Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / a) Verzicht vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall besteht das Pflichtteilsrecht bloß abstrakt als Quelle eines möglichen Pflichtteilsanspruchs.[31] Die Pflichtteilsberechtigung, die Pflichtteilsquote, der Bestand des Nachlasses und der Zeitpunkt der Entstehung des Pflichtteilsanspruchs stehen nicht vor dem Erbfall endgültig fest. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ein Verzicht ohne Abfindung keine erbschaftsteuerli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / 1. Ernstliches Erfüllungsverlangen

Das Merkmal der Geltendmachung ist in Belangen der Erbschaftsteuer restriktiv auszulegen.[6] Geltendmachung meint jedes ernstliche Verlangen des Berechtigten auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs.[7] Der Gläubiger muss seine Entscheidung in geeigneter Weise mitteilen. Die Erklärung ist formfrei.[8] Ein Geltendmachen kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.[9] Dabei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / II. Geltendmachung der Pflichtteilsforderung

Nach dem ErbStG kommt es bei Pflichtteilsansprüchen nicht bereits durch ihre Entstehung, sondern erst durch die Geltendmachung zu einem steuerbaren Erwerb. Die Inanspruchnahme beruht nach dem Willen des Gesetzgebers auf der freien Entscheidung des Berechtigten.[5] Erst wenn der sich für eine Geltendmachung entscheidet, soll dies steuerliche Folgen haben. Erst mit der Geltend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / C. Bemessungsgrundlage für Zwecke der Erbschaftsteuer

Stets ist die Pflichtteilsforderung eine ganz gewöhnliche Geldforderung.[48] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG iVm § 12 Abs. 1 S. 1 BewG ist diese Forderung für Zwecke der Erbschaftsteuer mit ihrem Nennwert anzusetzen. Etwaige Steuerbefreiungen (z. B. für Hausrat oder das Familienwohnheim) mindern den Steuerwert des Erwerbs des Pflichtteilsberechtigten nicht.[49] Dies gilt auch, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / 2. Verzögerte Geltendmachung und Verjährung

Auch ist die Stundung der Pflichtteilsforderung durch den Berechtigten als ein Geltendmachen im vorstehenden Sinne zu werten.[18] Die Stundung betrifft eben allein die Fälligkeit der Leistung.[19] Daher gilt der gestundete Pflichtteil grundsätzlich mit dem Zustandekommen der Stundungsabrede als geltend gemacht.[20] In engen Grenzen sind jedoch Abreden möglich, bei denen die S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / B. Nachlassverbindlichkeit nach dem ErbStG

Korrespondierend zum Erwerb werden geltend gemachte Pflichtteilsforderungen nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten erfasst. Sie reduzieren den steuerlichen Erwerb des Pflichtigen. Nach § 2310 S. 1 BGB werden bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils auch Personen mitgezählt, die durch letztwillige Verfügung von der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Pflichttei... / c) Teilweise Geltendmachung

Je nach Sachverhalt ist zu bedenken, dass der Berechtigte nicht gezwungen ist, seinen Anspruch insgesamt geltend zu machen. Zivilrechtlich kann der Pflichtteilsberechtigte seine Forderung auch teilweise oder sukzessive verfolgen. Z.B. kann in streitigen Fällen eine Teilzahlungsklage parallel zu der gerichtlichen Auskunftsstufe Sinn machen, um die "Kriegskasse" zu füllen. Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Pflichtteil al... / I. Einführung

Der Pflichtteilsanspruch der nahen Angehörigen und des Ehegatten des Erblassers wird zu Recht als ein erheblicher Störfaktor für die Unternehmensnachfolge angesehen.[3] Dies ist im Wesentlichen auf zwei strukturelle Umstände zurückzuführen: auf die streng stichtagsbezogene Unternehmensbewertung, die sich zudem am "wirklichen Wert"[4] orientiert (§ 2311 Abs. 1 BGB), und auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Pflichtteil al... / 1. Bedeutung des § 2306 BGB

