Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 22 Internationales Privat... / d) Rechtswahlklausel – Kaufrecht

Rz. 41 Muster 22.6: Rechtswahlklausel – Kaufrecht Muster 22.6: Rechtswahlklausel – Kaufrecht Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

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§ 16 Franchiserecht / bb) Checkliste: Vorvertragliche Haftung (aus Sicht des Franchisegebers)

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Hinterlegung von Softwarequellcode

Rz. 20 Das erste Gespräch mit dem Mandanten sollte die folgenden Punkte klären:mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[17] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Die Eigenverwaltung

Rz. 93 Um dem Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis während eines Insolvenzverfahrens zu erhalten, bietet die InsO die Möglichkeit der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach den §§ 270 bis 285 InsO.[74] Eigenverwaltung in Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe dazu Rdn 198 ff.) ist nicht möglich, § 270 Abs. 2 InsO. Der Schuldner kann bereits ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Fehlendes Verschulden des Arztes

Rz. 150 Kommt es ausnahmsweise z.B. im Rahmen des vollbeherrschbaren Risikos zu einer Verschuldensvermutung zu Lasten des Arztes, so ist der Arzt hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit und des Verschuldens in der Pflicht, sich vollständig zu entlasten. Allerdings muss der Arzt nicht den vollen Gegenbeweis führen, sondern es ist ausreichend, wenn es ihm gelingt, den ve...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 7. Leistungsstörungen

Rz. 183 Haben die Parteien nichts näher vereinbart, so sind Waren gem. Art. 35 Abs. 2 lit. a UN-Kaufrecht dann vertragswidrig, wenn sie nicht den Abreden oder Gebräuchen der Parteien bzw. den Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 UN-Kaufrecht entsprechen.[376] Art. 35 UN-Kaufrecht erfasst auch offene und versteckte Qualitätsabweichungen, Mengenfehler und Aliud-Lieferungen.[377] Die Be...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 76 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[77] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden;[281] eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[282] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[283] Möglich sind wie b...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Beförderungspflicht

Rz. 15 Zentrale Hauptpflicht des Frachtführers ist, die Beförderung des Gutes auszuführen. Er schuldet damit einen Beförderungserfolg, der auf die Ortsveränderung des Frachtguts gerichtet ist. Er hat diese Beförderungspflicht in der Regel innerhalb vereinbarter oder angemessener Lieferfristen zu erfüllen.[9]mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen bei Betriebsübergang

Rz. 555 Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang sind in § 613a BGB geregelt. Geltendes Gemeinschaftsrecht[893] ist zu beachten. Rz. 556 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ei...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Zielgruppen

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll es Existenzgründern einfach machen, ihre Ziele in Angriff zu nehmen; in Kombination mit dem Musterprotokoll seien Flexibilität, Schnelligkeit, Einfachheit und Kostengünstigkeit erreicht.[273] Sie soll auch für kurzfristige, riskante, aber wenig kapitalintensive Geschäfte nutzbar sein.[274] Grundsätzlich ist sie man...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / i) Bonitätspflicht

Rz. 28 Zur Wahrung der Interessen des Unternehmers ist der Vertragshändler zur Prüfung der Bonität des Kunden verpflichtet. Dazu gehört auch, dass sich der Handelsvertreter über die Vertrauens- und Kreditwürdigkeit des Kunden informieren muss, wobei er nicht für die absolute Richtigkeit seiner Beurteilung einzustehen hat. Dies gilt vor allem bei Akquisitionsbemühungen des Ha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 504 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

