Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.3.1 Grundsätze

Der Versicherungsvertrag ist die zentrale Grundlage und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Er verweist auf die einschlägigen Gesetze und vereinbarten Versicherungsbedingungen, was im Versicherungsschein dokumentiert wird. Allgemeingültige Regelungen zu einem Versicherungsvertrag gehen nicht aus dem BGB, sondern aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 4.2.2 Zurechnungssubjekt

Rz. 45 Da der Steuergegenstand der Grundsteuer i. S. d. § 10 GrStG (wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes gem. § 2 GrStG) einer grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe zuzurechnen ist, muss im Rahmen der Zurechnungsfeststellung neben der materiell-rechtlichen Zurechnung (Rz. 41 ff.) auch über die Frage, wer überhaupt Zurechnungssubjekt sein kann,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.1 Wohngebäudeversicherung

In den in der Praxis angebotenen "verbundenen Wohngebäudeversicherungen" sind Sturm und Hagel sowie Leitungswasser inkludiert. Versicherte Sachen Im Versicherungsschutz sind laut den Versicherungsbedingungen Schäden an folgenden Sachen eingeschlossen: Schäden am Gebäude Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Als Gebäude wird das mit dem Erdboden verbund...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.1 Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung sichert Vermögensschäden ab, die aufgrund beruflicher Fehler entstehen. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 8.1 Einführung

Es liegt in der Natur der Sache, dass gemeinschaftsintern kein vollständiger Datenschutz möglich ist. Um jedenfalls einerseits die Verwaltung zu erleichtern und andererseits die Rechte der Wohnungseigentümer zu wahren, ist der Datenschutz innerhalb der Eigentümergemeinschaft eingeschränkt. Es gilt jedenfalls der Grundsatz, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonym...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsvertrag i. S. d. § 611a BGB ist als wichtigster Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Kennzeichnend für den Arbeitsvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit nach Weis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 4 "Ständiger Vertreter" nach dem OECD-MA

Rz. 12 Der "ständige Vertreter" ist in Art. 5 Abs. 5 OECD-MA 2017 (jetzt: Vertreterbetriebsstätte) nicht als selbstständiger Anknüpfungspunkt für die Zuteilung des Besteuerungsrechts geregelt, sondern als Unterfall der Betriebstätte. Die Tätigkeit eines ständigen Vertreters für ein Unternehmen begründet daher für dieses Unternehmen eine Betriebstätte. Im Unterschied zu Art. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten

Nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO hat der Verantwortliche zunächst geeignete Maßnahmen zu treffen, um vor der Datenerhebung bzw. Datenverarbeitung betroffenen Personen alle Informationen und Mitteilungen, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln. Ergänzt wird diese Verpflichtung durch Art. 13 und 14...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.4 Pool-Arzt im vertragsärztlichen Notdienst

Ein Zahnarzt, der als sog. "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. Der Zahnarzt war wegen seiner Eingliederung in die von der Kassenzahnärztlic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Achtung Wohnraummiete Die Vorschriften der §§ 556d ff. gelten nur für den Bereich der Wohnraummiete. Auf Gewerbemietverhältnisse finden die Vorschriften keine Anwendung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556d Rn. 18). Auf Mischmietverhältnisse sind die Vorschriften der §§ 556d ff. anwendbar, wenn die Wohnraumnutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte. Für die Auskunft sind die gerichtlich übersendeten Formulare zu ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 2 Verantwortliche

Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Als Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne fungiert also zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Daneben...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 9.1 Datenpannen

Datenpannen führen nicht nur zu Meldepflichten, sie können auch Schadensersatzansprüche und die Verhängung von Bußgeldern nach sich ziehen. Die Generalklausel stellt insoweit Art. 4 Nr. 12 DSGVO dar. Hiernach liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dann vor, wenn die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Verletzung der Datensicherheit zur Vernichtung, zum Verlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.4 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids

Rz. 21 Als Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ff. AO kann der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) seine rechtliche Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO) und gem. § 122 AO ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist. Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Grundsteuerwertbescheid an denjenigen ...mehr

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FoVo 11/2024, Vollmachtsversicherung ist Recht, aber nicht Pflicht

Leitsatz § 753a ZPO begründet keine Verpflichtung zur Versicherung ausreichender Bevollmächtigung, sondern gibt nur ein Recht, sodass der Vollstreckungsauftrag auch dann wirksam gestellt ist, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde beifügt. AG Landau (Isar), Beschl. v. 28.3.2024 – 801 M 556/24 1 Die Entscheidung In ihrem Anwendungsbereich reduziert die Vorschrift des § 75...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 10. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht, Punkt 10

Rz. 141 Punkt 10 AT-Reise 2008/2021 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers (vgl. auch Rdn 5, 122). Nach 10.2 AT-Reise 2008/2021 gilt deutsches Recht.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / M. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

I. Anzuwendendes Recht Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB). II. Gerichtsstand Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders a...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Vertragsfreiheit vs. Zwingendes Recht – Besondere Bedeutung von AVB in der Transportversicherung

Rz. 16 Mit Wirkung zum 1.1.2008 trat die jüngste VVG-Reform mit grundlegenden Änderungen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das VVG ist die zentrale gesetzliche Rechtsquelle der Transportversicherung. Da das VVG im Bereich der Transportversicherung weitgehend dispositives Recht enthält und die Versicherer von der Möglichkeit abweichender Vertragsbedingunge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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zfs 11/2024, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, die hier noch aussteht; anwendbares Recht; Maßgeblichkeit der am 1.4.2024 in Kraft getretenen Regelungen der FeV; hinreichend sichereres Trennen zwischen dem Führen eines Kfz und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum

StVG v. 1.4.2024 § 2 Abs. 15; FeV v. 1.4.2024 § 11 Abs. 7 § 13a Leitsatz Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Ausländische Gerichte/ausländisches Recht

Rz. 138 Von nicht geringer Bedeutung sind darüber hinaus Ausschlussgründe für Haftpflichtansprüche, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder die auf einer Verletzung ausländischen Rechts beruhen (Ziff. A-7.5 AVB-D&O). Der Ausschluss relativiert die – nicht selten vereinbarte – weltweite Deckung deutlich. Die bisweilen geäußerten Wirksamkeitszweifel[387] dü...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Recht des Versicherers zur Vertragsanpassung

Rz. 447 Soweit der Versicherer den Versicherungsvertrag im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte, steht dem Versicherer (außer bei Vorsatz des Versicherungsnehmers) weder ein Rücktrittsrecht noch ein Kündigungsrecht zu. Der ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Rechte des Versicherers

a) Regulierungsermessen/-vollmacht Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht

Rz. 95 Zunächst einmal besteht ein Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers, der einen Prozess vorfinanziert hat, gegen den Anwalt aus übergegangenem Recht, um mögliche Herausgabeansprüche zu ermitteln.[118] In der Rechtsprechung zunehmend zu beobachten sind allerdings Fälle, in denen der Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt seines Versicherungsnehmers gericht...mehr

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FoVo 11/2024, Vollmachtsver... / Leitsatz

§ 753a ZPO begründet keine Verpflichtung zur Versicherung ausreichender Bevollmächtigung, sondern gibt nur ein Recht, sodass der Vollstreckungsauftrag auch dann wirksam gestellt ist, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde beifügt. AG Landau (Isar), Beschl. v. 28.3.2024 – 801 M 556/24mehr

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§ 5 Feuerversicherung / d) Recht des Versicherers zur Untersuchung und Anweisung

Rz. 283 Gemäß § 13 Nr. 1 e und 1 f AFB 87 bzw. B § 8 Nr. 2 AFB 2010 muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen des Zumutbaren jede Untersuchung der vom Schadenfall betroffenen versicherten Sachen gestatten. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer sämtliche Informationen zu erteilen, die er benötigt, um die Ursache und Höhe ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

A. Begriff/Arten Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / III. Pflichten und Rechte des Versicherers

Rz. 48 Hat sich das versicherte Risiko in einem Schadensfall verwirklicht und stehen dem Versicherer keine Einwendungen zu, hat er die vertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen, kann dabei aber auch die ihm zu deren Erfüllung eingeräumten Rechte ausüben. 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz? a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Rechte und Pflichten des Versicherers

1. Aufklärungspflicht Rz. 159 Die Aufklärungs- und Beratungspflichten des Versicherers gegenüber seinem Versicherungsnehmer sind im VVG normiert, §§ 6 ff. VVG. Das alte VVG ließ eine entsprechende Regelung vermissen, so dass für die Aufklärungspflichten des Versicherers vor und während des Vertrages schuldrechtliche Regelungen, wie z.B. c.i.c. bzw. pVV, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / F. Rechte dritter Personen in der Lebensversicherung

Rz. 492 Ein Großteil der in der Praxis relevanten Rechtsprobleme im Rahmen der Lebensversicherung folgt daraus, dass neben dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer dritte Personen Rechte an bzw. Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag innehaben bzw. geltend machen. Solche Rechte dritter Personen können durch Verfügung des Versicherungsnehmers oder durch Zwangsvollstr...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / III. Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers

Rz. 3 Rechtliche Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter gibt es nicht mehr. Jeder einzelne Wohnungseigentümer ist einerseits ein Mitglied der WEG und andererseits damit auch ein Teil der Willensbildung, die regelmäßig auf einer Wohnungseigentümerversammlung stattfindet. Daraus resultieren organschaftliche Pflichten für den einzelnen Wohnungseigentümer g...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Geltendmachung der Rechte innerhalb der Monatsfrist

Rz. 425 Gemäß § 21 Abs. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG nur zu, wenn er die ihm zustehenden Rechte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich geltend macht. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltende gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt (§ 21 Abs. 1 S....mehr

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FoVo 11/2024, Vollmachtsver... / 1 Die Entscheidung

In ihrem Anwendungsbereich reduziert die Vorschrift des § 753a ZPO zugunsten besonders vertrauenswürdiger Bevollmächtigter die in § 80 ZPO gründende Last zum Nachweis der wirksamen Bevollmächtigung durch Einreichung einer Originalurkunde auf eine Last zur Abgabe einer Versicherung ausreichender Bevollmächtigung. Entgegen ihrem insoweit missverständlichen Wortlaut begründet d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / D. Vertragliche Rechte und Pflichten

Rz. 133 Durch das VVG werden sowohl die Rechte und Pflichten der Versicherer bzw. Versicherungsvermittler als auch die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer wesentlichen Änderungen unterworfen. Das bis 2006 geltende VVG, das aus dem Jahre 1908 stammt, enthielt z.B. keine Vorschriften über die Beratung des Versicherungsnehmers vor Abschluss des Versicherungsvertrages (...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Wegfall der Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 415 Der Versicherer kann aus unterschiedlichen Gründen daran gehindert sein, seine Rechte im Fall der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer auszuüben. Es kann sich dabei um gesetzliche Ausschlussgründe handeln. Der Ausschluss kann aber auch auf einem Verhalten des Versicherers beruhen. Besonderheiten ergeben sich für die Lebensversi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rechtsänderungen aufgrund vertraglicher Rechte des Versicherungsnehmers

Rz. 146 Da sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Alters- und Hinterbliebenenversorgung, aber auch an Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung während der Laufzeit der Versicherung erheblich ändern kann, räumen die Versicherer dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Versicherungsbedingungen häufig Möglichkeiten ein, die Versicherung umz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Anpassung aufgrund vertraglicher Rechte

Rz. 184 Für die halbzwingende Regelung zur Bedingungsanpassung bei der Krankenversicherung hat der BGH mit Urt. v. 23.1.2008 [218] entschieden, dass eine Klausel, die dem Versicherer über die in § 178g Abs. 3 VVG a.F. gezogenen Grenzen hinaus eine Änderungsbefugnis einräumt, nicht mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vereinbar und daher gem. § 307 Abs....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechte des Versicherten (§ 44 VVG)

Rz. 325 Der Versicherte ist zwar Inhaber des materiellen Anspruchs, ihm fehlt jedoch die Verfügungs- und Klagebefugnis. Andererseits ist der Versicherte – neben dem Versicherungsnehmer – verpflichtet, die gesetzlichen (§ 47 VVG) und vertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen.[472] Der Versicherte kann nur dann über seine Rechts verfügen und diese gerichtlich geltend machen, wen...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / H. Ausgewählte Notargebühren zu GbR

I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.00...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / D. Errichtung

I. Motive für die Wahl der Rechtsform Rz. 15 Die Rechtsform "GbR" kommt im Notariat oft vor, wenn eine Gesellschaft Grundstücke erwerben will. Die Gesellschaft erwirbt eine Immobilie zur späteren Vermögensverwaltung. Die Gründer der Gesellschaft sehen es als Vorteil, dass jeder von ihnen seinen Anteil an der Gesellschaft später ggf. veräußern und abtreten kann ohne die Erledi...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / F. GbR als Eigentümerin von Grundstücken

I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen no...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Grundbuchrichtigstellung der Alt-GbR identitätswahrend auf eGbR

Rz. 61 Beispiel Im Grundbuch ist nach altem Recht eingetragen: A und B mit dem Zusatz in GbR. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 300.000 EUR. A und B sind je zur Hälfte an der GbR beteiligt. A und B haben ihre GbR inzwischen zur Eintragung ins GesR angemeldet. Dort wurde die Gesellschaft eingetragen unter dem Namen AB-eGbR, Sitz: Hamburg. Der Notar entwirft den Antrag auf id...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / C. Gesamthand

Rz. 13 Für eine Alt-GbR galt noch bis zum 31.12.2023, dass das Vermögen für die Gesellschaft zur gesamten Hand der Gesellschafter gebunden war. Kein Gesellschafter konnte über seinen Anteil an der GbR allein verfügen (§ 719 BGB). Wollte ein Gesellschafter seinen GbR-Anteil übertragen, war die Zustimmung aller Gesellschafter (der gesamten Hand) notwendig. Mit der gesetzlichen ...mehr