Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Schmerzensgeld ohne Verschulden (Gefährdungshaftung)

Rz. 34 Ob der Schmerzensgeldbetrag bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Gefährdungshaftung niedriger zu bemessen ist als bei einer Verschuldenshaftung, ist ein durch die Reform "hausgemachtes" Problem (Diehl, zfs 2007, 10). Der BGH vertrat seit je her die Auffassung, dass sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion die Schmerzensgeldhöhe bestimme (BGH VersR ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 2. Rentenentschädigung

Rz. 332 Daneben kommen aber durchaus auch Rentenzahlungen in Betracht. Um ihren Zweck zu erreichen, dem Geschädigten einen Ausgleich für die immer wieder neu empfundene Beeinträchtigung zu gewähren, muss die Rente einen monatlichen Betrag von 50 EUR deutlich überschreiten. Da die Schmerzensgeldrente nicht durch Koppelung an den Lebenshaltungskostenindex dynamisch ausgestalte...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Änderung der Ausgangslage: Unterwanderung der Dispositionsbefugnis des Geschädigten

Rz. 106 Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich bei den Kfz-Werkstätten – wie oben dargestellt – mittlerweile grundlegend geändert. Während noch vor kurzer Zeit die Nähe zur Assekuranz den unter Ziffer 2. beschriebenen Schulterschluss verursacht hatte, denken die Werkstätten heute anders. Diese oben bereits erwähnte Schnelligkeit des Anwalts bei der Schadenregulierung ist ...mehr

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zfs 01/2020, Fassung des Fe... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg hat mit Urt. v. 11.4.2019 entschieden, dass ein Feststellungsurteil zur Verhinderung einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers immer die Anspruchsteile ausklammem muss, die eventuell bereits auf Dritte übergegangen sind oder künftig noch übergehen werden. Die Vorinstanz (LG Cottbus) hatte wie folgt tenoriert: Zitat "Es wird festgestellt, dass die Bekl. ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Rz. 396 Wenn der Versicherer des Schädigers nicht schnell genug reguliert, der Schaden von dessen VN nicht gemeldet wird oder der Versicherer erst Akteneinsicht benötigt, um regulieren zu können, ist der Geschädigte u.U. gehalten, zur Vermeidung eventuell höherer Kreditkosten zunächst seine bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München zfs 1984, 136). Rz. 3...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / c) Renten- bzw. Begehrensneurose

Rz. 236 Ganz anders sieht das aber aus, wenn eine so genannte Tendenz-, Renten- bzw. Begehrensneurose vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Geschädigte an einer zwar durch das Unfallerlebnis ausgelösten, letztlich aber charakterlich bedingten und in abartigen Rechts- und Sicherheitsvorstellungen oder in unangemessenen Wunsch- und Begehrenstendenzen wurzelnden seelischen ...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Verjährungshemmung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 147 § 203 BGB lautet: Zitat Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Rz. 148 Damit soll verhindert werde...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Dauer des Nutzungsausfalls und Schadensminderungspflicht

Rz. 74 Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom Schadenseintritt (Unfall) bis zur Beseitigung der Schadensursache, also regelmäßig Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung (OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Dieser so nachgewiesene Nutzungsausfallzeitraum unterteilt sich in folgende Einzelzeiträume:mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (aa) Außergerichtliche Regulierung

Rz. 292 Jeder (ausländische) Versicherer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat einen "Schadenregulierungsbeauftragten" gegenüber jedem Mitgliedsland der EU, hier also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, zu benennen (§ 7b Versicherungsaufsichtsgesetz). Dessen Anschrift ist über die "Auskunftsstelle" zu erhalten. Die Funktion der "Auskunftsstelle" hat in Deu...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 6. Beweis durch Dashcam-Aufzeichnungen

Rz. 73 In den vergangenen Jahren tritt vermehrt die Frage auf, inwieweit im Schadensersatzprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls Videoaufzeichnungen, die von Kameras in Fahrzeugen – insbesondere sogenannten Dashcams – aufgezeichnet wurden, als Beweismittel verwertbar sind. Bedenken der Zulässigkeit bestehen insbesondere bei – ohne besonderen Anlass – ständig mitlaufenden Kam...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 4 Hinsichtlich des Inhaltes solcher Abfindungserklärungen gilt regelmäßig, dass sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind und die §§ 305–310 BGB (früher AGB-Gesetz) Anwendung finden. Wesentlich ist, dass nach den in der Praxis verwendeten Formularen die Abfindung hinsichtlich der gesamten Schadensersatzansprüche für Vergangenheit und Zukunft, oft auch noch s...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (b) Gebührenerhöhung durch "Besprechung"

Rz. 489 Das RVG hat die Besprechungsgebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO a.F. durch Nr. 2300 VV RVG beseitigt. Die zur damaligen "Besprechungsgebühr" ergangene Judikatur hat noch Bedeutung für die Bemessung der Höhe der heutigen Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG. Wenn jetzt die Besprechungsgebühr weggefallen ist, dann kann allein die Tatsache einer Besprechung dazu führen,...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / I. Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Familiensachen

Das FamFG[1] selbst sieht kein selbstständiges Beweisverfahren vor. In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird es in der Literatur dennoch für möglich gehalten und vertreten, die Vorschriften der ZPO (§§ 485 – 494a ZPO) seien entsprechend anzuwenden.[2] Üblich ist es allerdings in diesen Verfahren nicht, und angesichts des Amtsermittlungsgrundsatzes ist auch fra...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 2. Verjährungssonderregeln

Rz. 89 Nach dem Verjährungsrecht gelten unterschiedliche Verjährungsregeln. Neben der dreijährigen Frist kennt das Recht Fristen von zehn bzw. 30 Jahren. Rz. 90 § 197 Abs. 1 BGB lautet nach verschiedenen Modifizierungen seit der Schuldrechtsmodernisierung inzwischen: Zitat (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / e) Rechnungszinsfuß

Rz. 55 Zur täglichen Praxis der Regulierung von Personenschäden gehört die Kapitalisierung von laufenden Schadensersatzansprüchen, z.B. nach einem Verkehrsunfall. Strittig ist die Höhe des Rechnungszinsfußes. Er ist der entscheidende Faktor bei der Berechnung des Barwertes: Je niedriger der Rechnungszinsfuß, desto höher ist der Barwert. Seit Jahrzehnten bestimmen die Versich...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Bestimmung der "richtigen" Kostenquote

Rz. 376 Die von der vorgenannten Klausel verlangte "richtige" Kostenquote entsprechend dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Maßgeblich ist das Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis, wobei das rechnerische Verhältnis entscheidend ist, während Aspekte wie die Erfolgsaussichten bzw. das Prozessrisiko irrelevant sind (BGH...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 3.2 Keine Erstattung der Anwaltskosten für ein freiwilliges Güteverfahren

Der unterlegene Gegner hat der obsiegenden Partei die notwendigen Kosten zu erstatten (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Hierzu bestimmt § 91 Abs. 3 ZPO, dass zu den Kosten des Rechtsstreits auch die Gebühren zählen, die durch ein Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle entstanden sind, wenn zwischen der Beendigung des Gütever...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (2) "Tabelle Pardey"

Rz. 514 Früher, bis zur 6. Auflage, hieß die Tabelle "Schulz-Borck/Hofmann" (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, VVW Karlsruhe, Verlag für Versicherungswirtschaft e.V., 6. Auflage 2000, jährlich ergänzt durch neue TVÖD-Tabellen), ab der 7. Auflage im Jahre 2009 ist Herr VRiLG Frank Pardey für den verstorbenen Prof. Hofmann als Co-Autor tätig. D...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 9. Hinweise an Mandanten

Rz. 239 Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er einen von ihm auszuwählenden öffentlich bestellten, vereidigten und vor allem unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann und dies auch dann, wenn der Versicherer des Gegners bereits eine Begutachtung durch einen (ggf. hauseigenen) Sachverständigen durchgeführt hat (OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; KG DAR 1971, 295). Rz. 24...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / dd) Berechnung durch Sachverständige

Rz. 217 Da die vorgenannten Tatsachen dem Gericht soweit wie möglich darzulegen sind, hat sich in der Praxis immer mehr die Beurteilung durch Kfz-Sachverständige – wenngleich es sich beim Minderwertanspruch im Kern um eine Ermessensfrage des Gerichts gem. § 287 ZPO handelt – durchgesetzt, zumal diese in der Regel auch von einem der oben genannten Modelle ausgeht. Rz. 218 In a...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Rechtsanwälte

Rz. 84 Grundsätzlich stößt die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch einen Rechtsanwalt nicht auf berufsrechtliche Probleme. Dennoch können der Annahme des Amtes im Einzelfall entgegengesetzte Interessen i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO entgegenstehen. Auch darf gemäß § 43 Abs. 1 BRAO die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes nicht gefährdet sein.[65] Gehö...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / C. Interessenkonflikt des Rechtsanwalts bei der Beratung der Mandanten über ein Ehegattentestament

I. Allgemeines Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei ...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Claus-Peter Bienert Richter am LSG, Potsdam Dr. Claus-Henrik Horn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf Andreas Janßen, LL.M Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Braunschweig Jaane Kind Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim Dr. Klaus Koch Notar a.D., Lebach Walter Krug Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Dozent an der Deutschen Richteraka...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

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Vorwort

Die 6. Auflage der "Anwaltformulare Testamente" erscheint nach nunmehr 5 Jahren neu. Als weiterer Herausgeber ab dieser Auflage konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß gewonnen werden. Herr VRiLG a.D. Walter Krug hat sich als Autor zurückgezogen. Dafür sind mehrere Autoren dem Werk neu hinzugetreten. So haben Herr Notar Dr. Patrick Lenz und Herr Notar a.D. Dr. Klaus Koch die...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 133 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Notare

Rz. 85 Etwas anders als beim Rechtsanwalt stellt sich die Lage bei der Einsetzung eines Notars dar. Denn anders als im Falle des Rechtsanwalts stellt die Testamentsvollstreckung keine dem Berufsbild des Notars (i.S.d. Bundesnotarordnung) entsprechende typische Tätigkeit dar. Der Notar als Organ der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege kann nicht in seiner Eigenschaft als No...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 31 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[63] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 98 Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes gemäß § 2221 BGB eine "angemessene Vergütung"[76] verlangen. Diese darf er gemäß § 181 Hs. 2 BGB ohne Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot selbst (ohne Mitwirkung der Erben) aus dem Nachlass entnehmen.[77] Fällig ist die Testamentsvollstreckervergütun...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / II. Problemsituationen

Rz. 19 Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass die Differenzen im Bereich der Anordnung von Wiederverheiratungsklauseln oder in unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Schlussbedachten liegen können. Problematisch sind auch die Fälle, in denen einer der Ehegatten bereits ein zweites Mal verheiratet ist, Kinder aus erster Ehe hat und diese nicht ehegeme...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / Literaturtipps

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Durch einen Dritten

Rz. 62 Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers kann der Erblasser auch einem Dritten überlassen. Dieser Dritte hat dann nach dem Tode des Erblassers den Testamentsvollstrecker auszuwählen, wobei er – wenn nicht vom Erblasser abweichend geregelt – auch sich selbst zum Testamentsvollstrecker bestimmen kann, soweit er nicht aus in seiner Person liegenden Gründen, z.B. als Al...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 30 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird.[52] Anhaltspunkte für eine Beeinflussung Dritter sind häufig tatsächlicher Natur, wie zum Beispiel die Errichtung mehrerer Verfügungen mit unterschiedlichen Inhalten in kürzester Zeit, wobei ein Besuch des Begünstigten und/oder...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Formwirksamkeit

Rz. 86 Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt nicht für erbvertragliche Verfügungen. Art. 27 EuErbVO erstreckt allerdings den Anwendungsbereich in Art. 27 Abs. 1 EuErbVO übernommenen Anknüpfungsregeln des Haager Testamentsformübereinkommen auf alle "Verfügungen von Todes wegen" und damit gem. Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO auch auf die Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / Literaturtipps

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 51 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[73] Rz. 52 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen speziel...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Testamentsregister

Rz. 284 Von der Österreichischen Notarkammer wird das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) geführt.[151] Registriert werden alle bei österreichischen Notaren, Bezirksgerichten und Rechtsanwälten verwahrten Testamente.[152] Im Ausland errichtete Testamente werden registriert, wenn diese bei einer österreichischen Verwahrstelle (z.B. einem österreichischen Notari...mehr