Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Beihilfe oder Heilfürsorge des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 20 Für die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflege eines Beilhilfe- oder Heilfürsorgeberechtigten, wozu auch die berücksichtigungsfähigen Angehörigen gehören, gelten hinsichtlich der Beiträge des Versicherten die vorstehenden Ausführungen zur hälftigen Tragung entsprechend. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in diesen Fällen die Leistungen der Pflegevers...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.4 Folgen des Endes der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 55 Das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV führt unmittelbar zum Wegfall der Leistungsansprüche; nachgehende Leistungsansprüche bestehen bei Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nicht (vgl. § 19 Abs. 1). §§ 192, 193 kommen als Erhaltungstatbestände mangels der dort vorausgesetzten Krankenversicherungspflicht nicht in Betracht. Mit dem Ende der freiwilligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung betrifft die Beitragstragung in den Fällen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI, insbesondere in den Fällen der Erhaltung der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2. Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsat...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / Zusammenfassung

Begriff Unter Gesamtsozialversicherungsbeitrag versteht man die Summe der Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist in § 28d SGB IV definiert.mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.2 Konkurrenzen innerhalb von § 21

Rz. 25 Die Vorschrift trifft keine Aussage zum Rang- und Konkurrenzverhältnis der Versicherungspflichten des § 21 unter- und zueinander. In der Praxis wird (auf der Grundlage des Rundschreibens: GR v. 20.10.1994: Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) A. II. Nr. 3.8. Abs. 2, Die Beiträge 1994 S. 652) ein Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Regelungen angenommen (vgl. z. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Ebnet, Die Kündigung von Versicherungsverträgen, NJW 2006 S. 1697. Grünenwald, Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, Die Beiträge 2000 S. 257. Weber, Kündigung einer Krankenversicherung für fremde Rechnung, NJW 2016 S. 1414. Rz. 44 Die Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 178h Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.2 Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung (Satz 2)

Rz. 25 § 27 Satz 2 gwährt ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nach § 25. Dadurch, dass in § 27 Satz 2 das außerordentliche Kündigungsrecht bei Eintritt einer Familienversicherung nicht gestrichen wurde (anders als die entsprechende Regelung von § 5 Abs. 9 Satz 2 SGB V a. F.), ergeben sich auch hier Differenzen zwischen § 205 Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.3 Ergänzende Regelungen

Rz. 29 § 48 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Pflegekasse. Für in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversicherte Personen nach § 21 Nr. 1 bis 5, richtet sich die Zuständigkeit der Pflegekasse nach der Zuständigkeit der Krankenkasse, die mit der Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragt ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1). Dies ist z. B. bei Personen der Fall, die Leistunge...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.3 Nichtversicherte

Nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die nur aufgrund der Sonderregelung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V der Versicherungspflicht in diesen Versicherungszweigen unterliegen (Versicherungspflicht der Personen, ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall).[1] Der Arbeitgeber hat zwar bei...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 68 Abs. 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Mit Art. 3 Nr. 3, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgese...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend das Ende der Mitgliedschaft für freiwillig Versicherte und ist insoweit als Gegenstück zu § 188 über die Begründung und den Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft zu verstehen; auch gegenüber der obligatorischen Weiterversicherung nach § 188 Abs. 4. Die Regelung grundsätzlich krankenkassenübergreifend. Die Vorschrift gilt kraft Verw...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.2 Ausnahme vom Zahlstellenverfahren

Rz. 15 Das Zahlstellenverfahren findet für die Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen nicht in allen Fällen der Zahlung von Versorgungsbezügen Anwendung. Dies wird in der Vorschrift selbst nicht ausdrücklich als Vorbehalt oder Ausnahme zum Ausdruck gebracht. Bis 30.6.2019 ergab sich dies daraus, dass das Zahlstellenverfahren nur auf Krankenversicherungspflichtige mit Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.3 Versicherungsfreiheit oder fehlende Versicherungspflicht

Rz. 18 Voraussetzung für die pauschale Beitragspflicht des Arbeitgebers ist zudem, dass die Versicherten in dieser geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind. Diese weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erscheinen zusätzlich zu der Voraussetzung der Geringfügigkeit der Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und der gesetzlichen Ver...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.6 Tragung durch geistliche Genossenschaft (Abs. 4b)

Rz. 33 Abs. 4b ist durch Art. 1 Nr. 68 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung ab 1.1.2000 eingefügt worden. Danach hat die geistliche Genossenschaft oder ähnliche religiöse Gemeinschaft die Beiträge für die nach § 5 Abs. 4a als zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 geltenden Personen (Postulanten und Novizen) allein zu...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Beitragsschuldner / 4 Beiträge in Abhängigkeit der Kinderzahl in der Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, müssen in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag und somit höhere Beiträge hinnehmen als Versicherte mit Kindern. Ab dem 1.7.2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 % (bis 30.6.2023: 0,35 %), wodurch sich der Beitragssatz für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 % erhöht (bis 30.6.2023 von 3,05 % auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 3 Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkassen können bei Bedarf einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.[1] Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber bzw. bei pflichtversicherten Rentenbeziehern vom Rentenversicherungsträger einbehalten und als Beitragsschuldner weitergeleitet. Hinweis Parität bei Zusatzbeiträgen ab 2019 Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge werden ab 1.1.2019 hälftig von den Arbeitgeber...mehr

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Pflegevorsorgefonds

Begriff Der Pflegevorsorgefonds ist ein Sondervermögen und wird von der Bundesbank verwaltet. Seit 1.1.2015 werden die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (2019 jährlich etwa 1,5 Milliarden EUR[1]) in den Pflegevorsorgefonds abgeführt. Er soll zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft beitragen und ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren. Dam...mehr

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Praxis-Beispiele: Private K... / 3 Beitragszuschuss, Berücksichtigung Beiträge Angehöriger

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, verheiratet, 2 Kinder, ist in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Sie ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor. Die Arbeitnehmerin und ihre Angehörigen sind im Juli 2024 wie folgt versichert:mehr

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Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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Praxis-Beispiele: Private K... / 2 Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 1 Kind, ist von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Ihre Versicherungen sind zuschussberechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen liegen dem Arbeitgeber vor. Der Beschäftigungsort liegt nicht in Sachsen. Die Arbeitnehmerin wendet für ihre private Krankenv...mehr

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Praxis-Beispiele: Private K... / 1 Beitragszuschuss, Anspruchsvoraussetzungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei. Er ist privat krankenversichert und beantragt beim Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Der Versicherungsvertrag des Arbeitnehmers beinhaltet grundsätzlich die Leistungen, die der Art nach ein gesetzlich Versicherter beanspruchen kann; Zahnersatz ist jedoch nicht mit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 16 Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Ort: _________________________ Verhandelt am _________________________ Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

Rz. 19 Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages An das Sozialgericht _________________________ Antrag ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / i) Pflegevermächtnis

Rz. 268 Wird der Erblasser von einem seiner Kinder, seinem Ehegatten oder auch von dritten Personen gepflegt, kann er zugunsten der pflegenden Person ein Pflegevermächtnis anordnen. Inhalt eines derartigen Pflegevermächtnisses kann die Zahlung eines Geldbetrages sein. Es handelt sich beim Pflegevermächtnis um eine besondere Form des Bestimmungsvermächtnisses. Rz. 269 Muster 3...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / cc) Muster: Nachlassverzeichnis

Rz. 117 Muster 17.12: Nachlassverzeichnis Muster 17.12: Nachlassverzeichnis Nachlassverzeichnis Erblasser/in _________________________, verstorben am _________________________ Stand: _________________________ Aktiva 1. Geldvermögenmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / A. Erbvertrag

Rz. 1 Typischer Sachverhalt Ein hochbetagter Witwer ohne nahe Angehörige, der im eigenen Einfamilienhaus lebt, wird gesundheitlich hinfällig. Seine Rente reicht gerade für seinen Lebensbedarf. Den Aufenthalt in einem Altenheim oder Altenpflegeheim könnte er trotz Pflegeversicherung (SGB XI) nicht finanzieren. Außerdem will er in seinem eigenen Haus wohnen bleiben, solange di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2.1 Beitragsschuldner ändert sich nicht durch Abführungserklärung des Arbeitgebers

Die im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – wie auch die freiwillig Versicherten in den anderen Versicherungszweigen – der gesetzliche Beitragsschuldner für diese Beiträge. Daran ändert auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nichts, dass die Firma z. B. die freiwilligen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich ist Beitragsschuldner (d. h. Zahlungspflichtiger) derjenige, der die Beiträge zur Sozialversicherung zu tragen hat. Von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Beitragszahlungspflicht trifft den Beitragsschuldner und ist (angeknüpft an die Regelungen zur Beitragstragung) für die Krankenversiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / aa) Grundsätzliches

Rz. 214 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, z.B. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart (Kausalität beachten!), so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Übergabevertrag und Kürzung sozialrechtlicher Bezüge

Rz. 98 Aufgrund der unüberschaubaren Gesetzesmaterie und der ständigen Änderungen kann hier nur ein Problemabriss gegeben werden, um das Problembewusstsein zu schärfen.[258] Den Anspruch einer vollständigen Darstellung erhebt Nachfolgendes nicht. Rz. 99 Haben der Übergeber und sein Ehegatte Versorgungsrechte/Gegenleistungen durch Übergabevertrag vereinbart, drohen u.U. folgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 9. Muster: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

Rz. 74 Muster 26.16: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII Muster 26.16: Klage gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII An das Sozialgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________ gegen die S...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 5.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person

Der Entlastungsbetrag kann nicht gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person lebt. Ausgenommen sind jedoch Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Hinweis Kinder in Berufsausbildung Bei Kindern in Berufsausbildung ist es für die Eltern schädlich, wenn der Anspruch auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.2 Übertragene Aufgaben

Neben den eigenen Aufgaben führen die Krankenkassen übertragene Aufgaben aus. Diese beruhen auf einem gesetzlichen Auftrag oder auf einem vertraglich vereinbarten Auftragsverhältnis. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung ein,[1] erbringen Leistungen der sozialen Entschädig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.1 Krankenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es, ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.1 Kranken- und Pflegevorsorge

Der berechtigte Ehegatte kann auch beim Trennungsunterhalt Krankenvorsorgeunterhalt verlangen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der berechtigte Ehegatte nicht aufgrund einer eigenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bereits Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt oder – im Falle der Zurechnung fiktiver Einkünfte – einzahlen würde. Ein K...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[52], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pfleg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken-und Pflegeversicherungskosten u...mehr