Fachbeiträge & Kommentare zu Rabatt

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung sowie Bewertung nach der Verbrauchsfolge (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 (a. F.) bzw. Nr. 3 (n. F.))

Rn. 122 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen werden, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unters...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.5 Zuzahlungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen sind abzuziehen. Dazu gehören alle für die Versicherten unmittelbar wirkenden Eigenbeteiligungen (z. B. Arzneimittelzuzahlungen). Schließlich sind die den Krankenkassen bei der Vergütung von Sachleistungen im Verhältnis zu den Leistungserbringern zustehenden Rabatte (z. B. der Apothekenrabatt nach § 130 SGB V oder der Herstellerrabatt nach § 130a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.7 Arzneimittel

Der Versicherte kann abweichend von der vierteljährlichen Mindestbindungsfrist die Kostenerstattung für Arzneimittel in Anspruch nehmen.[1] Die Entscheidung kann durch den Versicherten im Einzelfall getroffen werden. Eine vorherige Erklärung gegenüber der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Der Anspruch auf Kostenerstattung entsteht, wenn der Versicherte ein anderes als das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die durch den Gutschein verkörperte und die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rabattgutscheine

Rz. 29 Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen (Rabattgutscheine, s. a. Rz. 21), sind keine Gutscheine i. S. v. § 3 Abs. 13 S. 1 UStG. Aufgrund des Wortlauts "lediglich" ist dabei ein ausschließlich auf einen Preisnachlass ausgerichtetes Instrument erforderlich. Richtet sich der Inhalt des Instruments sowohl auf einen Preisnachlass als auch auf andere, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des Gutscheins

Rz. 14 Die in § 3 Abs. 13 UStG geregelten Tatbestandsmerkmale des Gutscheins sind für beide Gutscheinarten identisch und werden dort jeweils als indirekte Tatbestandsmerkmale bei der Prüfung des Einzweck-Gutscheins bzw. des Mehrzweck-Gutscheins vorausgesetzt. Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 13 S. 1 UStG ist ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.3 Weitere Warnsignale

Die Liquidität nimmt bei sinkenden oder stagnierenden Umsätzen ab. Der Bestand an Forderungen steigt schneller als der Umsatz. Der Bestand an Lieferantenverbindlichkeiten steigt bei in etwa gleichbleibendem Wareneinsatz. Die erzielten Skontobeträge sinken bzw. Skonto wird gar nicht mehr in Anspruch genommen. Die Zahl der überfälligen Forderungen steigt, die Mahnungen der Liefera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.1.4 Liquiditätskrise

Situation: In diesem Stadium lässt sich die Krise nicht mehr verheimlichen. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachkommen. Skonto wird nicht mehr ausgenutzt, vereinbarte Zahlungsziele werden überzogen. Die Ratingeinstufung der Kreditgeber verschlechtert sich, was zur Senkung von Kreditlimits und zu höheren Kreditzinsen führt. Eine Rettu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.10 Liquiditätskennziffern

Liquidität 1. Grades Die Kennziffer sollte zwischen 5 % und 10 % liegen. Flüssige Mittel dienen insbesondere dazu, die kurzfristigen Verbindlichkeiten auszugleichen, vor allem wenn Skonto beansprucht werden kann. Liquidität 2. Gradesmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.2 Qualitative Insolvenzsignale

Neben den quantitativen Signalen, die rein rechnerisch ermittelt werden und ausschließlich auf vergangenheitsbezogene Zahlen zurückgreifen, sind die qualitativen Signale zu beachten. Vielfach dürften diese Insolvenzsignale sogar wichtiger sein, da sie bereits zukünftige Entwicklungen erkennbar machen. Qualitative Signale finden sich in allen Unternehmensbereichen. In erster L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt

Zusammenfassung Begriff Rabatte, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen einräumt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Als Bemessungsgrundlage für den Vorteil der kostenlosen oder verbilligten Überlassung ist zunächst der Wert des Bezugs zu ermitteln. Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.3 Marktübliche Rabatte nicht lohnsteuerpflichtig

Personalrabatte führen nur dann zu steuerpflichtigem Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeberrabatt über das hinausgeht, was fremde Dritte für das gleiche Produkt am Markt als Rabatt erhalten. Für den Fremdvergleich darf der Arbeitgeber auf den günstigsten Preis am Markt abzustellen.[1] Der übliche Endpreis kann daher auch der nachgewiesene günstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 4 Rabatt bei Gruppen- und Sammelversicherung

Bei der Direktversicherung von Arbeitnehmern in Form von Gruppen- und Sammelversicherungen räumen die Versicherungsunternehmen Rabatte ein. Dabei werden die für Einzelversicherungen geltenden Tarifbeiträge ermäßigt und auch der Unterjährigkeitszuschlag wird abgesenkt. Beide Ermäßigungen sind lohnsteuerlich nicht als Arbeitslohn zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2 Mitbestimmung

Die Gewährung von Rabatten unterfällt dem Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich hierbei um den Bereich der sogenannten Teilmitbestimmung. Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" der Gewährung von Rabatten entscheiden. Er kann daher einen gewährten Rabatt grundsätzlich mitbestimmungsfrei auch wieder abschaffen. Zu beachten sind in diesem Fall aber d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand

Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum Konzernverbund gehörenden Tocht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5 Besonderheiten

2.5.1 Arbeitnehmer im Ruhestand Unerheblich ist, ob der Personalrabatt aufgrund einer früheren oder gegenwärtigen Beschäftigung zufließt. Auch im Ruhestand befindliche Steuerzahler können von ihrem früheren Arbeitgeber Personalrabatte beziehen. Keine Rabatte aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses sind Rabatte, die allein wegen einer gegenwärtigen Tätigkeit bei einem zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6 Begünstigte Waren und Dienstleistungen

2.6.1 Begünstigte Waren Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Beschäftigte von Energieversorgungsunternehmen können den Bewertungsabschlag und den Rabattfreibetrag auch für die unentgeltliche oder verbilligte Energielieferung erhalten. Der Rabattfreibetrag gilt außerdem für unentgeltliche Sachbezüge, wie z. B. für den Haustrunk im Brauereigewerbe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Häufig lässt der Arbeitgeber neben dem in Geld gezahlten Arbeitslohn dem Arbeitnehmer als Entgelt für seine Tätigkeit weitere Vorteile zukommen. Praxis-Beispiel Formen von Rabatten Zumeist handelt es sich um die Einräumung verbilligten Wareneinkaufs (Personalrabatte), die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Einräumung privater kostenloser Nutzungsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1 Bewertung mit dem marktüblichen Preis

1.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Vorteils für eine kostenlos oder verbilligt überlassene Ware oder Dienstleistung richtet sich nach dem Preis, der in der Mehrzahl der Verkaufsfälle, d. h. bei der umsatzstärksten Filiale, am Abgabeort von Letztverbrauchern tatsächlich gezahlt wird. Übliche Preisnachlässe werden deshalb bei der Bewertung einer Ware oder Dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2 Verbilligte Waren oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber

2.1 Rabattfreibetrag von 1.080 EUR Eine Sonderregelung gilt für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers, die er nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt, vertreibt oder erbringt. In diesen Fällen ist der Preisvorteil nur lohnsteuer- und beitragspflichtig, soweit er den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR jährlich übersteigt; die 50-EUR-Freigrenze (bis 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5 Anzeigepflichten

5.1 Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber Soweit der Arbeitgeber die lohnsteuerpflichtigen Rabatte nicht selbst ermitteln kann (z. B. in Organschaftsfällen oder bei wechselseitiger Gewährung von Rabattvorteilen), ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Höhe der steuerpflichtigen Preisvorteile am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums schriftlich anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4 Bewertungswahlrecht: Rabattfreibetrag oder günstigster Marktpreis

2.4.1 Arbeitnehmerwahlrecht im Veranlagungsverfahren Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist nicht der "günstigste Marktpreis", sondern der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des 4 %igen Bewertungsabschlags und des Rabattfreibetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1 Grundlagen

Häufig lässt der Arbeitgeber neben dem in Geld gezahlten Arbeitslohn dem Arbeitnehmer als Entgelt für seine Tätigkeit weitere Vorteile zukommen. Praxis-Beispiel Formen von Rabatten Zumeist handelt es sich um die Einräumung verbilligten Wareneinkaufs (Personalrabatte), die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Einräumung privater kostenloser Nutzungsmöglichkeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Zusammenfassung

Begriff Rabatte, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen einräumt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Als Bemessungsgrundlage für den Vorteil der kostenlosen oder verbilligten Überlassung ist zunächst der Wert des Bezugs zu ermitteln. Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Waren oder Dienstleistungen, die der Betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.3 Ermittlung des Preisvorteils

Für die Berechnung des Preisvorteils werden nicht die üblichen Endpreise am Abgabeort, sondern die im allgemeinen Geschäftsverkehr vom Arbeitgeber selbst tatsächlich geforderten Endpreise zugrunde gelegt. Ausgangsgröße ist der vom Arbeitgeber angebotene Endpreis, der auch Preisnachlässe umfasst.[1] Von diesen Endpreisen kann in jedem Fall ein Preisabschlag von 4 % vorgenomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.2 Bewertungsabschlag von 4 %

Aus Vereinfachungsgründen kann auf die Ermittlung des um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreises verzichtet und die Ware oder Dienstleistung mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem diese fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird.[1] Im Einzelhandel sind dies die Preise, mit denen die Waren ausgezeichnet werden.[2] Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 6 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Bei jeder Lohnabrechnung sind Sachbezüge getrennt vom Barlohn im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für die einbehaltene Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetages oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des etwa gezahlten Entgelts mit dem steuerlich maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5.1 Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber

Soweit der Arbeitgeber die lohnsteuerpflichtigen Rabatte nicht selbst ermitteln kann (z. B. in Organschaftsfällen oder bei wechselseitiger Gewährung von Rabattvorteilen), ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Höhe der steuerpflichtigen Preisvorteile am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums schriftlich anzuzeigen und dabei die Richtigkeit seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.2 Definition "arbeitsrechtlicher Arbeitgeber"

Die Gewährung des Sachbezugs muss nicht nur Ausfluss des Dienstverhältnisses sein. Begünstigt sind ausschließlich Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Abzustellen ist auf den arbeitsrechtlichen Arbeitgeber, demgegenüber die arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen.[1] Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6.1 Begünstigte Waren

Begünstigt sind alle Waren, die wie Sachen[1] behandelt werden. Beschäftigte von Energieversorgungsunternehmen können den Bewertungsabschlag und den Rabattfreibetrag auch für die unentgeltliche oder verbilligte Energielieferung erhalten. Der Rabattfreibetrag gilt außerdem für unentgeltliche Sachbezüge, wie z. B. für den Haustrunk im Brauereigewerbe oder für die Freitabakwaren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5.2 Arbeitgeber gegenüber Betriebsstättenfinanzamt

Macht der Arbeitnehmer keine oder erkennbar unrichtige Angaben, hat der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen.[1] Eine solche Mitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt hat unverzüglich zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der (sich aus seiner qualifizierten Mitwirkung oder der Unternehmensverbundenheit abzuleitenden) gebotenen Sorgfalt erkennen kann, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Entgelt

1 Bewertung mit dem marktüblichen Preis 1.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Vorteils für eine kostenlos oder verbilligt überlassene Ware oder Dienstleistung richtet sich nach dem Preis, der in der Mehrzahl der Verkaufsfälle, d. h. bei der umsatzstärksten Filiale, am Abgabeort von Letztverbrauchern tatsächlich gezahlt wird. Übliche Preisnachlässe werden deshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6.2 Begünstigte Dienstleistungen

Dienstleistungen sind alle persönlichen Leistungen, die üblicherweise gegen Entgelt erbracht werden. Dazu gehören z. B. Beförderungsleistungen, Beratung, Werbung oder Datenverarbeitung. Nicht mehr ausgenommen ist die leih- oder mietweise Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, möblierten Zimmern oder von Kraftfahrzeugen, ebenso die Gewährung von Darlehen.[1] Begriff der Dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.4.1 Arbeitnehmerwahlrecht im Veranlagungsverfahren

Ausgangsgröße für die Bewertung von Belegschafts- bzw. Personalrabatten ist nicht der "günstigste Marktpreis", sondern der Angebotspreis als Ergebnis von Verkaufsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.[1] Dieser vom Arbeitgeber bestimmte Endpreis kann aber – auch nach Abzug des 4 %igen Bewertungsabschlags und des Rabattfreibetrags – über den tatsächlichen Marktverhältnissen liege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.7 Lohnsteuerpauschalierung schließt Rabattregelung aus

Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen.[1] Haben die obersten Landesfinanzbehörden hierfür Durchschnittswerte angesetzt, gelten diese Werte auch für den Bereich der Sozialversicherung. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1.4 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der mit dem üblichen Endpreis oder mit 96 % des Angebotspreises ermittelte Geldwert des Sachbezugs gehört als geldwerter Vorteil zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich erhält. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht unentgeltlich, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Geldwert und dem gezahlten Entgelt als gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.2 Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern

Der Rabattfreibetrag kann für jedes einzelne Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden. Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann der Rabattfreibetrag im Kalenderjahr mehrfach in Anspruch genommen werden. Dasselbe gilt bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.1 Rabattfreibetrag von 1.080 EUR

Eine Sonderregelung gilt für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers, die er nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt, vertreibt oder erbringt. In diesen Fällen ist der Preisvorteil nur lohnsteuer- und beitragspflichtig, soweit er den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR jährlich übersteigt; die 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) ist nicht anwendbar. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.5.3 Doppelter Rabattfreibetrag bei Ehe-/Lebenspartnern

Bei beiderseits berufstätigen Ehe-/Lebenspartnern ist der Freibetrag von 1.080 EUR entsprechend zu vervielfachen, auch wenn das Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber besteht. Praxis-Beispiel Berufstätige Ehegatten: Gleicher Arbeitgeber ist gleich doppelter Freibetrag Ein Automobilunternehmen überlässt einem Arbeitnehmer einen Jahreswagen zum Preis von 21.000 EUR. Der Endprei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6.3 Veräußerung überwiegend an fremde Dritte

Ausgeschlossen von der Rabattregelung sind Waren oder Dienstleistungen, die überwiegend dem Bedarf der Arbeitnehmer dienen. Nicht erforderlich ist, dass das Produkt zum üblichen Geschäftsgegenstand gehört.[1] In Betracht kommt z. B. die Überlassung von Dienstwohnungen durch Arbeitgeber, die ihre Wohnungen durch selbstständige Wohnungsgesellschaften verwalten lassen bzw. die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 3 Rabattgewährung durch Dritte

Preisvorteile, die dem Arbeitnehmer im Hinblick auf sein Dienstverhältnis von Dritten eingeräumt werden, gehören nur dann zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber in qualifizierter Form an der Verschaffung dieser Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine solche Mitwirkung liegt vor, wenn aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preis...mehr