Rz. 36 Der Anwalt wird durch die Mandatsniederlegung nicht gehindert, für die Partei weiter zu verhandeln, bis diese in anderer Weise für die Wahrung ihrer Rechte gesorgt hat, vgl. § 87 Abs. 2 ZPO. Bis zur Bestellung eines neuen Bevollmächtigten gehen Zustellungen gem. § 172 ZPO an den bisherigen Bevollmächtigten. Diesen trifft die Pflicht, Schriftstücke an den (bisherigen) ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach der in Anlehnung an andere privatrechtliche Personenverbände inzwischen auch im Wohnungseigentumsrecht herrschenden[124] sog. Trennungstheorie (im engeren Sinne[125]) ist bei der Verwalterbestellung zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt (§ 26 Abs. 1 WEG) und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag (§ 675 BGB) zu unterscheiden. Entgegen der früher herrsch...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Aufgrund der BGH-Rechtsprechung kann als gesichert gelten, dass jeden Anlageberater die Pflicht trifft, seinem Kunden eine richtige, vollständige und alle für die jeweilige Anlage wichtigen Umstände umfassende Aufklärung und Beratung zu erteilen, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst.[32] Die Grundlagen und den Umfang der geschuldeten Aufklärung ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / c) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 33 Des Weiteren hat der Unternehmer Dritten gegenüber hinsichtlich interner Betriebsangelegenheiten des Handelsvertreters Stillschweigen zu bewahren. Insoweit ist der Unternehmer verpflichtet, auf die Interessen des Handelsvertreters Rücksicht zu nehmen. In gleicher Weise hat sich der Unternehmer Dritten, insbesondere Kunden, gegenüber gewerbestörender Werturteile über d...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Nebenpflichten – Speditionsrecht oder BGB-Vertragsrecht?

Rz. 58 Der Speditionsvertrag kann mit zahlreichen mit der Versendung des Gutes zusammenhängenden Nebenpflichten zusammenfallen. Nicht selten stellen gerade die Nebenleistungen einen Schwerpunkt speditioneller wie logistischer Leistungen dar. Gerade hier wird dann der Charakter eines "Logistik"-Vertrags als typengemischter Vertrag deutlich. Sucht man hier einen Ansatzpunkt für...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Vorvertragliches Beratungsgespräch

Rz. 179 Dem Reisevermittler ist in § 651b Abs. 1 BGB die Möglichkeit eröffnet, ein Beratungsgespräch zu führen, in dem er den Kunden hinsichtlich seines Reisewunschs befragt und allgemein zu Reiseangeboten berät. Dies stellt noch nicht den Beginn des Buchungsvorgangs dar. Hintergrund dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass aufgrund der weiten Definition der Pauschalreise...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Firma und Sitz

Rz. 27 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag Firma und Sitz der Gesellschaft festlegen. Rz. 28 Bestimmungen zur Firma – dem Namen, unter dem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird und am Rechtsverkehr teilnimmt – finden sich in § 4 GmbHG. Diese muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder deren allgemein verständliche Abk...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (1) Hauptpflichten des Verkäufers

Rz. 9 Die Hauptpflichten des Verkäufers sind in § 433 Abs. 1 BGB aufgeführt. (a) Übergabe Rz. 10 Die Verpflichtung zur Übergabe der verkauften Sache bedeutet Verschaffung des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 BGB. Den Parteien steht es frei, im Kaufvertrag oder später gesondert (§ 311 Abs. 1 BGB) als Übergabesurrogat die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§§ 868,...mehr

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§ 42 Transportrecht / f) Besichtigung während der Geschäftszeit

Rz. 87 Nach § 471 Abs. 1 HGB hat der Lagerhalter dem Einlagerer die Besichtigung des Gutes, die Entnahme von Proben und die zur Erhaltung des Gutes notwendigen Handlungen während der Geschäftsstunden zu gestatten.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (c) Mangelfreie Lieferung

Rz. 12 Die Lieferung einer mangelfreien Sache ist Bestandteil der vertragsmäßigen Erfüllungspflicht mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen aus §§ 266, 294, 320 BGB vor Gefahrübergang und aus §§ 437 ff. BGB nach Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB).[10]mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Normaler Maklerauftrag

Rz. 9 Beim normalen Maklerauftrag schuldet der Makler üblicherweise nur Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen, ohne dass eine Pflicht zum Tätigwerden besteht. Eine Vergütung verdient der Makler nur, wenn aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der angestrebte Vertrag zustande kommt. Anders als beim Alleinauftrag steht es dem Auftraggeber des Maklers mangels ande...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Marktbeobachtungspflicht

Rz. 23 Der Handelsvertreter muss in seinem Bereich den Markt auf Lage und Tendenzen beobachten, Marktlücken suchen und sie für den Unternehmer nutzbar machen,[88] neue Kunden werben sowie alte Kunden pflegen. Ihm obliegen aber keine eigentlichen Marktanalysen und keine allgemeine Markt-, Produkt- oder Kundenpflege über die konkreten Vermittlungs- und Abschlussbemühungen hina...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[66] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 179 Gegenstand des UN-Kaufrechts sind Kaufverträge über Waren, soweit sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.[349] Bei einem nicht erkennbaren Kauf für den persönlichen Gebrauch findet das UN-Kaufrecht jedoch Anwendung.[350] Das UN-Kaufrecht gilt auch für über das Internet abgeschlossene Geschäfte, nicht jedoch Online-Auktionen.[351] Für das UN-Kaufrecht i...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Der Schuldner ist sowohl in dem vorläufigen Insolvenzverfahren als auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter verpflichtet, §§ 20, 97 ff. InsO. Gem. § 20 Abs. 1 S. 2 betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auch die Mitglieder von Vertretungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen (z...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / IV. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Rz. 27 Betroffene tragen außerdem oftmals vor, sie seien mit ihren Argumenten nicht gehört worden. Das GG sichert rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG. Garantiert ist den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationss...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[75] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware

Rz. 35 Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Muster 24.5: Verbraucher-AGB für den Kauf von Standardsoftware Allgemeine Geschäftsbedingungen der _____ (Firma, Anschrift) – Verkäuferin – für den Softwareverkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) § 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Softwarekaufverträge der Verkäuferin mit ih...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Innern, ...mehr

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§ 13 Erbrecht / X. Beweislastverteilung

Rz. 286 Für die fehlende Verpflichtung des Erben trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast, für den Wegfall der Bereicherung der Beschenkte selbst.[183]mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Das private Nachlassverzeichnis

Rz. 193 Das private Nachlassverzeichnis ist schriftlich abzufassen. In der Praxis hat sich die Abfassung in der Form einer Bilanz bewährt. Es muss alle tatsächlich vorhandenen und fiktiven Nachlassgegenstände und Schulden ausweisen. Bei Schenkungen ist das jeweilige Datum der Schenkung anzugeben. Die Gegenstände müssen einzeln verzeichnet sein, die Darstellung muss insgesamt...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 13 Es ist üblich, dass eine Absichtserklärung keinerlei rechtliche Verpflichtungen enthält. Die Erklärung zeichnet sich dadurch aus, dass sie möglichst nur die gemeinsamen Zielvorstellungen anzeigt und keine konkreten einklagbaren Rechtspositionen vermittelt. Üblich sind Formulierungen wie "beabsichtigt", "soll", "hat zum Gegenstand" etc.mehr

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§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung

Rz. 97 Beim Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung wird der so ermittelte Verwertungserlös dem vertraglich vereinbarten kalkulierten Restwert gegenübergestellt. Bleibt der Verwertungserlös hinter dem kalkulierten Restwert zurück, hat der Leasingnehmer einen Ausgleich in Höhe der Differenz zu zahlen. Übersteigt der Erlös den kalkulierten Restwert, wird der Leasingn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit

Rz. 64 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[111] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[112] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird de...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 9 In § 709 Abs. 1 BGB ordnet das Gesetz die einstimmige Gesamtgeschäftsführung an. Diese Regelung ist dispositiv. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordnen. Die gesetzliche Regelung zur Vertretung der Gesellschaft g...mehr