Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Bisheriger Streit Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist § 4 Abs. 2 InsVV durch das SanInsFoG dahingehend angepasst worden, dass hinsichtlich der Höhe der Zustellauslagen eine Bezugnahme auf Nr. 9002 GKG KV etabliert wurde. In AGS 2022, 135 und AGS 2022, 138 wurden bereits die sehr unterschiedlichen Standpunkte der Gerichte und der Lit. erörtert, die sich seit dem 1.1.2021 um die Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Werbungs- bzw. Betriebsausgabenabzug

Tz. 23 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, die mit den steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. In Arbeitnehmerfällen ist in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pauschsatz für BA (§ 4 FAG)

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Nicht buchführungspflichtige sowie nicht freiwillig buchführende luf Betriebe können unter den in § 4 FAG dargestellten Voraussetzungen zur Abgeltung der BA einen (erhöhten) Pauschsatz von 90 % der Einnahmen aus sämtlichen Holznutzungen absetzen; erfolgt der Verkauf des Holzes auf dem Stamm, beträgt der Pauschsatz 65 % (zu den verfassungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / a) Der berufsmäßig handelnde Verfahrensbeistand

Die Höhe hängt bei einem berufsmäßig handelnden[129] Verfahrensbeistand davon ab, ob er im Rahmen einer originären oder zusätzlichen Aufgabe tätig geworden ist. Bei der originären Aufgabe erhält er für jeden Rechtszug eine einmalige Vergütung von 350 EUR, ansonsten 550 EUR. Diese Posten wie z.B. Fahrtkosten,[130] Auslagen[131] können daher nicht gesondert in Rechnung gestell...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / c) Kosten

Die Bestellung zum Verfahrensbeistand allein hat noch keine kostenrechtliche Auswirkung. Die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses genügt noch nicht für den Vergütungsanspruch aus der Staatskasse, § 158c Abs. 3 Satz 1 FamFG. Die Pauschale erhält der Verfahrensbeistand erst dann, wenn er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.[159] Er muss mit der Wahrn...mehr

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AGS 04/2022, Besondere Zust... / Leitsatz

Zustellauslagen sind seit dem 1.1.2021 nicht anders zu behandeln als andere Kosten eines Insolvenzverwalters Wählt der Verwalter den Ansatz einer Pauschale, können zusätzlich Zustellauslagen nicht abgerechnet werden. AG Potsdam, Beschl. v. 27.1.2022 – 6.50 IK 110/21mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschalierung der ESt auf Sachprämien auf Antrag

1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen Rn. 15 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewährt, Bleschick in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen

Rn. 15 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewährt, Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 16 (August 2018). Es handelt sich dabei um Sachp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuersatz (§ 37a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die nach § 37a Abs 1 S 2 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage anzuwenden ist, beträgt 2,25 %. Bei der Ermittlung des Steuersatzes fand Berücksichtigung, dass nur ein Teil der in die Bemessungsgrundlage eingeflossenen Prämien steuerbar und davon auch nur ein Teil stpfl ist, Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 28 (Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinnermittlungsart

Rn. 46 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach welcher Gewinnermittlungsart die Einkünfte aus Forstwirtschaft ermittelt werden, ist für die Begünstigung des § 34b EStG unbeachtlich; § 34b EStG spricht nur von Einkünften aus verschiedenen Holznutzungen. Demnach können nicht nur StPfl, die den Gewinn durch Buchführung bzw nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, die Tarifermäßigung des § 34b ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform, DB 2000, 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (April 2015). Steuergegenstand i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ziel des Gesetzes

Rn. 151 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das FAG verfolgt nach seiner Gesetzesbegründung (BT-Drucks V/4070) zwei Ziele, nämlich zum einen ein nicht konjunkturbedingtes Absinken der Rohholzpreise bei Großkalamitäten zu verhindern, ohne dabei die Rohholzversorgung der Holzwirtschaft zu gefährden, und zum anderen Schäden infolge besonderer Naturereignisse für die Forstbetriebe wirtscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der pauschalen Erhebung der ESt

