Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 275

Rn. 158c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zuwiderhandlungen gegen die in § 275 vorgegebene Staffelform bei der Aufstellung der GuV und damit die Reihenfolge der einzelnen Posten bei Anwendung des GKV/UKV durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG sind ordnungswidrig (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / Zusammenfassung

Begriff Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, benötigt eine Betriebserlaubnis, sofern es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 a SGB VIII handelt. Die Erlaubnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird erteilt, wenn in der Einrichtung das Kindeswohl gewährle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren soll die Mitglieder von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und gleichzeitig den Zeitraum überbrücken, bis ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bußgelder und Strafen nach ... / 4 Vergehen und Strafmaß im Überblick

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bußgelder und Strafen nach ... / 1 Höhe der möglichen Strafen

Für bestimmte Verstöße sind Geldbußen bis zu 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres festgelegt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). Hier muss unterschieden werden. Die genannte Geldstrafe wird im Fall schwerer Verstöße verhängt. Hierzu zählen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Steuergefährdun... / 3. Einstellung des Strafverfahrens – aber ruinöse Ordnungsstrafe?

Nicht ordnungsgemäße Buchführung: Damit war der Fall aber – leider – nicht zu Ende. In dem sichergestellten Datenmaterial wurden seitens der Steuerfahndung weitere Geschäftsvorfälle im Sinne eines Rechnungssplittings gefunden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 379 AO i.V.m. § 144 AO wurde eingeleitet, weil der Warenausgang nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet worden sei....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Steuergefährdun... / 5. Unternehmensgeldbuße als "kleineres Übel"

Vorgeschlagen wurde von der Verteidigung dann eine Unternehmensgeldbuße nach § 30 Abs. 4 OWiG i.H.v. 480.000 EUR und die Einstellung der Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 30.000 EUR. Das wurde von der Bußgeld- und Strafsachenstelle akzeptiert. Und auch der Aufteilung der Unternehmensgeldbuße in einen Abschöpfungs- und einen Ahndungst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 7. Fazit

Der hier geschilderte Sachverhalt ist eigentlich nicht übermäßig kompliziert. Trotzdem ist viel falsch gelaufen, weil der leistende Unternehmer im Irrtum über den Zeitpunkt der Leistung und damit der Steuerentstehung war. Der besonderen Situation in den Jahren 2020 und 2021 war geschuldet, dass dies zur Anwendung des falschen Steuersatzes führte. Hinzu kam noch, dass der lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Bereits seit Langem anerkannt und absolut herrschende Meinung ist, dass Fensterscheiben sowie Außenverkleidungen zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Gleiches gilt für die Rahmen der Fenster.[1] Des Weiteren stehen auch die Fensterscharniere zwingend im Gemeinschaftseigentum. Bei doppelverglasten Fenstern in einheitlichem Rahmen gehört auch die Verglasung zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Verwarnungsgelder

Für Verwarnungsgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten besteht ein Betriebsausgabenabzugsverbot.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 9 § 36 HinSchG normiert ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB.[1] Gegen die Vorschrift verstoßende Vereinbarungen sind unmittelbar nichtig.[2] Dies gilt auch für einseitig rechtsgestaltende Maßnahmen, wie etwa Kündigungen oder Verwaltungsakte.[3] Der Benachteiligte kann zudem Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr Unterlassung analog § 1004 BGB verlangen.[4] Ist dem Hinw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zweitwohnungsteuer / 8 Anzeige- und Mitteilungspflicht

Die Satzungen sehen vor, dass der Zweitwohnungsinhaber verpflichtet ist, dies der Gemeinde anzuzeigen. Er muss der Gemeinde mitteilen, wenn er eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält und auch wenn er sie aufgibt. Dafür ist in der Satzung eine bestimmte Frist vorgeschrieben; z. B. einen Monat. Darüber hinaus sehen die meisten Satzungen die Pflicht...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.2 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Bei den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers ist zwischen den Melde- und Auskunftspflichten einerseits und Beitragserhebungs- und -abführungspflichten andererseits zu unterscheiden. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat ihre Arbeitnehmer beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldepflicht betrifft alle Arbeitnehmer, die in der Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.1.1 Kläger

Als Kläger einer Anfechtungsklage kommen seit Inkrafttreten des WEMoG nur noch die Wohnungseigentümer in Betracht und nicht mehr der Verwalter. Bereits nach alter Rechtslage hatte der Verwalter kein altruistisches Anfechtungsrecht. Anfechtungsklage konnte er nur insoweit erheben, als seine Rechtsstellung betroffen war, was insbesondere beim Beschluss über seine Abberufung der...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vogelfüttern (WEG – WEMoG)

Begriff Vogelfüttern ist per se nicht verboten. Allerdings stellt das Füttern von Tauben in manchen Großstädten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Allgemein kann das Füttern von Vögeln durch Beschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden. Unabhängig davon, wie man zu Vögeln und dem Tierschutz im Allgemeinen steht, sollte das Füttern von Vögeln unterbleiben. Dies...mehr

