Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 5.1 Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters

Für die Abwicklung von Versicherungsschäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, ist die GdWE zuständig. Für sie handelt der Verwalter. Ein besonderes Augenmerk sollte der Verwalter auf die Schadensanzeige, die Schadensminderungspflicht und die zügige Abwicklung legen. Die Schlechterfüllung einer dieser Aufgaben im Rahmen der Schadensabwicklung kann eine Obliegenheitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 8 Pflichten der Vertragsparteien

Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistungen.[1] Sie ist im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen und nicht auf andere Personen übertragbar.[2] Die Arbeitspflicht ist nicht erfolgs-, sondern zeitabschnittsbezogen und orientiert sich am subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der konkrete Inhalt der Arbeitspflicht rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.5 Lehrer und Dozenten

Für Lehrer, die insbesondere durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingegliedert sind und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen, wird ein Beschäftigungsverhältnis angenommen. Demgegenüber wird für Dozenten/Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.3.1 Grundsätze

Der Versicherungsvertrag ist die zentrale Grundlage und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Er verweist auf die einschlägigen Gesetze und vereinbarten Versicherungsbedingungen, was im Versicherungsschein dokumentiert wird. Allgemeingültige Regelungen zu einem Versicherungsvertrag gehen nicht aus dem BGB, sondern aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten

Nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO hat der Verantwortliche zunächst geeignete Maßnahmen zu treffen, um vor der Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung betroffenen Personen alle Informationen und Mitteilungen, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln. Ergänzt wird diese Verpflichtung durch Art. 13 und 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 2 Verantwortliche

Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Als Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne fungiert also zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Daneben...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 4.2.2 Zurechnungssubjekt

Rz. 45 Da der Steuergegenstand der Grundsteuer i. S. d. § 10 GrStG (wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes gem. § 2 GrStG) einer grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe zuzurechnen ist, muss im Rahmen der Zurechnungsfeststellung neben der materiell-rechtlichen Zurechnung (Rz. 41 ff.) auch über die Frage, wer überhaupt Zurechnungssubjekt sein kann,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeine Anforderungen an den Text der Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf

Rz. 12 Hierzu ist die Belehrung so einfach und klar wie möglich zu halten[1], so dass auch ein Rechtsunkundiger daraus eindeutig entnehmen kann, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist erforderlich ist.[2] Sie ist daher unrichtig, wenn sie diese ihr nach dem Gesetz zugedachte Funktion verfehlt. [3] Dies ist der Fall, wenn sie hinsichtlich der genannten notwendi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 5 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Mit der Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit eng verbunden ist die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach § 30 DSGVO. Ein derartiges Verzeichnis ist grundsätzlich dann zu führen, wenn mehr als 250 Personen beim Verantwortlichen beschäftigt sind. Unterhalb dieser Schwelle ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aber auch dann zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.6 Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte

Die ehrenamtlichen Aufgaben des Verwaltungsbeirats sind sowohl mit Zeitaufwand als auch mit Risiken verbunden. Eine Haftung kann sich gegenüber der GdWE, gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber Dritten (z. B. einem Vertragspartner der Gemeinschaft) ergeben. Zu denken ist z. B. an die Folgen einer fehlerhaften Prüfung von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Vermöge...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.3 Rechtsstellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 12 VersAusglG)

Gilt für das auszugleichende Anrecht das BetrAVG, erhält die ausgleichsberechtigte Person mit der internen Teilung die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des BetrAVG. Damit finden die Rechte und Pflichten des BetrAVG für die neuen Versorgungsberechtigten in bestimmtem Umfang Anwendung. Konkret bedeutet die Erlangung der Stellung eines ausgeschiedenen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.4 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids

Rz. 21 Als Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ff. AO kann der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) seine rechtliche Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO) und gem. § 122 AO ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist. Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Grundsteuerwertbescheid an denjenigen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 8.3 Informationsrechte der Wohnungseigentümer

Eigentümerliste Bereits zur effektiven Verwaltung des Gemeinschaftseigentums führt der Verwalter eine Eigentümerliste. Jeder Wohnungseigentümer hat insoweit einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Übermittlung der Eigentümerliste. Diese kann zur Kontaktaufnahme oder aber auch zur Klageerhebung erforderlich sein. Insoweit besteht allerdings nur ein Ans...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 7 Betroffenenrechte

Auskunft Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, Auskunft über ihre vom Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 28 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Bei Mietverhältnissen über Geschäftsraum sind abweichende Vereinbarungen zulässig (BGH, NJW-RR 1987, 903). Abweichende Vereinbarungen in Formularverträgen über Gewerberaum können gemäß § 9 AGBG – seit 1.1.2002; §§ 307, 310 – unwirksam sein (BGH, NJW 1987...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 8.2 Sondereigentumsspezifische Informationen

Grundsätzlich ist die Datenverarbeitung zur erforderlichen Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO zulässig. Die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO ist auch zulässig, wenn eine Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 1 Grundsätze

Zunächst ist der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Eigentümergemeinschaften grundsätzlich eröffnet,[1] da personenbezogene Daten der Eigentümer und auch Daten über Eigentumsverhältnisse erfasst und verarbeitet werden. Auch die Vermietung des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer unterfällt dem Anwendungsbereich der DSGVO.[2] Datenverarbeitu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 2 Begriff des ständigen Vertreters (Satz 1)

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.1.3 Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung ist nicht als einzelne Versicherung abschließbar, sondern kann bei der Wohngebäudeversicherung als Zusatzbaustein mit abgeschlossen werden. Damit z. B. auch Überschwemmungsschäden versichert sind, braucht es eine zusätzliche Deckung gegen Elementarrisiken. Bedeutung der Elementarschadenversicherung Spätestens seit der Flutkatastrophe 2021 in N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

a) Sicherheitsvorschriften Rz. 144 Ebenso wie § 7 Nr. 1 a AFB 87 enthält auch § 7 Nr. 1 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 1 a aa AERB 2008, 2010) Regelungen, die den Versicherungsnehmer dazu anhalten sollen, dafür zu sorgen, dass durch sein Verhalten der Eintritt eines Versicherungsfalles nicht erleichtert wird. Gemäß § 7 Nr. 1 a AERB 87 (B §§ 8 Nr. 1 a aa AERB 2008, 2010) hat der Versicher...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 173 Gesetzliche Obliegenheiten sind nur dann relevant, wenn das Gesetz auch Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen vorsieht. Werden gesetzliche Obliegenheiten Gegenstand der AVB so handelt es sich um vertragliche Obliegenheiten mit den entsprechenden Sanktionen für die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten. 1. Hinweispflicht (§ 5 Abs. 2 VVG) Rz. 174 Wenn der Inhalt...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls und Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten, Punkte 4 und 5

Rz. 66 Die zu beachtenden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles sind in Punkt 4 VB-Reiserücktritt 2008/2021 aufgezählt. Der Versicherte muss gem. Punkt 4.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 nach Eintritt des Versicherungsfalles die Reise unverzüglich stornieren, um die insoweit entstehenden Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. Rdn 44 ff.). Im Übrigen ist die Auf...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 79 Die in der Kraftfahrtversicherung vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten sind in Abschnitt D AKB 2015 "Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?" enthalten. a) Tatbestände aa) Verwendungsklausel Rz. 80 Nach D.1.1 AKB 2015 darf ein Fahrzeug nicht zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werde...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Obliegenheiten zur Sicherung von Ansprüchen gegen Dritte (§ 11 MB/KK VVG)

Rz. 562 Nunmehr bestehen auch Obliegenheiten in Bezug auf Ansprüche von Dritten und deren Sicherung, wie diese in § 11 MB/KK enthalten sind.mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

a) Allgemeines Rz. 149 Die Einzelheiten hierzu regeln §§ 13 und 18 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 AERB 2008, 2010). Die dortigen Ausführungen decken sich weit gehend mit denen über Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall in anderen Sparten der Sachversicherung. Wegen der nachfolgenden Obliegenheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 275 ff.) verwiesen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KT i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

aa) Anzeigepflicht und Auskunftsobliegenheit (§ 9 Abs. 1 und 2 MB/KT) Rz. 754 Der Versicherungsnehmer hat nach § 9 Abs. 1 MB/KT die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif gesetzten Frist anzuzeigen. Erst durch diese Anzeige kann die Fälligkeit der Krankentagegeldversicherung ausgelöst werden. Der Nachweis entspricht dem ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Obliegenheiten

