Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / c) Angleichung auf kollisionsrechtlichem Weg

Rz. 305 Eine Angleichung kann auch durch kollisionsrechtliche Mechanismen erfolgen, die die Nachlassspaltung teilweise wieder überwinden. So verweisen die Kollisionsrechte der US-Staaten für die Auslegung von testamentarischen Verfügungen über Immobilien auf das am domicile des Erblassers bei Testamentserrichtung geltende Recht.[292] Auf diese Weise wäre im Beispiel nach dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu § 2316.

Rn 7 Ausgleichungspflichtige Zuwendungen bleiben außer Ansatz, insoweit sie bereits bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils eines Abkömmlings berücksichtigt (§ 2316) wurden. Macht ein Abkömmling, der eine ausgleichungspflichtige Ausstattung, die keine Schenkung iSv § 1624 I ist, erhalten hat, gegen einen Dritten einen Ergänzungsanspruch geltend, ist zunächst nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Höhe des Pflichtteilsanspruchs des Lebenspartners

Rz. 19 Nach § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG kann der gleichgeschlechtliche Lebenspartner als Pflichtteil die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils verlangen. aa) Erbteil des überlebenden Lebenspartners Rz. 20 Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie der eines Ehegatten. Sein Erbteil wird dabei in zwei Schritten ermittelt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 62 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / IV. Unteranknüpfung bei Staaten mit gespaltenem Rechtssystem

1. Besonderheiten der interlokalen Rechtsspaltung Rz. 105 In einigen Staaten ist das Erbrecht nicht einheitlich geregelt, sondern es gelten in einzelnen Landesteilen eigenständige Regelungen. Das betrifft in Europa z.B. das Vereinigte Königreich (England und Wales, Schottland, Nordirland) und Spanien (autonomes Recht in Aragon, Katalonien, Navarra, Galizien, im Baskenland und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Bewertungszeitpunkt bei nicht verbrauchbaren Sachen

Rz. 102 Andere Gegenstände kommen mit ihrem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit des Erbfalls haben. Hatten sie jedoch bei der Schenkung (also bei Schenkungsvollzug) einen geringeren Wert, so ist nach dem insoweit geltenden Niederstwertprinzip nur dieser anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB). Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des rechtlichen Leistungserfolgs an (vgl. auch Rdn 108)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Während §§ 1372 ff den Ausgleich des Zugewinns im Allg regeln, stellt § 1371 eine Sonderregelung für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten dar. Dabei verbindet die Norm das Ehegüterrecht mit dem Erbrecht. Bei Auslandsbeteiligung entspricht es wohl hM, dass die Norm gleichwohl rein güterrechtlich qualifiziert (BGH FamRZ 15, 1180; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Es soll eine Vervielfältigung der Pflichtteilslasten durch Einschränkung der an sich nach § 2303 gegebenen Pflichtteilsberechtigung entgegengewirkt werden, indem einem Stamm nicht zweimal ein Pflichtteil gewährt wird (BGH NJW 11, 1878, 1881, 12, 3097, 3098; Wendt ErbR 13, 366, 367). Die Norm bezieht sich nur auf das Pflichtteilrecht der Abkömmlinge oder Eltern, nicht de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. 2Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines – gesetzliche Vorgaben

Rz. 64 Das Gesetz enthält in den §§ 2311, 2312 und 2313 BGB nur unvollständige Vorgaben für die Nachlassbewertung.[280] Eine allgemeinverbindliche Wertdefinition existiert nicht.[281] Dessen ungeachtet werden aus dem Kontext der genannten Vorschriften verschiedene Wertungen des Gesetzgebers deutlich, aus denen sich weitere Grundsätze für die Bewertung des Nachlasses zum Zwec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 1. Grundsätzliches zur Wirkung von Anrechnungs- und Ausgleichungspflichten

a) Problemstellung Rz. 61 Macht ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Zuwendungen, so sollte er nicht versäumen sicherzustellen, dass diese bei der "späteren erbrechtlichen Endabrechnung", insbesondere aber bei der Bemessung des Pflichtteils, berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht hierfür zwei grundsätzlich verschiedene "Berechnungsverfahren" vor, welche die "Brücke" zwischen le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Einfluss des Güter- oder Vermögensstands

