Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 68 Der Arbeitgeber hat – schon wegen der Beweislastregel des § 22 AGG – ein manifestes Interesse an der Dokumentation des Auswahlprozesses, um erforderlichenfalls eine diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung darlegen und beweisen zu können.[153] Die Dokumentation sollte sich zeitlich mindestens über die in § 15 Abs. 4 AGG geforderten zwei Monate erstrecken, den Zeitrau...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 690 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.57: Antrag auf Untersagung der elektronischen Bildaufzeichnung, Softwareeinführung, Schließanlagenauswertung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend den Betrieb _________________________ der Firma _________________________ (...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.2.3 Informationspflicht und sonstige Anforderungen

Über die Freiwilligkeit hinaus muss das Unternehmen natürlich die weiteren Anforderungen an die Einwilligung beachten. Sie muss vor allem die von den Datenschutzaufsichtsbehörden verlangten Mindestinformationen enthalten.[1] Auch sollte sie auf das konkrete Gespräch bezogen sein und nicht pauschal eingeholt werden (z. B. nicht zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses für al...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 3 Mitbestimmung

Besteht ein Betriebsrat, wird dieser in aller Regel umfassend zu beteiligen sein, bevor die Funktionalität aktiviert werden kann. Es besteht das übliche Unterrichtungsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG . Auch könnte ab einer gewissen Anwendungsbreite die spezielle Norm § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes vo...mehr

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FF 11/2024, Durchsetzbarkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das hiesige einstweilige Anordnungsverfahren nach § 1666 BGB eingeleit...mehr

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B / 52 Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage [Rdn 1445]

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / b) Ansprüche wegen Rechtsmängeln

Rz. 137 Nach Ziff. 6.2.2 sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind, wie etwa Schäden aus der Verletzung von Patenten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder auch Verstößen in Wettbewerb und Werbung. Zu verweisen ist – ggf. auch für eine deckungsrechtliche Auslegung – insoweit auf die haftungsrechtliche ...mehr

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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zfs 11/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen: „…

II. Die zulässige Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist unbegründet. 1. Der streitgegenständliche Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die angegriffene Verfügung vom 4.3.2024 auf der Grundlage des bis zum 1.3.2024 geltenden (alten) Fahrerlaubnisrechts ergangen ist, der Widerspruch und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter dem Datum 4.4.2024, al...mehr

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A / 4 Ablehnung eines Staatsanwalts [Rdn 43]

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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V / 32 Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3766]

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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AGS 11/2024, Hacks/Wellner/Klein/Kohacke, SchmerzensgeldBeträge 2025

Begründet von Susanna Hacks; bearbeitet von Wolfgang Wellner, Dr. Oliver Klein und Klaus Kohake, 43. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 1.003 S., 109,00 EUR Alle Jahre wieder erscheint die Schmerzensgeldtabelle, die nunmehr in 43. Aufl. vorliegt. Mit dieser Auflage ist jetzt die 1.000-Seiten-Marke überschritten. Insgesamt 3.243 Entscheidungen deutscher Gerichte zu Sch...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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A / 37 Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 477]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Hinzuziehung des Arztes, Befolgung der ärztlichen Anordnungen und Unterrichtung des VR (Ziff. 7.1)

Rz. 280 Nach einem Schadenfall ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der VR zu unterrichten. Es besteht freie Arztwahl, ein Heilpraktiker reicht nicht.[452] Zur Hinzuziehung eines Arztes zählt auch die Pflicht zur Fortführung der Heilbehandlung bis zu deren Abschluss. Ein Arztwechsel ist ohne Rechtsnachteil möglich. Maßstab für die Behandlung ist der objektive Stand de...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Beispiele für unmittelbare und mittelbare Schäden

Rz. 22 Dies zugrunde gelegt sind als unmittelbarer Schaden ersatzfähig ohne Anspruch auf Vollständigkeit: der Wiederbeschaffungswert bzw. die Wiederherstellungskosten und ein danach verbleibender technischer oder merkantiler Minderwert,[71] jedoch maximal bis zur Höhe des Zeitwerts der Sache gem. § 55 AVB-VSV; die Kosten für den Widerruf, die Richtigstellung oder Ergänzungen...mehr

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P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Durchführung und Umsetzung

Rz. 9 § 89 Abs. 1 Satz 1 BetrVG normiert das Recht und die Pflicht des Betriebsrats, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz und die Unfallverhütung im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat ist demnach in die Kontrolle der Befolgung von Umweltschutzvorschriften einzubeziehen. Die Pflicht obliegt dem Betriebsrat sowohl gegenü...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.4.3 Behandlung eines Tagesordnungspunkts

Information durch den Vorsitzenden Der Vorsitzende informiert die Teilnehmer über den Sachstand des jeweils aufgerufenen Tagesordnungspunkts und erläutert die Notwendigkeit einer Entscheidung der Versammlung durch Beschluss (z. B. Information zum Stand einer Sanierungsmaßnahme und die Erforderlichkeit einer Sonderumlage). Eintritt in die Diskussion Der Vorsitzende bittet die Te...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Vertragliche Anzeigepflichten

