Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Rz. 107 [Autor/Stand] Eine Schenkung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll.[3] Es kommt dabei grundsätzlich auf den Leistungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelvertretungen durch verschiedene Anwälte

Rz. 117 Kommt eine getrennte Rechtswahrnehmung von zusammenhängenden Mandaten nicht in Betracht oder hängen – wie beim Parteiwechsel – die Mandate nicht zusammen, kann sich für den Anwalt die Frage stellen, ob er in derselben Angelegenheit einen oder mehrere Kollegen – auch Sozii – einschaltet und selbst nur ein Mandat übernimmt. Eine solche externe Trennung ist zwar ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe der Gebühr

Rz. 52 Die Höhe der Gebühr berechnet sich in den Fällen der Nr. 1 bis 3 nach dem Nominalbetrag der Aus- oder Rückzahlung zuzüglich eventuell bereits entnommener Hebegebühren (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2). Zinsen und sonstige Nebenforderungen – ausgenommen Kosten nach Anm. Abs. 5 – werden entgegen § 23 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG, § 37 Abs. 1 FamGKG, § 37 Abs. 1 GNotKG in vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen

Rz. 181 [Autor/Stand] Unabhängig davon, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einzelnen Katalogtatbestände des § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG für eine Grundsteuerbefreiung erfüllt sind, sind Wohnungen gemäß § 5 Abs. 2 GrStG stets steuerpflichtig. Damit wird durch § 5 Abs. 2 GrStG für Wohnungen ein vollständiger Ausschluss der Steuerbefreiung für Zwecke der Grundsteuer vorgegebe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 95 Das Gericht entscheidet über den Bewilligungsantrag durch Beschluss. Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 1). Er hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertragen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2). Rz. 96 Der Beschluss ist unanfechtbar. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einholung eines Kammergutachtens

Rz. 106 Für die Bestimmung der Gebühr nach Abs. 1 S. 2 besteht im Vergütungsrechtstreit keine Verpflichtung des Gerichts zu der Einholung eines Kammergutachtens nach § 3a Abs. 2 (Angemessenheit "nach oben"). Die Notwendigkeit der Gutachteneinholung beschränkt sich nach dieser Vorschrift auf die Frage der Angemessenheit einer wirksam geschlossenen Vergütungsvereinbarung. Sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchführung der Anrechnung

Rz. 53 Anzurechnen auf die Gebühren des Zivilverfahrens ist jetzt nur noch ein Drittel (nach § 89 Abs. 2 S. 1 BRAGO: zwei Drittel) der im Adhäsionsverfahren nach VV 4143 angefallenen Gebühr. Nicht anzurechnen ist eine im Adhäsionsverfahren angefallene Einigungsgebühr. Rz. 54 Auch Auslagen bleiben von der Anrechnung ausgenommen. Die Pauschale nach VV 7002 entsteht jeweils geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 113 Dadurch, dass Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Gegensatz zur BRAGO nicht mehr gesondert geregelt sind (früher: Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO, sofern keine gesonderten Regelungen bestanden), sondern ebenfalls die Gebühren nach VV 3100 ff. auslösen (siehe vormalige Überschrift zu VV Teil 3), würde der Anwalt auch in diesen Verfahren bereits die volle 1,...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren ohne Vollstreckungsklausel

Rz. 35 Durch EU-Verordnungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (z.B. EUGVVO) und durch multi- und bilaterale Staatsverträge sowie den dazu ergangenen Ausführungsgesetzen können jedoch zwischen Staaten Vereinbarungen getroffen sein, die die Anerkennung von und die Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorrangig regeln und gegenüber dem Verfahren nach ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 127 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls untersc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren nach § 9 BBesG

Rz. 7 Zu den Verfahren nach § 9 BBesG wegen Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge hat das BVerwG zu § 109 BRAGO und § 121 BDO erkannt,[12] dass entgegen der vom VGH München[13] vertretenen Auffassung das Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge auch disziplinären Charakter hat. Die Feststellung des Dienstvorgesetzten über den Verlust der Dienstbezüge ist zwar ein bea...mehr

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zfs 06/2021, Wo soll das alles noch hinführen? (2.0)

Liebe/r Leser*in, es ist Ihnen nicht entgangen: Ich habe mich bei der Auswahl des Titels dieses Editorials, zugegeben, ohne Rücksprache, bei meinem Kollegen Claudio La Malfa bedient, der unter dieser Überschrift bereits in der 4. Ausgabe im April zu den Herausforderungen des Legal Tech und den Chancen referierte, die sich hieraus für den/die Anw(a/ä)lt*in ergeben. Es soll aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Durch die Gebühr nach VV 4104 wird die gesamte Tätigkeit des Anwalts im vorbereitenden Verfahren abgegolten.[10] Hierzu zählen insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Versäumnisbeschluss in Familiensachen

Rz. 45 Die Vorschrift der VV 3105 gilt auch dann, wenn in Familiensachen eine Versäumnisentscheidung, also ein Versäumnisbeschluss, ergeht.[54] Rz. 46 Die Ermäßigung nach VV 3105 ist nur möglichmehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Art der Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 288 Für die Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO ist ferner ohne Belang, ob im Hauptsachverfahren eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht oder aber die Klage als unzulässig abgewiesen wird bzw. aufgrund Klagerücknahme nur ein Kostenbeschluss ergeht. Beispiel: Der Unternehmer leitet ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Der nichtrechtsfähige Verein und die Vor-GmbH

Rz. 21 Bei diesen Vereinigungsformen handelt es sich um körperschaftlich strukturierte Rechtsgebilde, die als juristische Personen vom Gesetz nicht anerkannt werden bzw. nicht vorgesehen sind. Ebenso wie bei der BGB-Gesellschaft, deren Recht teilweise Anwendung findet (§ 54 S. 1 BGB), ist aber die Verselbstständigung im Rechtsleben sowohl des nichtrechtsfähigen Vereins als au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 32 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Bei dem Thema "Rückstellungen" handelt es sich in Literatur und Rspr. nach wie vor um einen zentralen handelsrechtl. Schwerpunkt (der allerdings von der Behandlung der Grundzüge zur Internationalisierung der RL und der stl. Einschränkungen überlagert wird). Die Diskussion ist nicht abgeschlossen, da immer wieder neue Sachverhalte insbes. im B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 276 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anwendung von § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse

Rz. 73 § 55 Abs. 5 S. 3 stellt für das Verhältnis des beigeordneten Rechtsanwalts zur Staatskasse gegenüber § 15a Abs. 2 die speziellere Regelung dar.[162] § 15a Abs. 2 ist bei Beteiligung der Staatskasse deshalb nur dann anwendbar, wenn die Staatskasse nicht am Mandatsverhältnis beteiligte Dritte ist, die dem Auftraggeber des Rechtsanwalts nach Prozess- oder sonstigem Verfa...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [4] Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Bekl. zu 2 als Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich vorlägen, weil der Unfallschaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden und der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gemäß § 1 Abs 3 S 1 u 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsmäßige Führung der Betreuung

Rz. 166 Nach § 1836 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB wird die Betreuung nur dann entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers feststellt, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt. Wegen der Einzelheiten verweist § 1836 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB auf § 1 VBVG. Rz. 167 Die Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 VBVG findet trotz ihre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Vorwort

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das umfangreiche Änderungen im RVG mit sich gebracht hat, so dass eine Neuauflage schon aus diesem Grund erforderlich war. Aufgrund dessen, dass der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren im letzten Moment immer noch Änderungen eingefügt und auch Gebührenbeträge mehrfach geändert hat, war eine abschließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vorschuss

Rz. 15 Auch bei der Anforderung eines Vorschusses ist bei Rahmengebühren Abs. 1 zu berücksichtigen.[4] Freilich gilt Abs. 1 nicht unmittelbar; vielmehr steht dem Anwalt nach § 9 ein "angemessener" Vorschuss zu. Die Höhe des Vorschusses richtet sich dabei nach den voraussichtlich anfallenden Gebühren (siehe § 9 Rdn 45). Im Rahmen des Voraussichtlichen ist dann wiederum Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung oder ihres Tatbestands (Nr. 6)

Rz. 76 Die Berichtigung oder Ergänzung von Entscheidungen oder ihres Tatbestandes gehört zum Rechtszug. Im Einzelnen ist wie folgt zu unterschieden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsprechung

Rz. 101 Die Rechtsprechung zur Höhe der angemessenen BGB-Vergütung ist – wie nicht anders zu erwarten – unterschiedlich. Eine klare Linie ist in der Rechtsprechung nicht zu erkennen. Jeder Amtsrichter hat hier seine eigenen Vorstellungen, was unbedingt für den Abschluss einer Vereinbarung spricht. Rz. 102 So geht das AG Emmerich[118] davon aus, dass eine 0,75-Gebühr nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erforderlichkeit einer vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 80 Nach Eingang eines Antrags hat das Gericht den Verfahrenswert vorläufig festzusetzen (§ 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG), damit die Gerichtsgebühren erhoben werden können, insofern Gebühren mit der Einreichung des Antrags, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig werden. Die danach erforderliche Fälligkeit von Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gegenstandswert

Rz. 34 Der Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1), der für die zusätzliche Verfahrensgebühr maßgebend ist, richtet sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände sind nach § 22 Abs. 1 zusammenzurechnen.[44] Rz. 35 Maßgebender Zeitpunkt für die Bewertung ist der der anwaltlichen Tätigkeit. Auf den in der Hauptverhandlung gestellten Schlussantrag der Staatsanwaltschaft kommt es n...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 5

Rz. 1 In Unterabschnitt 5 (VV 4141 bis 4147) sind zusätzliche Gebühren geregelt.mehr

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zfs 06/2021, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist nicht begründet." Das LG hat zu Recht entschieden, dass dem Kl. kein über den Betrag von 890 EUR hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zusteht. Der Kl. hat grundsätzlich für den Zeitraum, in welchem er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht hat nutzen können, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Anspruchsgrundlage ist i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festsetzungsantrag des Anwalts

Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steht einer Festsetzung nach § 11 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Angelegenheit und Gegenstand

Rz. 24 Die Angelegenheit ist nicht identisch mit dem gebührenrechtlichen Begriff des Gegenstands und von diesem abzugrenzen.[29] Während die Angelegenheit den für den Einzelfall definierten Rahmen zur konkreten Interessenvertretung bezeichnet,[30] umschreibt der Begriff des Gegenstandes inhaltlich das konkrete Recht, Rechtsverhältnis oder die Rechtsposition,[31] für deren Wa...mehr