Rz. 144 Der Güterstand von Ehegatten oder der Vermögensstand von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beeinflusst – wie auch sonst im Pflichtteilsrecht – die Berechnung der Pflichtteilsergänzung. Rz. 145 Lebte der Erblasser in Zugewinngemeinschaft, so ist vor allem § 1371 BGB zu beachten.[425] Die Zugewinngemeinschaft verändert dabei nicht nur die Erb- und Pflichtteilsquoten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Reines Eigengeschenk ohne Anrechnungs- und Ausgleichungspflichten

Rz. 227 Besteht keine Pflicht zur Anrechnung und Ausgleichung (§§ 2315 f. BGB), ist für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2327 Abs. 1 S. 1 BGB folgende Berechnung vorzunehmen: Sämtliche Eigengeschenke und auch sonstige Schenkungen, die ergänzungspflichtig sind, sind dem Nachlass hinzuzurechnen, und zwar inflationsbereinigt (siehe Rdn 106 f.) und mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / II. Ermittlung des Erbstatuts in Fällen ohne Rechtswahl

1. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt Rz. 59 Hat der Erblasser keine Rechtswahl (subjektive Anknüpfung) getroffen, so gilt gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO das am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers geltende Recht für die Erbfolge (objektive Anknüpfung des Erbstatuts). Dabei bezeichnet der "gewöhnliche Aufenthalt" den Lebensmittelpunkt einer Person. Rz. 60 Auch we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflichtteilsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 2. Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1

Während der erste Teil dieses Beitrags (Witzheller, ZErb 2024, 247) die mit der gemeinnützigen GmbH einhergehenden steuerlichen Fragestellungen behandelte, beschäftigt sich der zweite Teil des Beitrags vor allem mit der Frage, wie sich in den Nachlass gefallene Geschäftsanteile an einer gemeinnützigen GmbH auf den ordentlichen Pflichtteil auswirken, wobei insbesondere deren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausschluss durch Verfügung von Todes wegen.

Rn 15 Da die Testierfreiheit der Eheleute nicht beschränkt ist, ist es jedem unbenommen, den anderen zu enterben (§ 1938). Dem testamentarisch Enterbten steht derjenige gleich, der auf den kleinen Pflichtteil verwiesen wird (s.o. Rn 10).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / III. Rück- und Weiterverweisungen

1. Beachtlichkeit ausländischen Kollisionsrechts Rz. 89 Gemäß Art. 34 Abs. 1 EuErbVO ist nach Verweisung auf ausländisches Recht kraft Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers auch das ausländische Kollisionsrecht anzuwenden (Gesamtverweisung). Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, verweist Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf das ausländische R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. Die nachträgliche Ausgleichung (§ 2313 Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 275 Verändert sich die Rechtslage dahingehend, dass die aufschiebende oder auflösende Bedingung eintritt, Ungewissheiten, Unsicherheiten oder Zweifel wegfallen, hat eine nachträgliche Ausgleichung zu erfolgen. Dabei kann es sowohl zu einer Pflichtteilserhöhung als auch zu einer entsprechenden Minderung kommen. Der Pflichtteilsberechtigte ist im Ergebnis so zu stellen, al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte soll diejenigen Gegenstände behalten dürfen, die bislang den äußeren Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft gebildet haben (für die angemietete Wohnung §§ 563 ff). Allerdings kann der Erblasser seinem Ehegatten, anders als den Pflichtteil, den Voraus entziehen. Der Anspruch des Voraus ist nach § 2345 anfechtbar (Erman/Lieder § 1932 Rz 15). Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wertermittlung.

Rn 8 Bestimmungen des Erblassers dürfen dem Pflichtteilsberechtigten nur vorteilhaft, nicht nachteilig sein (II 2). In einer Wertbestimmung kann eine zulässige teilweise Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff), bei der § 2336 zu beachten ist, oder eine Teilungsanordnung, soweit sie den Pflichtteil nicht verkürzt, liegen (§ 2048).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / I. Schutz des Erbenpflichtteils – Grenzen der §§ 2305 ff., 1371 BGB

1. Ausgangssituation Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht setzt der Testierfreiheit Grenzen. Daher ist bei jeder Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen an die Einflüsse des Pflichtteilsrechts zu denken und entsprechende "Störfallvorsorge" zu betreiben. Dabei können Pflichtteilsansprüche nicht nur zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung für den Erben führen. Selbst wenn der Pflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 1. Entstehung von Wertungswidersprüchen

Rz. 276 Das Pflichtteilsrecht weist enge Bezüge zum Unterhalts- und Güterstatut auf. In den einzelnen Rechtsordnungen wird auf unterschiedlichen Wegen die Absicherung naher Angehöriger, insbesondere des überlebenden Ehegatten, verschiedenen Rechtsbereichen zugewiesen. Im schwedischen und finnischen Recht sorgt z.B. der gesetzliche Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Hinterlassener Erbteil erreicht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 202 Erreicht der hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, entspricht dies dem ordentlichen Pflichtteil. Jedoch steht dem pflichtteilsberechtigten Erben der volle Pflichtteilsergänzungsanspruch zu (§ 2326 S. 1 BGB).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1455 BGB – Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten.

Gesetzestext Jeder Ehegatte kann ohne Mitwirkung des anderen Ehegattenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / IV. Anspruchskonkurrenzen

Rz. 284 Auch hier ergeben sich schwierige Fragen. Der Beschenkte kann im Einzelfall wegen der gleichen Zuwendung sowohl dem Anspruch des Vertragserben nach § 2287 BGB als auch dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 BGB ausgesetzt sein. Dabei stehen beide Ansprüche grundsätzlich selbstständig nebeneinander.[760] Dies kann zu einer "Wettlaufsituation" mit schein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 10 LPartG – Erbrecht.

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Lebenspartner des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Lebenspartner auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 des Bürg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 3. Materielle Anforderungen an die Wirksamkeit einer Rechtswahl

a) Allgemeines Rz. 41 Die Rechtswahl stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. Aus Art. 22 Abs. 1 EuErbVO ergibt sich, dass eine Rechtswahl möglich ist und welche Rechtsordnungen zur Wahl stehen. Des Weiteren wird verlangt, dass die Rechtswahl ausdrücklich in Form einer Verfügung erfolgt oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergibt, Art. 22 Abs. 2 EuErbVO. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Meinungsstand

Rz. 174 Ob die Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht als unentgeltliche Zuwendung anzusehen ist oder gar nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegt, ist nach wie vor in Teilen umstritten. Bis zur BGH-Entscheidung vom 3.12.2008 reichte das Meinungsspektrum von der generellen Annahme der Unentgeltlichkeit der Abfindungsleistung bis hin zur uneingeschränkten Berücks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Hemmung.

Rn 21 Hemmung der Verjährung ( § 209 ) tritt nach §§ 203 ff ein (KG ZEV 08, 481, 482 [KG Berlin 05.06.2008 - 8 U 213/07] m Anm Ruby). Im Umfang des Streitgegenstandes hemmt die Leistungsklage die Verjährung (§ 204 I Nr 1). Durch die Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann die Hemmung der Verjährung herbeigeführt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Höhe sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 1. Aragon

Rz. 497 In Aragon sind nur die Abkömmlinge pflichtteilsberechtigt. Dabei kann der Erblasser die den Kindern insgesamt zwingend zustehende Hälfte des Nachlasses frei unter ihnen verteilen, z.B. einem einzigen Abkömmling die gesamte Noterbquote zuweisen. Der Ehegatte erhält von Gesetzes wegen einen güterrechtlich strukturierten Nießbrauch am gesamten Nachlass (Witwenrecht). Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [251] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubiger ist zu beachten, dass jedem der Abtretungsempf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist einer von mehreren Erben selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er nach der Teilung die Befriedigung eines anderen Pflichtteilsberechtigten soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. 2Für den Ausfall haften die übrigen Erben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / VII. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 169 Eine Reihe von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Slowenien, Australien und Neuseeland, seit neuerem auch Norwegen, lassen in einer formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenseitige gesetzliche Erb- und teilweise auch Pflichtteilsrechte wie in einer Ehe entstehen. Nur selten wird erörtert, wie dieses Erbrecht kollisionsrechtlich zu behandeln ist. Nach Dörner soll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mögliche Maßnahmen (Abs 1 S 1, 2).

Rn 3 Die Beschränkungsmöglichkeiten sind abschließend aufgezählt. Sie können kombiniert werden. Es können die gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff) des Abkömmlings als Nacherben (§§ 2100 ff) oder Nachvermächtnisnehmer (§ 2191) eingesetzt werden. Ihre individuelle Bezeichnung führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung, wenn die Genannten sich zum Todeszeitpunkt des Abkömmlings von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 2. Unterschiedliche Verfügungen über die Nachlassteile

a) Vorliegen eines "beiderseitigen Widerspruchs" Rz. 294 Noch "schräger" können die Ergebnisse werden, wenn der Erblasser über die verschiedenen Spaltnachlässe unterschiedlich verfügt hat. Rz. 295 Beispiel Der Nachlass eines in Florida lebenden Deutschen besteht im Wesentlichen aus einer Ranch in Texas und einer Kette von Steak-Restaurants in Frankreich. Der Wert des Immobilie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Gesetzeszweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, Normkonkurrenz

Rz. 1 Durch § 2325 BGB soll der Pflichtteilsberechtigte dagegen geschützt werden, dass der ordentliche Pflichtteil durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt, ja sogar umgangen wird.[1] Damit sollen – um ein Schlagwort aufzunehmen – "Schleichwege am Erbrecht vorbei" verhindert werden.[2] Deshalb gewährt das Gesetz bei Schenkungen dem Pflichtteilsberechtigten einen zeitlich und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / a) Vorliegen eines "beiderseitigen Widerspruchs"

Rz. 294 Noch "schräger" können die Ergebnisse werden, wenn der Erblasser über die verschiedenen Spaltnachlässe unterschiedlich verfügt hat. Rz. 295 Beispiel Der Nachlass eines in Florida lebenden Deutschen besteht im Wesentlichen aus einer Ranch in Texas und einer Kette von Steak-Restaurants in Frankreich. Der Wert des Immobilienbesitzes in beiden Ländern beträgt jeweils 1,2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / X. Gesellschaftsanteile im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 225 Beispiel Ein zuletzt in Bologna lebender italienischer Staatsangehöriger war u.a. an einer in Form einer OHG betriebenen Speditionsgesellschaft mit Sitz in Aachen beteiligt. Testamentarische Alleinerben sind seine beiden Töchter. Der Sohn macht nun seinen Pflichtteil geltend. Rz. 226 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. h EuErbVO sind "Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vereinsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / I. Grundsätzliches

Rz. 2 Nach § 2305 BGB erhält der pflichtteilsberechtigte Miterbe einen Ausgleichsanspruch, wenn der durch Verfügung von Todes wegen zugewandte Erbteil geringer ist als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil). In Höhe dieses Differenzbetrages steht ihm dann eine Geldforderung zu. Beispiel Der Witwer W hinterlässt einen Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 50 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[53]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / III. Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten zu einzelnen Spaltnachlässen zur Pflichtteilsberechnung

Rz. 309 Die Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten kann bei Nachlassspaltung und unterschiedlichen Beteiligungsquoten an den einzelnen Nachlassteilen zum Streitpunkt werden – wird doch z.B. der testamentarische Erbe versuchen, diese nach Möglichkeit dem Nachlassteil zuzuordnen, der besonders hoch mit Pflichtteilen belastet ist, oder gar diese in mehreren Nachlassmassen glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 2. Vor dem 17.8. 2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 455 Gem. Art. 9.8 des spanischen Código Civil (CC) unterlag die Erbfolge dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes, und zwar ausdrücklich "unabhängig davon, welches auch immer die Natur seiner Güter oder das Land ist, in dem sie sich befinden". Grund für diese deutliche Klarstellung ist, dass das spanische internationale Erbrecht ursprünglich der Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Erb- oder Pflichtteilsverzicht?

Rz. 52 Der Nachteil des Erbverzichts ist, dass der Verzichtende bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigter maßgeblichen Erbteils nach § 2310 S. 2 BGB nicht mitgezählt wird (siehe Rdn 5 f.). Daher führt der Erbverzicht zu einer i.d.R. nicht gewollten Erhöhung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigten. Bei einem auf da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelfälle.

Rn 2 In Betracht kommt etwa ein Verstoß gg die EU-Grundrechte-Charta, insb gg das Diskriminierungsverbot in Art 21 (Erw 58). Bei der Anwendung des ordre public ist zwischen gesetzlicher u testamentarischer Erbfolge zu unterscheiden. Letztwillige Verfügungen, die bestimmte Personen wegen ihres Geschlechts, Glaubens oder ihrer Herkunft diskriminieren, verstoßen nur gg Art 35, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6...mehr