Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

Rz. 38 Unter die Dokumentenpauschale fällt im Falle der Nr. 2 auch die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien oder deren Bereitstellung zum Abruf. Unerheblich ist dabei, wie der überlassende Rechtsanwalt die Datei gespeichert hat. In Betracht kommen als Datenträger z.B. eine CD, eine DVD (vgl. Rdn 169), eine externe Festplatte oder ein USB-Speicherstick. Das Doku...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 477 Entsteht durch die Zustellung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel oder sonstiger zur Zwangsvollstreckung erforderlicher Urkunden die Verfahrensgebühr VV 3309 (siehe Rdn 96 ff.), ist diese vom Schuldner zu erstatten, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Zustellung erforderlich war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine einstwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien und Ausdrucke (Abzüge von Fotos)

Rz. 41 Weitere Abzüge von Fotos (vom Negativfilm) sind Kopien i.S.d. VV 7000.[54] Wird ein Foto kopiert oder ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto ausgedruckt und handelt es sich nicht um den Ausdruck der Urschrift (vgl. Rdn 19 f.), entsteht unter den in Nr. 1 genannten Voraussetzungen die Dokumentenpauschale. Ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto kann auch als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Aufenthaltsermittlung

Rz. 80 Beauftragt der Rechtsanwalt den Gerichtsvollzieher gemäß § 755 ZPO neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch mit der Aufenthaltsermittlung, bilden die Auskunftseinholung und die Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 nur einmal verdient (siehe auch VV 3309 Rdn 138 ff.).[121] Deshalb ist der Gegenstandswer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 8 Hat der Rechtsanwalt im Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mehrere Auftraggeber und liegt dieselbe Angelegenheit vor, erhöht sich die einmal entstehende Verfahrensgebühr (§ 15 Abs. 2) nach VV 1008. Wird der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber für verschiedene Gegenstände tätig, wird die Verfahrensgebühr nicht nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Muster: Umfangreiche Abrechnung (mehrere Angelegenheiten, wechselnder Gegenstandswert)

Rz. 81 Beispiel: Es war ein Mahnverfahren über 10.000 EUR vorangegangen, das bereits abgerechnet ist. Nach Widerspruch wird das streitige Verfahren nur noch wegen eines Betrages in Höhe von 6.000 EUR durchgeführt. Dort ergeht vor dem LG ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren. Es wird Einspruch in Höhe von 4.000 EUR eingelegt. Anschließend einigen sich die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erteilung des Notfrist- und des Rechtskraftzeugnisses

Rz. 99 Der Antrag auf Erteilung des Notfrist- oder des Rechtskraftzeugnisses (§ 706 ZPO) gehört nach Nr. 9 zum Rechtszug und löst damit für den Rechtsanwalt, der bereits in dem Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigter tätig war, keine gesonderten Gebühren aus. Die erstmalige Erteilung in der Zwangsvollstreckung ist keine besondere Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt des Rechtsst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung weiterer Bestimmungen des RVG

Rz. 8 § 20 Abs. 1 und Abs. 2 ThUG erklären für die anwaltliche Tätigkeit in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung (§ 13 ThUG) ausdrücklich VV Teil 6 Abschnitt 3 und § 52 Abs. 1 bis 3, 5 für entsprechend anwendbar. § 20 Abs. 3 ThUG regelt die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts für Tätigkeiten nach rechtskräftigem Abschluss ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Empfang

Rz. 171 Für den Empfang von elektronisch gespeicherten Dateien erhält der Rechtsanwalt keine Dokumentenpauschale. Allerdings kann der Ausdruck unter den in Nr. 1 aufgeführten Voraussetzungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale führen.[273] Speichert der Rechtsanwalt die bei ihm eingegangenen elektronischen Dateien und leitet er diese dann weiter oder stellt sie zum Abruf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG

Rz. 103 Vertritt der Rechtsanwalt im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 104 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingerei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angemessener Vorschuss

Rz. 8 § 47 räumt ein Recht auf einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse ein. Angemessen bedeutet, dass der Rechtsanwalt alle bereits entstandenen Gebühren und Auslagen in voller Höhe und die vollen voraussichtlich entstehenden Auslagen vorschussweise fordern kann.[5] Der beig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. 2Dies gilt auch für eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 der Zivilprozessordnung. 3Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften stehen einem Rechtsanwalt im...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühren

Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr. Da er u.a. die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV), ist die Verfahrensgebühr hinsichtlich der rechtshängigen Klageforderung. i.H.v. 12.000,00 EUR mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen. Ferner hat der Rechtsanwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Dateien

Rz. 208 Zum Begriff der Datei, zum Ermessen des Rechtsanwalts bei der Erstellung einer elektronischen Datei und zur Behandlung von ZIP-Dateien vgl. zunächst Rdn 166 ff. Versendet der Rechtsanwalt mehrfach elektronisch gespeicherte Dateien oder stellt er mehrere Dateien zum Abruf bereit, entsteht die Dokumentenpauschale grds. auch mehrfach i.H.v. je 1,50 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenbemessung bei verkehrsrechtlichen Mandaten

Rz. 154 Für die Praxis ist – soweit der Anwalt sich nicht an angebotene Abrechnungsgrundsätze der Versicherer gebunden hat – folgendes zu beachten: Soweit die Gerichte teilweise eine nicht näher begründete 1,3-Geschäftsgebühr unbeanstandet lassen, nur weil sich die Tätigkeit auf einen Verkehrsunfall bezog, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass Verkehrsunfälle ein M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wichtiger Grund

Rz. 273 Kündigt der Anwalt aus wichtigem Grund, so gilt ebenfalls § 628 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB. Der Auftraggeber macht sich allerdings nicht nach § 628 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig. Rz. 274 Der wichtige Grund setzt im Gegensatz zum vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers kein Verschulden voraus. Ein wichtiger Grund liegt daher auch dann schon vor, wenn der Mandan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. VV 1008 nicht anwendbar

Rz. 22 Vertritt der Anwalt in einem Spruchverfahren mehrere Antragsteller, so sind an sich die Voraussetzungen der VV 1008 gegeben, da der Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Der Anwalt wird hinsichtlich der Sache tätig, nicht hinsichtlich der Anteile. Die Anteile sind lediglich Bemessungsfaktor. Ungeachtet dessen wird in Abs. 2 Hs. 2 die Anwendung der VV 1008 inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

Rz. 22 Über die Frage, ob der zuerst beigeordnete oder bestellte Anwalt eine Kürzung oder Verringerung seines Gebührenanspruchs hinzunehmen hat, ist im Festsetzungsverfahren gem. § 55 durch den Urkundsbeamten zu entscheiden.[33] Der zunächst beigeordnete oder bestellte Anwalt kann seine Gebühren erst aus der Staatskasse erhalten, wenn feststeht, welche Gebühren für den neu b...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Auslagen

Rz. 29 Soweit Fremdkosten als Auslagen abgerechnet werden, etwa Taxikosten, Übernachtungen, Bahnfahrt etc., darf der Anwalt ohnehin nur die Nettobeträge in seine Rechnung aufnehmen (siehe VV 7008 Rdn 51). Diese Beträge sind dann mit dem jeweils gültigen Steuersatz zu versteuern, unabhängig davon, welche Umsatzsteuer der Anwalt selbst bezahlt hat. Beispiel: Der Anwalt war im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 65 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Widerspruchs- bzw. Einspruchsauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig – sein müssen.[73] Denn begrifflich kann nur etwas erledigt werden, was entweder an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger

Rz. 7 Erscheint der Berufungskläger in der mündlichen Verhandlung nicht, so ist VV 3203 anwendbar. Im Gegensatz zur Säumnis des Berufungsbeklagten kann jetzt ein die Berufung zurückweisendes Urteil allein aufgrund der Säumnis des Berufungsklägers ergehen. Rz. 8 Soweit im Berufungsverfahren Postulationszwang besteht, kommt es hier nicht darauf an, ob der Berufungskläger selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufrechnung mit Geldstrafe

Rz. 59 Die Frage, welcher Rechtsbehelf gegeben ist, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit einer Geldstrafe aufrechnet, dürfte nunmehr durch die ausführlich begründete Entscheidung des BGH[46] dahin gehend entschieden sein, dass die Einwendungen des Anwaltes gegen die Aufrechnung als Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung seitens der S...mehr

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FF 06/2021, Mandantenbesprechung online, Vorteil oder Nachteil?

Undine Krebs Pandemiebedingt verlegen bzw. stützen viele Kolleginnen und Kollegen die Besprechung mit dem Mandanten auf Video-Chat-Plattformen. Aber kann diese Kommunikation mit dem persönlichen Gespräch mithalten oder es ersetzen? Wer selbst schon über Video-Chat Beratungsgespräche geführt hat, musste feststellen, dass dabei etwas Entscheidendes fehlt. Der persönliche Ausdruck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mangelnde Fälligkeit – Vorschussrecht (§ 47)

Rz. 58 Die Fälligkeit spezifiziert den Anspruch hinsichtlich der Leistungszeit (§ 271 BGB). Sie bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Erfüllung des Anspruchs verlangen darf. Für den Vergütungsanspruch des Anwalts ist sie in § 8 Abs. 1 geregelt. Vor dem frühesten der dort aufgeführten Termine[82] kann der Anwalt seine Tätigkeit nicht abrechnen. Das hindert ih...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Pflichtverletzung

Rz. 2 Sachlich handelt es sich um einen Einwendungsdurchgriff der Staatskasse entsprechend § 768 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. § 45 Rdn 46 f.). Denn die Rechtsfolge des Anspruchsverlustes geht hier letztlich auf eine Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltvertrag zurück. Im Verhältnis Anwalt – Partei ergibt sich der Anspruchsverlust aus dem Dienstvertragsrecht.[1] Bedeutet die Erfül...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Durchsetzung der weiteren Vergütung

Rz. 39 Zwecks Pflege des Mandatsverhältnisses sollte der Anwalt von der Möglichkeit der Festsetzung einer weiteren Vergütung nur restriktiv Gebrauch machen. Bleibt ihm keine andere Wahl, um seine volle Entlohnung zu erreichen, ist die Situation häufig dann besonders angespannt, wenn bei Fälligkeit der weiteren Vergütung noch nicht alle dafür erforderlichen Raten gezahlt sind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festgebühr

Rz. 4 Für seine Tätigkeit erhält der Anwalt nach VV 4304 eine Festgebühr i.H.v. 3.850 EUR. Rz. 5 Die Vergütung nach VV 4304 erhält der Anwalt mit der ersten Tätigkeit nach seiner Beiordnung, in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 4 Abs. 2). Rz. 6 Die Gebühr nach VV 4304 deckt die gesamte Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson ab, einschließlich der Besuc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gegenstandswert

Rz. 148 Der Gegenstandswert bemisst sich danach, über welche Gegenstände der Anwalt sich gutachterlich äußert. Dies muss nicht zwingend der gesamte Streitgegenstand sein. Möglich ist auch, dass sich der Anwalt lediglich über einen Teil des gesamten Gegenstandes äußert, etwa nur über den Gegenstand der Klage oder nur über den der Widerklage. Beispiel: Die Klage wegen Schadens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erinnerungsverfahren

Rz. 37 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur in einem Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 12 Aufgrund der Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 ist die im Verfahren vor der Schiedsstelle entstandene Geschäftsgebühr der VV 2303 Nr. 1 auf die im Verfahren vor dem OLG entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Geschäftsgebühr ist danach hälftig, d.h. mit einem 0,75-Gebührensatz anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt nach dem Gegenstand, der in das gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr (VV 4206, 4207)

Rz. 33 In den Verfahren, die nicht unter VV 4200 fallen, erhält der Anwalt nach VV 4206 eine Terminsgebühr i.H.v. 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 145 EUR. Rz. 34 Befindet sich der Verurteilte nicht auf freiem Fuß, erhält der Anwalt nach VV Vorb. 4 Abs. 4 die Terminsgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Flucht in die Säumnis

Rz. 113 Nicht selten verlaufen die Verhandlungstermine in der Praxis in Abweichung von § 137 Abs. 1 ZPO so, dass das Gericht vor der Antragstellung zunächst seine vorläufige Rechtsauffassung mitteilt und ggf. auch den Parteien Hinweise erteilt. Entscheidet sich dann der Gegner, im Hinblick auf die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts keinen Antrag zu stellen, so hat dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schreiben einfacher Art (VV 3404)

Rz. 33 Bei einem Schreiben einfacher Art entsteht die Gebühr nach VV 3403 nur zu 0,3 (VV 3404). Rz. 34 Ebenso wie die Vorschrift der VV 2302, die lediglich eine reduzierte Gebühr bei einem einfachen Schreiben gewährt, sieht jetzt auch VV 3404 vor, dass es auf den Auftrag ankommt. Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsprechung des BGH in den Gebührentatbestand aufgenommen. Der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sichtweise bei der Beurteilung

Rz. 11 Auch ansonsten hat die Staatskasse Geschäftsreisekosten des beigeordneten Anwalts gem. VV 7003 ff. zu tragen, "wenn auch eine nicht arme Partei bei vernünftiger und nicht zu ängstlicher Beurteilung des Sachverhalts ihren Anwalt mit der Reise beauftragt haben würde", weil die arme Partei "regelmäßig bei der Beurteilung dessen, was für ihre Interessen als erforderlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 147 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers übertragen ist, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 79 Ohne Beschwer von mehr als 200 EUR (Abs. 3 S. 1) ist eine Beschwerde unzulässig, es sei denn, die Beschwerde ist zugelassen worden (siehe Rdn 96). Ist die Beschwer von mehr als 200 EUR erreicht – was schon bei 200,01 EUR der Fall ist – dann ist die Beschwerde zulässig. Rz. 80 Nun tritt als zweite Zulässigkeitshürde der Wert des Beschwerdegegenstands hinzu. Der bestimmt...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Terminsgebühr

Rz. 34 Nimmt der Anwalt an einem Versteigerungstermin für einen Beteiligten teil, entsteht nach VV 3312 eine Terminsgebühr, ebenfalls mit einem Satz von 0,4 (Anm. S. 1 zu VV 3312). Beispiel: Teilungsversteigerungsverfahren mit Termin Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der Streitwert wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausführung der Parteirechte

Rz. 40 Ebenso wie nach bisherigem Recht muss der Anwalt die Vergütung nach VV 3401, 3402 auch dann erhalten, wenn er nicht mit der Verhandlung, Erörterung oder Teilnahme an einem Beweistermin beauftragt ist, sondern nur mit der Ausführung der Parteirechte. Ein solcher Fall kommt in der Praxis selten vor. Hierzu zählen die Fälle, in denen ein weiterer Anwalt neben dem Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Klagbarkeit

Rz. 93 Die Vergütung kann nicht eingeklagt werden. Zum Teil wird insoweit die Auffassung vertreten, die Mitteilung der Kostenberechnung sei eine Zulässigkeitsvoraussetzung (Prozessvoraussetzung), die von Amts wegen zu prüfen sei.[82] Zutreffend dürfte es dagegen sein, die Mitteilung der Berechnung als eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung anzusehen. Solange die Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verrechnung auf die Vergütung

Rz. 40 Schließlich erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 5 auch dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Entnahme der Hebegebühr selbst. Beispiel 1: Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000 EUR mit seiner Honorarforderung aus dem Rechtsstreit und ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / A. Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung im Revisionsverfahren. Ebenso wie die übrigen Vorschriften der VV 4100 ff. gelten die VV 4130 ff. unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Rz. 2 War der Anwalt im Revisionsverfahren dagegen nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, etwa mit der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Wahlanwaltsgebühr (§ 13)

Rz. 35 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant obsiegt und der Gegner erstattet die Kosten ohne Anrechnung nach den Wahlanwaltsgebühren. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Ist bei der Festsetzung der Vergütung im Rahmen von Beratungshilfe die...mehr