Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / a) Ermittlungsverfahren

Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 3 S. 4 StPO vor (vgl. dazu V. 3.), ist das Gericht, bei dem die Vernehmung durchzuführen ist, von Amts wegen verpflichtet, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Von § 141 Abs. 3 S. 4 StPO erfasst werden dem Wortlaut nach alle richterlichen Vernehmungen. Die Gesetzesbegründung geht allerdings davon aus, dass die Vor...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 2. Anhörung des Beschuldigten

Nach § 142 Abs. 5 S. 1 StPO ist dem Beschuldigten vor Bestellung eines Pflichtverteidigers Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Hierbei handelt es sich, im Gegensatz zu § 142 Abs. 1 S. 1 StPO a.F., nicht mehr um eine Sollvorschrift, vielmehr ist die Anhörung nunmehr zwingend. Ein Absehen kommt allenfalls dann in Betrach...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 4. Rahmengebühren/Festbetragsgebühren

Mit Blick auf die Gebühren muss zwischen dem Wahlanwalt und dem Pflichtverteidiger unterschieden werden. Für den Wahlanwalt sieht das RVG Rahmengebühren vor. Für diese gilt § 14 RVG. Der Verteidiger bestimmt somit innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die angemessene Gebühr für seine Tätigkeiten (dazu Burhoff/Volpert...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / 3. Der Fall des OLG Celle

Im Falle des OLG Celle hatte der Pflichtverteidiger im Wege des Vorschusses die ihm für die Teilnahme an neun Hauptverhandlungsterminen angefallenen Gebühren und die entsprechenden ReiseauslagenâEUR™gegen die Landeskasse geltend gemacht. Daneben hat er – ebenfalls als Vorschuss – seine Aufwendungen für eine BahnCard 50 i.H.v. 432 EUR nebst Umsatzsteuer vorschussweise verlang...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / d) Kosten der BahnCard

Das OLG Celle hat hier ungeachtet der weitaus überwiegenden gegenteiligen Auffassung in der Rechtsprechung eine sachgerechte Lösung gefunden und dem Verteidiger einen Vorschuss für die Kosten der BahnCard 50 gewährt. Dies hat das OLG damit begründet, die Aufwendungen für den Erwerb der BahnCard 50 würden sich bereits bei der 7. bis 8. Reise des Pflichtverteidigers amortisier...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / b) Sprachprobleme

Immer wieder für Streit sorgt in der Praxis auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Angeklagten, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Auf Sprachschwierigkeiten gestützte Anträge stoßen immer wieder auf Widerstand, der i.d.R. damit begründet wird, dass doch die Anklageschrift übersetzt worden sei und in de...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 3. Einvernehmliche Umbeiordnung

Bei allseitigem Einverständnis ist eine Auswechslung des Pflichtverteidigers dagegen möglich (OLG Naumburg StraFo 2016, 515; OLG Karlsruhe NStZ 2017, 304). In diesem Fall gebietet es grundsätzlich die gerichtliche Fürsorgepflicht, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens beizuordnen. Eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses oder eines Fehlverhaltens des bisherigen Verte...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / III. Belehrung des Beschuldigten über Kostenfolge

Änderungen im Überblick: Norm: § 136 Abs. 1 S. 3 StPO Sachlicher Geltungsbereich: Beschuldigtenbelehrungen Verteidigerstrategie: Aufklärung des Beschuldigten Nach § 136 Abs. 1 S. 3 StPO ist der Beschuldigte bei seiner ersten Vernehmung u.a. auch darüber zu belehren, dass er unter den Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und 2 StPO die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des ...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / III. Signatur

Fremde beA-Nutzung: Keine wirksame Übermittlung einfach signierter Revisionsschrift (BGH, Beschl. v. 6.6.2023 – 5 StR 164/23) • Wer eine Revisionsschrift verfasst und lediglich einfach signiert, muss diese grds. auch über das eigene beA ans Gericht übermitteln. Versendet hingegen eine Anwaltskollegin die fremde Revisionsschrift mit einer einfachen Signatur des Anwaltskollegen...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / (1) Beginn

Hinsichtlich des Beginns der zu berechnenden Zeitdauer ist nach überwiegender Auffassung auf die Ladungszeit und nicht auf einen tatsächlich späteren Beginn abzustellen, da der Verteidiger sich bereithalten muss und die Wartezeit nicht sinnvoll nutzen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt zur anberaumten Zeit auch erschienen ist. Erscheint er selbst erst später...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 4. Umfang der Bestellung

Die Beiordnung nach § 141 Abs. 1 S. 4 StPO ist nach dem Wortlaut der Vorschrift – "Mitwirkung" bei einer richterlichen Vernehmung – und nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift zeitlich auf den Zeitraum der Vernehmung beschränkt (Schlothauer StV 2017, 557). Die Bestellung erlischt mit dem Ende des Vernehmungstermins. Ist die weitere Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § ...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / b) Zerstörtes Vertrauensverhältnis

Die Rücknahme der Bestellung kommt ferner nach § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigten endgültig zerstört ist (wofür der Umstand, dass der Pflichtverteidiger in einem früheren Verfahren einen in der Anklage benannten Zeugen verteidigt hat, nicht zwingend genügt, BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – StB 4/20) oder aus ...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / I. Vorbemerkung

Ich hatte in ZAP F. 22 R, S. 1103 auf die Änderung des § 350 StPO durch das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vom 17.12.2018", das am 21.12.2108 in Kraft getreten ist (BGBl I, S. 2.571), hingewiesen. Durch diese Änderungen ist in § 350 StPO der alte Absatz 3 der Vorschrift entfallen. Diese Regelung war die Grundlage für die in ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / bb) Hauptverhandlungshaft

In Fällen der Hauptverhandlungshaft (§ 230 Abs. 2 StPO) soll nach Satz 3 die Bestellung mit der Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls, spätestens aber zum Schluss der Hauptverhandlung aufgehoben werden. Hiermit will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich ein Beschuldigter durch Nichterscheinen in der Hauptverhandlung für diese und weitere Instanzen einen ihm nicht...mehr

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ZAP 21/2024, Folgen des Aus... / b) Vertretungsvollmacht

Vertreten werden muss der Angeklagte durch einen „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht”. Hinweis: Aus der Formulierung „Verteidiger” folgt, dass Vertreter des ausgebliebenen Angeklagten also nicht jeder Dritte sein kann und auch nicht ein als Beistand in der Berufungshauptverhandlung nach § 149 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StPO zugelassener Ehegatte, Lebenspartner oder g...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / c) Verhandlungen mit Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung

Im Gegensatz zu den übrigen Varianten der Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG ist für die Gebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG erforderlich, dass eine Verhandlung tatsächlich stattfindet. Ausweislich der Begründung des Gesetzgebers sollten mit der getroffenen Formulierung die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden. Für das Entstehen der ...mehr

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ZAP 19/2018, Folgen des Aus... / 4. Haftbefehl

Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO dient der Sicherung und Weiterführung des Verfahrens (KG, Beschl. v. 19.6.2016 – 4 Ws 104/16). Er setzt keinen dringenden Tatverdacht und keinen Haftgrund nach §§ 112 ff. StPO voraus, sondern nur die Feststellung, dass der Angeklagte nicht erschienen und sein Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist (vgl. BVerfGE 32, 87, 93; OLG Düssel...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / III. Beiordnungsverfahren

Während in § 140 StPO n.F. das "Ob" einer Beiordnung geregelt ist, normieren die komplett neu gefassten §§ 141–144 StPO n.F. das Verfahren der Beiordnung, also die Frage wer, wann, von wem, auf wessen Veranlassung zum Pflichtverteidiger bestellt wird. Hinweis: Das Gesetz unterscheidet klar zwischen den Voraussetzungen der Beiordnung (§ 140 StPO n.F.) einerseits und dem Verfah...mehr

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ZAP 4/2015, Richterliche Druckbremse

Das zügige Lesen und abschließende Sichten von Dokumenten nebst Literatur gehört zweifelsohne zu einer der Primärtugenden jeder anwaltlichen Berufsausübung. Was der Anwalt im Rahmen seines Aktenstudiums liest, entscheidet nur er selbst! Gilt dieses eherne Prinzip dabei aber nur für papiergebundene Dokumente? Hat mithin auch ein Verteidiger ein "Recht auf Aktenberge", wenn ih...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / b) Beiordnung grundsätzlich bis zum Abschluss der Hauptverhandlung

§ 144 Abs. 2 S. 1 StPO n.F. bestimmt, dass die Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers aufzuheben ist, sobald seine Mitwirkung zur zügigen Durchführung des Verfahrens nicht mehr erforderlich ist. Dies wird bei umfangreichen Hauptverhandlungen freilich erst mit deren Abschluss der Fall sein (BT-Drucks 19/13829, S. 50).mehr

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ZAP 2/2019, Folgen des Ausb... / b) Vertretungsvollmacht

Vertreten werden muss der Angeklagte durch einen "Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht". Hinweis: Aus der Formulierung "Verteidiger" folgt, dass Vertreter des ausgebliebenen Angeklagten also nicht jeder Dritte sein kann und auch nicht ein als Beistand in der Berufungshauptverhandlung nach § 149 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StPO zugelassener Ehegatte, Lebenspartner oder g...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / 1. Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Nach Nr. 4102 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 40 bis 300 EUR (Pflichtverteidiger 136 EUR), wenn er teilnimmt an einem Termin zur richterlichen Vernehmung oder Augenscheinseinnahme (s. unten II. 1. a), einem Termin zur Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde (s. unten II. 1. b), einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, in ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren eine große Rolle (dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 48 Abs. 6 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., § 48 Rn 194 ff.; Burhoff, StraFo 2014, 454; ders. RVGreport 2008, 129). Dabei geht es immer um die Frag...mehr

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ZAP 9/2024, Folgen des Ausb... / 4. Haftbefehl

Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO dient (nur) der Sicherung und Weiterführung des Verfahrens (KG, Beschl. v. 19.7.2016 – 4 Ws 104/16; LG Essen, Beschl. v. 26.7.2022 – 30 Qs 12/22, StraFo 2023, 26). Er setzt keinen dringenden Tatverdacht und keinen Haftgrund nach §§ 112 ff. StPO voraus, sondern nur die Feststellung, dass der Angeklagte nicht erschienen und sein Ausbleiben...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / c) Sicherungsverteidiger

Darüber hinaus kann die Beiordnung auch aufrechterhalten bleiben, wenn der Pflichtverteidiger neben dem neu hinzugekommenen Wahlverteidiger noch als Sicherungsverteidiger benötigt wird (vgl. § 144 StPO n.F., s. unter III 6).mehr

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipp... / 3. Keine Belehrung des Beschuldigten über Pflichtverteidigerbestellung (§ 136 StPO)

Durch das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren" vom 2.7.2013 (BGBl I, S. 1938) sind die Belehrungspflichten in § 136 StPO erweitert worden. Vorgesehen ist danach in § 136 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 StPO a.F. (jetzt: § 136 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 StPO), dass der Beschuldigte auch darüber belehrt werden muss, dass ihm unter den Voraussetzungen des § 1...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / c) Beiordnungsgründe

Das OLG Naumburg ist in einem Beschl. v. 4.12.2013 (2 Ss 151/13, StRR 2014, 70 m. abl. Anm. Wenske NStZ 2014, 117 f.) davon ausgegangen, dass eine Verständigung nach § 257c StPO i.d.R. geeignet ist, die Schwierigkeit der Rechtslage i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO zu begründen und hatte deshalb die Bestellung eines Pflichtverteidigers als erforderlich angesehen. Dem hat jetzt das OL...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / a) Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen rechtzeitige Pflichtverteidigerbestellung?

Bereits berichtet wurde über den Beschluss des BGH vom 6.2.2018 (2 StR 163/17, NStZ-RR 2018, 219 = StRR 8/2018, 13; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1063, 1067). Der BGH hatte in der Entscheidung ein Beweisverwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung des Beschuldigten über die Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung (§ 136 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 StPO a.F. [jetzt § 136 Abs. 1 S. 5 H...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / a) Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 StPO erstreckt sich auch auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. Das hat jetzt (auch) das OLG Dresden entschieden (Beschl. v. 21.12.2023 – 2 Qs 298/23) und damit seine frühere entgegenstehende Rechtsauffassung (OLG Dresden, Beschl. v. 10.12.2013 – 2 Ws 569/13) aufgegeben. Die Beiordnung des Pflichtver...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / dd) Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Ist der „Vorgang” unübersichtlich, resultierend aus der Aktenführung, ist von einer schwierigen Sach- und Rechtslage auszugehen, deren Bestehen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als geboten erscheinen lassen kann (LG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2022 – 23 Qs 71/22, StraFo 2023, 276 = StV 2023, 596 [Ls.]). Eine schwierige Sachlage i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO ist nicht allei...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 4. Nachträgliche Beiordnung

Die Frage, ob eine Verteidigerbestellung auch nach Abschluss des Verfahrens (meist nach Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO), also rückwirkend, erfolgen kann, war bereits vor der Reform des Rechts der Pflichtverteidigung heftig umstritten, und sie ist es immer noch, nachdem der Gesetzgeber diesen Punkt nicht explizit geregelt hat. Nach richtiger Ansicht ist auch hier die Inten...mehr

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ZAP 17/2024, Besonderes ele... / 2. Signierung für ein Sozietätsmitglied (BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23)

„Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes ("für"‘) bei der einfach...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 2. Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Häufig wird ein Fall der notwendigen Verteidigung – oftmals mittels eines in der Justiz weit verbreiteten Textbausteins – mit der Begründung verneint, es handele sich "um einen einfach gelagerten Sachverhalt", der "weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht besondere Schwierigkeiten" aufweise. Diese Argumentation mag in offensichtlich unproblematischen Fällen tragfäh...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / (2) Unterbrechungen (ohne Mittagspause)

Unterbrechungen außerhalb der Mittagspause sollen nach OLG Celle abzuziehen sein: Rechtsprechungshinweis: "Bei der Berechnung der Hauptverhandlungsdauer für die Entscheidung über einen Längenzuschlag zur Terminsgebühr des Verteidigers sind Pausen von über einer Stunde Dauer in Abzug zu bringen. Sitzungsunterbrechungen bis zu einer Dauer von einer Stunde bleiben demgegenüber m...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

Teil 4 VV RVG gilt, wie sich aus Abschnitt 1 und 2 ergibt, für den (Voll-)Verteidiger, der Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger sein kann. Nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG gilt Teil 4 VV RVG aber auch entsprechend für die Vertreter aller sonstigen Verfahrensbeteiligten. Er gilt daher für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehu...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / a) Allgemeines

Liegen die Voraussetzungen des neuen § 141 Abs. 3 S. 4 StPO vor, ist das Gericht, bei dem die Vernehmung durchzuführen ist, von Amts wegen verpflichtet, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Die Verpflichtung besteht unabhängig von den Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Hinweis: Das Gericht hat hinsichtlich der Bestellung kein Ermessen. Das fo...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / a) Mehrere Termine an einem Tag

Das AG Cottbus hatte sich mit der Frage zu befassen, ob an einem Tag mehrere Hauptverhandlungsterminsgebühren anfallen können, und hat dies bejaht: Rechtsprechungshinweis: "Wird eine Hauptverhandlung nach § 228 StPO ausgesetzt und findet noch am selben Tag ein neuer Hauptverhandlungstermin statt, weil der zum Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt auf die Einhaltung der...mehr

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ZAP 4/2022, Wiederaufnahme ... / 1. Mandatsübernahme

Wie bei allen Mandaten muss sich der Verteidiger/Rechtsanwalt, bevor er ein Mandat zum Betreiben eines Wiederaufnahmeverfahrens annimmt, überlegen, ob er über genügend Zeit und der Mandant über genügend Geld verfügt, um in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob überhaupt hinreichende Erfolgsaussichten für eine Wiederaufnahme bestehen oder ob er in der Lage ist, das Mandat al...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 3. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / c) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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ZAP 9/2024, Folgen des Ausb... / a) Berechnung

Einen Anspruch auf Einhaltung der Ladungsfrist, die vor Überraschungsverfahren schützen soll (BGH, Beschl. v. 18.5.1971 – 3 StR 10/71, BGHSt 24, 143 = NJW 1971, 1278), haben der Angeklagte (§ 217 Abs. 1 StPO) und sein Verteidiger (§§ 218 S. 2, 217 Abs. 1 StPO) in dem Umfang, in dem ihnen gegenüber eine Ladungspflicht besteht, weil dadurch jeweils ausreichend Zeit für die Vor...mehr

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ZAP 9/2024, Folgen des Ausb... / 4. Zustellung

Die Ladung muss dem Angeklagten zugestellt werden (§ 217 Abs. 1 StPO; BGH, Beschl. v. 18.5.1971 – 3 StR 10/71, BGHSt 24, 143, 149 = NJW 1971, 1278). Wirksamkeitsvoraussetzung ist, dass sie i.d.R. an die Wohnung des Angeklagten zugestellt wird, in der er sich tatsächlich aufhält. Hat sich vor der Ladung die Wohnanschrift geändert, setzt die Wirksamkeit der Ladung voraus, dass...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 % erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV RVG und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV RVG. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 %. Das A...mehr

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ZAP 2/2015, Der Terminverle... / 6. Revision

Für das Revisionsverfahren ist zu beachten, dass die Revision nicht auf die Ablehnung des Terminverlegungsantrags an sich gestützt werden kann (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 213 Rn. 9). Dennoch können fehlerhafte Ablehnungen von Bedeutung sein: So ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben, wenn ein auf die verweigerte Terminsverlegung gestü...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / aa) Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit

Zum einen kann er – wie im Fall des BGH, a.a.O., der Nebenklägervertreter – beim Gericht des Rechtszugs einen Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit der Reise stellen. Gebührentipp: Dies gilt im Übrigen, was in der Praxis nicht selten übersehen wird, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG auch für sonstige Auslagen des Rechtsanwalts, zu denen auch nicht im Teil 7 VV RVG ausdrücklich...mehr

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ZAP 19/2018, Folgen des Aus... / 4. Zustellung

Die Ladung muss dem Angeklagten zugestellt werden (§ 217 Abs. 1 StPO; BGHSt 24, 143 [149] = NJW 1971, 1278). Wirksamkeitsvoraussetzung ist, dass sie i.d.R. an die Wohnung des Angeklagten zugestellt wird, in der er sich tatsächlich aufhält. Hat sich vor der Ladung die Wohnanschrift geändert, setzt die Wirksamkeit der Ladung voraus, dass die Zustellung an die neue Adresse erfo...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / IV. Änderungen in Teil 4 VV RVG (Vorbem. 4.1 Anm. 3 RVG) – Längenzuschläge

Das KostRÄG 2021 vom 21.12.2020 hat im Vergütungsverzeichnis des Teil 4 VV RVG nur eine einzige Änderung vorgenommen, und zwar hat es in Vorbem. 4.1 VV RVG eine Anm. 3 angefügt. Die lautet: Zitat "Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtige...mehr

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ZAP 19/2018, Folgen des Aus... / a) Berechnung

Einen Anspruch auf Einhaltung der Ladungsfrist, die vor Überraschungsverfahren schützen soll (BGHSt 24, 143 = NJW 1971, 1278), haben der Angeklagte (§ 217 Abs. 1 StPO) und sein Verteidiger (§§ 218 S. 2, 217 Abs. 1 StPO) in dem Umfang, in dem ihnen gegenüber eine Ladungspflicht besteht, weil dadurch jeweils ausreichend Zeit für die Vorbereitung eingeräumt werden soll. Eingeha...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 2. Anwendungsbereich von § 48 Abs. 6 RVG

Nach dem Wortlaut gilt § 48 Abs. 6 RVG für beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte. Erfasst sind deshalb insbesondere Pflichtverteidiger, der gem. §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Nr. 1 StPO dem Nebenkläger oder dem nebenklageberechtigten Verletzten bestellte Beistand und im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwälte. Allerdings sehen §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO nur die...mehr

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ZAP 4/2022, Wiederaufnahme ... / 2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt für eine Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten ist, wer durch die angefochtene Entscheidung beschwert, also nachteilig betroffen ist. Zu den Antragsberechtigten gehören der Verurteilte (§§ 365, 296 Abs. 1 StPO), der Verteidiger (§§ 365, 297 StPO), aber nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Verurteilten, der gesetzliche Vertreter des Verurteilten (§§...mehr