Staatsanwälten und Anwält...mehr

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zerb 8/2016, Zur Verjährung... / Sachverhalt

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage gegen die Beklagten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche sowie in letzter Stufe Ansprüche aus § 2329 BGB geltend. Die Parteien sind die drei leiblichen Kinder und gesetzlichen Erben des am [...] 2007 in [...] verstorbenen [...] (im Folgenden: Erblasser). Den Parteien war die Abstammung des Klägers bis zu deren gerichtlicher Festste...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk: "Vorstehende Ausfertigung wird dem ... [Bezeichnung der Partei] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.", § 725 ZPO. Sie ist vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Da sich die Urschrift des Titels zumeist entweder bei den Gerichtsakten oder bei dem Notar befindet...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 6/2016, Verwahrung: Belehrung des Erblassers

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2015 – I-3 Wx 285/14) • Die nach § 2256 Abs. 1 S. 2 BGB gesetzlich vorgesehene, für jemanden, der in Rechtsfragen bewandert ist, schwerlich misszuverstehende, Belehrung des Erblassers dahin, dass das vor einem Notar errichtete Testament mit seiner Rückgabe als widerrufen gilt, schließt damit aber nicht per se und ohne näherer Prüfung das Vor...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Referendariat künftig in Teilzeit möglich

Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen – Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar – setzt die Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglement...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einsendungen für den ZAP Justizspiegel

An dieser Stelle möchten wir uns mit einer Bitte an Sie, verehrte Leser, wenden: Auch wenn die ZAP-Rubrik "Justizspiegel" wohl für immer eng mit dem Namen Egon Schneider verbunden bleiben wird, haben uns vielfache Bitten aus Ihrem Kreis dazu bewogen, diesen – wie unsere Leserumfragen stets bestätigt haben – sehr geschätzten, justizkritischen Teil der ZAP weiterzuführen. Hier...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 19. Steuern, Gebühren

Das Gericht übernimmt keine steuerliche Beratung. Dem Anwalt wird später vom Mandanten manchmal vorgeworfen, er hätte auf Steuern hinweisen müssen, dann wäre kein Vergleich oder ein Vergleich mit anderem Inhalt geschlossen worden. In kritischen Fällen sollte der Anwalt (wie der Notar) im Protokoll festhalten lassen, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt; ggf. sollte d...mehr

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ZAP 8/2015, Grundbuch: Eintragungsbekanntmachung an Nacherben

(OLG Hamm, Beschl. v. 16.1.2015 – 15 W 302/14) • Grundsätzlich soll jede Grundbucheintragung dem den Antrag einreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekanntgemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers a...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 23. Erbfolgerelevante Erklärungen

Erbfolgerelevante Urkunden sind alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge. Sie bedürfen i.d.R. notarieller Beurkundung und sind vom Notar an die Bundesnotarkammer mitzuteilen (§ 78b BNotO). Wird z.B. ein Erbvertrag im Rahmen eines Prozessvergleichs geschlossen (§ 127a BGB; BGH NJW 1980, 2307) tri...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Die unerklärliche Leichtigkeit des Ablehnens von Terminsverlegungsanträgen

Frei nach Milan Kundera "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" darf abschließend vielleicht noch über die skurrile Behandlung von Terminsverlegungsanträgen von Anwälten berichtet werden. So gibt es im OLG-Bezirk Düsseldorf ein Gericht, bei dem es üblich ist, von Verteidigern zur Glaubhaftmachung von Terminsverlegungsanträgen die Vorlage von – wenn auch anonymisierten – La...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / I. Einleitung

Die Mandanten werden älter. Der Zeitraum, in welchem sie im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, wird größer. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen werden seit Jahren stark nachgefragt. In letzter Zeit werden mit den Vorsorgeregelungen auch Erfahrungen in der Anwendung gemacht – und nicht nur gute. Es kommt immer wieder zu Frustrationen, weil die Rege...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

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Anwaltsmagazin / DAV sieht verpasste Chance bei der Reform der Tötungsdelikte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich hinter die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gestellt, die Strafvorschriften im Bereich der Tötungsdelikte zu reformieren. Um gerechtere Urteile zu finden, müsse es auch Alternativen zur lebenslangen Freiheitsstrafe beim Mord geben. Nach Ansicht des DAV wird aber die Chance auf eine grundlegende ...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / a) Texte

"Wer schreibt, der bleibt" – verpflichtet seinen textlichen Inhalt den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Soweit Tatsachen behauptet werden, müssen diese richtig und überprüfbar sein (Grundsatz der Rechtswidrigkeit der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, BGHZ 45, 296). Aber selbst dann, wenn sie wahr sind, dürfen sie ausnahmsweise auch dann nicht verbreitet werde...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / 4. Post- oder transmortale Vollmacht

Die Erteilung von post- und transmortalen Vollmachten an den bzw. die künftigen Erben erleichtert die Nachlassabwicklung im Bankenverkehr. Zu unterscheiden ist nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Vollmachten zwischen der transmortalen Vollmacht, die bereits mit der Erteilung durch den Vollmachtgeber wirksam wird und über dessen Tod hinaus wirksam bleibt, und der postmortal...mehr

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ZAP 17/2016, Nachweis der Erbfolge gegenüber der Bank: Eröffnetes eigenhändiges Testament