§ 2306 BGB schützt den pflichtteilsberechtigten Erben, der zwar einen Erbteil erhalten hat, aber mit Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist, was seine Mindestbeteiligung am Nachlass (wirtschaftlich) gefährdet. Einen Pflichtteilsanspruch hat grundsätzlich nur, wer "durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen" ist (§ 2303 Abs. 1 BGB). Hat der Erblass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 1. Die Zulässigkeit von Behindertentestamenten aus erbrechtlicher Sicht

Das fragliche Testament orientierte sich an dem in den 1970er-Jahren entwickelten Prototyp eines Behindertentestaments.[7] Dieses besteht typischerweise aus einer Kombination mehrerer geschickt miteinander verknüpfter erbrechtlicher Instrumente, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 5.3 Allgemeine Härteklausel?

Fraglich ist, ob der Einsatz von Einkommen bei Sozialhilfebeziehern – zumindest wenn sie behindert sind – vom Bundessozialgericht im Rahmen der Rechtsfortbildung durch das Bundessozialgericht nicht aus Härtegründen geschont werden könnte. Immerhin kann man in einer Pressemitteilung mit der Überschrift: "Hoher Hartz-IV-Richter sieht Gerechtigkeitsproblem" nachlesen, dass die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 4/2014, Der Sozialhilf... / 4. Die Zugriffssperre aus (nicht befreiter) Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung

Zivilrechtler werden an dieser Stelle vielleicht einwenden, dass es doch generell völlig egal sei, ob die Mittel aus dem Nachlass sozialhilferechtlich Einkommen oder Vermögen seien, denn schließlich bestehe ja zivilrechtlich eine dreifache Zugriffssperre durch (nicht befreite) Vorerbschaft[65] mit Erbeinsetzung oberhalb des Pflichtteilsanspruchs, Dauertestamentsvollstreckung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt im ausgeurteilten Umfang zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) 1. Rechtsfehlerfrei sind allerdings die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Wechselbezüglichkeit. Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Die Güterstand... / 2. Pflichtteilsverzicht

In der Literatur wird teilweise angeraten, die Gesellschafter nicht nur zum ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs, sondern darüber hinaus auch zur Beibringung einer Erklärung ihrer Ehegatten zu verpflichten, wonach diese auf den ihnen gegenüber ihren Ehegatten kraft Gesetzes bestehenden Erb- oder Pflichtteilsanspruch verzichten. In der Literatur wird insoweit ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Beeinträchtigu... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt – soweit für das Revisionsverfahren noch erheblich – als Schlusserbe des am 27. Februar 2009 verstorbenen Erblassers Georg Z. vom Beklagten, dem Sohn der verstorbenen zweiten Ehefrau des Erblassers, Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks. Der Kläger wurde am 16. September 1945 als außerehelicher Sohn der R.Z. geboren. Die Mutter des Klägers heiratete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Die Güterstand... / a) Gütertrennung

Die Güterstandsklausel kann den Gesellschaftern zunächst die Verpflichtung auferlegen, im Wege des Abschlusses eines Ehevertrags den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren. Die Gütertrennung war früher der klassische Güterstand der Vermögenden. Durch die Gütertrennung wurde einerseits der Betrieb von Eherisiken und andererseits das Vermögen des nicht unternehmerisch tät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2014, Widerruf eines... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind gem. § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. (...) In der Sache haben die Beschwerden keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins zu Recht zurückgewiesen. Die Verfügungen der Erblasserin in dem gemeinschaftlichen Testament vom 19.4.2004 sind aufgrund Widerrufs durch den Ehemann der Erblasserin unwirksam geworden, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

Leitsatz 1. Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte. 2. Hat sich die Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft durch einen nach § 13a Abs. 1 und 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Begnügt sich ein Ehegatte mit der Zuwendung von laufenden Zahlungen unter Verzicht auf Pflichtteils- oder ähnliche Ansprüche (Zugewinnausgleich), ist im Regelfall von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auszugehen, sofern das den Vermögensübernehmern/Erben überlassene Vermögen ausreichend ertragfähig ist und die Part...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Handbuch Pflichtteilsrecht

Jörg Mayer, Rembert Süß, Manuel Tanck, Jan Bittler, Eckhard Wälzholz zerb zerlag, 3. Aufl. 2013, 1.217 Seiten, gebunden ISBN 978-3-941586-86-4 Das Pflichtteilsrecht ist in der anwaltlichen und notariellen Erbrechtspraxis von erheblicher Bedeutung. Es lohnt sich daher, in eine entsprechende Handbibliothek zu investieren. Wer hier noch auf der Suche nach einer anspruchsvollen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / c) Haftungs- und anfechtungsrechtliche Auswirkungen

Werden Vermögenswerte zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs übertragen, so erfolgt diese Übertragung entgeltlich, was zu einer Reduzierung der Anfechtungsfrist nach dem AnfG von vier auf zwei Jahre führt. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 I BGB entsteht nämlich kraft Gesetzes und stellt folglich keine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 4 AnfG dar.[26] Es blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verfügung von ... / Aus den Gründen

Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu. Sie ist an ihrer Geltendmachung durch den mit notarieller Urkunde vom 19.12.1988 erklärten Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht gehindert. Die nach den §§ 2348, 2352 BGB notwendige Beurkundung der entsprechenden Erklärungen ist nicht nach den §§ 7, 27 BeurkG unwirksam. 1. Die Beurkundung des Erb-, Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2014, Verfügung von ... / Sachverhalt

Die Klägerin ist die Halbschwester des Beklagten. Am 30.12.1980 errichteten der Erblasser und seine Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben einsetzten und den Beklagten zum "Nacherben des Längstlebenden". Der Klägerin wurde ein Vermächtnis ausgesetzt. Beurkundet wurde das Testament von dem Notar S 1, dem Schwiegervater des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 5. Folgen einer Obliegenheitsverletzung

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, eine Erwerbstätigkeit zu übernehmen oder Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Es ist ihm das erzielbare Einkommen zuzurechnen. Darin erschöpfen sich die Auswirkungen einer Obliegenheitsverletzung. Der Unterhaltspflichtige kann nicht zur Aufnahme ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Sachverhalt

Die Beteiligte hat zur Verfolgung "eines rein zivilrechtlichen Anspruchs" um Auskunft aus dem Grundbuch bezüglich des Grundeigentums (Wohnungseigentums) der Frau D. ersucht, die ihrer Kenntnis nach in der Stadt M. mehrere Eigentumswohnungen besitzen soll. Auf die Mitteilung der Urkundsbeamtin, dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden müsse, woran es fehle und weshalb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Wirkungen und Voraussetzungen

a) Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf ihr gesetzliches Erbrecht, ist nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Er verliert neben dem Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB auch einen Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 BGB und einen Pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Grundbuchrichters richtet (vgl. § 12 c Abs. 4 Satz 2 GBO), hat in der Sache keinen Erfolg. Allerdings hat der Senat sich zur funktionellen Zuständigkeitsfrage der nun nahezu unbestrittenen Ansicht angeschlossen, dass über d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Erbverzicht und Ehegattenunterhalt nach § 1586b BGB

Praxis-Beispiel Der Ehemann schuldet der Ehefrau gesetzlich oder aufgrund einer ehevertraglichen Vereinbarung nachehelichen Unterhalt. Sie haben einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Nach dem Tod des Ehemannes lehnen die Erben die weitere Zahlung von Unterhalt ab. a) Nach § 1586b BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Die Pflicht zur Erfüllung der Einigung

Der Auslegungsvertrag beschränkt sich nicht darauf, eine bestimmte Auslegung der Verfügung von Todes wegen festzuschreiben, er beinhaltet stillschweigend auch die Verpflichtung, alles zur Durchführung der vereinbarten Auslegung Erforderliche zu tun.[64] So müssen – wenn keine andere Regelung im Vergleich getroffen ist – Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren zurückgenommen werd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbegünstigung für als Pflichtteils- und Zugewinnausgleich übertragene Gesellschaftsanteile.

