Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / aa) Wahlverteidiger

Einem Wahlverteidiger kann ein Längenzuschlag nicht zustehen. Dieser ist ausschließlich dem Pflichtverteidiger vorbehalten. Der Wahlverteidiger kann die Dauer der Verhandlung innerhalb des Gebührenrahmens bei der Bemessung seiner Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigen: Rechtsprechungshinweis: "Beansprucht der gerichtlich bestellte Verteidiger die ihm als Wahlverteidiger ...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / (3) Mittagspause

Strittig ist die Behandlung einer Mittagspause. Nach einer Auffassung sollen Zeiten für die Mittagspause nicht abgezogen werden: Rechtsprechungshinweise: "Bei der Ermittlung der für die Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG maßgeblichen Dauer der Hauptverhandlung ist eine Mittagspause nicht in Abzug zu bringen" (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2016 – 2 Ws 76/16, Rpfleger 2017, 2...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / bb) Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses

Gem. § 47 Abs. 1 S. 1 RVG steht dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ein Anspruch auf Vorschuss gegen die Staatskasse für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen zu. Dieser Vorschuss wird gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf Antrag des Anwalts vom UdG des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. Auf diese Weise ist der im Wege der Prozesskostenhilfe ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / 7. Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO

Die Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO stellt weiterhin auf die Schwere der Tat, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie auf die Unfähigkeit des Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen, ab (hierzu Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019 [im Folgenden kurz: EV], Rn 3144 ff.). Insoweit ergeben sich keine Veränderungen. Neu hinz...mehr

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ZAP 3/2020, Pflichtverteidigervergütung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

(OLG Bamberg, Beschl. v. 11.6.2019 – 1 Ws 265/19) • Einem Verteidiger steht für seine Tätigkeit im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach §§ 460, 462 StPO eine Vergütung nach Nr. 4204, 4205 VV RVG zu. Etwas anderes folgt insb. nicht daraus, dass sich die schon frühere Beiordnung als Pflichtverteidiger regelmäßig auf das Verfahren über die nachträgliche Ge...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

In jeder Strafsache entsteht als allgemeine Gebühr zunächst die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG. Mit ihr wird der Arbeitsaufwand abgegolten, der für den Verteidiger einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht. Das ist das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der (ersten) Informationen. Auch eine erste Akteneinsicht nach § 147 StPO wird daher von der Grun...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 3. Festgebühren

Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden. Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / IX. Rücknahme der Bestellung

Ist die begehrte Beiordnung erfolgt, gilt diese bis zur Rechtskraft des Urteils (Burhoff, EV, Rn 3009, 8. Aufl. Rn 3026). Sie kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, weil sich im Nachhinein die Einschätzung des Gerichts zu der Frage, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, ändert (LG Bonn StraFo 2016, 295). Dies gilt auch für das Berufungsgericht (KG StV 2...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pfli...mehr

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ZAP 5/2024, Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Pflichtverteidigerbestellung

(BGH, Beschl. v. 7.12.2023 – 2 StR 49/23) • Ist dem Beschuldigten im Rahmen seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung entgegen § 141a S. 1, § 141 Abs. 2, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO kein Pflichtverteidiger bestellt worden und greifen auch die Ausnahmetatbestände gem. § 141a S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO nicht ein, folgt daraus nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv will...mehr

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ZAP 4/2022, Wiederaufnahme ... / 2. Abrechnung der Tätigkeiten des Rechtsanwalts

Im Zweifel wird der Rechtsanwalt im Hinblick auf den erheblichen Arbeitsaufwand, den Wiederaufnahmeverfahren machen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen. Insoweit gelten keine Besonderheiten, sondern die allgemeinen Regeln zu § 3a RVG (dazu Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, Teil A Rn 2420 ff. m.w.N.). Hat der Rechtsanw...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 1. Vor der Beiordnung

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 2. Paragrafenteil

Im Paragrafenteil sind die allgemeinen Grundsätze des anwaltlichen Gebührenrechts geregelt. Er ist unterteilt in folgende neun Abschnitte mit insgesamt mehr als 62 Paragrafen: allgemeine Vorschriften (§§ 1–12c RVG); Gebührenvorschriften (§§ 13–15a RVG); Angelegenheit (§§ 16–21 RVG); Gegenstandswert (§§ 22–33 RVG); außergerichtliche Beratung und Vertretung (§§ 34–36 RVG); gerichtli...mehr

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ZAP 2/2023, Anwaltsmagazin / 2 BRAK fordert Pflichtverteidigerbestellung von Amts wegen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die bereits im Koalitionsvertrag der „Ampel”-Parteien vorgesehene Pflichtverteidigerbestellung von Amts wegen angemahnt. In dieser Vereinbarung hatten die Regierungsparteien – im Kapitel über die Justiz – als rechtspolitisches Vorhaben angekündigt: „Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher...mehr

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ZAP 18/2024, Anwaltsmagazin / 1.8 Pflichtverteidigerbestellung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Bloße Vorermittlungen oder verdeckt geführte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Person reichen nicht aus, um dieser einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu verschaffen. Das hat kürzlich der BGH entschieden (Beschl. v. 6.8.2024 – StB 45/24). In dem zugrundeliegenden Fall hegte ein Mann den Verdacht, dass die Generalbundesanwaltschaft in ein...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / a) Kurze Frist

Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO ist der bisherige Verteidiger zu entbinden und ein neuer Verteidiger zu bestellen, wenn dem Beschuldigten ein anderer als der von ihm innerhalb der Benennungsfrist bezeichnete Verteidiger beigeordnet wurde oder ihm zur Auswahl des Verteidigers nur eine kurze Frist gesetzt wurde. Hinweis: Ein Austausch des Pflichtverteidigers nach dieser Vors...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 2. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ohne Auftrag

Ist dem Rechtsanwalt von seinem Mandanten, dem er beigeordnet oder für den er bestellt worden ist, kein Auftrag erteilt worden und erhält er eine Vergütung nach § 45 RVG oder nach § 45 i.V.m. § 59a RVG aus der Staatskasse, so ist für diese Vergütung in derselben Angelegenheit gem. § 60 Abs. 1 S. 2 RVG bisheriges Recht anzuwenden, wenn der Rechtsanwalt eine Gebühr aus der Sta...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 3. Unverzüglichkeit der Bestellung

§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO schreibt die unverzügliche Bestellung des Pflichtverteidigers vor, wenn der Beschuldigte diese beantragt hat (sog. Unverzüglichkeitsgebot). Hinweis: Voraussetzung für eine Verteidigerbestellung ist aber stets, dass ein Beiordnungsgrund des § 140 StPO vorliegt, die §§ 141 ff. StPO regeln lediglich das Verfahren der Bestellung. Was unter „unverzüglich” zu ...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / 3. Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU)/Neuordnung des Rechts der Pflichtverteidigung

Das BMJV hat jetzt einen Referentenentwurf zum "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung", also einer Änderung der §§ 140 ff. StPO, vorgelegt. Hintergrund dieses Entwurfs ist die sog. PKH-Richtlinie der EU, die bis zum 29.5.2019 in nationales Recht umgesetzt sein muss und die weitgehende Vorgaben für das Recht der Pflichtverteidigung mac...mehr

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ZAP 24/2017, Verfahrenstipp... / 1. Terminsverlegung

Eine in der Praxis hoffentlich seltene Konstellation behandelt das KG in seinem Beschluss vom 9.12.2016 (StraFo 2017, 69). Gegen den Angeklagten ist seit dem 31.5.2016 das Berufungsverfahren beim LG anhängig. Mit Verfügung vom 3.6.2016 beraumte der Kammervorsitzende den Hauptverhandlungstermin auf den 4.1.2017 an. In der Folgezeit wurde bekannt, dass der Angeklagte inhaftier...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 2. Wesentlicher Inhalt der Neuregelung

Folgende Punkte sollten das Ermittlungsverfahren effektiver und praxistauglicher machen: Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung, und zwar Einführung der Pflicht für Zeugen, im Ermittlungsverfahren bei der Polizei zu erscheinen (vgl. VI.), Konzentration der Zuständigkeit für die Bestellung von Pflichtverteidigern im Ermittlungsverfahren beim Ermittlungsrichter (vgl...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / b) Beiordnungszeitpunkt

Weniger "schön" als der Beschluss des BGH v. 4.11.2014 (1 StR 586/12, StraFo 2015, 27 – s.o. II. 1a) ist der BGH-Beschluss v. 20.10.2014 (5 StR 176/14, StRR 2015, 23; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen). Hier macht der BGH hinsichtlich der Frage, ob nicht ggf. schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung – zumindest bei Kapitalde...mehr

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ZAP 3/2023, Reststrafenauss... / 4. Notwendige Verteidigung

Dem Verurteilten ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO für das Verfahren über die Reststrafenaussetzung ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder seine Unfähigkeit, sich selbst sachgerecht zu verteidigen, dies gebietet (hierzu ausführlich Burhoff/Hillenbrand, Handbuch für das strafrec...mehr

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AGS 9/2017, Pauschgebühr fü... / 1 Aus den Gründen

Die Feststellung einer Pauschgebühr war nach § 42 Abs. 1 S. 1 RVG abzulehnen, weil die im Gebührenverzeichnis zum RVG bestimmten Gebühren eines Wahlanwalts nicht wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache unzumutbar sind. Zur näheren Begründung wird auf die dem Antragsteller vorab mitgeteilte Stellungnahme der Vertreterin der Landeskasse Bezug g...mehr

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ZAP 15/2022, Ablehnung wege... / 5. Verhalten oder Äußerungen des Richters

Das Verhalten des Richters vor oder während der Hauptverhandlung ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund (eingehend Burhoff, EV, Rn 34 ff.; Burhoff, HV, Rn 97 ff.). Es kann die Ablehnung insb. begründen, wenn es besorgen lässt, dass der Richter nicht unvoreingenommen an die Sache herangeht. Das ist insb. dann der Fall, wenn der Richter bereits von der Schuld des Angek...mehr

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ZAP 4/2021, Vergleichsabsprachen vor Gericht

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009 die Vorschrift des § 257c StPO eingeführt und damit versucht, zuvor informelle Absprachen ("Deals") in zulässige formelle Absprachen ("Verständigungen") zu verwandeln. Gleichzeitig sollte die’Quadratur des Kreises ermöglicht werden, da einerseits an der Wahrheitsermittlungspfl...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Die Neuregelung

Dieses Durcheinander hat das KostRÄG 2021 auf Grundlage der vorliegenden Rechtsprechung durch eine generalisierende Regelung geändert, die eine einfache Feststellung ermöglichen soll, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Längenzuschlags erfüllt sind. Danach gilt (BT-Drucks 19/23484, S. 85.; zu allen auch Volpert AGS 2020, 445, 454 f.): Grundsätzlich werden Wartezeit...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / 2. Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG nach neuem Vermögensabschöpfungsrecht

Das am 1.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat das Recht der Vermögensabschöpfung (früher: "Verfall und Einziehung") grundlegend neu geregelt. Es hat das Rechtsinstitut des Verfalls abgeschafft und durch ein neues Rechtsinstitut der Einziehung von Taterträgen ersetzt. In diesem Rahmen sind die Regelungen über die Rückgewinn...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / b) Ausgefallener Termin

Die Terminsgebühr fällt nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG auch dann an, wenn der Anwalt zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Dazu gehört auch der Fall, dass unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung das Rechtsmittel oder der Einspruch zurückgenommen wird: Rechtsprechungshinweis: "Dem zum Termin ers...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / d) Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs

Nach Nr. 4102 Nr. 4 VV RVG erhält der Verteidiger eine Terminsgebühr für die Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Erforderlich ist auch hier ein "Termin". Eine bloße telefonische, kurze Verhandlung mit dem Verletzten oder dessen Bevollmächtigten lässt daher eine Terminsgebühr im Gegensatz zu der Terminsgebühr nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG noch nicht ...mehr

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ZAP 2/2019, Folgen des Ausb... / II. Ordnungsgemäße Ladung

Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil ist zunächst, dass der Angeklagte ordnungsgemäß in der durch die §§ 216, 323 Abs. 1 S. 1 StPO vorgeschriebenen Form geladen worden ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 329 Rn 9 m.w.N. [im Folgenden kurz: Meyer-Goßner/Schmitt]; OLG Köln NStZ-RR 1999, 334). Die Ladung muss insbesondere den Hinweis auf die Folgen des Ausblei...mehr

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ZAP 23/2020, Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Zum 1.1.2021 ist das Inkrafttreten des KostRÄG 2021 beabsichtigt. Zwischenzeitlich liegt der Regierungsentwurf vor. Trotz aller Störfeuer ist zu erwarten, dass das Gesetz seinen Gang nimmt und pünktlich in Kraft tritt. Für die Anwaltschaft bedeutet das KostRÄG 2021 v.a. die längst überfällige Anhebung der Gebührenbeträge. Die letzte Anhebung datiert immerhin aus dem Jahr 2013...mehr

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ZAP 7/2022, Verfahrenstipps... / 2. Ordnungsmaßnahme gegen den sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt

Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt ist zulässig. Das ist das Fazit des OLG Oldenburg im Beschluss vom 3.1.2022 (2 Ss [OWi] 240/21, StRR 2/2022, 22), dass damit ein gegen einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung wegen der Weigerung, in der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, verhängtes Ordnungsgeld "abgesegnet" ...mehr

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AGS 0809/2019, Gegenstandsw... / 1 Aus den Gründen

Auf die gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthafte und auch i.Ü. zulässige, insbesondere binnen der Frist gem. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegte Beschwerde von Rechtsanwalt S v. 24.9.2018 war der Beschl. d. AG aufzuheben. Der Gegenstandswert für die Einziehung in dem Verfahren 61 Ls – 68 Js 1180/16 – 57/17 war auf 11.624,38 EUR festzusetzen. Im Einzelnen: 1. Das Verfahren war vor dem H...mehr

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AGS 8+9/2020, Editorial

In Strafsachen steht die Bestellung als Pflichtverteidiger im Vordergrund. Ungeachtet dessen kann hier aber auch eine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erfolgen. Joachim Volpert befasst sich im Aufsatzteil mit den Vergütungsansprüchen gegen die Staatskasse bei Prozesskostenhilfe in Strafsachen (S. 365 ff.). Mit der Frage, wie die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Re...mehr

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ZAP 2/2015, Der Terminverle... / 3. Terminverlegung und Beschleunigungsgebot

In der Praxis wird Verlegungsanträgen oftmals das Beschleunigungsgebot entgegen gehalten. Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH, der es wiederholt akzeptiert hat, dass die Gerichte bei der Abwägung das Beschleunigungsgebot in den Vordergrund stellen (BGH NStZ-RR 2006, 271; NStZ-RR 2007, 81: hohes Gewicht des Beschleunigungsgebots). Ist also beispielsweise die Einhaltung...mehr

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ZAP 21/2024, Folgen des Aus... / II. Ordnungsgemäße Ladung

Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil ist zunächst, dass der Angeklagte ordnungsgemäß in der durch die §§ 216, 323 Abs. 1 S. 1 StPO vorgeschriebenen Form geladen worden ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 2024, § 329 Rn 9 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 20.7.1999 – Ss 283/99 – 151, NStZ-RR 1999, 334). Die Ladung muss insb. den Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens enthalten (vg...mehr

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ZAP 2/2018, Zustellungsfehl... / V. Öffentliche Zustellung

Kann eine Entscheidung, etwa wegen unbekannten Aufenthalts des Adressaten, nicht zugestellt werden, greifen die Gerichte gerne auf die öffentliche Zustellung zurück. Diese ist für Zustellungen an den Beschuldigten/Angeklagten in § 40 StPO geregelt. Obwohl § 40 StPO nur vom Beschuldigten bzw. Angeklagten, nicht aber vom Verurteilten spricht, besteht Einigkeit darüber, dass die...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / 2. Anwendung der Regelung im Einzelnen

Welche Geldbuße für die Bemessung der Gebühren maßgebend ist, regelt Vorbem. 5.1 Abs. 2 VV RVG. Der Grundsatz ist in Satz 1 dieser Vorbem. enthalten. Nach dessen Wortlaut ist Anknüpfungspunkt die zum Zeitpunkt des Entstehens der anwaltlichen Gebühr zuletzt festgesetzte Geldbuße. Anknüpfungspunkt ist also nicht etwa die später oder sogar bei Abschluss des Verfahrens letztlich...mehr

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ZAP 13/2019, Anwaltsmagazin / 2 Beschlüsse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Anfang Juni fand in Lübeck-Travemünde die diesjährige Frühjahrs-Justizministerkonferenz (JuMiKo) unter dem Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein statt. Schwerpunkte der Tagung waren die ausreichende Finanzierung der Justiz – wobei auch die Gebührenforderungen der Anwaltschaft eine Rolle spielten – sowie Anpassungen des Straf- und Strafprozessrechts an aktuelle Entwicklungen....mehr

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ZAP 24/2020, Verfahrenstipp... / d) Kostenentscheidung

Hinsichtlich der Frage, ob der den Besetzungseinwand zurückweisende Beschluss des OLG eine Kostenentscheidung enthalten muss, besteht ein Dissens zwischen dem OLG Bamberg und dem OLG Celle/OLG Köln. Das OLG Celle (Beschl. v. 27.1.2020 – 3 Ws 21/20, StRR 3/2020, 15 = StraFo 2020, 159) hatte nämlich dem Angeklagten gem. § 473 Abs. 1 StPO die Kosten für seinen zurückgewiesenen ...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV RVG nach neuem Recht

Am 1.7.2017 ist das "Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017" in Kraft getreten und hat das Recht der Vermögensabschöpfung geändert (vgl. dazu Deutscher ZAP F. 21, S. 301 – in diesem Heft). Das hat auch – durch eine Änderung in der Nr. 4142 VV RVG – gebührenrechtliche Folgen. Zu den anstehenden Fragen liegt jetzt die erste Entscheidung vor. ...mehr

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ZAP 22/2024, Rechtsprechung... / c) Entziehung der Fahrerlaubnis

Insbesondere beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort spielt die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis in der Praxis eine große Rolle (§§ 69, 69a, 142 StGB; 111a StPO), wobei vor allem die Wertgrenze für den bedeutenden Schaden i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in der Praxis erhebliche Bedeutung hat. Diese dürfte derzeit jedenfalls nicht unter 1.800 EUR anzusetzen sein (so zule...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / a) Mandatierung eines Wahlverteidigers

§ 143a Abs. 1 S. 1 StPO n.F. schreibt vor, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben ist, wenn der Beschuldigte einen anderen Verteidiger gewählt und dieser die Wahl angenommen hat. Dies bedeutet eine Abweichung vom bisherigen Recht dahingehend, dass es nicht mehr genügt, dass ein anderer Verteidiger "demnächst" gewählt wird. Die Pflichtverteidigerbestellung wir...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / 2. Kosten der BahnCard als notwendige Auslagen

Nach einer neueren Entscheidung des OLG Celle (Beschl. v. 21.12.2020 – 4 StE 1/17, AGS 2021, 109 [Burhoff], zfs 2021, 102 m. Anm. Hansens, JurBüro 2021, 138) können die Kosten einer BahnCard – im entschiedenen Fall war dies die BahnCard 50 – unter Umständen als notwendige Auslagen des Pflichtverteidigers angesehen werden.mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2019)

Vergütungsvereinbarungen des Pflichtverteidigers; Terminsgebühr für Besprechungen; Anspruch auf Rückzahlung nicht abgerechneter Vorschüsse I. Vergütungsvereinbarung des Pflichtverteidigers: Hinweispflichten Anders als dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt oder dem Beratungshilfe gewährenden Anwalt ist es dem Pflichtverteidiger...mehr

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ZAP 12/2018, Pauschgebühr: 500-Blatt-Formel

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.4.2018 – III-3 AR 256-259/16) • Die Rechtsprechung zur Bemessung der Pauschgebühr (§ 51 RVG) für die Einarbeitung/Grundgebühr auf der Grundlage der sog. 500-Blatt-Formel wird aufgegeben. Die Pauschgebühr ist vielmehr durch Bewertung der konkreten Vorbereitungstätigkeit des Pflichtverteidigers – insb. durch die erstmalige Einarbeitung in den Rec...mehr

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ZAP 12/2018, Längenzuschlag: Hauptverhandlungsdauer

(LG Stade, Beschl. v. 20.4.2018 – 201 KLs 161 Js 6995/17 [9/17]) • Längere (Mittags-)Pausen werden bei der Ermittlung der für die Gewährung eines Langenzuschlags des Pflichtverteidigers maßgeblichen Hauptverhandlungszeit/-dauer immer abgezogen (u.a. Nr. 4110 VV RVG). ZAP EN-Nr. 354/2018 ZAP F. 1, S. 596–596mehr

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ZAP 16/2022, Revisionsbegründung: Signatur eines anderen Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 8.6.2022 – 5 StR 177/22) • Auch eine mittels elektronischen Dokuments übermittelte Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers muss von dem beigeordneten Verteidiger signiert sein und darf mithin nicht "in Vertretung für Rechtsanwalt (...)." durch einen anderen Rechtsanwalt signiert worden sein. ZAP EN-Nr. 553/2022 ZAP F. 1, S. 833–833mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 1. Antragserfordernis/Eröffnung des Tatvorwurfs

Eine wesentliche Neuerung brachte die Neufassung des § 141 StPO mit sich: Dort ist nunmehr grds. ein ausdrücklicher Antrag des Beschuldigten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Eröffnung des Tatvorwurfs und Belehrung vorgeschrieben; Beiordnungen von Amts wegen erfolgen nur noch in den Fällen des § 141 Abs. 2 StPO. a) Zeitpunkt der Antragstellung Wann er den Beiordnun...mehr