Aus dem Arbeitsverhältnis können sich verschiedene Anzeige- oder Meldepflichten ergeben. Zu unterscheiden sind dabei nicht ausdrücklich geregelte von den vertraglich vereinbarten Pflichten. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung ergeben sich Anzeigepflichten als (ungeschriebene) Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ausdrücklich vertraglich geregelte Anzeigepflichten können sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Aufzeichnungsrecht

Rz. 42 Auch hat der Arbeitgeber das Recht, sich während und von der Betriebsversammlung schriftliche Aufzeichnungen zu machen. Umstritten ist jedoch, ob der Arbeitgeber auch befugt ist, ein vollständiges Wortprotokoll anzufertigen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dies widerspreche dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Sinn und Zweck des Teilnahmerec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 5 Nutzerverhalten

Entscheidend für den Energieverbrauch ist das Nutzerverhalten. Fehlverhalten, wie z. B. falsches Lüften durch Dauerkippstellung der Fenster bei geöffneten Heizkörper-Thermostatventilen, Zustellen von Heizkörpern mit Möbeln, Offenstehenlassen von Türen ungeheizter Räume, Beleuchtung nicht auszuschalten, obwohl niemand im Raum ist, oder Elektrogeräte, die selten benutzt werden, im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 3.2 Sonstige Benachteiligungsverbote neben dem AGG

Das sind insbesondere die Regelungen in § 4 TzBfG über die verbotene Benachteiligung von Teilzeitarbeitnehmern und befristet Beschäftigten, der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Vorschriften zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des BGB, die vor allem im Zusammenhang mit Mobbing eine Rolle spielen. Diese Vorschriften haben ihren eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.4 Sonstige Rechte des Arbeitnehmers

Daneben kann der Arbeitnehmer noch weitere Rechte ausüben, wenn er benachteiligt wird: Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG bei einer (sexuellen) Belästigung und – bedeutsamer – Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung unter den Voraussetzungen des § 273 BGB; in diesen Fällen hat der Arbeitgeber nach §§ 293, 298, 615 BGB gleichwohl die Vergütung weiterzuzahlen. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich gilt, dass der Persönlichkeitsschutz Vorrang vor dem Eigentumsschutz hat. Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Einzelfall abgewogen werden.[1] Grundsätzlich hat der Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Ande...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2.2 Nachbargrundstück

Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen einer ausführlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1.1 Öffentlicher oder privater Lebensraum

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen weder angrenzende öffentliche Bereiche und Wege, noch Nachbargrundstücke, noch gemeinsame Zugänge zu Grundstücken von einer Videokamera erfasst werden[1], denn die Aufzeichnung mittels eines Videogeräts in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person erheblich beeinträchtigen. Ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3.2 Abwägung im Einzelfall

Liegt keine Einwilligung vor, gilt auch im Mietverhältnis nichts anderes als im Nachbarrecht: Es hat eine strenge und ausführliche Abwägung im Einzelfall zu erfolgen. Eine Videoaufzeichnung ist nur dann zulässig, wenn das Überwachungsinteresse des Observierenden den Schutz der Privatsphäre des Überwachten überwiegt. Dient eine Kamera nur der Vorbeugung, um mögliche Straftate...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2.1 Eigenes Privatgrundstück

Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Wurde die Kamera z. B. wegen wiederholter Sachbeschädigungen angebracht, um den Täter zu entlarven, und stellt sich heraus, dass es der Nachbar war, können von diesem sogar die Kosten der Videoanlage verlangt werden.[2] Da das eigene Grundstück aber auch regelmäßig von Personen besucht wird (z. B. Gäste,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4 Wohnungseigentum

Wie bereits oben ausgeführt[1], muss bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 1.2 Datenschutz

Hinweis § 4 BDSG ist europarechtswidrig Mit § 4 BDSG wollte der deutsche Gesetzgeber eine klare und einfache Regelung zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen schaffen – im Unterschied zu Art. 6 Abs. 1f DSGVO, der eine umfangreiche Abwägung erforderlich macht. § 4 BDSG wurde aber 2019 vom BVerwG für europarechtswidrig erklärt, weil die DSGVO die Videoüberwachung a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.3 Anerkennung des geänderten Vornamens und Geschlechts in der individuellen Anrede und Kommunikation

Mitarbeitende haben das Recht, mit ihrem Vornamen und entsprechend ihrem neuen Geschlecht angesprochen zu werden. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Dead-Namings", sofern es nicht den Begriff des "Offenbarens" erfüllt und keine beweisbare Schädigungsabsicht vorliegt, ist im SBGG nicht ausdrücklich normiert. Der Anspruch auf eine korrekte Anrede ergibt ...mehr