Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIII. Patientenverfügung, gerichtliche Genehmigungen, Gestaltung

Ganz weitgehend nur andere Paragrafen erhalten die Regelungen zur Patientenverfügung (§ 1827 BGB nF statt § 1901a BGB und § 1828 BGB nF statt § 1901b BGB), zur Genehmigungspflicht bei bestimmten, ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB nF statt § 1904 BGB), zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringungen (§ 1831 BGB nF statt § 1906 BGB) und ärztlichen Zwangsmaßnahmen (§ 1832...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 637 Vorgeschlagen wird auch die "Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch."[1052] Diesen Weg nicht frühzeitig angetreten zu haben, liegt nach der Rechtsprechung "im allgemeinen Lebensrisiko"[1053] der Betroffenen. Fallbeispiel 50: Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch Der Leistungsbezieher fühlt sein Ende herannahen. Mittels Patientenverfügung hat er ab...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 358/20 Die Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zu...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XVI. Ehegattenvertretung

Die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in § 1358 BGB nF soll Kosten senken und Betreuungsverfahren zumindest in einigen Eilfällen in Gesundheitsangelegenheiten vermeiden. Die – vollmachtslose – Vertretungsmöglichkeit eines Ehegatten für den anderen wird für einen eng gestecktem Rahmen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und bei Einhaltung eines festgelegten Ve...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XV. Zentrales Vorsorgeregister

Auf Vorschlag des Bundesrates[44] können zukünftig auch isolierte Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden, § 9 VRegV nF, was schon Gegenstand der Beratungen in den Fachgruppen war und nach hiesiger Ansicht eine erhebliche Verbesserung darstellt. Im Register kann zudem ein Widerspruch zum Ehegattenvertretungsrecht eingetragen werden, § 1 NR. 7 VRegV ...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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§ 16 Vollmachten / Literaturtipps

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§ 16 Vollmachten / I. Prüfung bestehender Vollmachten

Rz. 2 Das Überprüfen bestehender Vollmachten ist nach dem Erbfall oft mit Schwierigkeiten verbunden. Eine vollständige Erfassung bereits erteilter Vollmachten hat in den allermeisten Fällen nicht stattgefunden. Kommen Personen zur Erbfolge, die dem Erblasser vielleicht nicht unmittelbar nahegestanden haben oder Erbengemeinschaften, die sich oft zufällig zusammensetzen, ist d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Die ärztliche Aufklärungspflicht

Rz. 63 Die ärztliche Heilbehandlung ist nach Rechtsprechung und herrschender Lehre tatbestandsmäßig Körperverletzung, auch wenn sie der Heilung oder der Besserung des Gesundheitszustands des Patienten dient und kunstgerecht durchgeführt wird. Der medizinische Eingriff ist aber gerechtfertigt, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat: Die Einwilligung in die Heilbehandlung b...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.2 Spezifische Voraussetzungen zur Versorgung von beatmungspflichtigen Versicherten

Rz. 11b Nach Abs. 6 verfügt der für die Versorgung von beatmungspflichtigen Versicherten nach Abs. 2 infrage kommende Pflegedienst über eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte verantwortliche Pflegefachkraft gemäß Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 (gemäß § 1 Abs. 8 der Rahmenempfehlungen ist eine Teilzeitbeschäftigung der verantwortlichen Pflegefachkraft im Mindestumfang von 50 ...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

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ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 1. Entscheidungen des BGH zu §§ 216, 13 StGB

Mit zwei Urteilen entschied der 5. Strafsenat des BGH im Hinblick auf eine Strafbarkeit wegen Tötung auf Verlangen durch Unterlassen gemäß §§ 216, 13 StGB, dass Ärzte im Ergebnis nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen belastet sein sollen, wenn sie Sterbebegleitung leisten.[18] Der Senat bestätigte damit die erstinstanzlichen Freisprüche der Landgerichte Berlin und Hamburg ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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FF 11/2020, Die Patientenverfügung in Coronazeiten - mutig oder lebensgefährlich?

Dies beschäftigt derzeit viele Leute, die sich fragen, ob sie einen schwerwiegenden Fehler begangen haben., als sie sich dazu haben überreden lassen. Offensichtlich wird die Befürchtung gehegt, dass bei Erwähnung einer Patientenverfügung die Ärzte lieber gleich in die Kaffeepause gehen statt zu helfen. Bevor Sie jedoch in blinden Aktionismus verfallen, schauen wir uns Ihre Än...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.10 Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 48 Nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 haben die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgelisteten Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen ihre Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen zu vereinbaren. In der in diesem Zusammenhang stehenden Gemeinsamen Empfehlung über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung Sozialdi...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.5 Information über persönliche Vorsorge (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 ist erst durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschluss) in den Gesetzentwurf eingefügt worden und unverändert so Gesetz geworden. Angesichts der Bedeutung persönlicher Vorsorgeentscheidungen für die selbstbestimmte Lebensführung in der letzten Lebensphase sollten die Versicherten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers einen entsprechenden (allg...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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ZErb 02/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing, Erbrecht in der notariellen Praxis, inklusive Musterdownload Muster – Beispiele – Checklisten Handbuch, 2. Auflage 2019 Deutscher Notarverlag. ISBN 978-3-95646-177-4. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Einsetzung eines Erben als Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 4 Für die Auslegung der Zuwendung als Erbeinsetzung ist entscheidend, dass der Erblasser den Bedachten zur Gesamtrechtsnachfolge berufen wollte. Weniger rechtstechnisch betrachtet/formuliert: Entscheidend ist, ob der Erblasser durch den Bedachten seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte,[5] ob er dem Bedachten unmittelbar die materielle Rechtsinhaberschaf...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / 1 Tatbestand

Die Klägerin begehrt einen Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Parteien sind Geschwister. Der Beklagte ist Alleinerbe der am 28.4.2015 verstorbenen Mutter der Parteien, nachfolgend Erblasserin. Neben den Parteien des Rechtsstreits gibt es drei weitere Kinder der Erblasserin. Der Wert des Nachlasses ist im Wesentlichen unstreitig. Die Aktiva bestehen aus eine...mehr

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Frankreich / Literaturtipps

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Testamentsformen

Rz. 96 Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten. Ordentliche Testamentsformen sind das eigenhändige und das in notarieller Form errichtete Testament.[142] Rz. 97 Das eigenhändige Testament (testamento olografo) ist vom Erblasser komplett eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Es muss auch datiert sein; fehlt das Datum, ist es a...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 06/2019, Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18 Sachverhalt: Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer...mehr

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FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Allgemeines

BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3.4.2019 – 1 BvR 2556/17 Die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 30.3.2017 – I ZR 19/16) zur Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing bei einem Familieninternetanschluss) ist mit dem GG vereinbar. Wenn über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Anschlussinhaber angebe...mehr

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ZErb 04/2019, Patientenverfügung: Der Weg in den Rechtsalltag

Anmerkung zu dem BGH-Beschluss vom 14. November 2018 – XII ZB 107/181[1] Patientenverfügungen bewegen tausende ältere und jüngere Menschen in Deutschland. Viele versuchen hier mit ihren juristischen Beratern und ggf. auch mit ihren Ärzten möglichst gute und haltbare Regelungen für den Krisenfall zu schaffen. Dabei versuchen dann Juristen, sich für ihre Mandanten verständlich...mehr

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FF 03/2019, Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18 (AG Freising Beschl. v. 29.6.2015 – XVII 157/12; LG Landshut – Beschl. v. 8.2.2018 – 64 T 1826/15) Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Die ...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Patientenverfügung

BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18 1. Die erforderliche Konkretisierung einer Patientenverfügung kann sich im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt,...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderlichen Konkretisierung einer Patientenverfügung

Leitsatz Im Einzelfall kann sich die vorzunehmende Konkretisierung einer Patientenverfügung, die weniger detailliert bestimmte ärztliche Maßnahmen auflistet, durch Bezugnahme auf ausreichend beschriebene Krankheiten und bestimmte Behandlungssituationen ergeben. Im Zuge der Auslegung ist sodann zu ermitteln, ob eine hinreichend konkrete Erklärung vorliegt. Die Auslegung der fo...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, bei einer erneuten Auslegung der Patientenverfügung vom 25. Januar 1998 sei unter Berücksichtigung der Ausführungen in der vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass diese hinreichend bestimmt und damit wirksam sei. Sie beinhalte die Ents...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Sachverhalt

Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand (ICD-10: F03). Sie wird seitdem über eine Magensonde (PEG) künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene eine schriftliche "Patientenverfügun...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Leitsatz

Im Einzelfall kann sich die vorzunehmende Konkretisierung einer Patientenverfügung, die weniger detailliert bestimmte ärztliche Maßnahmen auflistet, durch Bezugnahme auf ausreichend beschriebene Krankheiten und bestimmte Behandlungssituationen ergeben. Im Zuge der Auslegung ist sodann zu ermitteln, ob eine hinreichend konkrete Erklärung vorliegt. Die Auslegung der formbedürf...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1901c BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen fü...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Patientenverfügung

Rz. 704 Die Patientenverfügung[767] ist gemäß § 1901a Abs. 1 BGB die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, "ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt". Rz. 705 Geschäftsfähigkeit ist bei Erric...mehr