Leitsatz Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteils- bzw. Zugewinnausgleichsberechtigten ist steuerrechtlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft und der Ausgleich damit eine schädliche Verwendung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG. Sachverhalt Die Ehefrau des verstorbenen H hat die Erbschaft ausgeschlagen. Die erbenden Kinder verpflichteten sich notariell ihren Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2013, Betreuungsrec... / 3. § 1796 BGB

Bleibt noch die Frage, ob in diesen Fällen dem Betreuer eventuell gemäß § 1796 I, II BGB die Vertretungsmacht entzogen werden kann, wenn der Betreuer oder eine in § 1795 I BGB genannte Person durch die Ausschlagung einen Vorteil erlangen würde. Dann wäre für diesen Fall die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers mit dem entsprechenden Aufgabenkreis erforderlich. Die bloß denklo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2013, Betreuungsrec... / IV. Inhaltliche Entscheidung

Bei der Entscheidung über die Ausschlagung kommt es einzig und allein auf das Wohl des Betreuten an. Sowohl Betreuer als auch Betreuungsgericht haben ausschließlich auf das Wohl des Betreuten abzustellen und nicht auf öffentliche oder sonstige Interessen.[19] Der Betreuer darf also die Erbschaft nicht mit der Begründung ausschlagen, dass anderenfalls ein Zugriff des Sozialhi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2013, Beschwerdebef... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Vorab ist dabei auf Folgendes hinzuweisen: Soweit das Amtsgericht die Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins vom 18.6.1991 zurückgewiesen hat, ist dieser Teil der Entscheidung dem Senat nicht zur Entscheidung angefallen. Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist auf Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, das bisherige Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Klage ist hinsichtlich des Antrags der Feststellung, dass die Beklagte nicht Erbe nach dem Vater des Klägers geworden ist, unzulässig, im Übrigen unbegründet. A. Die Klage ist in Bezug auf den Antrag, die Unwirksamkeit der Anordnung des Schiedsgerichts im Erbvertrag vom ... 2001 festzustellen, zulässig, jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2013, Geltendmachun... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur antragsgemäßen Herabsetzung der Erbschaftsteuer (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat zu Unrecht angenommen, dass der Pflichtteilsanspruch der Klägerin nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sei. 1. Zu den nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG abzugsfähigen Nachla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2013, Geltendmachun... / Sachverhalt

Der im Jahr 2003 verstorbene Vater (V) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde von seiner Ehefrau, der Mutter (M) der Klägerin, aufgrund eines sog. Berliner Testaments allein beerbt. Erbschaftsteuer war für diesen Erwerb von Todes wegen nicht festzusetzen, weil die der M zustehenden Freibeträge (§§ 16 und 17 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2013, Geltendmachun... / Leitsatz

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08+09/2013, Was will d... / 1 I. Der Fall

Anfechtungsanspruch Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtigte Klage u.a. wegen Drittschuldnerauskunft im Rahmen des Anfechtungsgesetzes. Der Antragsteller ist Pflichtteilsberechtigter nach dem Tode seiner am 19.1.2006 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin wurde von ihrer Tochter aus zweiter Ehe als Alleinerbin beerbt. Der Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2013, Die Stiftung: aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Ein Bericht der Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV 2013 am 14. Juni 2013 in Würzburg Das Stiftungsrecht ist nicht nur aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Anerkennungsfähigkeit der Verbrauchsstiftung (§ 80 Abs. 2 BGB) durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 ein aktuelles Thema. Auch Neuigkeiten im "Stiftungssteuerrecht" geben Anlass, sich mit Fragen rund um die St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2013, Unternehmensnachfolgetag zentUma e.V. an der Universität Mannheim 2013

Das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V., kurz, zentUma, blickt nunmehr auf neun erfolgreiche und spannende Unternehmensnachfolgetagungen zurück. Am 26. April 2013 lud zentUma zum 9. Unternehmensnachfolgetag in den Fuchs-Petrolub-Festsaal des Mannheimer Schlosses. Die Auswahl der Redner und der Gäste aus Wirtschaft, wirtschafts- und rechtswissen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08+09/2013, Was will d... / 2 II. Die Entscheidung

Kein Anspruch auf Erteilung einer Drittschuldnerauskunft Zutreffend hat das LG ausgeführt, dass der Antragsteller keinen Zahlungsanspruch unter dem Aspekt der nicht erfüllten Drittschuldnerauskunft verlangen kann. Erfüllt der Drittschuldner die Auskunftspflicht nicht, haftet er dem Gläubiger lediglich für den aus der Nichterfüllung seiner Auskunftspflicht entstandenen Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 7/2013, Bewertung einer Zahlung, die "als Ausgleich für die Pflichtteilsansprüche" erfolgt

Leitsatz Wird die Zahlung eines Geldbetrags durch den überlebenden Elternteil an eines von mehreren Kindern mit der notariell beurkundeten Regelung verbunden, die Zahlung erfolge "als Ausgleich für die Pflichtteilsansprüche" nach dem verstorbenen Elternteil, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass dieser Zahlung ein ernsthaft und bewusst gestelltes Pflichtteilsverlangen zugr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 7/2013, Bewertung eine... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beteiligte zu 2) ist von der Erbfolge nach seinem Vater ausgeschlossen, weil er nach dem Tod seiner zuerst verstorbenen Mutter die Pflichtteilsstrafklausel nach Ziffer 4) des gemeinschaftlichen Testaments seiner Eltern vom 3.3.2010 (UR-Nr. 176/2010 des Notars L) ausgelöst hat ("Sollte eines u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 7/2013, Bewertung eine... / Leitsatz

Wird die Zahlung eines Geldbetrags durch den überlebenden Elternteil an eines von mehreren Kindern mit der notariell beurkundeten Regelung verbunden, die Zahlung erfolge "als Ausgleich für die Pflichtteilsansprüche" nach dem verstorbenen Elternteil, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass dieser Zahlung ein ernsthaft und bewusst gestelltes Pflichtteilsverlangen zugrunde lie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Verlauf und O... / c) Die Entscheidung des Berufungsgerichts

Auf die zulässige Berufung prüft das Berufungsgericht grundsätzlich lediglich die Auskunftsverurteilung, die es bestätigt bzw. ganz oder teilweise abändert. Im Berufungsverfahren sind – anders, als es nach verbreiteter Meinung im ersten Rechtszug der Fall ist – auch eine streitige Feststellung der Erledigung[28] sowie eine Entscheidung über die Kosten der Berufung bei überei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Verlauf und O... / Einführung

Nachdem Teil 1 dieses Beitrags (ZErb 2013, 105) die Herangehensweise aus Sicht des Klägers an die Stufenklage behandelt hat, erörtert Teil 2 die Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten nach Klagezustellung. Es folgen die Entscheidung des Gerichts in der Auskunftsstufe, Rechtsmittel und Vollstreckung. Die steckengebliebene Stufenklage und der Übergang in die nächsten Stufen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 1. Überblick

In einigen Konstellationen beruft sich der Pflichtteilsberechtigte auf seine eigene (Mit-)Erbenstellung, etwa wegen In diesen Fällen wird zumeist das Erbscheinsverfahren zur Klärung betrieben, auch um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Entscheidung durch Schlussurteil

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass kein Pflichtteilsrecht besteht oder bereits sicher ist, dass kein Pflichtteilsanspruch gegeben ist, weist es die gesamte Klage ab.[17] Nach herrschender, nicht unbedenklicher Ansicht[18] geschieht dasselbe, wenn der Kläger nicht verhandelt und Versäumnisurteil gegen ihn ergeht. Bei Säumnis des Beklagten ergeht dagegen nur ein Teil-Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Verlauf und O... / a) Grundlagen

Das OLG Köln[69] definiert den Anspruch aus § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB wie folgt: "Der Wertermittlungsanspruch (...) ist auf die Vorlage von Unterlagen und eines Bewertungsgutachtens gerichtet. Der Verpflichtete muss dem Berechtigten diejenigen Informationen zukommen lassen, die diesen in die Lage versetzen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, seinen Pflichttei...mehr