Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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P / Pflichtverteidiger, Wirkung der Beiordnung [Rdn 3662]

Rdn 3663 Literaturhinweise: Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Brangsch, Kann ein Rechtsanwalt mittelbar oder unmittelbar zur Pflichtverteidigung gezwungen werden?, AnwBl 1972, 15 Jahn, Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung, JR 1999, 1 Müller, Pflichtverteidiger – Verteidiger wessen Vertrauens?, StV 1981, 57...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 405]

Rdn 406 Bei folgenden Stichwörtern/Randnummern sind Antragsmuster u.Ä. enthalten: Rdn 407 Aussetzungsanträgemehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2070]

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (3) Verbot einer weiteren Nutzung nach Vertragsbeendigung

Rz. 87 Für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung regelt § 327p BGB [423]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Weitere Konkretisierung des Anwendungsbereichs

Rz. 31 Die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB sind nach § 327a BGB als weitere Konkretisierung des Anwendungsbereichs auch auf anzuwenden, sofern es sich dabei um Verbraucherverträge handelt. Erwägungsgrund 34 der Digitale-Inhalte-RL lässt nationale Rechtsvorschriften über verbundene und akzessorische Verträge des...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Beweislastumkehr bei einmaliger Bereitstellung

Rz. 100 Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung i.S.e. ein von den Anforderungen nach § 327e oder g BGB abweichender Zustand, so wird nach § 327k Abs. 1 BGB [508] in Umsetzung von Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 und 3 Digitale-Inhalte-­RL[509] vermutet, dass das di...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3546]

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / III. Internationale Kindesentführung

Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Neufassung der Verordnung bei den internationalen Kindesentführungsfällen, denen anstelle des bisherigen Art. 11 Brüssel IIa-VO ein eigenes Kapitel gewidmet ist (Art. 22–29 Brüssel IIb-VO). Die Änderungen zielen zum einen darauf ab, die Rückgabeverfahren nach dem Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte intern...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Paketverträge

Rz. 80 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB beenden kann, kann er sich nach der Klarstellung des besonderen Vertragsauflösungsrechts in § 327m Abs. 4 Satz 1 BGB (entsprechend § 327c Abs. 6 BGB, siehe dazu unter Rdn 35) im Hinblick auf alle (anderen) Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen,[404] wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Beweislastumkehr bei dauerhafter Bereitstellung

Rz. 101 Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder g BGB abweichender Zustand, so wird nach § 327k Abs. 2 BGB [510] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 Digitale-­Inhalte-RL[511] vermutet, dass das digitale Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war. D...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / g) Beweislastumkehr

Rz. 99 § 327k BGB differenziert in Bezug auf die Beweislast zwischen einer einmaligen Bereitstellung (oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) digitaler Produkte, die in Abs. 1 eine Regelung erfahren hat, und einer dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte, die in Abs. 2 geregelt ist. § 327k Abs. 3 und 4 BGB regeln Ausnahmen und Beschränkungen der Beweislastumkehr. aa...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Gegenausnahme

Rz. 103 § 327k Abs. 3 BGB ist nach § 327k Abs. 4 BGB nur anzuwenden, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss "klar und verständlich" informiert hat[524] (Informationspflicht unter Rückgriff auf die Judikatur zu § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)[525] übermehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 2751]

Rdn 2752 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 212 ders., Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers ab, RVGprofessionell 2014, 216 ders., Klageerzwingu...mehr

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V / Verhandlungsleitung [Rdn 3407]

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Verbundene Verträge

Rz. 81 Sofern der Verbraucher den Vertrag beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags über eine Sache mit digitalen Elementen, der kein Kaufvertrag ist (§ 327a Abs. 3 BGB), gemäß § 327m Abs. 5 BGB (entsprechend § 327c Abs. 7 BGB) als weiterem besonderen Vertragsauflösungsrecht nach § 327a Abs. 2 BGB vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels...mehr

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U / Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3193]

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AGS 01/2022, Schneider, JVEG - Kommentar zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

Von Dipl.-Rechtpfleger Hagen Schneider. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XVI, 677 S., 119,00 EUR Das Standardwerk zum JVEG (dem Nachfolger des ZSEG) erscheint zwischenzeitlich in vierter Auflage. Anlass zur Neuauflage waren das Inkrafttreten des KostRÄG 2021, das weitreichenden Änderungen auch im JVEG mit sich gebracht hat. Neben einer Anhebung der Vergütungs- und E...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Erklärung der Vertragsbeendigung

Rz. 83 Die Beendigung des Vertrags erfolgt nach § 327o Abs. 1 BGB [406] – in Umsetzung von Art. 15 Digitale-Inhalte-RL, wonach der Verbraucher sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer ausübt, die seinen Entschluss zur Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringt – durch form- (mithin auch durch eine mündliche oder konkludente)[407] und begründungsfr...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2414]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Allgayer, Mitteilungen ...mehr

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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B / Beschlagnahme, Zurückstellung der Benachrichtigung/ heimliche Beschlagnahme [Rdn 1104]"heimliche Beschlagnahme"

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R / Rechtsmittelbelehrung [Rdn 2601]

Rdn 2602 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 626 s.a. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 640, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2582, und bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4320. Rdn 2603 1.a) Gem. § 35a muss nach der → Urt...mehr

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D / Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1741]

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T / Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 3022]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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B / Beschlagnahme, Allgemeines [Rdn 891]

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B / Berufung, Annahmeberufung [Rdn 650]

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S / Sofortige Beschwerde [Rdn 4112]

Rdn 4113 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 3950. Rdn 4114 1. In besonderen Fällen, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit eine schnelle und endgültige Klärung erforderlich ist, sieht das Gesetz nicht die einfache (unbefristete) → Beschwerde, Teil B Rdn 1169, vor, sondern – ausdrücklich – die sofortige (befristete) Beschwerde...mehr

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N / Netzfahndung/Datenspeicherung [Rdn 3223]

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R / Rasterfahndung [Rdn 3925]

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A / Automatische Kennzeichenerfassung

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V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

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O / Observation durch die Polizei [Rdn 3239]

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B / Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 667]

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 257]

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Z / Zeugenbeistand [Rdn 5404]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 227]

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P / Polizeiliche Beobachtung [Rdn 3684]

Rdn 3685 Literaturhinweise: Hefendehl, Observationen im Spannungsfeld von Prävention und Repression, StV 2000, 270 Krahl, Der Anwendungsbereich der polizeilichen Beobachtung nach § 163e als strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme, NStZ 1998, 339 Möhrenschlager, Das OrgKG – eine Übersicht nach amtlichen Materialien – Teil 1: wistra 1992, 281, Teil 2: wistra 1992, 326 Pfeiffer, Die ...mehr

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O / Online-Durchsuchung [Rdn 3261]

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A / Akteneinsicht, Beschränkung [Rdn 302]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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R / Revision, Rücknahme [Rdn 2835]

Rdn 2836 Literaturhinweise: Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren, RVGreport 2012, 402 ders., Die Erstattung/Festsetzung der Verfahrensgebühr für das strafverfahrensrechtliche Rechtsmittelverfahren im Fall der Rechtsmittelrücknahme der Staatsanwaltschaft, RVGreport 2014, 410 Dencker, Willensfehler bei Rechtsmittelverzicht und Recht...mehr

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B / Berufung, Zulässigkeit [Rdn 866]

Rdn 867 Literaturhinweise: Geppert, Schwierigkeiten der Sperrfristbemessung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis, ZRP 1981, 85 Meyer, Ist eine Berufung, die in der Hoffnung eingelegt wurde, den nach § 111a StPO beschlagnahmten Führerschein vom Gericht zurückzuerhalten, unzulässig?, MDR 1976, 629. Rdn 868 1.a) Die Berufung ist nach § 312 zulässig gegen Urteile des AG, u...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1532]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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