Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 18 Grundstücksrecht / 4. Verzicht auf eigene Antragstellung

Rz. 34 Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages sollten die Parteien auf ihr Recht verzichten, eigene Anträge beim Grundbuchamt zu stellen. Dieser Verzicht hat jedoch nur schuldrechtlichen Charakter und stellt somit keine Sicherheit für die jeweils andere Partei des Vertrages dar, weil eine Bindung des Grundbuchamtes hieran nicht besteht. E...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Muster: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss

Rz. 125 Die Alternative zur Rückwirkung stellt die Aufhebung "ab Vertragsschluss" dar: Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss Muster 15.18: Aufhebung der Gütertrennung ab Vertragsschluss 2. Hiermit heben wir diesen Güterstand der Gütertrennung auf und vereinbaren für unsere Ehe den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Aufhebung der Gütertrennung wirkt...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XI. Erschließungsanlagen (zu § 10 des Mustervertrags)

Rz. 31 Mit dem Bauträgervertrag wird eine Gesamtleistung vereinbart, für die der Käufer einen Festpreis zu zahlen hat. Der Notar muss aber gegebenenfalls auf eine ungesicherte Vorleistung hinweisen, wenn die Kosten von der Gemeinde noch nicht festgesetzt wurden.[57] Wenn daher im Einzelfall von der Pauschalierung abgewichen werden soll, muss das klar hervorgehoben werden. Di...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Allgemeines zum Auskunftsanspruch

Rz. 191 Da der Pflichtteilsberechtigte selbst keinen Zugriff auf den Nachlass hat, verfügt er nicht über die notwendigen Informationen, seinen Pflichtteilsanspruch zu beziffern. Daher hat er gem. § 2314 BGB einen Anspruch gegenüber dem Erben aufmehr

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§ 18 Grundstücksrecht / F. Muster: Notarbestätigung

Rz. 65 Muster 18.2: Notarbestätigung Muster 18.2: Notarbestätigung Notarbestätigung An die _____-Bank Darlehensvertrag vom _____, Darlehensnehmer: _____ Grundschuldbestellung über _____ EUR In vorgenannter Angelegenheit habe ich Ihnen mit meinem Schreiben vom _____ jeweils die zweite vollstreckbare Ausfertigung meiner notariellen Verhandlungen Nr. _____ und _____ vom _____ zugesa...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Bargründung

Rz. 15 Die einfachste Gründungsform ist Bargründung, die das GmbHG als Normalfall sieht. Bei ihr muss jeder Gründer seine Einlageverpflichtung in bar aufbringen. Problematisch sind Gestaltungen, bei denen der Gesellschafter die Bareinlage zwar erbringt, kurz darauf jedoch z.B. ein Auto, Grundstück o.Ä. der GmbH verkauft. Das sollen i.d.R. unerlaubte verschleierte Sacheinlage...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens

Rz. 32 Muster 43.9: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens Muster 43.9: Anmeldung zum Handelsregister des erlöschenden einzelkaufmännischen Unternehmens Amtsgericht – Handelsregister – _____ HRA _____ Zum Handelsregister A _____ der Firma _____ überreiche ich als deren Inhaber die elektronisch beglaubigte Kopie/elektronisch gefertigte Kop...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Keine Überbewertung

Rz. 73 Sacheinlagen sind nach objektiven Kriterien zu bewerten. Das Gesetz verbietet Überbewertung und Unterpari-Emission, d.h. Abschlag vom Nennbetrag des oder der Geschäftsanteile (Disagio).[247] Der wirkliche objektive Wert des Einlagegegenstandes ist die Obergrenze für die Festsetzung im Gesellschaftsvertrag. Es ist dessen Zeit- und Funktionswert zu ermitteln; maßgebende...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Pfandfreigabeversprechen (zu Nr. 2 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 41 Aus § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MaBV ergibt sich, unter welchen Mindestvoraussetzungen die Globalgläubigerin wegen ihrer Grundpfandrechte dem Erwerber die Freigabe versprechen muss, wobei der Inhalt dieser Zusage Gegenstand eines Vertrags dieser beiden Beteiligten wird; in Nr. 2 der Anlage Zahlungsplan zum Mustervertrag ist er unverändert niedergelegt. Weithin üblich ist es...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste

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§ 18 Grundstücksrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Grundstückskaufvertrages

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§ 13 Erbrecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / b) Aufsichtsrat und erster Abschlussprüfer, Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Rz. 29 Die Gründer haben den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft und den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr zu bestellen (näher dazu § 30 AktG); sie haben außerdem einen Bericht über den Hergang der Gründung zu erstatten, § 32 AktG. Darüber hinaus haben die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat den Gründungshergang zu prüfen, § 33 AktG. In den in § 33 Abs. 2 Akt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bareinlage – Sacheinlage

Rz. 235 Wenn die Einlage anders als in Geld erbracht werden kann, muss der Beschluss gem. § 56 Abs. 1 GmbHG den Gegenstand der Sacheinlage und den Nennbetrag des Geschäftsanteils festsetzen, auf die sich die Sacheinlage bezieht. Enthält der Beschluss solche Bestimmungen nicht, ist der Erhöhungsbetrag in Geld zu leisten. Es soll für die Sacheinlage genügen, dass zwar nicht de...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _____ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, Herr Rechts...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung

Rz. 272 Muster 17.33: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung Muster 17.33: Handelsregisteranmeldung effektive Kapitalerhöhung Amtsgericht – Handelsregister – 60000 Frankfurt Zum Handelsregister der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH, HRB _____ überreichen wir, die unterzeichnenden sämtlichen Geschäftsführermehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 5. Austausch der Sicherungsmöglichkeiten (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan, 2. Unterabsatz)

Rz. 47 Die Vorschrift des § 7 MaBV sieht zugunsten des Bauträgers die Möglichkeit vor, den Kaufpreis ganz oder auch teilweise durch die Beibringung einer Bürgschaft fällig zu stellen; doch kann er hiervon nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit charakteristischen Einschränkungen Gebrauch machen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vertrag eine Zahlung nach Bürgschaft üb...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[78] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB h...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 226 Muster 17.31: Anmeldung zum Handelsregister Muster 17.31: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht Frankfurt Handelsregister 60000 Frankfurt am Main Zum Handelsregister der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH HRB _____ überreiche ich als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer das Folgende:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 276 Muster 17.36: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Muster 17.36: Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Amtsgericht – Handelsregister – 60000 Frankfurt Zum Handelsregister der KreditRisikoQuantifizierung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) HRB _____ überreiche ich, der unterzeichnende einzige Geschäftsführermehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Kapitalaufbringung – freie Verfügung des Geschäftsführers

Rz. 238 Die Zahlung auf den Geschäftsanteil ist endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers gem. § 57 Abs. 2 GmbHG zu leisten (vgl. zu den parallelen Fragen bei der Gründung Rdn 37 ff.): Die Verwaltung muss rechtlich in der Lage sein, nach dem Erhöhungsbeschluss über die eingezahlten Mittel im Sinne der GmbH zu verfügen. Freie Verfügung scheidet nicht aus, wenn die G...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[114] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 24 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[37] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[38] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Handelsregisteranmeldung

Rz. 105 Gem. § 39 Abs. 1 GmbHG sind Änderungen in Person und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden.[331] Die (Nicht-)Eintragung hat "nur" Bedeutung für die Publizitätsregeln des § 15 HGB und die sonstigen Rechtsscheingrundsätze. Über den Wortlaut des § 39 Abs. 1 GmbHG hinaus ist nicht nur die Beendigung der Vertretungsbefugnis, sondern jede Ä...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XVIII. Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 39 Das streng formalisierte und sowohl materiell als auch formell detailliert ausgestaltete Grundbuchrecht stellt die Grundlage für ein Höchstmaß an Sicherheit des Grundstücksverkehrs in Deutschland dar. Dies betrifft nicht nur Erwerbsgeschäfte, sondern ebenso die Belastung von Grundstücken, so dass diese eine verlässliche Grundlage zur Absicherung von Finanzierungen bil...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrages

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[18] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / b) Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 41 Den Inhalt der (strafbewehrten) Anmeldung schreibt § 8 Abs. 2 bis 5 GmbHG vor. Die Geschäftsführer müssen versichern, dass die Leistungen bewirkt wurden (vgl. Rdn 239 zur Übernahme mehrerer Anteile), dass ihr Gegenstand sich endgültig in der Verfügung der Geschäftsführer befindet, dass ihrer Bestellung keine Hindernisse gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 GmbH...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 200 Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, di...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. AGB-Bestimmungen

Rz. 8 Kaum weniger wichtig als die MaBV ist für die Gestaltung von Bauträgerverträgen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bauträgerverträge sind nahezu nie Individualverträge, die beide Seiten miteinander "ausgehandelt" hätten; denn der Begriff des Aushandelns (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB) setzt voraus, dass der Bauträger seine Regelungen ernsthaft zur Disposition stell...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Zur Notwendigkeit der konkreten Festlegung des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 42 Nach § 3 Abs. 2 MaBV kann der Bauträger die Ratenhöhe beliebig nach insgesamt 13 möglichen Bauabschnitten gestalten. Er muss sich allerdings für höchstens sieben Abschnitte entscheiden. Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob man den Ratenplan, der unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich flexibel gestaltet werden kann, vertraglich festlegen muss,[7...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 559 Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe g...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Anmeldung Neugründung

Rz. 54 Muster 17.4: Anmeldung Neugründung Muster 17.4: Anmeldung Neugründung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH – Neue Sache – Ich überreiche in der Anlage eine Ausfertigung der Gründungsurkunde der Gesellschaft und melde diese zur Eintragung in das Handelsregister an. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Gerichtsstraße 15, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als in der Personengesellschaft keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- bzw. Fremdges...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Handelsregisteranmeldung

Rz. 140 Muster 17.16: Handelsregisteranmeldung Muster 17.16: Handelsregisteranmeldung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main HRB _____ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom _____ und melde zur Eintragung an:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Sicherungsabtretung von Geschäftsanteilen – Treuhand

Rz. 193 Möglich ist auch die (treuhänderische Sicherungs-)Abtretung eines Anteils.[788] Der Treuhänder wird gegenüber der GmbH vollberechtigter und -verpflichteter Gesellschafter; in Ausnahmefällen kann je nach Gestaltung der Treugeber einem Gesellschafter gleichzustellen sein.[789] Schuldrechtliche Vereinbarung und sachenrechtlicher Vollzug müssen die Voraussetzungen von § 1...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 11 Bauträgerrecht / XVII. Verkaufsprospekt (zu § 20 des Mustervertrags)

Rz. 39 Der Textvorschlag zu § 20 des Entwurfs betrifft die Eventualität, dass ein etwaiger Verkaufsprospekt Angaben enthält, die fehlerhaft oder – weil vielleicht mehrdeutig oder unvollständig – irreführend sind. Stellen sich solche Informationen als wesentlich für die Erwerbsentscheidung des Käufers dar, so kann eine Prospekthaftung in Betracht kommen. Im Übrigen sind bei W...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 53 Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _____ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _____ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _____ des Notars _____): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch von _____ des Amtsgerichtes, Band _____, Blatt _____, Flur ____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____, wohnhaft _____-Straße – Kläg...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme)

Rz. 13 Muster 58.3: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme) Muster 58.3: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Schuldübernahme) An das Amtsgericht Düren – Geschäftsstelle – Az. _____ In Sachen Mack ./. Klamm überreiche ich anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des AG Düren, Az. _____ vom _____, und beantrage, die vollstreckbare Ausfertigung gegen Frau B...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IX. Muster: Gründungsbericht gemäß § 32 AktG

Rz. 38 Muster 1.5: Gründungsbericht gemäß § 32 AktG Muster 1.5: Gründungsbericht gemäß § 32 AktG Als alleiniger Gründer der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim erstatte ich über den Hergang der Gründung wie folgt Bericht: (1) Die Satzung der Gesellschaft wurde am _____ mit Errichtung der Gesellschaft zu notarieller Urkunde (UR-Nr. _____/___...mehr