Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Maßnahmen zur Fristwahrung

Rz. 35 Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Allerdings muss er sich auf einen krankheitsbedingten Ausfall nur durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Anspruchsgegner

Rz. 207 Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht.[280] Die Auskunftspflicht trifft in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB in erster Linie die Person, die als Inhaber des Sorgerechts ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Darlegungs- und Beweislast im zusammenfassenden Überblick

Rz. 220 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast[353]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Durchsetzungshindernis Verjährung

Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BGB durch die §§ 197 Abs. 2, 195 BGB a...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Berufsrechtliche Risiken für den bisher tätigen Anwalt

Rz. 153 Wer bisher die Mutter mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, ist gut beraten, das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Denn aus anwaltlicher Sicht stellt sich die Frage der Interessenkollision [204] bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht und der Mu...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1. Ausgestaltung der Umgangskontakte

Rz. 8 Für die konkrete Ausgestaltung von Umgangskontakten gibt es keine festen Regeln, es ist immer eine kindeswohlgerechte Einzelfallregelung [5] zu treffen – ganz gleich, ob die Eltern eine Vereinbarung treffen oder das Gericht entscheidet. Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung dar...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / J. Auswirkungen der Trennung auf Bürgschaften für den Ehegatten

Rz. 168 Hat ein Ehegatte für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ist ebenfalls die Frage der Wirksamkeit zu stellen und die konkrete Verpflichtung im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Angehörige zu überprüfen.[191] Bei der Bürgschaft eines Ehegatten für den anderen Ehepar...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Vorkehrungen hinsichtlich der Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 344 Bei Unterhaltsvereinbarungen und einseitigen Unterhaltstiteln vorsorglich eine entsprechende Formulierung enthalten sein, um den Einwand, die Frage der Befristung sei dabei abschließend geregelt worden, sicher auszuschließen. Rz. 345 Praxistipp:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Regelungsinhalt

Rz. 56 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich nach § 6 Abs. 1 VersAusglG unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen. Sie können im Erstverfahren sowie im Anpassungs- und Abänderungsverfahren getroffen werden. Allein die Formerfordernisse differieren (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Grundsätzlich können die Ehegatten den Inhalt ihrer Vereinbarung frei disponieren.[93] Rz. 57 D...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache

Rz. 146 Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch zu begründenden Beschluss (§ 116 FamFG), der mit einer Rechtsmittelbelehrung[146] zu versehen ist und umfasstmehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Mögliche Schutzanordnungen

Rz. 201 Das Gewaltschutzgesetz gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Reihe von Schutzanordnungen zu treffen. Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Einstellung in 2. Instanz

Rz. 189 Die Verweisung in § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG auf § 719 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass auch das Beschwerdegericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen kann. Dem Beschwerdegericht ist also ein Entscheidungsermessen eingeräumt.[196] Rz. 190 Auch hier ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung dem Verpflichteten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben

Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss: odermehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 2. Auswirkungen der Mandatskündigung auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 43 Letztlich entscheidende Frage ist allerdings, ob die Kündigung des Mandates bzw. der Widerruf der Vollmacht verfahrensrechtlich relevante Auswirkungen auf das laufende gerichtliche Verfahren haben. Ist dies nicht der Fall, ist weiterhin an den – bisherigen – Anwalt wirksam zuzustellen. Rz. 44 Dabei ist einmal relevant, dass der Widerruf der Vollmacht im Außenverhältnis...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Auskunftsansprüche ab Trennung der Ehegatten

Rz. 171 Erhebliche Bedeutung in der anwaltlichen Praxis haben jedoch die Auskunftsansprüche zum Zugewinn. Rz. 172 Der Auskunftsanspruch aus § 1379 Abs. 2 BGB ,[266] der vom Zeitpunkt der Trennung an geltend gemacht werden kann, bezieht sich auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Rz. 173 BGH, Beschl. v. 5.4.2017 – XII ZB 259/16 [267] Zitat Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Sat...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung

Rz. 193 Auch hier ist die Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung umstritten. Konkret ist fraglich, ob das Beschwerdegericht anordnen darf, Rz. 194 Bejaht wird dies vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2 Pflichten des Verantwortlichen