Rz. 85 Die aktuellen AVB-VSV enthalten – abweichend von älteren Fassungen sowie von anderen marktüblichen Bedingungswerken[187] – keinen umfassenden Obliegenheitenkatalog. Auch die in der Vorgängerversion noch enthaltene Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalls (§ 43 S. 1 AVB-VSV a.F.) ist weggefallen. Damit gelten ausschließlich die gesetzlichen Oblieg...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 5, 6; 10 Abs. 2 MB/KT i.V.m. § 28 Abs. 1–4 VVG)

aa) Anzeigepflicht des Berufswechsels (§ 9 Abs. 5 MB/KT) Rz. 752 Jeder Berufswechsel der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen. Bei der Frage, wann ein Berufswechsel gegeben ist, wird in erster Linie auf die Art und Weise der Berufsausübung abgestellt. Hier spielt die Frage, ob die versicherte Person selbstständig oder unselbstständig ist, eine Rolle, ebenso ob sie k...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / G. Repräsentanten, Ausschlüsse und Obliegenheiten

I. Repräsentanten Rz. 82 Der Kreis der Repräsentanten, d.h. solcher Personen, deren Verhalten sich der VN und die mitversicherten Unternehmen vor dem Hintergrund einer etwaigen (teilweisen) Leistungsfreiheit des VR zurechnen lassen müssen,[180] ist in § 43 AVB-VSV abschließend umgrenzt. Für die nachfolgend aufgezeigten Risikoausschlüsse und Obliegenheiten kommt es also jeweil...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / IV. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

1. Allgemeines Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nic...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Obliegenheiten in der Krankentagegeldversicherung

a) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 5, 6; 10 Abs. 2 MB/KT i.V.m. § 28 Abs. 1–4 VVG) aa) Anzeigepflicht des Berufswechsels (§ 9 Abs. 5 MB/KT) Rz. 752 Jeder Berufswechsel der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen. Bei der Frage, wann ein Berufswechsel gegeben ist, wird in erster Linie auf die Art und Weise der Berufsausübung abgestellt. Hier...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022 Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 436 Unter den in Betracht kommenden gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 19 ff. VVG), die Gefahrstandspflicht (§ 11 Abs. 1, 3 ARB, §§ 23 ff. VVG) sowie die Pflicht zur Anzeige mehrfacher Versicherung (§ 77 VVG) zu erwähnen. Ihre Bedeutung für die Rechtsschutzversicherung ist allerdings gering.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Obliegenheiten nach einem Todesfall (Ziff. 7.5)

Rz. 289 Ein Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden und das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäscherung eine Beweissicherung vorzunehmen.[462] Es kommt auf den Zeitpunkt an, zum dem der VN (bei dessen Tod die Erben) Kenntnis vom Tod erhält.[46...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / XII. Obliegenheiten

Rz. 166 Auch in der Wohngebäudeversicherung ist zwischen den vom Versicherungsnehmer zu beachtenden Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall zu unterscheiden. 1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022 Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle ges...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / XI. Obliegenheiten

Rz. 143 Auch in der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung ist nach bisherigem Recht zwischen Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall zu unterscheiden. Wegen der weiteren Einzelheiten zu den dogmatischen Grundlagen von Obliegenheitsverletzungen, dem Regelungsgehalt der §§ 6, 16–30 VVG a.F. sowie den daraus resultierenden Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des V...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Definition und Rechtsnatur von Obliegenheiten

a) Definition Rz. 529 § 28 VVG beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen, ohne dass hier der Begriff der Obliegenheiten jedoch definiert wird. Definition Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Obliegenheiten um Verhaltensnormen, die vom Versicherungsnehmer zu beachten sind, damit er seinen Anspruch auf Versicherungsleistung behält. Allerdin...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Ziff. 7.1 DTV-VHV 2003/2011)

aa) Verwendung einwandfreier und geeigneter Fahrzeuge (Ziff. 7.1.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 220 Der Versicherungsnehmer hat nur einwandfreies und geeignetes Material (Fahrzeuge, Anhänger, Wechselbrücken, Container, Kräne, Hubgeräte) zu verwenden. bb) Kühlfahrzeuge mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber (Ziff. 7.1.2 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 221 Bei der Beförderung temperaturgeführter ...mehr