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Wirtschaftsausschuss: Unter... / 1.2 Rechtzeitige Unterrichtung

Damit der Wirtschaftsausschuss seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat der Unternehmer ihn rechtzeitig zu unterrichten. Rechtzeitig bedeutet, dass die Unterrichtung erfolgt sein muss, bevor die betreffende Angelegenheit vom Unternehmer entschieden wird. Das Gebot der Rechtzeitigkeit steht unter dem Druck der Sanktionsnorm des § 121 Abs. 1 BetrVG. Die verspätete Unterr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson

Rz. 60 [Autor/Stand] Siehe § 377 Rz. 117 ff. Einer der in § 30 Abs. 1 Nr. 1–5 OWiG enumerativ genannten Repräsentanten einer JP/PV hat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen (sog. Anknüpfungstat), durch die Pflichten der JP/PV verletzt wurden oder die JP/PV bereichert worden ist oder werden sollte. Im hier interessierenden Zusammenhang kommen insbesondere eine Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beginn der Verfolgungsverjährung

Rz. 9 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 3 OWiG beginnt die Verfolgungsverjährung bei einer Ordnungswidrigkeit mit der Beendigung der Handlung, d.h. grds. bei Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs (Tatvollendung), oder danach, wenn erst dann das gesamte Handlungsgeschehen seinen Abschluss gefunden hat.[2] Die Regelung entspricht § 78a StGB (s. dazu § 376 Rz. 66 ff. sowie zu den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendbarkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts (§ 384a Abs. 2 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG (s. Rz. 4) das OWiG insgesamt auf Verstöße nach Art. 83 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Selbständiges Verfahren

Rz. 45 [Autor/Stand] Neben der bereits unter Rz. 11 ff. erörterten Befugnis, den Antrag auf Einziehung im selbständigen Verfahren zu stellen, eröffnet § 401 AO der FinB die weitere Möglichkeit, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person (im Folgenden JP, z.B. GmbH, AG) oder Personenvereinigung (im Folgenden PV, z.B. P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Geldbuße

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ordnungswidrigkeit nach § 383 AO kann mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (§ 377 Abs. 2 AO i.V.m. § 17 Abs. 1 OWiG) bis zu einem Höchstmaß von 50.000 EUR (§ 383 Abs. 2 AO) geahndet werden. Dieser beachtliche Bußgeldrahmen erklärt sich aus dem Schutzzweck der Norm (s. Rz. 4 f.) und ist auch in Anbetracht der enormen "Gewinn"spannen bei geschäftsmä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Vollstreckungsverjährung

Rz. 16 [Autor/Stand] Neben der zeitlichen Grenze für die eigentliche Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist auch die Vollstreckung einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (grds. entsprechend § 79 StGB für Strafen) zeitlich beschränkt. Für die Vollstreckungsverjährung gilt gem. § 34 Abs. 3 OWiG ab Rechtskraft der Entscheidung (vgl. § 89 OWiG) und abhängig von der Höhe der G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige"

Rz. 33 [Autor/Stand] § 383 AO enthält – anders als § 378 Abs. 3 AO – keine Verweisung auf § 371 AO. Der Täter kann also nicht durch Berichtigung unrichtiger, Ergänzung unvollständiger oder Nachholen unterlassener Angaben, die er etwa im Zusammenhang mit der Abtretungsanzeige gegenüber der FinB gemacht hat, Bußgeldfreiheit erlangen. Eine derartige "Wiedergutmachung" kann jedo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahrensablauf

Rz. 80 [Autor/Stand] Hinsichtlich des Verfahrens gelten über die Verweisung in § 401 AO auf §§ 435, 436 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 434 Abs. 2 oder 3 StPO dieselben Regeln wie bei der Einziehung (s. Rz. 37 ff.). Allein die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird gem. § 440 Abs. 3 Satz 2 StPO erweitert (s. Rz. 84). Rz. 81 [Autor/Stand] Zu Antragsbefugnis, Inhalt und Form des Antrag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Rz. 11 [Autor/Stand] Ebenso wie das Strafverfahren kennt auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren einen abschließenden Katalog der zur Verjährungsunterbrechnung geeigneten Handlungen (§ 33 Abs. 1 OWiG; die Vorschrift ist abgedruckt unter § 377 Rz. 157). Inhaltlich entspricht § 33 Abs. 1 OWiG im Wesentlichen § 78c Abs. 1 StGB (s. dazu § 376 Rz. 129 ff.). Rz. 12 [Autor/Stand] Jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, E-Scooter und ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die statthafte (§ 335 Abs. 1 StPO) und auch sonst zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sowie begründete, Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch Erfolg. Der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts hält der sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht stand. 1. Die Beschränkung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift erweitert die Befugnisse der FinB im Steuerstrafverfahren, wenn sie in eigener Zuständigkeit das Steuerstrafverfahren führt (§ 386 Abs. 2, § 399 AO), und entlastet damit im Ergebnis die StA.[2] Aufgrund des (überwiegenden) Sanktionscharakters der in § 401 AO genannten Folgen hat die Regelung – ebenso wie § 400 AO – nicht nur klarstellende B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Unternehmensgeldbuße

