Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.4 Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld

Rz. 97 Diesbezüglich ist auf die Ausführungen in Rz. 99 ff. zu verweisen. Je nachdem, welchem Zeitraum der Urlaubsentgeltanspruch zuzuordnen ist – vor oder nach Insolvenzeröffnung – haftet der Erwerber auch in der Insolvenz für rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt, wenn das Arbeitsverhältnis auf ihn übergeht. Ist das Arbeitsverhältnis dagegen vor dem Betriebsübergang be...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.1 Urlaubsanspruch

Rz. 69 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Inhalt des Urlaubsanspruchs nach §§ 1, 3 BUrlG die Beseitigung der Arbeitspflicht für die Dauer der Urlaubszeit. Weil die Arbeitspflicht nach § 613 BGB regelmäßig an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist, können solche Pflichten, auf die der Urlaubsanspruch bezogen ist, nach dem Tod des Arbeitnehmers als dem zur Arbeit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.1 Urlaubsanspruch

Rz. 73 Nach § 387 BGB können nur gleichartige Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden. Inhalt des Urlaubsanspruchs ist jedenfalls immer die Freistellung von der Arbeitsleistung. Das gilt selbst dann, wenn berücksichtigt wird, dass der Urlaubsanspruch neben der Freistellung auch die Zahlung von Urlaubsentgelt beinhaltet. Der Urlaubsanspruch als Anspruch (auch) auf Freis...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.4 Schadensersatz bei unterlassener Zielvereinbarung

Sofern es die Arbeitsvertragsparteien unterlassen, eine konkrete Zielvereinbarung aufgrund einer Rahmenregelung abzuschließen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber führen und eine Zahlung auf der Grundlage von unterstellter 100 %-Zielerreichung fällig werden. Dies hängt auch davon ab, ob der Arbeitnehmer verpflichtet war, auf den ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Entstehen des Urlaubsanspruchs

Rz. 21 Das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs nach den §§ 1, 3 BUrlG hängt lediglich davon ab, dass ein Arbeitsverhältnis begründet wurde bzw. ein Vertragsverhältnis, das aufseiten des "Arbeitenden" zur Bejahung seiner Arbeitnehmerähnlichkeit führt[1] und die Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist. Das Entstehen von Teilurlaubsansprüchen (5 Abs. 1 BUrlG) ist dagegen diffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 2.1 Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erlangt die tatsächliche Sachherrschaft und sein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb, wenn der Lieferer den Gegenstand der Lieferung unter Eigentumsvorbehalt herausgibt. Der Verkäufer verschafft dem Käufer eine eigentümerähnliche Rechtsposition an der Sache, solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Praxis-Beispiel Verschaffung der Ve...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / Zusammenfassung

Überblick In der heutigen Wirtschaftswelt stehen Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung, nicht nur finanzielle Ziele zu verfolgen, sondern auch ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen. Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sind entscheidende Schlagwörter für das Ansehen und die Beurteilung von Unternehmen. Die Corporate Social Responsibility (CSR) stell...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 25 Steht ein Arbeitnehmer zu mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.[1] Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass ein Arbeitnehmer durch die mehrfache Beschäftigung die Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG nicht einhält.[2] Praxis-Bei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Leitsatz Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 – C‐247/21, EU:C:2022:966). Normenkette § 25b, § 3d Sätze 1 und 2, § 14a Abs. 7 UStG, Art. 41, Art. 42 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt In den Jahren 2008 bis 2013 (...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.2 Urlaub bei allgemeinem Weiterbeschäftigungsanspruch ohne Beschäftigung

Rz. 47 Im Kündigungsschutzprozess kann es zur Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kommen. Zu fragen ist, wie sich dieser Umstand auf die Urlaubsansprüche auswirkt. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer zum 31.12.2019. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Neben dem Kündigungsschutzantrag stellte er auch...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 2. Unionsrechtlicher Hintergrund

Das Unionsrecht lässt den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausgestaltung der Steuererklärungs- und Anmeldepflichten sowie hinsichtlich der Fälligkeit weitgehend einen erheblichen Spielraum. Die Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung für das Kalenderjahr ist unionsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die MwStSystRL überlässt es den Mitgliedstaaten, den "Steuerzeitraum" zu bestim...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / a) Konkurrenzverhältnis zwischen der Umsatzsteuerhinterziehung für Voranmeldungszeiträume und für das Kalenderjahr

Eintritt der Tatvollendung bei Steuerhinterziehung: Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung führt ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit". Erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuer-J...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

1 Allgemeines Rz. 1 Den in § 34 AO genannten gesetzlichen Vertretern und damit auch den anderen unter § 34 AO fallenden Personen wird hinsichtlich der Belastung mit den steuerlichen Pflichten derjenige gleichgestellt, der als Verfügungsberechtigter nach außen auftritt. Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 34 AO. Soweit Personen steuerliche Pflichten für andere bereits nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den in § 34 AO genannten gesetzlichen Vertretern und damit auch den anderen unter § 34 AO fallenden Personen wird hinsichtlich der Belastung mit den steuerlichen Pflichten derjenige gleichgestellt, der als Verfügungsberechtigter nach außen auftritt. Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 34 AO. Soweit Personen steuerliche Pflichten für andere bereits nach § 34 AO zu er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2 Verpflichtete Personen

Rz. 3 Verpflichtete Person ist nach der Vorschrift, wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt. Die steuerlichen Pflichten reichen jedoch nur soweit, als die verpflichtete Person sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann. Danach reicht die Verfügungsmacht allein, ohne dass ein Auftreten als Verfügungsberechtigter nach außen hinzukommt, nicht. Umg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 12 Unter § 35 AO können Generalbevollmächtigte[1] ebenso fallen wie Prokuristen[2], Handlungsbevollmächtigte[3], aber auch mit Vollmacht für kleinere Bereiche ausgestattete Personen, wie z. B. der Hausmakler, der für eine Grundstücksverwaltung vom Eigentümer völlig freie Hand erhalten hat. In Betracht kommen auch alle Personen, die in einem Geschäft neben dem Inhaber bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter i. S. v. § 35 AO ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann.[1] Eine tatsächliche Verfügungsmacht allein reicht nicht aus. Sie muss auch rechtlich bestehen.[2] Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich (zunächst) weit auszulegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2 Auftreten als Verfügungsberechtigter

Rz. 9 Nur wer als Verfügungsberechtigter auftritt, kann von § 35 AO erfasst werden. Auftreten bedeutet, obwohl dies nicht ausdrücklich normiert ist, ein Auftreten nach außen, also eine Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr, die über die Beziehungen zum Rechtsinhaber, also zum Vertretenen oder Berechtigten, hinausgeht. Wird von einer bestehenden Verfügungsmacht nicht du...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Online-Eigentümerversammlung ist beschlossen

Eigentümerversammlungen können künftig auch vollständig online abgehalten werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Ganz ohne Präsenzversammlung wird es vorerst aber nicht gehen. Eigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online und ohne Präsenz der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag beschlossen. Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 10 Anschaffungskosten bei Verbindlichkeiten

Bei Verbindlichkeit bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem Nennwert (sog. Erfüllungsbetrag). Dieser entspricht im Regelfall dem vereinbarten Kaufpreis bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts. Wird die Kaufpreisverbindlichkeit jedoch über ein Jahr zinslos gestundet, war die Verbindlichkeit bisher nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % p. a. abzuzinsen.[1] Im Zuge der Corona...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung zu einem sinnvollen Arbeitszeit-Pausen-Rhythmus, Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitstätigkeiten und Arbeitshaltungen üben den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und ggf. Gehen), Hinweise zu organisatorischen und personenbezogenen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.6 Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sofern die Ausnahmen des § 173 SGB IX nicht greifen, kann der Insolvenzverwalter nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 168 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 174, 168 SGB IX). In aller Regel wird es um eine ordentliche Kündigung gehen. Das Antragsverfahren ist in § 170 SGB IX geregelt. Die Entscheidung des I...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.2 Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen

Rz. 26 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gegenseitige Verträge, bei denen für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, Leistung und Gegenleistung jedoch zeitlich auseinanderfallen.[1] Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag bereits abgeschlossen ist; es reicht vielmehr aus, dass das Erbringen der Vorleistung in Erwartung seines Z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der stationären Arbeitsbereiche am Standort des Forstbetriebs sowie der Arbeitsbereiche im Wald und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), Auswertung der Ergebnisse in Arbeitsschutzausschusssitzungen, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
2023 – Ein Jahr hektischer Änderungen des Baugesetzbuches

Das Baugesetzbuch musste 2023 und Anfang 2024 in rascher Folge eine große Zahl von Änderungen über sich ergehen lassen. Auslöser hierfür war in erster Linie die Energiewende. Viele der Änderungen sollten helfen, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. So wurden die Möglichkeiten im Außenbereich Vorhaben zur Energiegewinnung aus Sonne, Wind und Wasserstoff zu err...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.4 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 52 Abschlussgebühr, die die Bausparkasse beim Abschluss eines Bausparvertrags erhält,[1] Abschlusszahlung bei Überlassung von Filmrechten,[2] Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB,[3] Ausgleichsbetrag von der Bundesmonopolverwaltung für ein Brennrecht nach Abschaffung eines Branntweinmonopols,[4] Ausgleichszahlung dafür, dass der die Zahlung erhaltende Steu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.3 Voraussetzungen für die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen vor

Rz. 51 Abschlagszahlungen, die die Ansprüche auf Kfz-Vermietung übersteigen,[1] Baukostenzuschüsse bei einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen, empfangen von den Abnehmern,[2] Baukostenzuschüsse zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung von Versorgungsunternehmen (Legal Unbundling) bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells; Behandlung der ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.2 Konsolidierungskreis

Rz. 21 Eine erste abschlusspolitische Stellschraube bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises resultiert aus der Frage, wann ein Tochterunternehmen vorliegt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB wurden hier Verschärfungen dahingehend vorgenommen, dass nun auch einzig auf eine wirtschaftliche Betrachtung abzustellen ist, um etwa Zweckgesellschaften einbeziehen zu müssen.[1]...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer Entscheidungsbildung berücksichtigten. Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Europäis...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.3 Ausweispflicht und Wesentlichkeit

Rz. 93 Sofern die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 und 2 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind, besteht sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten. Umgekehrt ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut aber auch ein Bilanzierungsverbot für all jene Fälle, die die Voraussetzun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.3 Vorgehensweise bei ausgewählten passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 74 Die Bildung und spätere Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten muss dazu führen, dass die abgegrenzten Einnahmen Ertrag jener Wirtschaftsjahre werden, in denen der Unternehmer seine Leistungen erbringt, für die er das Entgelt jedoch bereits vereinnahmt hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechnungsabgrenzung nicht Ausdruck einer betriebswirtschaftlichen,...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.4 Vorliegen der Erfolgswirksamkeit des Vorgangs

Rz. 37 Das richtige Verständnis der Rechnungsabgrenzung erfordert eine eindeutige Unterscheidung zwischen Ausgabe und Aufwand auf der einen sowie Einnahmen und Ertrag auf der anderen Seite. So führen – wie oben beschrieben – Zahlungsvorgänge zu einer betrieblich veranlassten Minderung bzw. Mehrung des Geldvermögens (Rz 34). Voraussetzung für das Vorliegen von Aufwendungen bz...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.4 Rechnungsabgrenzungsposten im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 96 Die generelle Verpflichtung, Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt einzureichen, wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 eingeführt. Korrespondierend dazu wurde auch die elektronische Übermittlung von Gewinnermittlungsunterlagen in § 5b EStG kodifiziert. Danach hat die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ei...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.5 Freistellung von Verpflichtungen (Zeile 7 – 9)

Erfolgt eine Freistellung von Verpflichtungen, so sind die Art der Verpflichtung in Zeile 8 und der entsprechende Wert in Zeile 9 einzutragen.mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.2 Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 59 Im Vergleich zum Entwurf der CSRD enthält dessen verabschiedete Fassung i. W. eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts vom 1.1.2023 um 1 Jahr für die bereits zuvor nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen und um 2 Jahre für alle anderen großen Unternehmen.[1] Darüber hinaus werden erstmalig Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Anwendungsbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.2 Befreiung

Rz. 7 Nach § 289b Abs. 2 HGB war ein Unternehmen von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, sofern es in den Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens einbezogen wurde und das Mutterunternehmen eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU aufstellte und veröffentlichte. Auch bei der CSRD ...mehr