Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verbindung und Trennung

Rz. 45 Bei Verbindung und Trennung kann der Anwalt wählen, wie er seine Gebühren abrechnet.[63] Er kann seine Gebühren einmal aus dem Gesamtwert des verbundenen Verfahrens berechnen oder einzeln aus den Werten der getrennten Verfahren. Für die Postentgeltpauschale selbst besteht insoweit kein isoliertes Wahlrecht.[64] Die pauschale Berechnung hängt immer davon ab, wie der An...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 5. Einstweiliges Anordnungsverfahren

Das Verfahren wegen der Anordnung einer einstweiligen Anordnung (§§ 332, 427 FamFG) stellt gegenüber dem Hauptsacheverfahren stets eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV und die Postpauschale fallen deshalb erneut an.[19] Beispiel 7 Der Anwalt wird in einer einstweiligen Anordnung wegen einer Unterbringungssache tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorschuss (§ 47)

Rz. 67 Es besteht die gesetzliche Verpflichtung des Gerichts, über eine Voranfrage des beigeordneten Anwalts zu anderen Auslagen als Reisekosten sachlich zu befinden. Allerdings fehlt dieser "Verbescheidung" ein unabweisbares Bedürfnis, weil der beigeordnete oder bestellte Anwalt ebenso gem. § 47 im Wege der Vorschussanforderung hinsichtlich aller "voraussichtlich entstehend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anrechnung nach Abs. 1

Rz. 127 Die Vorschrift des § 15a hat auch Bedeutung für die Abrechnung gegenüber der Landeskasse, allerdings nur in beschränktem Umfang. Rz. 128 Anzuwenden ist die Vorschrift des Abs. 1 auch im Verhältnis des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegenüber der Landeskasse. Erfasst werden hier allerdings nur die Fälle, in denen die Landeskasse beide aufeinander anzurechnende G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Notwendigkeit eines anwaltlichen Beistands

Rz. 15 Die gegenüber einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe andersartige Zweckrichtung der Beiordnung nach § 138 FamFG (der Sache nach handelt es sich um eine Bestellung, vgl. § 12 Rdn 6) schlägt unmittelbar auf den Inhalt dieses öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses durch. Gelangt das Familiengericht zu der Erkenntnis, dass der Antragsgegner in einer Scheidung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nichteröffnung des Hauptverfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 66 Auch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 Abs. 1 StPO) führt zu einer Zusätzlichen Gebühr. Strittig ist, ob diese rechtskräftig werden muss (siehe Rdn 66 f.). Rz. 67 Eine teilweise Nichteröffnung reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn nach teilweiser Nichteröffnung wegen der verbliebenen Anklagepunkte vor dem Gericht eines niedrigeren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Leistungsabreden

Rz. 42 Der Anwalt und der Leistende können auch miteinander vereinbaren, auf was und in welchem Umfang mit welcher Maßgabe gezahlt werden soll (§ 55 Rdn 63).[47] Insoweit treffen den Anwalt allerdings Selbstbeschränkungs- und Beratungspflichten. Als Interessenvertreter der Partei muss er z.B. darauf hinweisen, dass für seine gerichtliche Tätigkeit zunächst nur die bis zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Änderung des Gegenstandswerts

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Gegenstands im Rechtsstreit § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 40 GKG, § 34 FamGKG. Maßgebend ist der Wert bei Einreichung des instanzeinleitenden Antrags. Dieser Wert bleibt auch dann maßgebend, wenn sich der Wert vor Eingang der Sache beim Empfangsgericht ändert. Da das weitere Verfahren nach Verweisung keine neue Angelegenheit eröffn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Genehmigung in Familiensachen

Rz. 22 Entsprechend der Regelung in VV 3101 Nr. 3 soll auch im Beschwerdeverfahren in Familiensachen eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf 1,1 eintreten, wenn das Verfahren nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat und sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Einlegung und Begründung des Rechtsmittels und die Entgegennah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Inwieweit die bedürftige Partei zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung staatliche Unterstützung erhält, bestimmt sich in erster Linie nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierdurch wird sowohl der Gegenstand der hinreichend Erfolg versprechenden Rechtswahrnehmung als auch deren Umfang festgelegt. Wird der Partei ohne ausdrückliche Einschränkung ein Anwalt...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5107 ff. / E. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 10 Wird durch das Rechtsbeschwerdegericht das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, so ist das weitere erstinstanzliche gerichtliche Verfahren eine neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1). Der Anwalt kann also im Verfahren nach Zurückverweisung sämtliche Gebühren mit Ausnahme der Grundgebühr erneut verdienen. Auch die Verfahrensgebühr fällt erneut an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abwägung zwischen Verkehrsanwalts- und Reisekosten

Rz. 107 Ist somit nach dargestellten Grundsätzen die Notwendigkeit der Einschaltung eines Verkehrsanwalts grundsätzlich gegeben, so muss zusätzlich geprüft werden, ob es nicht günstiger gewesen wäre, den am Ort ansässigen Anwalt als Verfahrensbevollmächtigten zu beauftragen und dessen Reisekosten in Kauf zu nehmen, als die Alternative, den Verfahrensbevollmächtigten am Ort d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 9 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3504 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, also z.B. bei zwei Auftraggebern auf 1,9. Höchstens erhöht sich die G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Auftragsverhältnisse

Rz. 33 Will der Anwalt "in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber" gleichzeitig tätig werden, bedarf es der Zustimmung aller, sie gemeinsam zu vertreten. Er ist nicht berechtigt, ohne Absprache von sich aus verschiedene Auftragsverhältnisse in einer Angelegenheit zu begründen.[46] Daran ist er schon aufgrund der geschuldeten Vertraulichkeit gehindert. Andererseits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen Anwalt und Auftraggeber ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 UStG stattfindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendung des Abs. 3

Rz. 129 Die Vorschrift des Abs. 3 findet dagegen im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse keine Anwendung, da es sich bei der Abrechnung mit der Staatskasse nicht um eine Kostenerstattung handelt, sondern um eine Vergütungsabrechnung. Die Rechtsprechung hat anfangs auch hier Abs. 3 angewandt und ist zu unterschiedlichsten Ergebnissen gelangt. Rz. 130 Durch den neuen § 58...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers

Rz. 68 Zahlungen eines mitvertretenen Nebenklägers sind grundsätzlich anzurechnen, da auch diese Personen Dritte i.S.d. Abs. 3 S. 1 sind (siehe Rdn 51). Eine Anrechnung kommt aber nur insoweit in Betracht, als der mitvertretene Nebenkläger nicht ausschließlich auf seine eigene Schuld, sondern auf die Gesamtschuld zahlt. Rz. 69 Den Fall der Zahlung eines Mitangeklagten dürfte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geschäfts- und Verfahrensgebühr

Rz. 79 VV 1008 nennt als zu erhöhende Gebühren ausdrücklich nur die Verfahrensgebühr und die Geschäftsgebühr.[207] Deshalb kommt eine Erhöhung von Terminsgebühren nicht in Betracht.[208] Die im VV ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichneten Gebühren sind danach ohne Weiteres zu erhöhen bzw. erhöhungsfähig. Das gilt unabhängig davon, in welchem VV-Teil des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 32 War der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich beauftragt und später in der Zwangsversteigerung tätig, muss die hierfür außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 auf die Verfahrensgebühr für das Versteigerungsverfahren nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 hälftig angerechnet werden (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1). Eine weitere Anrechnung auch auf die weitere Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Recht auf Vorschuss

Rz. 2 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt hat nach § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss verlangt, liegt in seinem Ermessen. Er ist also nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu verlangen. Verlangt er ihn aber, liegen die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 vor und enthält der Antrag alle erforderlichen Angaben und Erklärungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 30. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

Rz. 191 Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende Handlung, die die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[180] Die Einsicht bildet aber mit der ggf. nachfolgenden Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, sodass insgesamt nur eine Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht[181] (sieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Anordnung

Rz. 68 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung über die Verlängerung der vorläufigen Unterbringung als auch im Hauptsacheverfahren tätig wird, wird er in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Beide Verfahren bilden nach § 17 Nr. 4 Buchst. b verschiedene Angelegenheiten. Es entstehen daher gesonderte Gebühren nach VV 6300 ff. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig war. Denn die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Kopien aus der Gerichts- oder Behördenakte zur Unterrichtung des Auftraggebers

Rz. 141 Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten lösen die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a aus, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Fertigt der Rechtsanwalt nicht nur für sich, sondern auch zur Unterrichtung seines Mandanten Kopien aus der Strafakte (doppelter Aktenauszug), ist die Entstehung und Erstattungsfähigkeit der D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtskräftiger Titel

Rz. 509 Aber auch bei einem rechtskräftigen Urteil kann es Ungewissheit geben, z.B. hinsichtlich der Auslegung oder darüber, ob der Beklagte hinsichtlich der Erfüllung des titulierten Anspruchs ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig ist bzw. eine Zwangsvollstreckung von daher genügend sicher erscheint.[512] Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 37 Nach § 107 ArbGG kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG durch Vergleich beendet werden. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 stets eine 1,5 Einigungsgebühr. Auf diese wird zwar in Abs. 1 nicht ausdrücklich Bezug genommen; da sie aber nach VV Vorb. 1 neben den in anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Nr. 3 benennt bestimmte Verfahren bzw. Verfahrensabschnitte, die gebührenrechtlich zum Rechtszug bzw. zum Verfahren gehören. Dies sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ergänzende Vorschriften

Rz. 35 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vorschriften entsprechend, insbesondere §§ 3a ff. (Vergütungsvereinbarung), § 5 (Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts), § 8 (Fälligkeit), § 9 (Vorschuss) und § 10 (Berechnung). Rz. 36 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist grundsätzlich unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Rz. 37 Im Falle einer Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 4 gilt nach VV Vorb. 6.4 Abs. 1 für die Tätigkeit in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO), auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gem. § 82 SG tritt. In diesen Verfahren richten sich die Gebühren nach VV 6400 bis 6403. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einscannen und Speichern

Rz. 98 Zu der Frage, ob die Dokumentenpauschale auch anfällt, wenn keine Kopien oder Ausdrucke aus der Behörden- bzw. der Gerichtsakte in Papierform hergestellt wurden, sondern der Rechtsanwalt die für die sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache gebotenen Seiten der Akte lediglich einscannt und auf seinem Computer bzw. einem externen Datenträger gespeichert hat, wird auf Rdn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand. Rz. 6 Abs. 3 gilt für den nach §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsmaßnahme und Vollstreckungshandlung

Rz. 106 In der Vollstreckung gilt grundsätzlich jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine (dieselbe) Angelegenheit, so dass dem Rechtsanwalt insofern die Gebühr nach VV 3309 bzw. 3310 nur einmal erwächst. Die Vollstreckungsmaßnahme ist zu unterscheiden von den Vollstre...mehr

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AGS 06/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Das LG hatte den ehemaligen Angeklagten vom Vorwurf des gemeinschaftlichen (versuchten) Diebstahls in drei Fällen freigesprochen. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten sind der Staatskasse auferlegt worden. Der Verteidiger des Angeklagten hat die Festsetzung und Erstattung der notwendigen Auslagen für den früheren Angeklagten beantragt. Dabei hat er u.a. jeweils eine Termi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 3 Im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. über den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts[2] richtet sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Demgegenüber kommt es nicht auf das Kosteninteresse, also nicht auf das Interesse an der Befreiung von Kosten der Verfahrensführung an. Daran ändert sich auch nichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil nach § 94a FGO

Rz. 31 Diese Variante betrifft erstinstanzliche Verfahren vor dem FG, auf die nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 die Gebühren eines Berufungsverfahrens entsprechend anzuwenden sind. Rz. 32 Nach § 94a FGO kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 500 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein Kontrahierungszwang

Rz. 17 Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang, der Rechtsanwalt ist in der Entscheidung, ob und mit wem er ein Mandatsverhältnis begründen möchte, frei.[18] Die §§ 48 bis 49a BRAO begründen jedoch im Bereich der Beiordnung, der Pflichtverteidigung und der Beratungshilfe in verfassungskonformer Weise einen Kontrahierungszwang.[19] Umgekehrt existieren in bestimmten Fä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Identität der Gegenstände

Rz. 107 Die in Anm. Abs. 1 geregelte Anrechnung der Gebühren erfolgt nur, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Gegenstands eine Verfahrensgebühr in einem anderen Verfahren erhält. Mit dem Begriff "Gegenstand" ist damit nicht der gesamte Lebenssachverhalt des anderen Verfahrens gemeint. Vielmehr ist die Identität nur bezogen auf die in der Einigung enthaltenen einzelnen Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antragsrecht

Rz. 2 Insoweit derselbe Verfahrensgegenstand betroffen ist, ist nur ein Antragsrecht für die Festsetzung des Werts für die anwaltliche Tätigkeit gegeben und zwar entweder nach § 32 Abs. 2 S. 1 oder nach Abs. 1. Rz. 3 Gibt es eine für die Gerichtsgebühren maßgebende Bewertung, die auch auf die anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist, dann gilt § 32; gibt es sie nicht, gilt § 33. B...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / Sachverhalt

Die Kl., ein Mietwagenunternehmen, hat die beklagte Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer von dem Geschädigten unterzeichneten und vorformulierten Erklärung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten in Anspruch genommen. In dem mit den Worten "Abtretung und Zahlungsanweisung" überschriebenen Formular heißt es: "Hiermit trete ich die Schadensersatzforderung auf Erstattung...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Erinnerung und Beschwerde (§ 56)

Rz. 76 Wird die beantragte Vergütung durch den Urkundsbeamten versagt, ist hiergegen gem. § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 die Erinnerung statthaft. Sie ist nicht an eine Frist gebunden und nicht von einem Mindestwert abhängig. Erinnerungsberechtigt ist der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt, nicht aber der Mandant. Rz. 77 Über die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 20 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Forderungsübergang nach § 9 BerHG

Rz. 35 Ist der Gegner des Auftraggebers verpflichtet, an den Auftraggeber die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, erfasst dieser Erstattungsanspruch die Post- und Telekommunikationspauschale nach den Wahlanwaltsgebühren, weil der Gegner auch die Gebühren nach den Wahlanwaltsgebühren zu erstatten hat (vgl. § 9 S. 1 "Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften"). Dieser ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 1 ArbGG

Rz. 10 Durch das 2. JuMoG (in Kraft getreten am 31.12.2006) hat der Gesetzgeber die bis dahin geltende Ungleichbehandlung gegenüber Rechtsbeschwerden in arbeitsgerichtlichen Verfahren beseitigt. Das ArbGG verweist für das Verfahren über eine Beschwerde im Urteilsverfahren auf die Vorschriften der ZPO (§ 78 S. 1 ArbGG). Für die Rechtsbeschwerde (§ 78 S. 2 ArbGG) fehlt eine so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Entscheidung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 26 Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Bundesamts für Justiz nach den Vorschriften des Abschnitts 8 (§§ 44 ff.), kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Abs. 4 soll nach dem Vorbild des § 57 den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Justizbehörde regeln.[21] Abs. 4 erfasst alle Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sowie des Bundesamtes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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