Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 3.1 Beginn und Ende des Herstellungsprozesses

Rz. 49 Die Herstellung beginnt mit dem eigentlichen technischen Herstellungsvorgang. Vorbereitungsmaßnahmen können bereits Beginn der Herstellung sein, wenn sie nach dem vorgesehenen betrieblichen Ablauf sachlich unmittelbar der Herstellung dienen, z. B. auftragsgebundene Planungen.[1] Es muss ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang einer Maßnahme zum herzustellenden Vermö...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument – mit Excel-Lösung

Einführung Jeder, der mit Kostenrechnung und Controlling zu tun hat, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit schon einmal mit einem Soll-Ist-Vergleich (SIV) gearbeitet. Schließlich gehört der regelmäßige Vergleich von Plan- und Istdaten z. B. von Umsätzen oder Kosten zum Tagesgeschäft. Um aus dem Einsatz des Soll-Ist-Vergleichs einen möglichst großen Nutzen zu ziehen, ist ein system...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 1 Definition, Ziele und Aufgaben des Soll-Ist-Vergleichs

Ein Soll-Ist-Vergleich (SIV) stellt Plan- und Istdaten unterschiedlicher Art gegenüber. Er ist in vielen Betrieben ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument, da er flexibel und in vielen Bereichen einsetzbar ist. Am häufigsten wird er genutzt, um Abweichungen bei Erlösen und Kosten aufzudecken. Dadurch können Sie nach den Ursachen forschen und anschließend Maßnahmen z...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.2 Budgetierung und Festlegung von Zielen und Sollwerten

An erster Stelle steht die Festlegung von Zielen und Messgrößen für den oder die Bereiche und Sachverhalte. Da der SIV weitgehend im operativen Bereich zur Anwendung kommt, sollte die Ableitung der Ziele unproblematisch sein, wenn es in Ihrem Betrieb eine operative Planung gibt. Dann können für Umsätze, Kosten, Produktionsmengen usw. leicht Soll-Ist-Vergleiche vorgenommen we...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.1 Grundsätzliches zur Arbeit mit den Excel-Tools

Bei der Arbeit mit der Datei bzw. den Arbeitsblättern sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten: Tätigen Sie alle Eingaben nur in Zellen mit blauer bzw. roter Schrift. Zellen mit schwarzer Schrift können Formeln enthalten, deren Überschreiben die Datei unbrauchbar macht. In Zellen mit roter Schrift befinden sich entweder Formeln oder Textvorschläge, die Sie in der Regel v...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 5 Checkliste zur Umsetzungsunterstützung

In der Excel-Datei finden Sie eine Checkliste, die alle wesentlichen Punkte noch einmal in knapper Form für Sie zusammenfasst. Sie können die Checkliste aber problemlos an Ihre Bedürfnisse und Anforderungen anpassen, wenn Sie feststellen, dass bestimmte Punkte für Sie nicht wichtig sind und andere Sachverhalte nicht behandelt werden. Abb. 7: Checkliste zum Soll-Ist-Vergleichmehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.2 Kosten-Soll-Ist-Vergleich

Ein weiterer Einsatzschwerpunkt des SIV sind die Kosten. Das hierfür vorgesehene Tool ist ähnlich aufgebaut und strukturiert wie das Arbeitsblatt zum Umsatz-Soll-Ist-Vergleich. Sie können mit dem Werkzeug ebenfalls eine selektive und kumulative Darstellung vornehmen. Wie zuvor lässt sich die Analyse auch auf einzelne Sachverhalte beschränken, z. B. die Untersuchung einzelner...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 3 Weitere Einsatzfelder des Soll-Ist-Vergleichs

Der Soll-Ist-Vergleich kommt vor allen Dingen bei der Überwachung von Umsätzen und Kosten zum Einsatz. Darüber hinaus lassen sich im Grunde beliebige Einsatzmöglichkeiten und -felder finden, soweit es hierzu im Unternehmen Planwerte gibt. Mit Hilfe des SIV können neben den vorgestellten Sachverhalten u. a. auch Fehlzeiten, Bearbeitungs- und Servicezeiten (z. B. Zeitdauer, Term...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2 Vorgehensweise beim Soll-Ist-Vergleich mit der Excel-Lösung

Auch wenn der Soll-Ist-Vergleich in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden kann, gleicht sich die Vorgehensweise in den wesentlichen Punkten. Dennoch gibt es Unterschiede im Detail und Sie müssen andere Schwerpunkte beachten. Vier typische Beispiele Im Folgenden wird die grundsätzliche Vorgehensweise anhand von vier gängigen Sachverhalten exemplarisch beschrieben und du...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / Einführung

Jeder, der mit Kostenrechnung und Controlling zu tun hat, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit schon einmal mit einem Soll-Ist-Vergleich (SIV) gearbeitet. Schließlich gehört der regelmäßige Vergleich von Plan- und Istdaten z. B. von Umsätzen oder Kosten zum Tagesgeschäft. Um aus dem Einsatz des Soll-Ist-Vergleichs einen möglichst großen Nutzen zu ziehen, ist ein systematischer, ...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.3 Mengen-Soll-Ist-Vergleich

Grundsätzlich lässt sich der SIV auch nur für Mengen durchführen, etwa wenn es in der Fertigung um die Gegenüberstellung geplanter und tatsächlicher Produktionsmengen oder um spezielle Aspekte der Auftragsanalyse, beispielsweise um geplante und geleistete Arbeitsstunden, geht. Dazu ist je nach Betriebsart und -größe auch hier eine Unterteilung in Kostenstellen (Produktionsor...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 6 Fazit und Ausblick

Soll-Ist-Vergleiche gehören zu den gängigen Instrumenten des Controllers und Kostenrechners. Sie können vielfältig und äußerst flexibel zur Analyse von Abweichungen in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden, etwa zur Analyse von Umsätzen, Kosten, Verkaufsmengen, Produktionsvolumen oder Terminen. In der Regel wird der Soll-Ist-Vergleich als ein Instrument des oper...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 4 Strategische Aspekte des Soll-Ist-Vergleichs

Jeder Soll-Ist-Vergleich sollte von Ihnen auch dazu genutzt werden, sich über strategische, also langfristige, Verbesserungsmöglichkeiten Gedanken zu machen. Oft weisen Abweichungen auf strukturelle Defizite hin, etwa im Personalbreich, der Fertigung, der Beschaffung oder bei spezifischen Abläufen. Nachfolgend einige Beispiele: Wenn es in der Fertigung ständig zu ähnlich hohe...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.4 Abweichungsanalysen und Maßnahmen

Der SIV zeigt Ihnen, ob und in welcher Höhe Abweichungen entstanden sind. Sie sollten, entsprechende Erfahrung und Hintergrundinformationen vorausgesetzt, dort auch erste Anmerkungen zu Ursachen und möglichen Steuerungsmaßnahmen festhalten, z. B. in den Tools oder in Ihrem Berichtswesen. Allerdings sollten Sie im Anschluss immer mit den jeweils betroffenen Mitarbeitern und F...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.4 Auftrags-Soll-Ist-Vergleich

Der Auftrags-Soll-Ist-Vergleich ist das umfangreichste Tool der Anwendung. Mit ihm können Sie in einem Arbeitsblatt Plan- und Istdaten von Umsätzen, Kosten, Ergebnissen, Terminen, Mengen und sonstigen Sachverhalten (z. B. Lieferantenzuverlässigkeit) gegenüberstellen. Aufbau und Struktur ermöglichen Ihnen zudem, auch komplexere Aufträge zu analysieren. Auch Aufträge bzw. Kalku...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.1 Umsatz-Soll-Ist-Vergleich

Für die meisten Betriebe stehen die Umsatzerlöse im Fokus. Daher werden fast immer geplante und tatsächlich erzielte Erlöse in monatlichen Abständen gegenübergestellt. Bei der Analyse von Umsatzabweichungen müssen Sie sich fragen, auf welche Veränderungen bzw. Faktoren Ihr Betrieb unmittelbar Einfluss nehmen kann und auf welche nicht. Faktoren, auf die Sie in der Regel keinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3 Durchführung des Soll-Ist-Vergleichs

In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird je nach Kostenrechnungssystem in der Regel zwischen mehreren Abweichungsarten, etwa Preis-, Mengen- und Verbrauchsabweichung bei den Kosten, unterschieden. Beim Umsatz gibt es neben Preis- und Mengenabweichung auch noch eine kombinierte Preis-/Mengen-Abweichung. Im vorliegenden Beitrag wird lediglich auf Preis- und Mengenabweich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einsparen durch Lage... / 3.2 Kapitalbindung

Um die Kapitalbindung des Lagers zu berechnen, müssen die Bestandswerte aller Lagergüter addiert werden. Die aktuelle Kapitalbindung ergibt sich aus dem aktuellen Lagerbestand. Interessanter für die Planung und für die Beurteilung der Ist-Situation sind durchschnittliche Werte. Die durchschnittliche Kapitalbindung des Lagers in einem Jahr ergibt sich aus dem durchschnittlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einsparen durch Lage... / 3.3 Lagerreichweite

Für die Beurteilung der Lagerbestandshöhe sowohl auf Material- und Artikelebene als auch auf der Ebene des Gesamtlagerbestandes eignet sich die Kennzahl der Lagerreichweite. Diese wird errechnet, indem der aktuelle Lagerbestand einem durchschnittlichen Verbrauch der Zukunft gegenüber gestellt wird. Die Zeit, die für den Abbau des Lagerbestandes auf Null benötigt wird, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.4 Persönliche Direktansprache auf Messen und anderswo

Neben der schriftlichen Kommunikation vermittelt ein persönliches Kennenlernen beiden Seiten einen noch besseren Eindruck vom jeweiligen Gegenüber. Je nach Zielgruppe bieten sich Messeauftritte an, darunter Berufsbildungsmessen, Hochschulmessen, Jobmessen und Fachmessen. Noch gezielter lernen sich Unternehmen mögliche Nachwuchskräfte bei sogenannten Job-Speeddatings kennen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 3. Elektronischen Rechnung (eRechnung) ab 1.1.2025

§ 14 Abs. 2 UStG sieht die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung vor im B2B-Bereich, also zwischen Unternehmern. Bisher ist die Ausstellung und der Empfang einer eRechnung nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Im Hinblick auf die sich noch in der Planung befindliche Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Systems der Verwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 8 Wirksamkeit der Wege nachhalten

Es ist wichtig zu wissen, welcher Weg (zu welchen Kosten) besonders erfolgreich war und wie viele Kandidaten und letztendlich Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen werden konnten. Dies unterstützt die Entscheidung, welche Wege weiterhin oder neu bei der Personalgewinnung beschritten werden. Aspekte der Beurteilung: Effektivität und Diversity Der wichtigste Faktor in der Beur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.3 Die WEG-Reform 2007

Eine erste große Zäsur bildete die WEG-Reform 2007. Sie wollte anfangs 3 Ziele erreichen Zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft sollten die gesetzlichen Beschlusskompetenzen dort, wo ein praktisches Bedürfnis besteht, vorsichtig erweitert werden (das waren die § 16 Abs. 3, Abs. 4 WEG a. F.).[1] Dies begleitend sollten die Möglichkeiten der Wohnungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung der Aufwendungen und Erträge

Rz. 115 Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[205] und in derselben Form abzubilden. Rz. 116 Für die Schätzung der zukünft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung und Prognose (Phasenmethode)

Rz. 89 Der Unternehmenswert hängt entscheidend von der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens ab.[161] Deren Einschätzung erfordert (vom Stichtag aus betrachtet) eine entsprechende Zukunftsprognose.[162] Um diese zu treffen, kommen im Wesentlichen zwei methodische Ansätze in Betracht: Rz. 90 Die älteren Lehrmeinungen in der Betriebswirtschaftslehre gingen überwiegend davon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Sprache, Währung, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Planungs- und Organisationsort des Urlaubs.

Rn 16 Auch wenn Gerichte die Vertragssprache häufig unterstützend anführen (BGH NJW 98, 1321 [BGH 25.09.1997 - II ZR 113/96]; NJW-RR 00, 1002 [BGH 19.01.2000 - VIII ZR 275/98]; NJW 03, 2605 [BGH 10.04.2003 - VII ZR 314/01]; 04, 3706 [BGH 13.09.2004 - II ZR 276/02]; Nürnbg NJW-RR 97, 1484), gibt sie nur einen schwachen Hinweis (Staud/Magnus Art 3 Rz 98; Mankowski, IPRax 15, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten – § 650p.

Rn 3 Von § 650p erfasst werden Verträge über Planungs- und Überwachungsleistungen, die Architekten und Ingenieure für die Herstellung eines Bauwerks oder einer Außenanlage erbringen. Für die Begriffe ›Bauwerk‹ und ›Außenanlage‹ kann auf die Definitionen in § 650a zurückgegriffen werden (s dort) Daraus folgt, dass nicht jede Leistung der Architekten und Ingenieure an einem Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unvollständigkeit.

Rn 13 Eine weitere wichtige Fallgruppe ist folgende: Für die Erreichung des durch Auslegung des Bauvertrags zu ermittelnden geschuldeten Erfolgs (s Rn 8) sind die im Vertrag erwähnten Leistungen nicht ausreichend, sondern weitere sind notwendig. Hier ist zu unterscheiden: Ebenfalls durch Auslegung ist zu ermitteln, ob das Schweigen im Vertrag bedeutet, dass sie nicht vorgese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650p BGB – Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen.

Gesetzestext (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. (2) 1Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungszi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot über Vergütungsänderung (Abs 1 S 2).

Rn 3 Eine konkrete Pflicht benennt I 2: Der Unternehmer ist als Reaktion auf ein zulässiges Änderungsbegehren des Bestellers (also bei einer Änderung nach I 1 Nr 1 nur, wenn sie ihm zumutbar ist, s Rn 9) verpflichtet, ein Angebot über die mit der Änderung verbundene Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen (I 2). Dies wird unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) geschehen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Begehrt der Besteller streben die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an. 2Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Minde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsbeziehungen bei mehreren Unternehmern.

Rn 20 Der Besteller kann anstelle der Beauftragung eines Generalunternehmers/Generalübernehmers nebeneinander verschiedene Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken für die Realisierung seines Bauvorhabens beauftragen. Dann begründet er mehrere, voneinander unabhängige Rechtsbeziehungen zu den von ihm beauftragten Unternehmern, die getrennt nach allg Grundsätzen zu beurteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Stellung des Reisebüros.

Rn 30 1. Das Reisebüro kann Veranstalter iSv I 3 bzw § 651a I 1, aber auch nur Verkaufsstelle, Vermittler (s § 651b Rn 2), Agent oder Handelsvertreter iSv §§ 84 ff HGB sein (LG Würzburg RRa 05, 213 [LG Würzburg 01.02.2005 - 43 S 61/05]; s.a. BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]; 03, 743; 88, 488 [BGH 22.10.1987 - VII ZR 5/87]; 82, 377; 74, 1242 [BGH 28.03.1974 - V...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausweichklausel (Abs 3).

Rn 8 Art 26 III enthält eine komplexe Ausweichklausel, die sich (nur) auf die Anknüpfung an den gewöhnl Aufenthalt nach I lit a bezieht. Vorausgesetzt wird ein Antrag eines der Ehegatten; es erfolgt keine Anwendung vAw (Grüneberg/Thorn Rz 5). Das Recht des letzten gemeinsamen gewöhnl Aufenthalts gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, wenn beide Ehegatten einver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 2299 gilt nur für einseitige Verfügungen. I stellt klar, dass jeder Vertragschließende in einem wirksamen Erbvertrag auch einseitige testamentarische Verfügungen treffen kann. Der Erbvertrag dient umfassender erbrechtlicher Planung. Also sollen ergänzend zu §§ 2278, 1941 auch einseitige Verfügungen möglich sein. Für sie gilt Testamentsrecht (II 1). An der Bindungswirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden des Überbauenden.

Rn 13 Die Duldungspflicht des Nachbarn besteht nur dann, wenn der Überbauende (Rn 2) ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit über die Grundstücksgrenze gebaut hat. War er sich dagegen der Grenzüberschreitung bewusst oder hat er sich bei der Errichtung des Gebäudes im Hinblick auf den Verlauf der Grundstücksgrenze und auf das Erfordernis, diese nicht zu überbauen, besonder...mehr