Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Anwälte begrüßen BKA-Urteil

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz vom 20. April, mit dem die Verfassungsrichter Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt haben (vgl. dazu auch ZAP EN-Nr. 377/2016, in diesem Heft), schon kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung begrüßt. Insbesondere die Aussagen des Urteils ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abrechnung bei mehrfacher Gebührenanrechnung

Die Existenz mehrerer Anrechnungsvorschriften im RVG zieht es nach sich, dass im Laufe des Mandats mehrere Anrechnungsvorschriften nacheinander eingreifen können. Beispiel 2: Der Rechtsanwalt verdient im Rahmen eines vorgerichtlichen Vertretungsmandats zunächst die Geschäftsgebühr, betreibt dann das selbstständige Beweisverfahren und vertritt den Mandanten in dem sich hieran ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren

Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ein PKH-Bewilligungsverfahren gegen den A...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 6. Kostenerstattung

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 6 RVG findet – mit Ausnahme der Zustellungsauslagen – eine Kostenerstattung nicht statt. Dies gilt auch in Verfahren über Beschwerden. Diese Regelung, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Auferlegung von Kosten wie etwa §§ 91 ff., 97 Abs. 1, 2 ZPO, vorrangig ist, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet (s. den Fall des LAG Rheinland-Pfa...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlich dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss, titulieren zu lassen. Erst...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Kein Antrag erforderlich

Nach der ganz überwiegenden Gegenauffassung fällt die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (KG RVGreport 2008, 307 [Hansens] = AGS 2008, 541; OLG München RVGreport 2007, 425 [Hansens] = JurBüro 2007, 589; OLG Jena RVGreport 2006, 187 = AGS 2006, 22...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein im Regelfall schnelles und einfaches Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel titulieren lassen kann (zu den Grundzüge dieses Verfahrens s. Hansens ZAP F. 24, S. 1453). In der Praxis treten aber immer ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / bb) Regressgefahr ist eher höher

Wenn in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Vorschusskostenbetrags entgegen § 49 Abs. 1 FamFG regelmäßig nicht auch das dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts dargelegt werden muss (s. § 246 Abs. 1 FamFG), unterscheidet sich der Arbeitsaufwand des Verfahrensbevollmächtigten im einstweiligen Anordnungsverfahren einers...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Glaubhaftmachung des Gebührenanfalls im Kostenfestsetzungsverfahren

Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der geltend gemachten Kosten darzulegen und im Streitfall glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das setzt voraus, dass die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der Kosten erst einmal darlegt. Geht es um anwaltliche Gebühren, deren Anfall sich ohne Weiteres aus den Gerichtsakten ergibt,...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Vortrag tatsächlicher Umstände

Jedenfalls ist allgemein anerkannt, dass der Antragsgegner, der außergebührenrechtliche Einwendungen oder Einreden erhebt, lediglich vortragen muss, aus welchen konkreten Umständen er diese herleitet. Er hat somit die tatsächlichen, auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogenen Umstände vorzutragen. Seine Einwendungen müssen folglich zumindest im Ansatz erkennen lasse...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Gebührentipp

Dem Beschluss des BGH ist die allgemeine Aussage zu entnehmen, dass im Ausnahmefall aufgrund des Veranlassungsprinzips auch dem vollmachtlosen Vertreter, und damit auch einem als Prozessbevollmächtigter auftretenden Rechtsanwalt, die Kosten des Rechtsstreits persönlich auferlegt werden können. Dieser hat dann die Gerichtskosten nach § 29 Nr. 1 GKG zu tragen und die dem Gegne...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / d) Ablehnung der Argumente der Gegenmeinung

Demgegenüber greifen nach den weiteren Ausführungen des BGH die Argumente der Gegenauffassung nicht. Soweit diese darauf abstelle, Nr. 3105 VV RVG verlange auch im Falle der Wahrnehmung eines Termins für den Anfall der 0,5 Terminsgebühr, dass ein Prozessantrag gestellt wird, berücksichtigt dies nach den weiteren Ausführungen des BGH nicht, dass sich aus der Vorschrift von Ab...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / c) Der Anwalt hat seine Kanzlei an einem dritten Ort

Hat die Partei ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Gerichtsbezirk und beauftragt sie einen Anwalt, der seine Kanzlei an einem dritten Ort hat, also weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Sitz oder Wohnsitz der Partei, sind dessen Reisekosten nach den unter b) genannten Grundsätzen insoweit zu erstatten, als die Reisekosten auch bei einem am Sitz oder Wohnsitz der Par...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Der Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Bei dieser Konstellation spielt es keine Rolle, wo der Mandant wohnt oder seinen Sitz hat, also ob er am Gerichtsort, im Gerichtsbezirk oder außerhalb wohnt oder seinen Sitz hat. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 5. Haftung des Anwalts

Für Fehler beim Abschluss des Prozessvergleichs haftet der Anwalt aus positiver Verletzung des Anwaltsvertrags. Der zu ersetzende Schaden errechnet sich nach §§ 249 ff. BGB; i.d.R. umfasst der Schaden die entgangene Hauptsache sowie unnütze Gerichts- und Anwaltskosten. Beweispflichtig ist der Mandant. Um die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts für den ge...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 3. Der Anwalt ist nicht im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort auch nicht

a) Überblick Hat der Anwalt seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks und wohnt er auch nicht im Gerichtsbezirk, so ist eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Seine Reisekosten sind nur insoweit erstattungsfähig, als seine Hinzuziehung notwendig war. Dabei ist wiederum zu unterscheiden, wo der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz hat. b) Der Mand...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 2. Verhältnis Anbieter – Anwalt

Der Anbieter verpflichtet sich durch Abschluss eines dienstvertragsähnlichen Dauerschuldverhältnisses gem. §§ 611, 311 Abs. 1 BGB gegenüber dem jeweiligen Anwalt, ihm die Fall- und Personendaten bzw. Anfragen von Rechtssuchenden zumeist kostenfrei zukommen zu lassen, damit er prüfen kann, ob er Interesse an ihrer Bearbeitung hat. Entschließt er sich zur Bearbeitung der Anfra...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Endspurt für die Syndikus-Reform

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat Anfang Dezember das Gesetzesvorhaben zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte gebilligt, nachdem er zuvor noch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen hatte. Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können, nachdem das Bundessozialgericht zuv...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Beauftragung eines auswärtigen Anwalts aus dem Gerichtsbezirk

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Hierbei ist es völlig irrelevant, wo die Partei ihren Sitz oder Wohnsitz hat. Die Reisekosten eines Anwalts aus dem Gerichtsbezirk sind daher nicht nur dann erstattungsfähig, wenn der Mandant außerhalb des Gerichtsorts oder gar außerhalb des Gerichtsbezirks ...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Scharfe Zurückweisung der Kritik an Asylrechts-Anwälten

Nachdem sie sich erst kürzlich entschieden gegen die Kritik des Bundesinnenministers de Maizière an Asylrechts-Anwälten gewehrt haben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2016, S. 765), sahen sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) nun erneut herausgefordert, die Arbeit derjenigen Kollegen zu verteidigen, die Zuwanderer rechtlich beraten. Anlass daz...mehr

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ZAP 14/2016, Bauhandwerkersicherheit: Betrieb einer Anwalts- und Steuerkanzlei

(BGH, Urt. v. 10.3.2016 – VII ZR 214/15) • Mit der Regelung des § 648a BGB zur Stellung einer sog. Bauhandwerkersicherung wird der Unternehmerschutz des Auftragnehmers zwar insoweit verbessert, als diesem abweichend von der Regelungskonzeption des § 648 BGB zur Sicherungshypothek jetzt auch nach Ausführungen seiner Arbeiten und ohne vorherige vertraglich getroffene Sicherung...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Für ihn gilt ohnehin schon bei der Verfahrensgebühr eine Festgebühr, die auch im Rahmen der Nr. 4141 VV RVG maßgebend ist. Für ihn gelten dann die jeweiligen Festbeträge, die für die Verfahrensgebühren vorgesehen sind. Auch hier berechnet sich die Gebühr ohne Haftzuschlag und ohne Gebühren...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Internet – Rechtssicher im World Wide Web auftreten

I. Einführung Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltsch...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / f) Kein Rechtsmissbrauch

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich angesehen werden (so BGH RVGreport 2012, 463 [Hansens] = zfs 2012, 707 m. Anm. Hansens = AGS 2012, 511). Ein solcher Rechtsmissbrauch war hier der Klägerin jedoch nicht zur Last zu legen. Die Mandatierung eines Anwalts kann auch in solchen Verfahren, die ohne den Anwalt hätten geführt werden können, ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Ausnahmen

Aus verfahrensökonomischen Gründen kann es allerdings angezeigt sein, den Erstattungspflichtigen nicht auf die – einen ungleich höheren Aufwand erfordernde – Vollstreckungsgegenklage zu verweisen, wenn es um materiell-rechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weit...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / c) Beginn des Termins

Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins und damit auch für den Anfall der Terminsgebühr ist somit, dass der Termin bereits begonnen hat und nicht schon beendet gewesen war, als der Rechtsanwalt erschienen. Für den Fall eines Beweisaufnahmetermins des Gerichts ist anerkannt, dass der Termin mit Eröffnung der Beweisaufnahme beginnt. Demgegenüber ist die Frage nicht gek...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Ausnahmsweise bleiben außergebührenrechtliche Einwendungen dann unberücksichtigt und führen deshalb nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn diese Einwände nach dem Rechtsgedanken des Rechtsmissbrauchs "offensichtlich aus der Luft gegriffen sind", sie offensichtlich haltlos sind und insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt vorgebracht werden (v...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Kosten nach Klagerücknahme

Von dem Grundsatz, wonach nach einer Klagerücknahme der Kläger gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, ist nach Auffassung des BGH dann eine Ausnahme zu machen, wenn die unterlegene Partei keinen Anlass für den Prozess gegeben hat. In diesem Fall seien die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen seien, der sie verursa...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Notwendigkeit der Terminsgebühr

Der Antragsteller hatte im Fall des OLG Zweibrücken geltend gemacht, die Tätigkeit des Antragsgegnervertreters sei nicht von Nutzen gewesen. Dem hat das OLG Zweibrücken entgegengehalten, angesichts des berechtigten Interesses der Antragsgegnerin an einer ordnungsgemäßen Anwesenheits- und Identitätsfeststellung bestünden an der Notwendigkeit der Teilnahme des Rechtsanwalts F ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / g) Exkurs: Prozesskostenhilfe

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn eine Partei in der Lage der Klägerin die Bewilligung von PKH erstrebt hätte. In einem solchen Fall stellt die Möglichkeit der Partei, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsprozesses kostenfreien Rechtsschutz durch eine Vereinigung in Anspruch zu nehmen, Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO dar (s. BAG RVGreport 2014, 123 [Hansens] zur I...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Kostenfestsetzungsantrag des Klägers

Der Beklagte hat nach der Kostenentscheidung im Urteil des Kammergerichts vom 2.7.2015 dem Kläger die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Hierzu gehören gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO die vom Kläger gezahlten Gerichtskosten. Der Erstattungsanspruch des ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 6. Folgen der Versäumung der Antragsfrist

a) Mögliche Maßnahmen Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 Z...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Abänderungsantrag und Rückfestsetzung

Bei einer Streitwertherabsetzung zugunsten des Mandanten kann neben dem Änderungsantrag auch ein Antrag auf Rückfestsetzung (§ 91 Abs. 4 ZPO) des überzahlten Betrags gestellt werden, wenn der Mandant den in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Betrag bereits gezahlt hat (zur Rückfestsetzung allgemein s. Hansens RVGreport 2014, 8 ff. und 2015, 448 ff.).mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / c) Voraussetzungen der Rückfestsetzung

aa) Aufhebung oder Änderung der Kostenentscheidung Die Rückfestsetzung kommt dann in Betracht, wenn im Rechtsmittelzug die erstinstanzliche Kostenentscheidung, auf der der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, abgeändert oder aufgehoben worden ist (OLG Brandenburg RVGreport 2012, 194 [Hansens]; KG RVGreport 2011, 388 [Ders.]; s.a. BGH RVGreport 2004, 475 [Ders.]). Diese Vorauss...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / III. Rückfestsetzung von Kosten

Die Rückfestsetzung von Kosten kommt in der Praxis verhältnismäßig selten vor, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die Abänderung oder Aufhebung einer Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren, doch häufiger vorliegen dürften. Dabei treten bei der Rückfestsetzung manchmal praktische Probleme auf, wie der nachfolgende Fall aus der Praxis belegt. 1. Sac...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils erforderlich?

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die 0,5 Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann anfällt, wenn der Kläger – wie es hier der Fall gewesen ist – den für den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. a) Antrag erforderlich Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Ha...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ei...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / II. Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich und schriftlicher Entscheidung

1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr s...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Bestimmung des Verfahrenswertes

Wie sich der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses berechnet, ist umstritten. a) Hälfte der verlangten Zahlung Nach einer Auffassung bemisst sich der Verfahrenswert – wie auch sonst in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – nach der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes, h...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Literatur

Auch die Literatur hat sich mit verschiedenen Aspekten des Abgasskandals befasst, so Revilla zfs 2016, 10; Steenbuck MDR 2016, 185; Heimgärtner DAR 2015, 622; Zunker AnwBl 2016, 667 zu den Auswirkungen des Abgasskandals auf den Markt für Rechtsdienstleistungen. Zu den bilanzsteuerrechtlichen Auswirkungen des Abgasskandals haben Hennrichs und Riedel NZG 2016, 375 Stellung gen...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 5. Argumente für den Ansatz des vollen Hauptsachewertes

Die vom OLG Karlsruhe vertretene Auffassung setzt sich bei den OLG immer mehr durch. Dabei kann sich der Verfahrensbevollmächtigte auch auf folgende Argumente stützen: a) Gesetzessystematik Der Ansatz des vollen Hauptsachewertes auch in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in denen es um Zahlungsansprüche geht, entspricht der Gesetzessystematik. Der Gesetzgeber ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / aa) Aufrechnung gegen Rückfestsetzungsforderung

In der Rechtsprechung besteht Streit darüber, ob gegen die Rückfestsetzung ein Aufrechnungseinwand zulässig ist (s. den Streitstand bei OLG Celle RVGreport 2015, 471 [Hansens]). Hier ging es jedoch nicht um eine solche Aufrechnung gegen die Rückfestsetzungsforderung, sondern um die von dem Kläger erklärte Aufrechnung gegen den seinerzeit bestehenden Kostenerstattungsanspruch...mehr