Schrifttum: Vgl. zunächst vor § 377 Rz. 1 zu § 30 OWiG; ferner: Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321; Achenbach, Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG nach Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; Böhme, Verbandsgeldbußen in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verwertungsverbot (§ 384a Abs. 3 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Gemäß § 384a Abs. 3 AO dürfen eine Meldung nach Art. 33 DSGVO und eine Benachrichtigung nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die meldepflichtige Person oder einen ihrer in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung der meldepflichtigen Person verwertet werden. Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einstellungsbefugte Stellen

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Wortlaut des § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO kann zu Missverständnissen führen. Fest steht danach zunächst nur, dass die StA zu entscheiden hat, ob das Verfahren fortzuführen oder einzustellen ist, da sie als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" auch dessen Ablauf bestimmt. Es ist nur konsequent und sachgerecht, dass sie dann auch über die Einst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 AO kann an sich nur sein, wer zu den in der Norm aufgezählten "Pflichtigen" oder denjenigen, die "bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen" handeln, gehört. Die Norm enthält jedoch nur der Form nach einen Sondertatbestand. Der Kreis der möglichen Täter ist – insbesondere durch die zweite A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz. 1). Während § 413 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anwendungsbereich

Rz. 38 [Autor/Stand] Die in § 375 Abs. 2 AO vorgesehene Einziehung von Gegenständen und Beförderungsmitteln erlangt vor allem im Bereich der Zollstraftaten Bedeutung. Die Vorschrift geht einerseits über § 74 Abs. 1 StGB [2] insoweit hinaus, als sie die Einziehung von Gegenständen ermöglicht, die keine Tatprodukte (sog. producta sceleris) oder Tatmittel (sog. instrumenta scele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Bedeutung, Entwicklung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 61 [Autor/Stand] Aufgrund der in § 32 Abs. 1 ZollVG enthaltenen, als sog. Schmuggelprivileg bezeichneten Sonderregelung ist es den Verfolgungsbehörden möglich, bei bestimmten, leichteren Steuervergehen ohne Strafe oder Geldbuße, gleichwohl mit einer sanktionsähnlichen Maßnahme zu reagieren, die im Ergebnis ein Verfahrenshindernis begründet. Mit der Norm sollen seit jeher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit anderen Bußgeldvorschriften

Rz. 55 [Autor/Stand] Bei Tateinheit (§ 19 OWiG) mit anderen Ordnungswidrigkeiten wird grds. nur eine Geldbuße festgesetzt, die der Vorschrift zu entnehmen ist, die abstrakt die höchste Geldbuße androht;[2] im Fall der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) werden gesonderte Geldbußen festgesetzt und zusammengerechnet (s. § 379 Rz. 716). Während ein Zusammentreffen des § 382 AO mit § 380 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Brenner, Strafverfolgungsverjährung und ihre Unterbrechung bei Steuerdelikten, BB 1985, 2041; von Briel, Der Beginn der Strafverfolgungsverjährung bei Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, SAM 2006, 115; Eich, Strafverfolgungsverjährung der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung, KöSDI 2001, 13036; Herdemerten, Ist § 419 Abs. 2 a.F. und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wirkung der Verfolgungsverjährung

Rz. 8 [Autor/Stand] Nach überwiegender Ansicht wirkt die Verfolgungsverjährung als Verfahrenshindernis,[2] da gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG (entsprechend § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen sind. Das Verfahren ist grds. auf Kosten der Staatskasse (vgl. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO) ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Schrifttum: Baum, Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001, NWB Nr. 6 Fach 2, 7839; Baumann, Vorschlag für einen neuen Zollkodex der Gemeinschaften, ZfZ 1991, 215; P. Bender, Die Nichtgestellung im Zollgutversand durch den Warenempfänger als Zollstraftat/-bußtat, ZfZ 1988, 169; P. Bender, Schmuggelprivileg und Zuschlag 97, ZfZ 1997, 110; P. Bender, Neuigkeiten im Steuer...mehr

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zfs 05/2024, Neuerteilung F... / 2 Aus den Gründen: "II."

[10] Die Revision des Bekl. ist unbegründet. Die Annahme des OVG, dass die Kl. einen Anspruch auf die beantragte Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO), beruht nicht auf der Verletzung revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO). Der Bekl. durfte nicht gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV ihre Fahreignung verneinen, weil sie das geforderte medizinisch-psychologische Gut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nichtverfolgung der Organtat

Rz. 64 [Autor/Stand] Wegen der Anknüpfungstat wurde ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen deren Täter nicht eingeleitet oder ein bereits eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt oder es wurde von Strafe abgesehen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Rz. 65 [Autor/Stand] Der Verfolgung der Tat gegen eine bestimmte Person können tatsächliche Gründe entgegenstehen, z.B. der Tod des Orga...mehr