(BGH, Urt. v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15) • Außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Sonderregelungen von § 35 Abs. 1 GBO, § 41 Abs. 1 S. 1 Schifffahrtsregisterordnung oder § 86 des Gesetzes über die Rechte an Luftfahrzeugen ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann den Nachweis auch in anderer Form erbringen, wozu ...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 1. Form

Grundsätzlich benötigt eine Vollmacht nicht die Form des Grundgeschäfts, § 167 Abs. 2 BGB, also auch nicht bei Immobiliengeschäften. Um Änderungen im Grundbuch herbeiführen zu können, müssen die relevanten Tatsachen – wie z.B. die Vollmacht – aber durch zumindest unterschriftsbeglaubigte Urkunden nachgewiesen werden, § 29 Abs. 1 GBO (BGH NJW 2016, 1516). Für besonders einsch...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Ausbildungszahlen in Anwaltskanzleien rückläufig

Bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen haben die Rechtsanwaltskammern in diesem Jahr einen Rückgang um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr 2015 verzeichnet. Mit Blick auf den Stand vom 30. September gab es im laufenden Jahr demzufolge bislang 4.866 neue Auszubildende, im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt noch 5.079. Auch in den Jahren 2013 und 2014 lag die Z...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / aa) Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle

Das Gesetz enthält keine Aufzählung der zur Ausstellung der verlangten Bescheinigung geeignet erscheinenden Personen oder Stellen. Alle Bundesländer haben aufgrund der Ermächtigung in § 305 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz InsO Ausführungsgesetze erlassen, auf deren Grundlage entweder eine automatische Anerkennung bestimmter Berufsangehöriger oder ein behördliches Anerkennungsv...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Volksentscheid gegen Gerichtsschließungen gescheitert

Der Volksentscheid gegen die geplante Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 12/2015, S. 633) ist gescheitert. Zwar wurde eine hohe Mehrheit von den Reformgegnern erreicht, das für einen Erfolg nötige Quorum jedoch verfehlt. Ein Drittel der Wahlberechtigten hätten an der Abstimmung teilnehmen müssen, am Ende waren es nur 23,7 %...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Bilanz nach zwei Jahren des neuen Kostenrechts

Der Deutsche Anwaltverein hat daran erinnert, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) am 1. August zwei Jahre alt geworden ist. Was die Reform, die auch die RVG-Gebühren erhöht hat, der Anwaltschaft gebracht hat, soll in der September-Ausgabe des Anwaltsblatts bilanziert werden. Schon jetzt lasse sich sagen, dass viele profitiert hätten, manche Auswirkung...mehr

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ZAP 9/2016, Geschäftsanschrift: c/o-Zusatz bei Anschrift einer GmbH

(OLG Hamm, Beschl. v. 13.1.2016 – 27 W 2/16) • Die Verwendung eines c/o-Zusatzes in der nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, § 31 HGB anzugebenden Geschäftsanschrift der GmbH ist jedenfalls solange zulässig, wie davon ausgegangen werden kann, dass dieser der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten oder dem V...mehr

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ZAP 8/2017, Ein-Personen-GmbH: Beurkundung für Satzungsänderung

(OLG Celle, Beschl. v. 13.2.2017 – 9 W 13/17) • Dem Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung wird auch bei der Ein-Personen-GmbH durch Einhaltung der Formvorschriften der §§ 36 ff. BeurkG genügt. Hinweis: Anders als bei der Gründung der GmbH, wo stets die §§ 6 ff. BeurkG Anwendung finden, kann die gebotene notarielle Beurkundung bei einer Satzungsänderung, die gem. §...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Umfrage zu Erfahrungen mit dem FamFG

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will im Zeitraum von Oktober bis November dieses Jahres bundesweit Kolleginnen und Kollegen zu ihren Erfahrungen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) befragen. Diese Befragung ist Teil des Forschungsvorhabens "Evaluierung der FGG-Reform", das im Auftrag des Bun...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 6. Sonderform: Unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht

Für die Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer existieren inzwischen einige Überlegungen (z.B. Jocher notar 2014, 3; Reymann ZEV 2005, 457), aber noch recht wenig praktische Erfahrung. Sicher ist, dass es keine Standardlösung gibt. Es ist zum einen die persönliche Situation zu betrachten: Stehen taugliche Bevollmächtigte bereit? Sind Teilhaber an dem Unternehmen vorha...mehr

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zerb 8/2016, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens

Ansgar Beckervordersandfort (Hrsg.) zerb verlag 1. Auflage 2016, 326 Seiten, broschiert, 49 EUR ISBN 978-3-95661-037-0 Das Vorwort macht es deutlich: Dieses Buch wendet sich sowohl an die beratenden Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Vermögensverwalter als auch an die unmittelbar Betroffenen. Vor diesem Hintergrund macht das zwölfköpfige Autorenteam den sehr erfolgreichen...mehr

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ZAP 14/2015, Reform der ZPO?

Der 66. Deutsche Anwaltstag (11. bis 13.6.2015 in Hamburg) hat sich auch mit dem Reformbedarf im Zivilprozess befasst. In Anwesenheit von Bettina Limperg, Präsidentin des BGH, wurden in drei Referaten und einer anschließenden Diskussion das Thema durchaus kontrovers behandelt. Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk behandelte die Beschlüsse des 70. DJT 2014 zum Zivil...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr