Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit

Rz. 327 Der Entwurf einer einseitigen Erklärung oder eines Vertrags muss zweckmäßig [1265] und wirksam sein. Soweit Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln bestehen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten hierüber aufklären und dessen Entscheidung einholen.[1266] Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber dann eine rechtlich einwandfreie Gestaltung zu emp...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Rechtsnatur und Wirksamkeit

Rz. 285 Ein in einem Rechtsstreit geschlossener Vergleich hat einen doppelten Rechtscharakter.[1106] Zum einen ist ein Vergleich eine Prozesshandlung, welche die Beendigung eines Rechtsstreits herbeiführt und deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet. Insb. muss die Partei in einem Anwaltsprozess (§ 78 ZPO) beim Abschluss des Vergleichs von einem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Inhalt und Form des Vergleichs

Rz. 297 Der Rechtsanwalt, der den Mandanten bei Vergleichsverhandlungen berät oder den Vergleich im Namen des Mandanten schließen soll, muss darauf achten, dass der Vergleich, auf den sich die Parteien geeinigt haben, auch tatsächlich abgeschlossen wird.[1154] Er muss dafür Sorge tragen, dass die prozessualen und materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Anleihebedingungen. Danach handelt es sich hierbei um Bedingungen, die die Leistung sowie die Rechte und Pflichten des Schuldners und der Gläubiger beschreiben. Die Anleihebedingungen enthalten üblicherweise Regelungen über den Emissionsbetrag, den Ausgabepreis, die Währung, das anwendbare Recht, die Art und d...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 1. Eigentumserwerb vom Berechtigten

Rz. 23 Gemäß § 873 Abs. 1 BGB ist zu dem Eigentumserwerb an einem Grundstück zweierlei erforderlich: die Einigung (sog. Auflassung ) der Vertragspartner über den Rechtsübergang sowie die Eintragung des Rechtsübergangs im Grundbuch. Die Auflassung muss dabei gem. § 925 Abs. 1 BGB in Anwesenheit eines Notars erklärt werden. Genau genommen braucht sie also nicht notariell beurku...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 4. Erbbaurecht

Rz. 35 Von dem in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Grundsatz, wonach die auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude immer im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen, macht das in dem Erbbaurechtsgesetz geregelte Erbbaurecht eine Ausnahme. Der Erbbauberechtigte hat gem. § 1 Abs. 1 ErbbauRG das regelmäßig zeitlich befristete Recht, auf (oder unter) einem fremden Grundstück ein Bau...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Formvorschriften

Rz. 66 Grundsätzlich ist für Rechtsgeschäfte keine besondere Form erforderlich – es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Danach genügt es für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, dass die Erklärungen mündlich abgegeben werden. Einige Rechtsgeschäfte unterliegen bestimmten Formvorschriften. Als Formen kennt das Gesetz:mehr

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§ 8 Sachenrecht / 3. Absicherung des Eigentumserwerbs

Rz. 26 Wie erläutert, setzt der Eigentumserwerb an einem Grundstück neben der Einigung der Parteien gem. § 873 Abs. 1 BGB auch die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch voraus. Hierdurch bedingt gibt es immer eine gewisse Zeitspanne zwischen dem Notartermin, in welchem die Auflassung des Grundstücks vereinbart wurde, und der Grundbucheintragung. Diese Zeitspanne ver...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.2 Notarielles Protokoll

Rz. 559 Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der notariellen Beurkundung. Das gilt auch für Änderungen des Musterprotokolls bei einer Gründung im vereinfachten Verfahren. Ein vom Notar unterzeichnetes, notarielles Protokoll liefert als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die in ihm verzeichneten Vorgänge (§ 415 ZPO), während ein privatschriftliches Protokoll ...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung

Rz. 65 Geschäftsanteile sind veräußerlich, § 15 Abs. 1 GmbHG, und werden als sonstiges Recht nach §§ 413, 380 BGB durch Abtretung übertragen. Zu beachten ist dabei die besondere Formvorschrift nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG – notwendig ist die notarielle Beurkundung sowohl des schuldrechtlichen Kausal- als auch des dinglichen Verfügungsgeschäfts. Eine formell ordnungsgemäß dur...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.3 Belastung

Rz. 70 Gesellschafter können einem Dritten durch Rechtsgeschäft Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem Geschäftsanteil einräumen. Der Gesellschafter behält dabei zwar seine Gesellschafterstellung und seine damit verbundenen Verwaltungsrechte, der Dritte erhält jedoch Einflussmöglichkeiten. Rz. 71 Geschäftsanteile können nach §§ 1273ff. BGB verpfändet werden. Die Pfandrechts...mehr

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II Gründung / 1.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 105 Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gründer – wenn es sich um mehrere handelt - die Gründung einer GmbH verabredet haben, existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich dabei um eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck auf Gründung einer GmbH gerichtet ist.[1] Zu diesem Zweck gehören die Gründungsvorbereitungen wie die Erstellung wirtschaftlicher, steuerlicher...mehr

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II Gründung / 1.2.2.2 Organisation und Vertretung

Rz. 115 Die Satzung gilt im Gründungsstadium bereits im Innen-, mangels Eintragung im Handelsregister aber noch nicht im Außenverhältnis. Rz. 116 Vertreten wird die Vor-GmbH von ihrer Geschäftsführung, soweit der Gründungszweck dies erfordert. Die Geschäftsführung kann für die Vorgesellschaft die von den Gründern zu erbringenden Bar- oder Sacheinlagen erwerben und die im Zusa...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 3 Beschluss der Gesellschafterversammlung

(im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Gesellschafterversammlung möglich; siehe dazu und zur Protokollierung Muster IV) … Zu Ziff. … der Tagesordnung, Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der … GmbH und der … GmbH: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass seit Einberufung der Gesellschafterversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellsch...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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I Grundlagen / 2.4.6 Zwangsvollstreckung

Rz. 78 Geschäftsanteile können im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Gesellschafter gemäß §§ 857, 829 ZPO gepfändet werden. Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Abtretung nach § 15 Abs. 5 GmbHG steht der Pfändung nicht entgegen. Es ist aber sinnvoll eine Einziehungsklausel auch für den Fall der Pfändung im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben. Für die Pfändu...mehr

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II Gründung - Muster / 2.3 Einbringungsvertrag

Einbringungsvertrag zwischen 1. der … GmbH – im Folgenden auch: “Gesellschaft” – 2. … 3. … – im Folgenden zusammen auch als "einbringende Gesellschafter" bezeichnet – unter Beteiligung von 4. … – im Folgenden auch als "Mitgesellschafter" bezeichnet – Vorbemerkung Die einbringenden Gesellschaftern sowie der Mitgesellschafter haben durch notarielle Urkunde des beurkundenden Notars vom ...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.2 Beschlussfassung außerhalb von Gesellschafterversammlungen

Rz. 476 Anders als bei einer Aktiengesellschaft können Gesellschafterbeschlüsse bei einer GmbH auch außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst werden, vorausgesetzt, dass für die betreffenden Beschlüsse keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Einer Präsenzversammlung bedarf es nicht, wenn alle Gesellschafter – auch Gesellschafter ohne Stimmrecht – auf sie verzi...mehr

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II Gründung / 2.3.6 Musterprotokoll im vereinfachten Verfahren

Rz. 183 Seit 2008 ist gesetzlich auch die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung vorgesehen. Nach § 2 Abs. 1a GmbHG kann bei Gründung einer GmbH, die höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, das als Anlage zum GmbHG gesetzlich geregelte Musterprotokoll zur Gründung verwendet werden. Das Musterprotokoll enthält ein paar in der Praxis häufige Konkretisier...mehr

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Anforderungen an den Teilgewinnabführungsvertrag bei der GmbH

Zusammenfassung Ob die strengen formalen Anforderungen für Gewinnabführungsverträge auch für einen Teilgewinnabführungsvertrag mit einer GmbH gelten, hängt vom Umfang der betroffenen Gewinnbezugs- und Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter ab. Auch nach dem jüngsten Urteil bleiben aber Unsicherheiten. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft, die aus der Umwandlung einer Gmb...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 8 Veräußerung eines Kommanditanteils

zwischen und Präambel Der Verkäufer ist als Kommanditist an der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA … beteiligt. Gegenstand der X-GmbH & Co. KG ist … Der für die X-GmbH & Co. KG gültige Gesellschaftsvertrag in de...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 2.5 Anteilsübertragung

Rz. 568 Die Anteilsübertragung[1] ist ein Verfügungsgeschäft gemäß §§ 398, 413 BGB, das grundsätzlich formlos wirksam ist, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Form vorschreibt. Solange keine Missbrauchsabsicht vorliegt, gilt die Formfreiheit selbst dann, wenn das Gesellschaftsvermögen überwiegend aus Grundeigentum und GmbH-Anteilen besteht.[2] Bei einem Kaufver...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.3 Koordinierung von Nachfolgeregelungen in den Gesellschaftsverträgen der GmbH & Co. KG und GmbH

Rz. 631 Sind die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität zu erhalten, sind in den Gesellschaftsverträgen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann ein bestimmter Erbe unter Ausschluss der weiteren Erben eines Kommanditisten durch Aufnahme einer qualifi...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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FF 09/2019, Beurkundung der... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller schloss mit Frau X. einen Leihmuttervertrag nach kalifonischem Recht. Die Leihmutter trug Zwillinge aus, die aus Samenzellen des Antragstellers und einer anonymen Eizellenspende entstanden sind. Der Antragsteller erkannte am xx.xx.2017 vor dem Notar T. in B. die Vaterschaft an. Am xx.xx.2017 stimmte die Leihmutter der Anerkennung der Vaterschaft zu. ...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 4. Größere Autonomie

Das auf die Ehe anwendbare Recht können die Eheleute durch geeignete Rechtswahl selbst bestimmen. Zur Wahl stehen dabei das Recht des Ortes, an dem einer oder beide Ehepartner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren Lebensmittelpunkt[7] haben, und das Recht der Staatsangehörigkeit[8] eines oder beider Ehegatten. Die Verordnungen ermöglichen eine bislang ungekannte aktive Gestaltung...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / I. Ausgangslage

Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen der Ehele...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Schadensersat... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die zulassige Klage ist nicht begrundet. Dem Klager steht kein Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Auch ein Anspruch aus § 687 BGB kommt nicht in Betracht. Die Beklagte hat ihre vertraglichen Pflichten gegenuber dem Klager durch die Information des Streitverkundeten und die Auszahlung an diesen nicht verletzt. Grundsatzlich si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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AGS 04/2019, PKH-Bewilligun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Noch eindeutiger ist die Rechtslage, wenn der Vergleich Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Insoweit wird gem. § 127a BGB die an sich gebotene notarielle Beurkundung durch den Beschluss des Gerichts nach § 278 Abs. 6 ZPO ersetzt.[1] In diesem Fall kann der Vergleich auch materiell-rechtlich erst mit Beurkundung zustan...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 56 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen

Rz. 419 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl ab: Dieser soll bei ihrem Tode 10.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prämien an V. Als sie stirbt, wird sie kraft Testaments von dem Großvater (GV) beerbt. Als der GV im Nachlass der GM die Versiche...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Minderjährige verbleibt, ein anderer Miterbe scheidet aufgrund Abschichtungsvertrags aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 328 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Der Onkel der Kinder soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, er soll abgeschichtet werden. Er soll dafür ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten. Für das Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft wird der Tag der Berichtigung des Grundbuchs durch seine Löschung ...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / b) Eigene Ermittlungen des Notars

Die Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erläuterungen des Erben durch den Notar reicht allerdings nicht aus, damit der Auskunftspflichtige den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 BGB erfüllt. Vielmehr ist der Notar für den Inhalt des Bestandsverzeichnisses verantwortlich und hat – ausgehend von den Angaben des Erben – den Nachlassbesta...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Urkundsbeweis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Urkundsbeweis gelten grds. nicht die Vorschriften der §§ 415 bis 444 ZPO , da § 82 FGO nicht auf diese Vorschriften verweist. Stattdessen gelten für den Stpfl. die Vorlagepflichten der §§ 97, 100 AO (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO), für Dritte (Zeugen) die Verpflichtungen der § 97 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 99, 100, 104 AO (§ 85 FGO) und für ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Aufhebung von Vermächtnissen, Auflagen und Rechtswahl durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB

Rz. 531 Die Zustimmung des vertraglich eingesetzten Erben zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit nicht wieder zurück.[576] Anderes gilt bei notarieller Beurkundung einer Aufhebung des Erbvertrags, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB [577] oder für Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament, § 2291 BGB (siehe oben Rdn 527 ff.). In der Praxis...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IX. Vergleich über ein Erbrecht

Rz. 127 In der erbrechtlichen Beratungspraxis besteht oftmals Ungewissheit darüber, ob ein außergerichtlicher Vergleich der notariellen Beurkundung bedarf. Im Hinblick darauf, dass der Vergleich über ein Erbrecht ein dem Erbschaftskauf ähnliches Geschäft darstellt, ist gemäß §§ 2385, 2371 BGB regelmäßig die notarielle Beurkundung erforderlich. Dasselbe gilt auch für die so g...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr