Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

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§ 17 Familienholding / A. Begriffsbestimmung und Zielsetzung

Rz. 1 Familiengesellschaften gehören zu den klassischen Instrumenten der Unternehmensnachfolge. Sie sind immer dann sinnvoll, wenn das Familienvermögen gebündelt und in dieser Form an mehrere Vermögensnachfolger übertragen bzw. über mehrere Generationen in seinem Bestand erhalten werden soll. Gleichzeitig eignen sie sich dazu, die Vermögensnachfolge schrittweise erfolgen zu ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Rechtliche Qualifikation

Rz. 7 Bei der Unterbeteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft, deren rechtliche Beurteilung grundsätzlich den §§ 705 ff. BGB folgt.[11] Aus diesem Grund ist es dem Wesen der Unterbeteiligungsgesellschaft immanent, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt und nicht rechtsfähig ist.[12] Da die Unterbe...mehr

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§ 16 Vollmachten / IV. Innenverhältnis

Rz. 34 In Anwendung des Abstraktionsprinzips muss auch im Vollmachtsrecht zwischen der Vertretungsmacht im Außenverhältnis und dem Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen (Innenverhältnis) unterschieden werden. Vollmachtsurkunden enthalten in der Regel den Hinweis, dass die Vollmachten im Außenverhältnis unbeschränkt sein sollen. Dieses Außenverhältnis be...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Sachmängel, § 524 BGB

Rz. 204 Nach § 524 BGB haftet der Schenker dem Beschenkten gegenüber bei Sachmängeln, die dem Schenkungsgegenstand anhaften. Wie § 523 BGB sieht auch § 524 BGB bei Sachmängeln eine abgemilderte Haftung für den Schenker vor. Danach hat der Beschenkte gemäß § 524 Abs. 1 BGB nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schenker einen Fehler des Schenkungsgegenstands argl...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der sowohl die überlebenden ...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Ausgangssachverhalt

Rz. 21 Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben oder auch noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im Folgenden wird ein Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen. Praxisbeispiel Der Vermögensinhaber...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 4. Sicherung des Käufers

Rz. 103 Auch der Erwerber kann ein veritables Interesse an der Bestellung von Sicherheiten durch den Verkäufer haben. Dies gilt nicht nur in dem seltenen Fall, dass er vor der eigentlichen Eigentumsübertragung bereits Anzahlungen leistet, sondern vor allem hinsichtlich seiner möglicherweise be- bzw. entstehenden Rechte aus Gewährleistung bzw. Garantieabsprachen. Rz. 104 Mögli...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 4. Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 40 Behält sich der Übergeber den Nießbrauch an dem übertragenen Vermögen vor und übt er diesen aus, scheidet eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen aus. Lediglich dann, wenn der Nießbrauch Sicherungszwecken dient und der Vermögensübergeber gleichzeitig mit der Nießbrauchsbestellung dessen Ausübung nach § 1059 BGB dem Vermögensübernehmer überlässt, ist eine...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Zulässigkeit

Rz. 13 Nach heute ganz herrschender Meinung kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft sein, also der Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters, soweit dies nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig ist[7] (§§ 717, 1069 Abs. 2 BGB).[8] Der Nießbrauch an einem Gesellschaftsanteil ist ein Rechtsnießbrauch i.S.d. §§ 1068 ff. BGB, so das...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Sicherungs- und Kontrollrechte des Nacherben

Rz. 34 Für die Dauer der Vorerbschaft steht allein dem Vorerben die Verwaltung des Nachlasses zu. Eine Pflicht zur Verwaltung trifft den Vorerben nur insoweit, als dass der Vorerbe den Nachlass bei Eintritt des Nacherbfalls (§§ 2106, 2139 BGB) in dem Zustand an den Nacherben herausgeben muss, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Verwaltung ergi...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Grundsatz

Rz. 108 Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[110] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Nießbrauchsbestellung – Formvorschriften

Rz. 15 Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil erfolgt nach den für die Übertragung eines Rechts geltenden Vorschriften und damit gemäß §§ 413, 398 i.V.m. § 1069 Abs. 1 BGB durch formlosen Vertrag zwischen Nießbrauchsbesteller und Nießbraucher,[12] sofern der Gesellschaftsvertrag keine strengeren Formvorschriften vorsieht. Die Bestellung des Nießbrauchs...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IV. Minderjähriger Nacherbe

Rz. 45 Bei minderjährigen Nacherben werden die Rechte des Nacherben von ihren gesetzlichen Vertretern wahrgenommen (§§ 104, 106, 107 BGB), dies sind i.d.R. die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB). Beispielsweise ist die Zustimmung zu Verfügungen i.S.d. § 2113 BGB, die der Vorerbe nicht mit Wirkung für den Nacherben vornehmen kann, von dem gesetzlichen Vertreter zu erteilen. Überdies ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / II. Grundregeln des EStG bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Rz. 346 Bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen des Unternehmers unterliegen grds. nur die Einkünfte, die mit diesen Wirtschaftsgütern erzielt werden, der Besteuerung. Die Veräußerung wird nur in den besonders gesetzlich angeordneten Fällen besteuert, insbesondere bei der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG) und Immobilien (§ 23 EStG). Die §§ 17, 16 EStG befassen ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Allgemeines

Rz. 84 Während der juristische Laie die Begriffe "erben" und "vermachen" oft synonym verwendet, stellt es für den Experten einen fundamentalen Unterschied dar, ob eine Person als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt ist. Bei unklaren oder zweideutigen Formulierungen muss ausgelegt werden, was der Erblasser gewollt hat. Eine Auslegungshilfe sieht das Gesetz in § 2087 BG...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 91 Das Nachvermächtnis ist geregelt in § 2191 BGB: Hat der Erblasser einem Begünstigten (dem Vorvermächtnisnehmer) einen Nachlassgegenstand vermächtnisweise zugewiesen und weiter bestimmt, dass der Gegenstand mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses einem Dritten (dem Nachvermächtnisnehmer) zufallen soll, spricht man von einem Vor- und Nachvermächtnis. Seinem Wesen nach...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / I. Begriff und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 1 Durch eine Unterbeteiligung wird ein Dritter, der sog. Unterbeteiligte, an einem bestehenden Gesellschafts- oder Geschäftsanteil derart beteiligt, dass ihm aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eine obligatorische Mitberechtigung zumindest am Gewinn des Gesellschafts- oder Geschäftsanteils des Anteilsinhabers und Hauptbeteiligten zusteht. Es handelt sich bei...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / f) Schenkung und Gesellschaftsrecht

Rz. 181 Auch Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften können schenkweise übertragen werden. Möglich sind hier neben reinen Schenkungen verschiedene Konstruktionen, wie z.B. Schenkungen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten oder Schenkungen unter Widerrufsvorbehalt. Rz. 182 In der Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt regelmäßig eine ge...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / a) Beschaffenheitsgarantien

Rz. 109 Wegen der gegebenen Privatautonomie, dem gleichzeitigen Problem, die vereinbarte Beschaffenheit zu definieren, und dem grundsätzlichen Wunsch der Parteien, die Rechtsfolgen sicher und abschließend (Ausschluss des Rücktritts) zu klären, vereinbaren die Parteien mittlerweile auch bereits bei kleineren Unternehmenskaufverträgen in aller Regel ein eigenes Haftungsregime,...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit

Rz. 18 Eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung erfordert die Betrachtung des Unternehmens als Gesamtheit.[34] Ein Bewertungsobjekt kann prinzipiell jede nutzenstiftende Zusammenfassung von Sachen, Rechten und Personen sein, die in ihrem Zusammenwirken im Rahmen der Wirtschaftsordnung überlebensfähig ist.[35] Die finanziellen Überschüsse von Unternehmen ergeben sich aus dem...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / IV. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 38 Seit dem 1.7.1995 können sich Freiberufler nach dem PartGG als Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Das PartGG verweist dabei im Wesentlichen auf die für die OHG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwendbaren Vorschriften, § 1 Abs. 4 PartGG. Die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft ist allerdings nicht vererblich, § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG. Desh...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 308 Als Fortsetzungsklauseln, denen im Bereich der Personenhandelsgesellschaften vor allem vor Inkrafttreten des HRefG erhebliche praktische Bedeutung zukam und die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach wie vor wesentliche Gestaltungsinstrumente bilden, werden solche Regelungen bezeichnet, denen zufolge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übri...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 19 Die Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts setzt zum einen ein wirksames Stiftungsgeschäft und zum anderen die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde voraus, § 80 Abs. 1 BGB.[33] Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Stiftungsgeschäften unter Lebenden und von Todes wegen. Rz. 20 Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden ist in...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Apotheker

Rz. 5 Auch der Apothekerberuf gehört zu den freien Berufen, da er auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation erfolgt. Der Apotheker erbringt seine Leistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.[7] Die Möglichkeiten der Berufsausübung sowie die Form der möglichen Zusammenschlüsse sind, im Vergleich zu anderen freiberuflichen Berufsgruppen, eher ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 113 Gem. § 2222 BGB besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu dem Zweck zu ernennen, dass er bis zum Eintritt der angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und seine Pflichten erfüllt. Insbesondere dann, wenn der Nacherbe noch nicht geboren oder noch nicht volljährig ist, bietet die Nacherbentestamentsvollstreckung eine gute Möglichkeit, fü...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / aa) Gesetzliche Regelungen

Rz. 29 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[35] Rz. 30 Hinsichtlich der Personenhandelsgesellschaften stellt sich die Situation aktuell[36] wie folgt dar: Gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 1 HGB führt bei der OHG der Tod e...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Notarielle Beurkundung

Rz. 184 Nach § 518 Abs. 1 BGB muss ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Die Formvorschrift soll zum einen übereilte Schenkungsversprechen verhindern und zum anderen klarstellen, ob ein ernst gemeintes Versprechen vorliegt.[119] Ein nicht in notarieller Form abgegebenes Schenkungsversprechen ist grundsätzlich nichtig, § 125 S. 1 BGB. Mit Bewirkung der verspr...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Mitwirkungsrechte des Nießbrauchers

Rz. 65 Auch bei einem Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen und an Aktien ist die Aufteilung der gesellschaftsrechtlichen Rechte- und Pflichten im Einzelnen – ebenso wie bei Personengesellschaftsanteilen – umstritten.[127] Nach derzeit wohl herrschender Meinung verbleiben die Verwaltungsrechte einschließlich der Stimmrechte – solange keine abweichende Vereinbarung getroffen w...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / 2. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Die lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist in § 2208 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker vom Erben die Ausführung der angeordneten Verfügungen verlangen und muss sie nicht selbst vornehmen. Der Testamentsvollstrecker ist dann nur beaufsichtigend tätig. Eine Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis steht ihm demgemäß nicht zu und ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) GmbH

Rz. 62 GmbH-Geschäftsanteile sind nach dem Regelstatut des GmbHG frei veräußerlich und vererblich (§ 15 GmbHG) und damit übertragbar. Demnach kann auch ein Nießbrauch an einem GmbH-Geschäftsanteil bestellt werden. In der Praxis ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen häufig durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen eingeschränkt, so dass die Nießbrauchsbestellung d...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 5. Arbeitsverträge

Rz. 33 Der Käufer einer Praxis bzw. Kanzlei tritt mit dem Kauf in die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter (mit allen Rechten und Pflichten) ein.[86] Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber erlischt.[87] Der Übergang der Arbeitsverträge kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. § 613a BGB ist also unabdingbar.[88] Gleiches gilt für einen Erwerb aufgrun...mehr

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§ 16 Vollmachten / 2. Widerrufsberechtigte

Rz. 46 Zunächst einmal liegt auf der Hand, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen kann, etwa für den Fall, dass er den Bevollmächtigten aus welchen Gründen auch immer nicht mehr für sich handeln lassen will oder überhaupt keinen Bevollmächtigten mehr haben möchte. Die eigenen Handlungen des Vollmachtgebers sind aber in der Praxis nicht so relevant, wie die Frage, o...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Formale Aspekte

Rz. 71 Zivilrechtlich betrachtet gliedert sich das Vermögen einer Person (z.B. eines Einzelunternehmers) nicht in Privat- und Unternehmensvermögen. Es bildet vielmehr insgesamt eine Einheit. Ist eine Unternehmensübertragung beabsichtigt, muss daher zunächst das zum Unternehmen gehörende bzw. zur Übertragung anstehende Vermögen eindeutig identifiziert werden. In der Regel kann...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. GmbH

Rz. 32 An GmbH-Anteilen ist eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich zulässig. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dabei den Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts und unter Ausschluss der Erben.[47] Etwas anderes gilt nur, wenn es die Satzung vorsieht. Im Rahmen der Verwaltungsbefugnis kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich alle Rechtshandlungen, die ein Gesellschaft...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Außerordentliche Erträge

Rz. 34 Außerordentliche Erträge stehen dem Gesellschafter zu, wenn sie nicht als bestimmungsgemäßer Ertrag des belasteten Rechts anzusehen sind.[59] Daher führt insbesondere die Veräußerung von Anlagevermögen zu einer Substanzminderung, dessen Gewinn aus der Realisierung stiller Reserven dem Gesellschafter zusteht.[60] Dagegen kann die Auflösung von Rücklagen, die aus währen...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Grundbuch bei Gesellschaften mit Grundbesitz

Rz. 43 Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen einer Personenhandelsgesellschaft ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, da die Personenhandelsgesellschaft selbst als Eigentümer eingetragen wird. Ob der Nießbrauch an einem Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden kann, ist sehr strittig, dürfte jedoch abzulehnen sein.[78]mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Besonderheiten bei GmbH-Anteilen

Rz. 55 Zusätzliche Schwierigkeiten bestanden in der Vergangenheit, wenn die Optionen an GmbH-Anteilen eingeräumt wurden. Im Hinblick darauf, dass eine § 192 AktG entsprechende Regelung im GmbHG fehlte, wurden die zur Bedienung von Management-Optionen erforderlichen Geschäftsanteile oft bereits bei Auflegung des Optionsprogramms[78] geschaffen und für die Dauer bis zur Option...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Unselbstständige Stiftung

Rz. 13 Neben den rechtsfähigen Stiftungen i.S.d. §§ 80 BGB kommen auch sog. unselbstständige Stiftungen[25] als Gestaltungsinstrumente der Vermögensnachfolgeplanung in Betracht. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen eine eigene Rechtspersönlichkeit fehlt. Träger des Stiftungsvermögens ist hierbei in der Regel ein Treuhänder,[26] bei dem es sich nicht notwendigerweise um ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (4) Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 164 Nach dem (insoweit nach wie vor eindeutigen) Wortlaut des Gesetzes ist die maßgebliche Beschäftigtenzahl jeweils bezogen auf die übergehende wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Gehen also im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs auf einen Erwerber mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten über, sin...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / A. Einführung

Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten ausschließlich das...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bedeutung erbrechtlicher Verzichtsverträge im Rahmen von Unternehmensnachfolgen kann nicht hoch genug angesetzt werden. In aller Regel wird der Unternehmer aus der Reihe seiner Abkömmlinge einen zum Unternehmensnachfolger bestimmen wollen, sei es nun durch lebzeitige Übertragungsgeschäfte oder durch letztwillige Verfügungen. In beiden Fällen ist unabdingbar, die ni...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr