Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Investieren in Indien: Eige... / 3.4 Robustes Rechts- und Geschäftssystem

Indien ist eine freie Marktwirtschaft mit einem robusten und gut entwickelten Rechts- und ausgeprägten Verwaltungssystem, wobei letzteres hauptverantwortlich für den hohen Grad der Bürokratisierung Indiens ist. Das indische Gerichtssystem ist – ähnlich wie in Deutschland – dreistufig aufgebaut in das höchste Gericht, den Supreme Court, dessen Entscheidungen Präzedenzfälle si...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Namensleugnung

Wird das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, bestritten, kann dies zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der namensberechtigten Person gegenüber der Person , die dieses Recht leugnet, führen. Nicht erforderlich ist, dass dieses Recht ausdrücklich bestritten wird, sondern die dauernde Benennung der Betroffenen mit falschem Namen reicht aus, das Recht, richtig b...mehr

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Schadensersatzansprüche: Vergemeinschaftung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre individuellen Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen der ihnen in einer Anfechtungsklage auferlegten Kosten vergemeinschaften. Etwas anderes gilt bei Schadensersatzansprüchen wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Da...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Funktion des allgemeinen Teils des BGB (und des allgemeinen Teils des Schuldrechts) ist es u. a., eine Fülle von Begriffsbestimmungen, die grundsätzlich für alle Rechtsverhältnisse, gelten, zu definieren. Der Abgabenordnung im Steuerrecht kommt eine ähnliche Funktion zu. Die allgemeinen Regeln gelten stets dann, wenn es für den Einzelfall keine spezielle Regelung gibt. Sie w...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2. Namensrecht

Dem Namen als wichtigem Unterscheidungsmerkmal kommt im Zivilrecht ein weit reichender Schutz zu. § 12 BGB, die dafür zentrale Vorschrift, bietet Schutz für die Beeinträchtigung des Namens, indem dort nicht nur ein Beseitigungsanspruch, sondern auch ein weit reichender Unterlassungsanspruch begründet wird. Der Name ist eine sprachliche Kennzeichnung einer Person zur Untersche...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.3 Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch bei Verletzung des Namensrechts kann bestehen, wenn der Verletzer schuldhaft – also vorsätzlich oder fahrlässig – das Namensrecht eines anderen verletzte. Das Namensrecht stellt ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB dar. Der Schaden kann, wie im Falle der Verletzung einer Urheber- oder einer gewerblichen Schutzrechtsverletzung, nach Art...mehr

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Investieren in Indien: Eige... / 5 Chancen und Risiken in Indien

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken einer M&A-Aktivität in Indien für den Investor überblicksartig nach PESTEL dargestellt. PESTEL ist ein Akronym und steht für die englischen Anfangsbuchstaben der Einflussfaktoren Politik (politics), Wirtschaft (economics), sozio-kulturell (social), Technologie (technological), Ökologie (ecological) und Recht (legal).mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.2 Berufsbezeichnungen und akademische Grade

Berufsbezeichnungen und akademische Grade sind zwar nicht Teil des bürgerlichen Namens[1], so dass § 12 BGB für diese Namenszusätze nicht unmittelbar anzuwenden ist. Wird allerdings das Recht zur Führung eines solchen Titels bestritten, ist die Regelung in § 12 BGB entsprechend anzuwenden.[2] Über diese analoge Anwendung des § 12 BGB nehmen Berufsbezeichnungen und akademisch...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Auch wenn § 12 BGB im Kapitel der natürliche Personen angesiedelt ist, wird auch das Namensrecht juristischer Personen geschützt. Darüber hinaus sind sämtliche von der Rechtsordnung anerkannten und unter einem Gesamtnamen auftretenden Personenvereinigungen erfasst. So können sich nichtrechtsfähige Vereine, Gewerkschaften, politische Parteien, die Vor-GmbH, die Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3. Verbraucher und Unternehmer, §§ 13, 14 BGB – Grundbegriffe des Verbraucherschutzes

Die Definitionen von Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des bürgerlichen Rechts – nicht zu verwechseln mit dem umsatzsteuerlichen Begriff des Unternehmers – sind in den 13 f. BGB, der Verbrauchsgüterkauf in § 474 BGB gesetzlichlich definiert. Die Begriffe "Verbraucher" und "Unternehmer" haben sich zu Zentralbegriffen des Verbrauchsrechts herausgebildet. Verbraucherschutz...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.3 Berufs- und Künstlernamen (Pseudonyme)

Auch Berufs- und Künstlernamen sind von § 12 BGB erfasst. Der Schutz eines solchen Pseudonyms entsteht durch die Annahme und den Gebrauch des Künstler- oder Berufsnamens. Geschützt wird aber nur eine Bezeichnung, wenn sie nicht gegen das Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.[1]mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Begriff des Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nur natürliche Personen sein. Juristische Personen, Idealvereine und gemeinnützige Stiftungen fallen nicht unter den Begriff des Verbrauchers. Umgekehrt können alle natürliche Personen Verbraucherinnen im Sinne der Vorschrift sein, unabhängig von ihren intellektuellen Fähigkeiten oder ihrem ökonomischen Status. Auch unternehmerisch tä...mehr

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Investieren in Indien: Eige... / 4.4 Mimik, Gestik und Körpersprache

Die indische Mimik und Gestik wie überhaupt die gesamte Körpersprache ist der (süd-)europäischen recht ähnlich. Hier gibt es in aller Regel auch kaum Missverständnisse. Bspw. wird Ablehnung ebenso wie bei uns durch verächtliches Hochziehen der Oberlippe (oder zumindest eines Teils davon) kenntlich gemacht. Und auch Stirnrunzeln deutet entweder auf Konzentration oder auf Able...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.6 Ausschlagungfrist im Erbrecht abhängig vom Wohnsitz

Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft nur innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung einer Erbschaft kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass völlig überschuldet ist. Da eine Erbschaft automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird[1], muss die Entscheidung über die Ausschlagung bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr

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Steuerbefreiung von Sportveranstaltungen (zu § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Kommentar Nach der nationalen Auffassung werden Sportvereine gegenüber ihren Mitgliedern insoweit nicht als Unternehmer tätig, wie sie Mitgliederbeiträge vereinnahmen.[1] Diese – auf veralteter Rechtsprechung des BFH basierende – Rechtsauffassung geht davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge keine Gegenleistung für eine vom Verein konkret ausgeführte Leistung darstellen. Aus di...mehr

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AGS 02/2019, Schadenersatzanspruch des Versicherers aus übergegangenem Recht aufgrund von Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

BGH §§ 280 Abs. 1, 611, 675 Abs. 1; VVG § 86; ARB 2000 § 17 Abs. 8 Leitsatz Macht der Rechtsschutzversicherer gegen den Anwalt Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend, weil der Anwalt den Versicherungsnehmer nicht über die Aussichtslosigkeit eines von ihm eingeleiteten Rechtsstreits aufgeklärt hat, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Versicherer Deckun...mehr

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ZErb 02/2019, Welches Recht gilt? Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts im chinesischen, im deutschen und im europäischen internationalen Erbrecht

Sarah Katharina Stork genannt Wersborg Zerb Wissenschaft, zerb verlag 2018, 171 Seiten, 49 EUR ISBN: 978-3-95661-089-9 Der deutsch-chinesische Austausch floriert seit der Öffnung der VR China zu Beginn der 80er Jahre. Die Fälle von chinesischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben oder Vermögen haben, und mittlerweile auch von Deutschen mit Vermögen oder Wohnsitz in Chi...mehr

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ZErb 02/2019, StiftungsManager – Recht, Organisation, Finanzen

Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Jörg Martin, Prof. Dr. Barbara Weitz Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 2017, 2264 Seiten, 138 EUR ISBN: 978-3-503-17878-0) Es gibt aktuell gegen 22.000 rechtsfähige Stiftungen und wohl gegen 50.000 treuhänderische Stiftungen sowie nicht wenige StifungsVereine und StiftungsGmbHs. Diese wollen alle geleitet und "gemanagt" werden. Dabei hilft diese...mehr

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zfs 02/2019, zfs 02/2019 / Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Am 21.12.2018 ist das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vom 17.12.2018 in Kraft getreten (BGBl I, S. 2571). Durch das Gesetz sollen die aufgrund der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9.3.2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Ver...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 1 Gründe:

[1] A. Der am 1.1.1994 geborene Antragsteller und die am 1.1.2001 geborene Betroffene sind syrische Staatsangehörige. Als Verwandte (Cousin/Cousine) wuchsen sie im selben Dorf in Syrien auf. Am 10.2.2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Sarakeb/Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über die sog. "Balkanroute" von Syrien nach Deutschland, wo sie...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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ZErb 02/2019, Gemeinsame Be... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Sie hätte aber auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt. 1. Das Rechtsmittel erweist sich als unzulässig. a) Gegen die Zurückweisung eines Antrags, mit dem die Berichtigung einer dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs unterliegenden Grundbucheintragung – wie die Eigentümereintragung – begehrt wird, ist zwar nach hM die unbeschr...mehr

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zfs 02/2019, Verfristung un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist teilweise begründet. Der Kl. hat Anspruch auf Zahlung weiterer 7.700 EUR über den von der Bekl. außergerichtlich bereits gezahlten Betrag von 7.700 EUR hinaus." I. Der VN kann im Falle der Invaliditätsentschädigung im Rahmen einer Unfallversicherung sowohl die Erstfestsetzung seitens des VR angreifen und geltend machen, der Grad der Invalidität sei zu dem maß...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, bei einer erneuten Auslegung der Patientenverfügung vom 25. Januar 1998 sei unter Berücksichtigung der Ausführungen in der vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass diese hinreichend bestimmt und damit wirksam sei. Sie beinhalte die Ents...mehr

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AGS 02/2019, Schadenersatza... / 1 Aus den Gründen

I. Die Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Soweit das LG der Klage stattgegeben hat, beruht das angefochtene Urteil – im Ergebnis – weder auf einem Rechtsfehler (§ 513 Abs. 1, 1. Alt., § 546 ZPO) noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrundezulegenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 529 Abs. 1, 2. Alt. ZPO). Im Ergebnis zu Recht hat das ...mehr

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AGS 02/2019, Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht

Herausgegeben von Horst-Peter Götting, Christian Schertz und Walter Seitz. 2. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. LXXVIII, 1468 S., Hardcover (in Leinen), 189,00 EUR Das Handbuch Persönlichkeitsrecht, bearbeitet von erfahrenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte des Persönlichkeitsrechts. Unter Abgrenzung zum Urheberrecht, z...mehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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zfs 02/2019, Verfristung un... / Leitsatz

1. Ob dem Anerkenntnis des VR eine ausreichende ärztliche Feststellung von Invalidität vorausgegangen ist, ist für das Recht auf Neubemessung nicht von Bedeutung. 2. Über das Recht auf Neubemessung ist der VN und nicht die versicherte Person jedenfalls dann zu belehren, wenn der VN die versicherte Person nur zur Entgegennahme der Auszahlung der Versicherungsleistung ermächtig...mehr

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AGS 02/2019, Regressverzich... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung. Die Klägerin ist Rechtsschutzversicherer des Herrn B. S. (Versicherungsnehmer). Der Beklagte zu 2) ist Rechtsanwalt und als solcher bei der der Beklagten zu 1) tätig. Der Versicherungsnehmer der Klägerin beauftragte die Beklagten nach ...mehr

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AGS 02/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit aktueller Rspr. zur Vergütung bei Bewilligung von Prozess-, bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie bei Beratungshilfe und Beiordnung in Verfahren nach Teil 4 VV. Mit dem Dauerthema, ob der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren im PKH-Überprüfungsverfahren eine gesonderte Vergütung geltend machen kann, hatte sich das L...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / Leitsatz

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I, 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutsche...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Internationales

BGH, Versäumnisbeschl. v. 10.10.2018 – XII ZB 109/17 Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag, der auf einen ausländischen vollstreckbaren Unterhaltsvertrag gestützt ist, kann im Hinblick auf eine mögliche Vollstreckbarerklärung im Inland jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn und soweit ein entsprechender Antrag bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Das...mehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / b) Vollstreckbarer Inhalt

Die Vollstreckung eines Umgangstitels setzt hinreichend bestimmte und konkrete Regelungen voraus.[3] Erforderlich sind genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs. Nicht erforderlich sind detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, etwa zum Bereithalten oder Abholen. § 33 FGG alten Rechts stellte auf den Verstoß gegen Verpf...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 3. Zusammenfassung

Die Kinderkommission fordert den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder auf, in ihren Zuständigkeitsbereichenmehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / 1. Materiellrechtliche Vorgaben

Die materiellrechtlichen Grundsätze finden sich in § 1626 BGB: Unterschieden wird dort nach dem Status, der Ausübung der elterlichen Sorge und dem Umgang. Deshalb stellt sich die Frage, ob de lege lata zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht ein so substantieller Unterschied besteht, der die Behandlung in getrennten Verfahren erfordert. Nach tradierter Auffassun...mehr

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AGS 02/2019, Hinreichende K... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Kostenfestsetzungsantrag nicht den aus § 788 Abs. 2 und § 103 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 10 Abs. 2 RVG folgenden formalen Anforderungen gen...mehr

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AGS 02/2019, Schadenersatza... / Leitsatz

Macht der Rechtsschutzversicherer gegen den Anwalt Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend, weil der Anwalt den Versicherungsnehmer nicht über die Aussichtslosigkeit eines von ihm eingeleiteten Rechtsstreits aufgeklärt hat, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Versicherer Deckungsschutz gewährt habe und sich deshalb nicht auf die fehlende Erfolgsaussi...mehr

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zfs 02/2019, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Kostenfestsetzungsantrag nicht den aus § 788 Abs. 2 und § 103 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 10 Abs. 2 RVG folgenden formalen...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 1. Das Problem

Der Erblasser will manchmal nicht nur seinen Erben einsetzen, sondern auch, dass nach dem Tod des Erben sein Nachlass an eine weitere Person fällt. Juristisch beraten setzt er den B zum Vorerben ein und den C (ab dem Tod es Vorerben, vgl. § 2106 BGB) zum Nacherben. Darüber aufgeklärt, dass ein Vorerbe zum Schutz des Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterliegt (§§ 2113 ff...mehr

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AGS 02/2019, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten ist zulässig. Insbesondere ist der Senat an die vom SG ausgesprochene Zulassung der Berufung gebunden (§ 144 Abs. 3 SGG). Die Berufung des Beklagten ist auch begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Zahlung von 52,60 EUR zuzüglich Zinsen. Die geltend gemachte Erstattungsforderung hinsichtlich der Aufwendungen im Vorverfahren ist durch Aufre...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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zfs 02/2019, Atypische Bußg... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel erzielt einen vorläufigen Teilerfolg." 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist wegen Versagung rechtlichen Gehörs zulässig, soweit er den Rechtsfolgenausspruch betrifft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in ihrer Stellungnahme vom 7.3.2018 insoweit wie folgt ausgeführt: “Gegen die Betr. ist eine Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR fe...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 3 Widerrufsrecht des Mieters (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB)

Dem Mieter steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Wird dieses Recht ausgeübt, d. h. widerruft der Mieter z. B. den vereinbarten Mietvertrag, sind der Mieter und das Wohnungsunternehmen an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist di...mehr

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FoVo 02/2019, Antrag auf Fr... / 2 II. Die Entscheidung

Entscheidung ist bereits abschließend getroffen Der Antrag ist zulässig und in vollem Umfang unbegründet. Der Schuldner kann grundsätzlich nach § 765a ZPO eine abweichende Festsetzung des nach § 850k Abs. 1, 2 ZPO unpfändbaren Betrages wegen des Erhalts einer Nachzahlung beantragen. Über die Freigabe des Guthabens wurde hier aber bereits mit Beschluss vom 29.6.2018 entschiede...mehr