Rn. 21 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Pauschalierung steht im Ermessen des Betriebsstätten-FA, dessen Ermessen ist jedoch im Regelfall auf Null reduziert, Loschelder in Schmidt, § 37a EStG Rz 7 (40. Aufl). Eine Ablehnung des Antrags kommt jedoch dann in Betracht, wenn das Antrag stellende Unternehmen im Rahmen einer früheren, be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige steuerliche Maßnahmen (§ 5 FAG)

Rn. 195 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist für ein (oder mehrere) Wj eine Einschlagsbeschränkung angeordnet worden, unterliegen gemäß § 5 Abs 1 FAG sämtliche in diesem Zeitraum verwerteten Kalamitätsnutzungen einheitlich dem Steuersatz des § 34b Abs 4 3 Nr 2 EStG (ab VZ 1999: 1/4-Steuersatz), ohne Unterscheidung danach, ob die Kalamitätsnutzungen innerhalb oder außerhalb des Nut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einnahmen aus der Holznutzung

Rn. 91 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Bei der Frage, welche Einnahmen des Forstbetriebs solche aus der Verwertung des Holzes sind, hat sich dem Grunde nach keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben. Wie bisher gehören hierzu nur die Roherlöse aus dem Verkauf eingeschlagenen Derbholzes und dem Verkauf von Holz auf dem Stamm; bei Gewinnermittlung durch EÜR sowie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag des Unternehmens, das die Prämien iSd § 3 Nr 38 EStG gewährt

Rn. 16 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 37a Abs 1 S 1 EStG setzt einen an das BetriebsstättenFA gerichteten Antrag des Prämien gewährenden Unternehmens auf Zulassung der pauschalen Erhebung der ESt voraus. Der Antrag bedarf zwar keiner bestimmten Form, aus Nachweisgründen erscheint jedoch eine schriftliche Antragstellung angezeigt. Der Antrag muss unbedingt gestellt sein. Inhalt...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder Einzelbewertung mit 0,002 %

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, versteuert den geldwerten Vorteil für Privatfahrten i. d. R. nach der 1-%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer p...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Methode zur Berechnung des privaten Nutzungsanteils eines Arbeitnehmers

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer fü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.16 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar[1]. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.3 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts

Der pauschale Nutzungswert (für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) können im Einzelfall die Kosten übersteigen, die dem Arbeitgeber insgesamt für das Fahrzeug entstanden sind. Wird dies nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert maximal mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung).mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Bei der Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist bei der Ermittlung des pauschalen Nutzungswert die einfache Entfernung zugrunde zu legen. Diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist regelmäßig die kürzeste benutzbare Straßenverbindung; es kann auch eine längere Strecke in Betracht kommen, wenn sie offe...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.2 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn keine Privatfahrten stattfinden

Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten unternimmt, z. B. weil ein Nutzungsverbot für Privatfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart worden ist. Werden keine Privatfahrten durchgeführt, scheidet die Anwendung der 1 %-Regelung aus. Wenn der Firmenwagen also neben den beruflichen Fahrten nur für Fahrten zwischen Woh...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.4.4 Gelegentliche Fahrzeugüberlassung

Die pauschalen Werte für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auch dann anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrzeug nur gelegentlich überlassen wird. Die pauschalen Werte brauchen nicht angesetzt zu werden, für volle Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer kein Firmenwagen zur Verfügung steht, oder wenn dem Arbeitnehmer das Fahrz...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.5 Pauschale Anrechnungszeit

Rz. 6 Die Zuordnung einer pauschalen Anrechnungszeit gemäß § 253 Abs. 1 zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgt nach Abs. 4 der Vorschrift in dem Verhältnis, in dem die knappschaftlichen Beitragszeiten und die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten bis zum letzten Pflichtbeitrag vor dem 1.1.1957 zu den bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt zu...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.2.1 Höhe der pauschal versteuerten Umlage

Ein tarifgebundener Arbeitgeber im Bereich des ATV-K hat die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 EUR pauschal zu versteuern (§ 16 Abs. 2 ATV-K). Dieser Betrag gilt auch für das Tarifgebiet Ost. Für den Versichertenbereich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gilt ein pauschal zu versteuernder Betrag vom monatlich 92,03 EUR. Dies sind Monatsbeträge und ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.7 Kostenbelastung des Teilnehmers/Mitgliedsbeiträge

Rz. 71 Die Rehabilitationsträger haben beim Funktionstraining grundsätzlich sämtliche Kosten zu tragen, die der Funktionstrainingsgruppe für die Durchführung des Funktionstrainings entstehen (Naturalleistung). Eine Zuschussleistung ist seit dem Inkrafttreten des SGB IX (1.7.2001) nicht mehr möglich. Da die Ermittlung der Kosten je Funktionstrainingsgruppe und -art sehr aufwen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.7 Kostenbelastung des Teilnehmers sowie Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i.d.R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Teil...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 13 Versteuerung und Sozialversicherungspflicht der Betriebsrente

Die Besteuerung der Betriebsrente richtet sich danach, ob diese mit versteuerten oder steuerfreien Aufwendungen finanziert wurde. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes: Die Betriebsrente aus Versicherungszeiten vor 2003 ist – da sie bis dahin ausschließlich über Umlagen finanziert wurde – nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach dem Alter des Versich...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.5 Hebammenhilfe als Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6)

Rz. 24 Nach § 11 Abs. 6 kann die Krankenkasse in ihrer Satzung im Bereich der Leistungen von Hebammen (§ 24d) zusätzliche Leistungen vorsehen. Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese zusätzlichen Leistungen bewusst nicht von der Versorgung ausgeschlossen hat und dass die Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Satzung muss insb...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.5 Zusätzliche Leistungen (§ 11 Abs. 6)

Rz. 14 Nach § 11 Abs. 6 kann die Krankenkasse in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der Leistungen von Hebammen/Entbindungspfleger (§ 24d) vorsehen. Diese zusätzlichen Leistungen müssen durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse konkret bestimmt werden und von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Werdende Mütter entwickeln während der Geburtsvorbereitungen e...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.2 Inhalt der stationären Entbindung

Rz. 12 Nach § 24f Satz 3 kann die Versicherte im Rahmen der stationären Entbindung für sich Folgendes beanspruchen: Unterkunft, Verpflegung und medizinische Pflege im Zusammenhang mit der zu erwartenden Entbindung (Vorbereitung), dem Entbindungsvorgang und den Folgen der abgeschlossenen Entbindung (der Anspruch umfasst alle Leistungen, die im Einzelfall für die medizinische Versorg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2.1 Vorsitz

Der oder die Vorsitzende wird durch Einigung der Dienstgeberseite mit der Beschäftigtenseite bestimmt, § 63 Abs. 2 Satz 1 PersVG M-V. Gelingt die Einigung auf eine Person nicht, so entscheidet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern. Besondere Anforderungen an die Qualifikation des / der Vorsitzenden werden nicht geregelt. Die Entschädigung des Vor...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 39 Die Beträge, mit denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits verauslagte Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers erstattet (Auslagenersatz) sowie Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Voraus erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sind beim Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei – gehören also nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11. 2016 sind bestimme Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Zur Handhabung der Einzelregelungen hat das BMF im Schreiben vom 26.10.2017[1] Stellung genommen. Die ...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 5 Kostenvereinbarung bei der pauschalen Methode – 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Pauschale Methode: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode. In der Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4.1 Wann von einem Nutzungsentgelt auszugehen ist

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung), mindert dieses Nutzungsentgelt den Nutzungswert, der gemäß R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR anzuse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 128 erweitert die Kostenübernahme des § 127 bei den besonderen Leistungen. Die Vorschrift regelt für auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderungen, die besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (§§ 117 ff.), eine ergänzende Kostenerstattung für eine im Einzelfall notwendige weitere Unterkunft und Verpflegung. Der bisherige in § 128 geregelt Pau...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.1 Bare Auslagen

Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts stehenden Au...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG aufgrund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchens Az. C‐516/21 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 26.05.2021, V R 22/20, BFHE 273, 351). Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO Sachverhalt Die A...mehr