Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Reallast

Rz. 25 Zitat "Reallast (– Inhalt des Rechts –) für …; gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Der Inhalt des Rechts ist schlagwortartig anzugeben (44 GBO Rdn 20). Häufigste Fälle: Rentenrecht (auch: Leibrente), Recht auf Pflege, Recht auf Verpflegung, Lieferung von Waren.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Festsetzungen in der Satzung

Rz. 664 Sowohl im Fall der Sachgründung durch Erbringung von Sacheinlagen als auch im Fall der Sachübernahme müssen in der Satzung nach § 27 Abs. 1 AktG über den notwendigen Inhalt des § 23 AktG hinaus zusätzliche Festsetzungen aufgenommen werden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Aushändigungssurrogate

Rz. 136 Der Aushändigung der Urkunde, welche die Eintragungsbewilligung enthält, durch den Bewilligenden – mit der Folge, dass die Bewilligungserklärung nicht mehr ohne weiteres widerrufen werden kann – sind die Fälle gleichzustellen, in denen der Notar die von ihm beglaubigte oder beurkundete Bewilligung in Urschrift oder Ausfertigung dem Begünstigten oder einem antragsbere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Form der Vorlage

Rz. 45 Die h.M. verlangt die Vorlage des Erbscheins in Ausfertigung oder Urschrift, wobei letztere Möglichkeit jedoch faktisch ausscheidet, nachdem heute die Urschrift typischerweise im Nachlassakt verbleibt und "nur" Ausfertigungen herausgegeben werden. Eine beglaubigte Abschrift genüge grundsätzlich nicht, da der Besitz des Erbscheins rechtliche Bedeutung habe (§ 2361 BGB)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rückgewährvormerkung bei Sicherungsgrundschuld

Rz. 25 Zitat "Abtretungsvormerkung (– oder, je nach Inhalt des Anspruchs: Verzichtsvormerkung, Aufhebungsvormerkung) für … gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Die Bezeichnung ist je nach dem Inhalt des Anspruchs zu wählen. Umfasst der Anspruch sowohl Abtretung, wie auch Verzicht und Aufhebung, so kann der zusammenfassende Ausdruck "Rückgewährvorm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 4 Die Einsicht in das Grundbuch ist nach GNotKG bei den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmung gebührenfrei. Zu den Kosten für Ausdrucke bei Gericht vgl. § 131 GBO Rdn 14; zu den Kosten beim Notar vgl. § 85 GBV Rdn 6.mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / V. Beginn der Kaufmannseigenschaft und Rechtsfolgen

Rz. 23 Der Beginn der Kaufmannseigenschaft hängt im Fall des § 1 Abs. 2 HGB von dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit ab. Planung einschließlich Gründung einer Handelsgesellschaft durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages rechtfertigen noch keinen Beginn. Entscheidend ist die Aufnahme von Vorbereitungsgeschäften im Außenverhältnis oder eine entsprechende Mitteilung an Dri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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§ 16 Ausblick

Rz. 1 Trotz einer auch zukünftig voraussichtlich weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist mit einer einschlägigen gesetzlichen Regelung derzeit nicht zu rechnen. Der Notar ist daher besonders gefordert, mit beteiligten Rechtssuchenden für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) "Umwandlung" in eine GmbH/Kapitalmaßnahmen bei der UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 563 Der Gesetzgeber hat keine Fristen für die "Umwandlung" der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH vorgesehen. In der Praxis hatten aber bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des MoMiG 200 UG (haftungsbeschränkt) diesen Weg beschritten.[1933] Zum 1.11.2013 hatten sich lediglich knapp über 6 % der UG (haftungsbeschränkt) in eine "klassische" GmbH umgewandelt. Der Weg in di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfolgen

Rz. 73 Hat der Notar selbst den Antrag gestellt, so hat dies zwei Rechtsfolgen: I. Bekanntmachung der Entscheidung Rz. 74 Die auf den gestellten Antrag hin ergehende Entscheidung muss dem Notar bekanntgegeben werden.[134] Eine Bekanntmachung an den Antragsberechtigten selbst ist unwirksam.[135] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Notar den Antrag bereits ursprünglich selbst ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 505 Nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG bedarf es für die Abtretung von Geschäftsanteilen und die Verpflichtung hierzu einer notariellen Beurkundung.[1707] Formbedürftig sind auch alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil einer Vereinbarung sein sollen, die u.a. auch die Verpflichtung zur Anteilsübertragung zum Inhalt hat (sog. Vollständigkeitsgrundsatz).[...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / C. Beeinträchtigung des Vertragserben (§§ 2287 f. BGB)

Rz. 16 Hat der Erblasser seine Lebensgefährtin beschenkt und dabei die Absicht verfolgt, einen erbvertraglich oder durch gemeinschaftliches Testament bindend eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer zu beeinträchtigen, so sind die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte zwar schuldrechtlich und dinglich wirksam (§ 2286 BGB).[57] Ein beeinträchtigter Vertragserbe kann jedoch im E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Testierfähigkeit

Rz. 110 Fraglich ist der Einwand der fehlenden Testierfähigkeit des Erblassers. Hat der beurkundende Notar mit Zweifelsvermerk beurkundet, weil schon er sich nicht von der vollen Testierfähigkeit überzeugen konnte, kann m.E. das GBA ohne weiteres auf Vorlage des Erbscheins bestehen. Die Geschäftsfähigkeit lässt sich im nachlassgerichtlichen Verfahren einfacher und für die Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Rechtsfolgen für das Registergericht

(1) Nichtigkeit Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Fehlbetragshaftung und Nachhaftung

Rz. 426 Die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen kann sich allerdings nicht nur in einem zu seinen Gunsten bestehenden positiven Abfindungsguthaben ausdrücken. Nach § 728a BGB n.F. hat der Ausscheidende der Gesellschaft für einen Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen, wenn der Wert des Gesellschafts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Allgemeines

Rz. 257 Die gesetzliche Grundregel des § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) sieht vor, dass Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Besonderen Raum für Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen hat das BGB folgerichtig nicht vorgesehen. Ein Beschluss über eine Geschäftsführungsmaßnahme, sonstige Gesellschaftsangelegenheit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefinition in § 705 Abs 2 B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Abtretung der aus einem Fremdrecht entstandenen Eigentümergrundschuld

Rz. 16 Zitat "Als Grundschuld kraft Gesetzes auf den Eigentümer übergegangen; abgetreten mit Zinsen und Nebenleistungen seit … an …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Bargründung einer AG

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.14: Bargründung einer AG Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Urkundseingang wie üblich) Die Erschienenen erklärten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Zuständigkeit

Rz. 7 Zuständig für die Ausstellung eines Teilhypothekenbriefes sind das Grundbuchamt oder ein Notar (vgl. § 20 Abs. 2 BNotO).mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Vom Verwender gestellt

Rz. 40 Voraussetzung für die Prüfung von Vertragsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB ist grds. auch, dass diese bei Abschluss des Vertrags durch eine Partei (sog. Verwender) der anderen Vertragspartei gestellt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts kommt diesem Tatbestandsmerkmal nur geringe Bedeutung zu, da der Arbeitnehmer wie ausgeführt nach Auffassung der Rechtsprechung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister

Rz. 418 In der Anmeldung muss die Geschäftsführung, d.h. sämtliche Geschäftsführer, nach § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG eine Versicherung über die Bewirkung der Einlagen abgeben. Die h.M.[1391] verlangt die genaue Bezifferung der bislang eingezahlten Beträge, wofür sich allerdings im Wortlaut der §§ 57 Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 2 GmbHG keine Anhaltspunkte finden lassen. Für den Zeitpu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag zwar zur Abstimmung gestellt werden. Auf die rechtlichen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rentenschuld

Rz. 24 Zitat Rentenschuld zu halbjährlich fünfhundert EUR, ablösbar mit zwanzigtausend EUR, für Josef Meier, geb. am 20.2.1953; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am … Die Eintragung der Rentenschuld sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Sie hat sich in der Rechtspraxis nicht durchgesetzt, weil sie aufgrund des Ablöserechts des Eigentümers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (4) Offenlegungen

Rz. 126 Der Käufer, der bei der Due Diligence anhand der vom Verkäufer bereitgestellten Dokumente oder Informationen bestimmte und allgemeine Risiken beim Zielunternehmen identifiziert hat, wird bestrebt sein, soweit sie nicht bereits vor Unterzeichnung in einer Anpassung des ursprünglich angebotenen Kaufpreises nach unten Niederschlag gefunden haben, diese durch entsprechen...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nichtigkeit

Rz. 1526 Die Gründe für die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses sind in § 241 AktG enumerativ aufgezählt. Besondere Nichtigkeitsgründe bestehen in § 250 AktG für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, in §§ 253, 173 Abs. 3 AktG für Gewinnverwendungsbeschlüsse und in §§ 256, 173 Abs. 3 AktG für festgestellte Jahresabschlüsse. Rz. 1527 § 241 Halbs. 1 AktG betrifft di...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Genehmigungen

Rz. 56 Bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1855 ff. BGB und Verweisungsfälle hierauf) unterliegt dem Formgebot der Beschluss, der Nachweis der Rechtskraft (dies durch beigesetzten Rechtskraftvermerk) sowie das Wirksamwerden nach §§ 1855, 1856 BGB. Die nach FamFG ergänzte verfahrensinterne Rechtsmittelbefugnis hat die materiell-rechtliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 126 bis 141 GBO wurden seinerzeit durch das RegVBG vom 20.12.1993 in die GBO eingefügt.[1] Mit dem ERVGBG[2] wurden die Weichen für den bidirektionalen ERV mit den Grundbuchämtern gestellt und mit dem DaBaGG[3] wurden die Umsetzungen für die Migration des maschinellen Grundbuchs hin zu einem Datenbankgrundbuch geschaffen. Rz. 2 Bereits die Regelungen des RegVBG b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Widerruf

Rz. 28 Die vermutete Vollmacht kann auch nachträglich widerrufen werden. Keinen Widerruf stellt es dar, wenn ein Bediensteter des Notars bevollmächtigt wird, selbst wenn diesem nur eingeschränkt Vollmacht erteilt wird. In diesem Fall ist anzunehmen, dass die gesetzliche Vollmacht des Notars daneben bestehen bleiben soll.[41] Möglich ist weiterhin ein nachträglicher Widerruf,...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Bekanntmachung

Rz. 429 Der Plan oder sein Entwurf ist zum Handelsregister einzureichen (§§ 308 Abs. 1 Satz 1, 323, 336 UmwG). Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 HGB unverzüglich nicht nur einen Hinweis darauf bekannt zu machen, dass der Plan oder sein Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist, sondern darüber hinaus auch Angaben über Rechtsform, Firma und Sitz der be...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / C. Entwicklung in Europa

Rz. 13 Die gesamte Entwicklung in Europa in den Ländern mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Grundbuchwesen[40] geht in Richtung ERV. Pionier war hier Österreich, aber auch die ehemaligen Reformstaaten wie z.B. Polen folgen dem Trend.[41] Ein guter Überblick zu den Grundbuchformen in den Mitgliedstaaten der EU findet sich im Europäischen https://e-justice.europa.eu/109/D...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anmeldung

Rz. 626 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Handelsregisteranmeldung der Bargründung einer AG URNr. _________________________/_________________________ vom _________________________ Amtsgericht _________________________ – Registergericht – HRB neu Aktiengesellschaft mit dem Sitz in _________________________ Geschäftsanschrift: _________________________ __...mehr