Rz. 29 Dem Verantwortlichen obliegt es, die Rechtmäßigkeit der von ihm verantworteten Verarbeitungen personenbezogener Daten zu gewährleisten. Bestehen hinsichtlich einer bestimmten Verarbeitung mehrere Verantwortliche ("gemeinsam Verantwortliche"), sind die Bestimmungen des Art. 26 DSGVO zu beachten. Die DSGVO weist dem Verantwortlichen insbesondere die folgenden Pflichten ...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / C. Rechte und Pflichten des Schuldners

Rz. 13 Nach der Beschlagnahme verbleibt die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks nach wie vor dem Schuldner, § 24 ZVG. Ist jedoch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücks gefährdet, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einschreiten, § 25 ZVG. Verstößt der Schuldner hiergegen, könnte ein Grundpfandrechtsgläubiger auf Unterlassu...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / I. Allgemein

Rz. 16 Das Verlangen nach Sicherheitsleistung muss sofort nach Abgabe des Gebots erfolgen, § 67 Abs. 1 ZVG. Das Gericht hat über die Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden, § 70 Abs. 1 ZVG. Die Sicherheit ist dann durch den Bieter sofort zu leisten, § 70 Abs. 2 ZVG. Rz. 17 Kann die Sicherheit nicht erbracht werden und weist das Gericht das Gebot zurück, kann der Bieter diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / II. Erbbaurecht

Rz. 60 Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften über Grundstücke entsprechende Anwendung, § 11 Abs. 1 ErbbauRG, somit unterliegt das Erbbaurecht auch der Zwangsversteigerung. Nahezu immer findet sich die Vereinbarung (abzulesen aus dem Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs), dass die Belastung und auch die Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.1 Vorlagepflicht

Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen Amtsträger übergeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] änderte §§ 52a und 52b FGO und fügte §§ 52c und 52d FGO ein, um dem elektronischen Rechtsverkehr zum Durchbruch zu verhelfen. Der ab 1.7.2014 geltende[2] § 52c FGO sieht die Möglichkeit vor, elektronische Formulare einzuführen, um die gerichtlichen Verfahrensabläufe ohne Medienbrüche zu vere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.5.2 Automatisierte Eingangsbestätigung (§ 52a Abs. 5 S. 2 FGO)

Rz. 68 § 52a Abs. 5 S. 2 FGO sieht vor, dass der Absender eine automatisierte Eingangsbestätigung erhält. Diese ist von dem Absender zu überprüfen. Hat der Absender eine solche Empfangsbestätigung erhalten, kann er hieraus auf einen wirksamen Eingang schließen.[1] Geht keine automatisierte Empfangsbestätigung bei dem Absender ein, hat der Absender die Pflicht, sich über den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.2 Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Die Finanzbehörde ist nach § 249 Abs. 1 AO befugt, Ansprüche, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, selbst zu vollstrecken und hierbei zur Vorbereitung nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (s. Rz. 98ff.) zu ermitteln. Der Inhalt dieses Ermittlungsrechts der Finanzbehörde bestimmt sich auch im Vollstreckungsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.2 Verhandlungstermin

Rz. 57 Im Verhandlungstermin zur Abnahme der Vermögensauskunft muss der Verhandlungsleiter das vom Vollstreckungsschuldner vorgelegte Vermögensverzeichnis durchsprechen. Stellt er aufgrund seiner Kenntnisse aus dem Besteuerungs- oder Vollstreckungsverfahren Fehler oder Lücken fest, so hat er auf eine Berichtigung bzw. Ergänzung hinzuwirken.[1] Die Vollstreckungsbehörde erste...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / II. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 18 Nach der Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen, um die Insolvenzmasse zu sichern, § 21 Abs. 1 InsO (gilt auch im Verbraucherinsolvenzverfahren, § 306 Abs. 2 InsO). Aufgrund des Maßnahmenkatalogs in § 21 Abs. 2 InsO, der nicht abschließen...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / I. Zinsen der Grundschuld

Rz. 9 Wie bei allen Grundpfandrechten werden auch die Zinsen der Grundschuld von Amts wegen berücksichtigt, sofern es sich um laufende Zinsen handelt; rückständige Zinsen müssen angemeldet werden, § 114 Abs. 2 ZVG. Rückständige Zinsen, die der Grundschuldgläubiger nicht anmeldet, bleiben unberücksichtigt; meldet der Gläubiger ausdrücklich weniger laufende Zinsen an, wird die...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 4. Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist für mich zumindest im Ergebnis ein Lichtblick und Meilenstein in der ehelichen Beratung aus schenkungsteuerlicher Sicht, der seit langem notwendig war. Der Kl. und ihrem Berater sei für ihre Hartnäckigkeit gedankt. Anders als in anderen Jurisdiktionen gelten für Zuwendungen unter Eheleuten die allgemeinen schenkungsteuerlichen Grundsätze, so dass Übertrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Ausschlussfrist

Rz. 12 Nach § 284 Abs. 4 S. 1 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Vermögensauskunft nur dann, wenn anzunehmen ist, dass sich in den Vermögensverhältnisses des Vollstreckungsschuldners wesentliche Änderungen ergeben haben.[1] Der Wortlaut dieser Bestimmung wurde durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 AO gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung durch Finanzbehörden, durch andere öffentliche Stellen und durch nicht-öffentliche Stellen neben der DSGVO ausschließlich die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, soweit die AO ausd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Normadressaten

Rz. 8 Zur Abgabe der Vermögensauskunft ist nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO der Vollstreckungsschuldner[1] verpflichtet, d. h. i. S. v. § 284 AO derjenige, gegen den die Finanzbehörde wegen einer Geldforderung[2] vollstreckt. Ist dies ein Duldungspflichtiger, braucht er in das Vermögensverzeichnis nur das Vermögen aufzunehmen, auf das sich die Duldungspflicht im jeweiligen Einzelfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.3 Feststellungsklagen auf Bestehen einer Mitwirkungspflicht

Rz. 44 In besonders gelagerten Fallgestaltungen kann es für einen Dritten zu einer Kollision unterschiedlicher Pflichten kommen – einerseits steuerlicher Mitwirkungspflichten und andererseits einer rechtsverbindlichen Weisung der Datenschutzaufsicht. Die zuständige Finanzbehörde kann dann auf Feststellung des Bestehens einer steuerlichen Mitwirkungspflicht klagen. Zuständig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7 Verfahrensbeteiligte (§ 32i Abs. 6 bis 8 AO)

Rz. 49 Die Verfahrensbeteiligten unterscheiden sich je nach Art des jeweiligen Rechtsstreits. Sie werden im Einzelnen in den Abs. 6 bis 8 aufgeführt. Bei allen Verfahren kann eine die oberste Bundes- oder Landesfinanzbehörde, dem Verfahren nach § 122 Abs. 2 FGO beitreten. Rz. 50 Bei aufsichtsrechtlichen Konflikten[1] richten sich die Klagen immer gegen die zuständige Datensch...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / IV. Ausbietungsgarantie

Rz. 76 Regelmäßig wird die Ausbietungsgarantie unterschieden in "mit schwächerer Wirkung" und "mit stärkerer Wirkung". Eine Ausbietungsgarantie mit schwächerer Wirkung bedeutet: Der Garant übernimmt die Pflicht, dass dem Gläubiger kein Ausfall in der Zwangsversteigerung entsteht, ggf. ein solcher Ausfall zu ersetzen ist.[110] Eine solche Ausfallgarantie bedarf keiner Form. R...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.7 Unterlagen der Aufbewahrung (§ 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)

Rz. 12 Die Bestimmung des § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO schützt Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die der Schuldner oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person zu Buchführungs- oder Dokumentationszwecken benötigt. Diese Unterlagen dürften allerdings im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig nicht von Interesse für die Finanzverwa...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 60 Nicht der Zuschlagsbeschluss, sondern bereits die Abgabe des Meistgebots löst die Grunderwerbssteuerpflicht aus. Die Höhe bemisst sich nach dem Meistgebot einschließlich der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer n...mehr