Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Schiedsgutachterverfahren

Rz. 510 Dieses Verfahren (§ 18 ARB 94 bzw. optional § 18 ARB 2000/2008; § 3 a ARB 2010; Nr. 3.4 ARB 2012) löst den Stichentscheid i.S.d. § 17 Abs. 2, 3 ARB 75 ab: Der Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten einen Stichentscheid abgibt und damit in aller Regel eine von ihm selbst verfasste Klage etc. zu beurteilen hat, kann nicht in jedem Fall so objektiv wie ein bisher nicht ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühr bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

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AGS 10/2024, Keine Notwendi... / Leitsatz

Ein Gebührengutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer ist nur im Vergütungsrechtsstreit zwischen Anwalt und Mandant einzuholen, nicht jedoch im Rechtsstreit mit einer nach § 63 SGB X erstattungspflichtigen Behörde. LSG München, Urt. v. 13.6.2024 – L 18 SB 35/23mehr

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AGS 10/2024, Keine Notwendi... / III. Kein Kammergutachten erforderlich

Der Senat durfte im Hinblick auf die Höhe der strittigen Geschäftsgebühr entscheiden, ohne zuvor ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 3 RVG (bis 31.12.2020: Abs. 2) einzuholen. Die Vorschrift ist nur im Rechtsstreit zwischen Mandant und Rechtsanwalt und nicht im Rechtsstreit zwischen Erstattungspflichtigem (Beklagter) und Gebührenschuldner (Klä...mehr

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AGS 10/2024, Keine Notwendi... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es entspricht einhelliger Auffassung, dass im Rahmen der Kostenerstattung die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nicht erforderlich ist. Gleiches gilt für einen Freistellungsprozess gegenüber einem Rechtsschutzversicherer (AG Saarbrücken AGS 2006, 377 = DAR 2006, 176). Davon unbeschadet besteht die Möglichkeit, nach § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO ein Guta...mehr

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AGS 10/2024, In diesem Heft

Hagen Schneider befasst sich im Aufsatzteil mit den Anwalts- und Gerichtskosten bei Abschluss von Mehrwertvergleichen in Familiensachen (S. 433 ff.). Gerade in Familiensachen sind Mehrwertvergleiche an der Tagesordnung, man denke nur an die Scheidungsverbundverfahren, in denen häufig Folgenvergleiche über nicht anhängige Familiensachen geschlossen werden. Burhoff (S. 440 ff.)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kammerbeiträge

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.[1] S. "Berufshaftpflicht". Die Übernahme von Be...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung

§ 44 Allgemeines (1) Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher, ob dem Schuldner sämtliche Urkunden zugestellt sind, welche die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden. Nötigenfalls stellt der Gerichtsvollzieher diese Urkunden selbst zu. (2) Die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers ist entbehrlich, soweit die Urkunden zulässigerweise sc...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / H. Aktenführung

Rz. 85 Der Rechtsanwalt muss durch das Anlegen von – elektronischen (§ 50 Abs. 4 BRAO) oder analogen – Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können, § 50 Abs. 1 BRAO.[58] Wird die anwaltliche Handakte ausschließlich elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach einer analogen Akte entsprechen. Sie muss speziell zu Fristnotierung ebenso ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 29 Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 417]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / B. § 43d BRAO – Inkasssodienstleistungen

Rz. 2 Zunächst sind beim Forderungseinzug die Voraussetzungen des § 43d BRAO, nämlich die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen zu beachten. Nach der Gesetzesbegründung[1] zu § 2 Abs. 2 S. 1 RDG betreffen Inkassodienstleistungen Zitat "den Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungse...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 343 Auch die Absendung eines Schriftsatzes wird nunmehr durch die Nutzungspflicht des beA (§ 130d S. 1 ZPO) bestimmt. § 130a ZPO eröffnet die Einreichung elektronischer Dokumente eines Anwalts aus seinem beA, sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind.[209] Danach können alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO) (Fn 3) (1) (Fn 3) Beim Empfang der zuzustellenden Schriftstücke vermerkt der Gerichtsvollzieher den Zeitpunkt der Übergabe auf den Urschriften, Ausfertigungen und allen Abschriften. Bei unmittelbar erteilten Aufträgen bescheinigt er der P...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Klauseln, die der Bekl. in § 3a der ARB 2019 des beklagten VR verwendet. Sie lauten auszugsweise: “§ 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Schiedsgutachterverfahren (2) Mit der Mitteilung über die Rechtsschutzablehnung ist der VN darauf hinzuweisen, dass er, soweit er der Auff...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Andere Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO, § 392 Abs. 2 AO

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 392 Abs. 2 AO bleibt die allgemeine Vorschrift des § 138 Abs. 2 StPO unberührt. Entsprechend können neben Rechtsanwälten etc. (§ 138 Abs. 1 StPO) und Steuerberatern etc. insbesondere im Ermittlungsverfahren (§ 392 Abs. 1 StPO) andere Personen als Verteidiger tätig werden. Jedoch setzt dies die Genehmigung des Gerichts voraus (§ 138 Abs. 2 StPO). ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bewertung von Arztpraxen

