Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 5 Verjährung / (5) Feststellungsurteil und Verjährung

Rz. 726 § 197 BGB – 30-jährige Verjährungsfristmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Abwicklung

Rz. 100 Bis zum Tod eines unfallbeteiligten Geschädigten sind Ansprüche aus seiner Verletzung zu regulieren. Rz. 101 Mit dem Versterben ist dann die das Vermögen des verletzten Geschädigten betreffende Schadenabwicklung abgeschlossen. Der Tod verhindert die Weiterentwicklung des Schadens eines Verletzten.[79] Rz. 102 Anstelle von Ansprüchen des unfallkausal Verstorbenen entste...mehr

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§ 5 Verjährung / (cc) Personenschaden

Rz. 173 Bei Personenschäden beträgt die Frist – unverändert wie im bis zum 31.12.2001 geltenden Recht – drei Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), der Fristbeginn ist allerdings auf den Ablauf des 31.12. des laufenden Jahres verschoben. Es gilt unabhängig von der Kenntnis eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahre ab dem "Sc...mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Wirkung

Rz. 524 Bereits durch die veränderte gesetzliche Sprachregelung ("Neubeginn" statt "Unterbrechung") wird die Wirkung der zugrundeliegenden Handlung deutlich: Bewirkt wird – inhaltlich unverändert[514] gegenüber dem früheren Recht (§ 217 BGB a.F.) –, dass der bis zum unterbrechenden Anlass verstrichene Zeitraum außer Betracht bleibt und nach seiner Beendigung die volle (bei H...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zession

Rz. 160 Während sich der Anspruch des unmittelbar Betroffenen auf Leistungen aus dem Drittleistungssystem nach dem jeweils aktuell geltenden und sich – unter Beachtung der jeweiligen Überleitungsvorschriften – immer häufiger verändernden Recht (z.B. EFZG, SGB, Beamtenversorgungsrecht) richtet, orientiert sich der Forderungswechsel während der gesamten Zeit der Abwicklung bis...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Bewertungsgesetz (BewG)

Rz. 57 Das Bewertungsgesetz [32] enthält Regeln zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen. Rz. 58 § 1 BewG – Geltungsbereichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Rückübertragung

Rz. 891 Grundsätzlich kann der Drittleistungsträger über die auf ihn übergegangene Forderung auch durch weitere Übertragung verfügen. Rz. 892 Die Forderung kann auch auf den ursprünglich Verletzten im Wege der Abtretung übertragen werden. Dazu bedarf es eines (Abtretungs-)Vertrages, da die Abtretung ein zweiseitiges Geschäft ist; ein nur einseitiger Akt des Drittleistungsträg...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Rechtssicherheit

Rz. 12 Motiv des Zusammenspiels von Rechtsverlust (Beeinträchtigung von Durchsetzbarkeit oder Bestand eines Rechts) und Rechtserhalt (z.B. Rechtshängigkeit einer Klage) ist, dass der Schuldner oder Rechtsgegner nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob das Recht verfolgt wird oder nicht. Besonders deutlich wird dies am Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) 30 Jahre

Rz. 198 § 197 BGB – 30-jährige Verjährungsfristmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Volljährigkeit

Rz. 673 § 2 BGB – Eintritt der Volljährigkeit Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Rz. 674 Art. 1 Konvention über die Rechte des Kindes – Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendend...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) § 115 VVG

Rz. 178 Ab 1.1.2008 gilt anstelle von § 3 Nr. 3 S. 2 PflVG a.F. nunmehr § 115 Abs. 2 S. 2 VVG. § 115 Abs. 2 S. 4 VVG setzt § 3 Nr. 3 S. 4 PflVG a.F. fort.mehr

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zfs 07/2024, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat folgt den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden. 2. Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann als Prozessurteil nur...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Ergebnis

Rz. 79 Der F hat seit Jahren Monat für Monat unfallkausale Minderverdienste. Die Fälligkeit des jeweiligen Schadens wird im konkreten Fall jeweils mit dem 15. eines Monates angenommen. Rz. 80 Die Verjährung richtet sich sowohl nach altem wie nach neuem Recht: (a)1. 1.1996–31.12.1996 Rz. 81 Der Verdienstausfall in der Zeit vom 1.1.1996–31.12.1996 verjährte bereits nach altem Rec...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Rechtsnachfolger

Rz. 248 Hinweis Rdn 515 ff. (Teilungsabkommen), Rdn 521 f. Rz. 249 Gegenüber dem Rechtsvorgänger (auch: unmittelbar Geschädigter) erklärte Verjährungsverzichte wirken nur bilateral und gelten nicht (z.B. im Wege einer Legalzession) zugunsten des Rechtsnachfolgers. Verjährungsverzichtserklärungen, die der Schuldner nur im Verhältnis zum Rechtsvorgänger abgegeben hat, wirken gr...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Schuldnerschutz

Rz. 3 Die Geltendmachung der Verjährung ist vor allem ein Recht des Schuldners, das aus dem Verhalten des Gläubigers erwächst. Werden Ansprüche jahrelang nicht verfolgt, ist der Schuldner vor ihrer Durchsetzung zu schützen, weil sie vermutlich nicht oder nicht mehr gerechtfertigt sind.[1] Bezüglich der Frage eines Forderungsüberganges und der Höhe der Ansprüche ist ein Schul...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / a. Verfassungsrechtlicher Schutz des Pflichtteilsrechts

Grundlage des verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteilsrechts bildet die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, aus dem das BVerfG eine Institutsgarantie des Erbrechts ableitet.[22] Die Vorschrift garantiert nach Auffassung des Gerichts zum einen das Vererben durch den Erblasser, das heißt vor allem die Testierfreiheit.[23] Zum anderen schützt Art. 14 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 5 Verjährung / (aa) Unverjährbarkeit

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§ 5 Verjährung / (a) § 3 Nr. 3 S. 2 PflVG a.F.

Rz. 175 Hinweis Rdn 585 ff. Rz. 176 Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verjährt nach der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht geänderten Vorschrift des § 3 Nr. 3 S. 2 PflVG a.F. in zehn Jahren. Rz. 177 § 3 Nr. 3 S. 4 PflVG a.F. wurde klarstellend dahingehend neugefasst, dass Hemmung und Neubeginn der Verjährung gegen den Versicherer auch entsprech...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 5 Verjährung / dd) Zehn Jahre

Rz. 197 Die Frist läuft für den Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 2 S. 2 VVG).mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Amtspflichtverletzung

Rz. 179 Ansprüche wegen Verletzung einer Amtspflicht unterliegen keiner gesonderten Verjährung.[133]mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Verzicht auf Verjährungseinrede

Rz. 868 Hinweis Zu Details Rdn 261 ff., 291 ff. Rz. 869 Der Verzicht auf die Verjährungseinrede ist seit dem 1.1.2002 in die Parteivollmacht gestellt und kann von daher wirksam den Lauf der Verjährung beeinflussen, ohne – wie im bis zum 31.12.2001 geltenden Recht – nur nach Treu und Glauben Beachtung zu finden.mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Historie

Rz. 15 Drei europarechtliche Richtlinien (zum Kaufrecht,[19] zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[20] sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr[21]) zwangen den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31.12.2001 Teile des Schuldrechtes zu ändern. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden zum Anlass genommen, auch noch weitere Teile des Schuldrechts zu überarbeiten und ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Zwei Jahre

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§ 5 Verjährung / (2) Konkurrenz der Systeme

Rz. 49 Nach Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB ist das neue Recht auch auf Schadenfälle, die sich vor dem 1.1.2002 ereigneten, grundsätzlich anzuwenden. Rz. 50 Den Konflikt löst Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB. Danach gilt für Altforderungen aus der Zeit vor dem 1.1.2002 deren kürzere Verjährungsfrist.mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Fristlauf bei fehlender Kenntnis

(a) Grob fahrlässige Unkenntnis Rz. 168 Seit dem 1.1.2002 steht die grob fahrlässige Unkenntnis der positiven Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 BGB). Es läuft dann ebenfalls die Dreijahresfrist des § 195 BGB. (b) Absolute Verjährung Rz. 169 Aus derselben unerlaubten Handlung (z.B. aus demselben Verkehrsunfall) herrührende Ansprüche können je nach Art des verletzten Rechtsguts wegen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Ehegattennotvertretungsrecht

Rz. 729 Seit 1.1.2023 gibt es in akuten Krankheitssituationen ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten (§ 1358 BGB). Dieses Recht findet keine Anwendung, wenn eine ausreichend umfassende Vorsorgevollmacht erteilt worden ist.mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestrente / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestrente, sondern eine Regelung über die Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen. Dabei wurde insbesondere daran gedacht, einen Ausgleich für unterbezahlte Arbeit, aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede zu schaffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 26...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Absolute Verjährung

Rz. 169 Aus derselben unerlaubten Handlung (z.B. aus demselben Verkehrsunfall) herrührende Ansprüche können je nach Art des verletzten Rechtsguts wegen der in § 199 Abs. 2, 3 BGB zum Ausdruck gebrachten Gewichtung auch unabhängig von jeglichem Kenntnis- oder Erkennbarkeitskriterium zu unterschiedlichen Zeitpunkten verjähren: (aa) Unverjährbarkeit Rz. 170 Zur Unverjährbarkeit R...mehr

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ZErb 07/2024, Fiskus kann i... / Leitsatz

Das Ausschlagungsverbot des § 1942 Abs. 2 BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen. BGH, Beschl. v. 24.4.2024 – IV ZB 23/23mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Drei Jahre

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Verjährung

Rz. 1171 Im Anschluss an einen Vorbehaltsvergleich kann die dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB (§ 852 BGB a.F.) erneut zu laufen beginnen. Rz. 1172 Das zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hat zwar erhebliche Änderungen im Recht der Verjährung vorgenommen, letztlich verblieb es aber grundsätzlich bei der zu § 852 BGB a.F. e...mehr

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§ 5 Verjährung / (a)1. 1.1996–31.12.1996

Rz. 81 Der Verdienstausfall in der Zeit vom 1.1.1996–31.12.1996 verjährte bereits nach altem Recht mit Ablauf des 31.12.2000. Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB belässt es bei dieser Verjährung. Rz. 82 Der Verjährungseinwand gilt auch gegenüber Forderungen aus der Zeit vor dem 1.1.1996.mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Schadenvolumen

Rz. 116 Die Rechtskraft eines vorausgegangenen Feststellungsurteils die Ersatzpflicht sämtlicher materieller Schäden aus dem Unfallereignis betreffend beantwortet nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ersatzpflichtige Schäden (z.B. Verdienstausfallschaden) dann auch tatsächlich eingetreten sind.[177] So betrifft z.B. die Frage, ob und in welch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Arbeitsunfall

Rz. 326 Art. 3 Abs. 1 lit. f VO (EG) 883/2004 erstreckt den sachlichen Geltungsbereich auf die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 327 Art. 85 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 betrifft das Konkurrenzverhältnis von Sozialleistungsrecht und Schadenersatzanspruch. Nach Art. 85 kommt dem Forderungsübergang auch gegenüber einem nach ausländischem Zivilrecht haftenden Schädiger ...mehr

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§ 5 Verjährung / F. Hemmung

Rz. 555 Die Hemmung regeln §§ 203 ff. BGB. Rz. 556 Auch wenn der Gesetzgeber mit der Schuldrechtsreform die althergebrachte Systematik von Unterbrechung und Hemmung fortsetzt, ist das Schwergewicht zu den hemmenden Umständen verschoben: Etliche Faktoren, die nach bis zum 31.12.2001 geltenden Recht die Verjährung unterbrachen, haben seither nur noch hemmende Wirkung. I. Wirkung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 5 Verjährung / 5. Pactum de non petendo (Stillhalteabkommen)

Rz. 313 Ein Stillhalteabkommen (pactum de non petendo), das auch stillschweigend[255] geschlossen sein kann, führte bereits nach § 202 Abs. 1 BGB a.F. zur Hemmung.[256] Im seit dem 1.1.2002 geltenden Recht ist aufgrund Parteivereinbarung eine Verlängerung der Verjährungsfrist mit Hemmungswirkung möglich. Das pactum de non petendo zählt der Gesetzgeber ausdrücklich zu den Par...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Drei Jahre

Rz. 192 Hinweis Zum Fristenlauf auch das Berechnungsbeispiel Rdn 79; zu wiederkehrenden Leistungen Rdn 69 ff., 738 ff. (1) Regelmäßig wiederkehrende Leistungen Rz. 193 § 197 Abs. 2 Alt. 2 BGB, der ansonsten § 218 Abs. 2 BGB a.F. inhaltlich unverändert fortsetzt, verkürzt die früher geltende Frist von vier Jahren auf drei Jahre. Rz. 194 Bereits nach dem vor dem 1.1.2002 geltende...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) § 843 BGB

Rz. 31 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindungmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 10 Pfändung und Entgeltumwandlungsvereinbarung bei der betrieblichen Altersversorgung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wurde verurteilt, an ihren geschiedenen Ehemann 22.000 EUR zu zahlen. Dieser erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber im November zugestellt wurde.Der Arbeitgeber führte den pfändbaren Lohnanteil ab. Im Mai des nächsten Jahres gab es eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen der Arbeitnehmerin und ihrem Arbei...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) §§ 110 f., 113 SGB VII

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Besondere Berufsgruppen

Rz. 416 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[307] Rz. 417 Für Polizei- und Polizeivollzugsbeamte, ebenso Feuerwehrleute (z.B. § 107 Abs. 2 ThürBG), gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrech...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Zeitmoment

Rz. 945 Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigte darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[955] Rz. 946 Bei familienre...mehr