Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Österreich / c) Insolvenz der Verlassenschaft

Rz. 144 Über ein Verlassenschaftsvermögen wird das Insolvenzverfahren nur eröffnet, wennmehr

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Österreich / c) Gerichtsgebühren

Rz. 189 Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt. Für die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Verlassenschaftsgerichts haben die Erben mit Beendigung des Verfahrens eine Pauschalgebühr von 0,5 % des reinen Verlassenschaftsvermögens (Verlassenschaftsaktiva abzüglich Verlassenschaftspassiva), mindestens jedoch 77 EUR, an das Verlassenschaftsgericht zu b...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Erbschaftsrechnungswert

Rz. 99 Den Pflichtteilsberechtigten sollte nicht nur ein bestimmter Anteil an der Erbschaft, sondern auch ein bestimmter Wert dieses Anteils garantiert werden. Zu diesem Zweck wird ein Erbschaftsrechnungswert errechnet. Dieser wird in der Weise berechnet, dass auf den reinen Nachlass (Nachlass abzüglich aller Kosten, wie z.B. Verfahrenskosten, Nachlasssicherungskosten, Beerd...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 13 Die Kosten des Rechtsstreits waren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu ¼ dem Kläger und zu ¾ der Beklagten aufzuerlegen. Dies entsprach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands. Rz. 14 Ohne die Erledigungserklärung wäre das Berufungsurteil auf die Revision des Klägers aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Ber...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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Außergewöhnliche Belastung / 2.3 Nur zwangsläufige Aufwendungen

Zwangsläufigkeit nimmt das Gesetz[1] an, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Ist der Sachverhalt im Ausland angesiedelt, wird darüber gestritten, ob bzw. in welchem Umfang oder bei welchen Fallgruppen die Zwangsläufigkeit allein nach inländischen Maßstäben zu beurteilen ist.[2] Umstritten ...mehr

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Außergewöhnliche Belastung / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer belastet aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich allein das frei verfügbare Einkommen. Einnahmen in Höhe des sog. Existenzminimums sind deshalb von der Besteuerung ausgenommen. Bei mehr oder weniger klar abgegrenzten privaten Aufwendungen sieht das Gesetz unter diesem Gesichtspunkt den Abzug als außergewöhnliche Belastungen vor. Dabei sin...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.7.2 Vorfinanzierung der Verfahrenskosten

Im Regelfall benötigt die Eigentümergemeinschaft auch finanzielle Mittel, um entweder als Klägerin oder als Beklagte die ihr erwachsenden Verfahrenskosten finanzieren zu können. Im Fall von Hausgeldklagen gegen säumige Wohnungseigentümer müssen zumindest die Gerichtskosten mit Klageerhebung bzw. mit Einreichen des Mahnantrags gezahlt werden. Im Fall der Beauftragung eines Re...mehr

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 3.2.2 Kosten der Abmarkung

Die Kosten des Abmarkungsgeschäfts nach den landesgesetzlichen Vorschriften einschließlich der Kosten einer für die Abmarkung notwendigen Vermessung haben die Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen, soweit sich aus dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt (§ 919 Abs. 3 BGB). Eine abweichende Kostenaufteilung im Sinn der gesetzlichen Regelung ...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 3.2 Fehlerhafte Jahresabrechnung

In der Praxis scheitern Entlastungsbeschlüsse häufig daran, dass dem Verwalter zwar keinerlei Fehlverhalten zum Nachteil der Wohnungseigentümer zum Vorwurf zu machen ist und auch seine Amtsführung in jeder Hinsicht vorbildlich war, er jedoch eine fehlerhafte Jahresabrechnung erstellt hat und der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber ...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.7 Jahresabrechnung

Abgerundet wird das gesetzliche System der Finanzverwaltung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vom Verwalter nach Ablauf der Wirtschaftsperiode zu erstellende Jahresabrechnung.[1] Zwar existiert keine gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Frist die Jahresabrechnung zu erstellen ist, die herrschende Meinung geht insoweit von ei...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.7.1 Grundsätze

Nicht selten werden in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis Hausgeldrückstände nicht konsequent verfolgt und entsprechende gerichtliche Maßnahmen gegen die säumigen Wohnungseigentümer nicht ergriffen. Verwalter müssen sich insoweit vor Augen halten, dass sie sich ggf. gegenüber der Eigentümergemeinschaft haftbar machen, wenn im Ernstfall Hausgeldansprüche der Gemeinschaft...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

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Sonderumlage (WEMoG) / 2.6 Exkurs: Anwaltskosten von Beschlussklagen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die GdWE. Die Kosten des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts sind demnach Verwaltungskosten und aus Gemeinschaftsmitteln zu bestreiten. Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer S...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 5. Prozesskosten(hilfe)

Rz. 17 Auch bei einem Rechtsstreit des Erblassers vor seinem Absterben gehören die Prozesskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erblasser kann aber auch für die Rechtsstreitkosten eine Beschränkung auf den Nachlass hinterlegen.[25] Bei einem vom Erben aufgenommenen Rechtsstreit hat dieser den Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO aufgrund der Kosten in den Urt...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 73 Es besteht für den Erben die Pflicht, dass er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO zeichnen lässt.[94] Für das Gericht entsteht aus diesem Grund die Pflicht der Sachverhaltsaufklärung. Die Dürftigkeitseinrede ist grundsätzlich auch im Berufungsverfahren zulässig, sollte die Nachlassdürftigkeit streitig sein und das Berufungsgeri...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / II. Einstellung mangels Masse

Rz. 88 Eine Einstellung mangels Masse erfolgt dann, wen der Verwalter im laufenden Verfahren erkennt, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die laufenden Verfahrenskosten zu decken. Wäre dies "vor" Eröffnung bekannt gewesen, so wäre das Verfahren gar nicht erst eröffnet, sondern mangels Masse abgewiesen worden. Erfolgt die Erkenntnis erst im Verfahren, wird es ein...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Massearmut

Rz. 197 Stellt sich im eröffneten Insolvenzverfahren heraus, dass die Verfahrenskosten entgegen der Prognose im Eröffnungsgutachten höher ausfallen als die vorhandene Insolvenzmasse, spricht man von Masse(kosten)armut. Gemäß § 207 Abs. 1 S. 1 InsO stellt das Insolvenzgericht in diesem Fall – zumeist nach einer vorangegangenen Anregung des Insolvenzverwalters – das Verfahren ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Regel- und Erbteiltestamentsvollstreckung

Rz. 62 Der Regeltestamentsvollstrecker hat auch prozessuale Befugnisse. § 2212 BGB regelt seine Prozessführungsbefugnis für Aktivprozesse, § 2213 BGB für Passivprozesse. Zu beachten sind auf prozessualer Ebene außerdem § 327 ZPO, der die Reichweite der Rechtskraft eines vom Testamentsvollstrecker erstrittenen Urteils regelt, und §§ 748, 749, 779, 780 ZPO im Bereich des Zwang...mehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 33 Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeitarbeit ist vom Arbeitnehmer dazulegen. Nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist zu verfahren, wenn der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen kann, weil er ihm nicht zugängliche Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss. Der Arbeitgeber hat einen sachli...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung

Rz. 19 Wenn ein Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung wirksam widersprochen hat, muss der Arbeitgeber der Kündigungserklärung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats beifügen, (§ 102 Abs. 4 BetrVG). Reagiert der Betriebsrat hingegen nicht oder gibt er keine Stellungnahme ab, ergeben sich aus Arbeitgebersicht keine entsprechenden Verpflichtungen. Unterlässt der A...mehr

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§ 6 Haftung / 1. § 780 ZPO

Rz. 277 Das Gesetz bietet in § 780 ZPO die Möglichkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung für reine Nachlassverbindlichkeiten, nicht für Eigenverbindlichkeiten des Erben.[516] Um eine Haftungsbeschränkung während der Zwangsvollstreckung geltend machen zu können, muss die beschränkte Haftung im Urteil [517] vorbehalten werden. Dazu muss der Erbe grundsätzlich bis zum...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Aktivprozesse

Rz. 64 Allein der Testamentsvollstrecker ist befugt, ein seiner Verwaltung unterliegendes Recht gerichtlich geltend zu machen; eine Klage eines oder aller Miterben ist unzulässig.[107] Der Testamentsvollstrecker ist Partei kraft Amtes, nicht Vertreter der Miterben. Er klagt deshalb in eigenem Namen und auf Leistung an sich.[108] Die Prozesskosten trägt der Nachlass.[109] Pro...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 140 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

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zfs 12/2024, Anfechtung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist unzulässig. Dabei kann offenbleiben, ob eine Erweiterung der Berufung, wie mit Schriftsatz vom 3.7.2024 erklärt, in Betracht kam. Auch ihre Wirksamkeit unterstellt wird der erforderliche Mindestwert der Beschwer in der Hauptsache von 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nicht erreicht; der Kläger begehrt in der Hauptsache lediglich die Zahlung ...mehr

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§ 25 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 106 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offenge...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / V. Auswirkungen auf Rechtsstreitigkeiten

Rz. 72 Sofern gegen den Nachlass Rechtsstreite anhängig sind, werden diese mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 240 ZPO unterbrochen. Dieselbe Wirkung tritt mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein, jedoch ausschließlich nur dann, wenn auch ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet wird und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis somit nach § 22...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / e) Rangfolge

Rz. 111 Somit werden die verschiedenen Gläubigergruppen in folgender Reihenfolge – nach Deckung der Verfahrenskosten (§ 54 InsO) – befriedigt:mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Gläubigergruppen

Rz. 96 Wie in jedem Insolvenzverfahren ist in Bezug auf die Passiva zu differenzieren zwischen a) Insolvenzgläubiger Rz. 97 Insolvenzgläubi...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / b) Massegläubiger

Rz. 106 Massegläubiger haben Ansprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO sowie in Nachlassinsolvenzverfahren die durch die vorherige Verwaltung des Nachlasses entstandenen Kosten, § 324 InsO (zu den Masseverbindlichkeiten ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Kostenschuldner

Rz. 221 Im Schrifttum wird teilweise die Meinung vertreten, Kostenschuldner sei der Nachlass, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.[199] Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Erben sowie die zur Antragstellung berechtigten Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker im kostenrechtlichen Sinne nicht mit antragstellenden Gläubigern gleichgest...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / I. Allgemeines

Rz. 47 Wie bei der Vergütung des Insolvenzverwalters auch ergänzt die InsVV – konkret in §§ 17, 18 InsVV – die gesetzliche Anspruchsgrundlage in § 73 Abs. 1 S. 1 InsO. Das Gesetz eröffnet über §§ 73 Abs. 2, 65 InsO diese Möglichkeit der näheren Regelung der Vergütung in einer entsprechenden Verordnung. Nachdem in einem Nachlassinsolvenzverfahren aber eine Bestellung eines Gl...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / IV. Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Rz. 95 Die Verbindlichkeiten der Massegläubiger sind bei ihrer Fälligkeit vom Insolvenzverwalter vollständig zu befriedigen. Reicht die vorhandene Insolvenzmasse nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht das Vorliegen der Masseunzulänglichkeit anzuzeigen (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Ger...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / C. Masseunzulänglichkeit und Massearmut

Rz. 165 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 55 InsO . In Nachlassinsolvenzen erweitert sich der ...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / b) Sind Kosten des Sachverständigen von den allgemeinen Gerichtskosten umfasst?

Rz. 47 Vielfach wurde in der Vergangenheit argumentiert, dass die durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehenden Kosten nicht der Masse auferlegt werden könnten, sondern von den Gerichtskosten abgedeckt sein müssten (da diese Pauschcharakter hätten) bzw. die mangelnde personelle oder sachliche Ausstattung nicht zu Lasten der Masse gehen dürfte.[56] Zunächst einma...mehr

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zfs 12/2024, Anfechtung der... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger hat die Beklagten mit am 12.11.2021 beim Landgericht eingegangener Klage auf Schadensersatz in Höhe von 7.763,44 EUR nebst außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls vom 11.9.2021 in Anspruch genommen. Bereits vor der Zustellung der Klageschrift an die Beklagten am 5.2.2022 zahlten diese am 22.11.2021 auf die Klageforderun...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VI. Rücknahme des Insolvenzantrages und Erledigungserklärung

Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 2 InsO kann der Antragsteller seinen Antrag bis zum Erlass der Eröffnungsentscheidung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücknehmen. Er trägt dann gemäß § 4 InsO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die bis dahin angefallenen Kosten. Mit der Rücknahme des Antrages entfällt die Amtsermittlungspflicht des § 5 Abs. 1 S. 1 InsO und damit die Grundlage für die Tä...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 3. Sachverständigengutachten

Rz. 16 Der Sachverständige hat sein Gutachten dem Auftrag entsprechend zu erstatten. Die im Sachverständigenbeschluss gestellten Fragen schaffen den formellen Rahmen seiner Tätigkeit. Er ist an diese Beweisfragen jedoch nicht gebunden, sondern bestimmt im Rahmen seiner Ermittlungen selbst, welche Fragen zur Aufklärung des vollständigen Sachverhalts entscheidungserheblich sin...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Verhältnis zu anderen Haftungsbeschränkungsinstrumenten

Rz. 18 Eine Haftungsbeschränkung ist überhaupt erst ab dem Zeitpunkt notwendig, ab welchem die Erbschaft angenommen wurde. Vor Ablauf der Ausschlagungsfrist oder vor einer vor diesem Zeitpunkt liegenden ausdrücklichen oder konkludenten Erbannahme durch den Erbberechtigten können Ansprüche gegen den Nachlass nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Der Erbberechtigte kann Nachl...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Verwertungs- und Feststellungskostenbeiträge

Rz. 102 Zur Insolvenzmasse gehören nach allgemeinen Grundsätzen auch die gesetzlichen Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen, die der Insolvenzverwalter im Falle der Feststellung und Verwertung von mit Absonderungsrechten, also Sicherungsrechten gemäß §§ 50 f. InsO, belasteten beweglichen Sachen oder Forderungen gemäß § 171 InsO beanspruchen kann. Der Anwendungsberei...mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 69 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 1 lit. b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nu...mehr

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zfs 12/2024, Kostentragungs... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1.a) Die "Rechtsbeschwerde" des Betroffenen war als weitere Beschwerde auszulegen, da diese das statthafte Rechtsmittel (§ 66 Abs. 4 Satz 1 GKG) darstellt. b) Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie richtet sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht gemäß § 66 Abs. 2 GKG und wurde durch dieses in der angefochtenen Entscheidung zugelassen. Der ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / IV. Gerichtskosten

Rz. 56 Für das Eröffnungsverfahren fällt gemäß Nr. 2310, 2311 KV GKG eine – wertabhängige – 0,5 Gerichtsgebühr, für das eröffnete Verfahren eine 2,5 Gerichtsgebühr gemäß Nr. 2320 KV GKG an, wenn die Eröffnung auf einen Eigenantrag des Erben, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers zurückgeht. Bei Fremdantrag eines Nachlassgläubigers fällt gemäß Nr. 2330 KV GKG eine 3,0...mehr