Rz. 210 Der Erfolg oder Misserfolg freiberuflicher Praxen hängt meist entscheidend von der Person des Inhabers und von seiner persönlichen Bindung zu Klienten bzw. Patienten ab.[385] In der Rechtsprechung wird daher zu Recht die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 grundsätzlich abgelehnt.[386] Traditionell wird stattdessen das Sachwertverfahren [387] favorisiert, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschließungsverfahren

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Entscheidung über den Ausschluss nach den §§ 138a und 138c Abs. 1 Satz 2 StPO trifft das OLG (zur Sonderzuständigkeit des BGH s. § 138c Abs. 1 Satz 2, 3 StPO). Rz. 217 [Autor/Stand] Im vorbereitenden Verfahren wird das Ausschlussverfahren durch den Antrag der StA bei dem OLG in Gang gesetzt (§ 138c Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 StPO). Das Recht, den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gegen den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BG...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Rahmengebühr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsteller

Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch den Empfang der außer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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AGS 06/2024, Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern in Stuttgart

Die 84. Tagung der Gebührenreferentinnen und Gebührenreferenten[1] der Rechtsanwaltskammern fand auf Einladung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart am 6.4.2024 in Stuttgart statt. 1. Aktuelle Entwicklungen bzgl. des EuGH-Urteils zu Stundensatzvereinbarungen Die Gebührenreferenten haben sich erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.1.2023[2] zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwan...mehr

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AGS 06/2024, Tagung der Geb... / 5.85. Tagung der Gebührenreferenten

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen wird die 85. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern am 28.9.2024 in Reutlingen ausrichten. Autor: Rechtsanwältin Jennifer Witte, Berlin AGS 6/2024, S. 254 - 256mehr

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AGS 06/2024, Tagung der Geb... / [Ohne Titel]

Die 84. Tagung der Gebührenreferentinnen und Gebührenreferenten[1] der Rechtsanwaltskammern fand auf Einladung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart am 6.4.2024 in Stuttgart statt.mehr

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AGS 06/2024, Tagung der Geb... / 2. Gebührengutachten über die Angemessenheit des abgerechneten Zeitaufwands

Die Gebührenreferenten beschäftigten sich mit der Frage, ob die Vorstände der Rechtsanwaltskammern verpflichtet sind, Gebührengutachten über die Angemessenheit des abgerechneten Zeitaufwands für die Gerichte nach § 3a Abs. 3 RVG zu erstellen. In diesem Zusammenhang diskutierten die Gebührenreferenten die Ausführungen eines Beschlusses des OLG Düsseldorf,[15] wonach ein Gerich...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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AGS 06/2024, Tagung der Geb... / 1. Aktuelle Entwicklungen bzgl. des EuGH-Urteils zu Stundensatzvereinbarungen

Die Gebührenreferenten haben sich erneut mit dem Urteil des EuGH vom 12.1.2023[2] zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel befasst.[3] Hintergrund sind die aktuellen und problematischen Entwicklungen in der Praxis, da einige Rechtsschutzversicherungen Rechtsanwälte in Regress nehmen mit der Begründung, die geschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen des genan...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.1.2 Anwalt finden

Da das Wohnungseigentumsrecht eine schwierige Spezialmaterie darstellt, sollte stets ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt werden. Hier ist aber wiederum zu berücksichtigen, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ggf. im Bereich des Mietrechts liegt und gerade nicht im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Insoweit sollte der Anwalt im Vorfeld bef...mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertreter.

Rn 7 Ein nach § 53 I BRAO verhinderter Rechtsanwalt muss selbst für Vertretung sorgen, indem er einen anderen Rechtsanwalt zum Vertreter bestellen soll (§ 53 II 1, III 1 BRAO). Findet er keinen Vertreter oder soll eine Person ohne Anwaltszulassung zum Vertreter bestellt werden (Person mit der Befähigung zum Richteramt oder Rechtsreferendar), erfolgt die Bestellung durch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Personen.

Rn 10 Sonstige Personen können weder allein noch in Anwesenheit des Rechtsanwalts vor Gericht auftreten und die Parteirechte wahrnehmen. Dies gilt auch für Personen, denen die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung erteilt wurde und die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind (§ 209 BRAO; BGH NJW 03, 3765 [BGH 18.09.2003 - V ZB 9/03]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausländische Rechtsanwälte.

Rn 5 Rechtsanwalt iSd Vorschrift ist derjenige, der nach Maßgabe der BRAO zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs zugelassen ist. Daraus folgt, dass ausländische Rechtsanwälte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht postulationsfähig sind. Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EU, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abwickler.

Rn 8 Für einen verstorbenen Rechtsanwalt oder einen, der seine Zulassung verloren hat, kann die Rechtsanwaltskammer durch Verwaltungsakt nach § 55 I, V BRAO einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person mit der Befähigung zum Richteramt zum Abwickler bestellen, die die Befugnisse des verstorbenen Rechtsanwalts hat (§ 55 II 3 BRAO) und damit an dessen Postulationsfähigkeit par...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Vergütung nach bürgerlichem Recht

Rz. 36 Kommt es nicht zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, erhält der Anwalt für seine beratende Tätigkeit über den Verweis in § 34 Abs. 1 RVG die nach bürgerlichem Recht übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB (zur Sonderregelung für Verbraucher siehe Rdn 4, 35). Für die Bestimmung der in diesem Sinne üblichen Vergütung kommt es auf die am gleichen Ort (= Kammerbezirk,...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr